Protocol of the Session on January 31, 2024

Sie haben bis dato nur eine gehabt.

Genau. Noch einmal ein Wort zur Klarstellung.

Ganz kurz: Das heißt, Sie nehmen die Redezeit in Anspruch?

Genau, die Redezeit. Ich mache es kurz.

Weil das zweimal angesprochen worden ist, der russische Gasimport und die Behauptung, Putin oder Russland hätten uns den Gashahn zugedreht: Das ist natürlich eine billige Ausrede, um sich nicht auf das Thema einlassen zu müssen. Fakt ist, es wurde durch Sanktionen verhindert, dass diese Gasturbinen, die repariert waren, die volle Leistung fahren konnten. Es wurde durch Sprengungen verhindert, dass Gas weiter durch bestehende Leitungen fließt. Es ist korrekt, dass Russland uns angeboten hat, durch die noch existierende eine Leitung von Nord Stream 2 sofort Gas zu liefern. Das ist der heutige Zustand. Das bedeutet, wenn Ihre Parteien heute sagen, wir wollen kein russisches Gas, dann ist das Ihre politische Entscheidung und nicht die Russlands.

(Beifall bei der AfD)

Das war Kollege Urban im Rahmen der regulären Redezeit für die AfDFraktion. Nun sehe ich Kollegen Teichmann an Mikrofon 7, vermutlich mit einer Kurzintervention.

Richtig.

Auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister hin?

Genau, zum Redebeitrag von Herrn Staatsminister, der eine Zwischenfrage ja nicht zugelassen hatte.

(Sören Voigt, CDU: Geht ja gar nicht!)

Ach so. Entschuldigung. Warten Sie einmal ganz kurz. Der letzte Redner war tatsächlich Herr Urban. Ich muss mich ganz kurz bei meinem Juristischen Dienst rückversichern. Moment!

(Der Präsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab. – Marco Böhme, DIE LINKE: Sonst hätte Herr Günther reagieren können! – Weitere Zurufe)

Das ist zulässig.

Kollege Teichmann, KI geht nicht. Sie müssten tatsächlich auf den letzten Redner reagieren. Der letzte Redner war Herr Urban. Sie haben aber noch Restredezeit. Diese könnten Sie nehmen, 3 Minuten und 13 Sekunden. Möchten Sie sie nutzen?

(Oh-Rufe)

Die nutze ich.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann haben Sie aber ansonsten keine Redezeit mehr! Das ist auch gut so!)

Ja.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Staatsminister Günther, Sie haben hier vor dem Hohen Haus den Eindruck erweckt, dass man mit Subventionen alle anderen Standortnachteile der Solarindustrie überdecken könnte. Ich habe in meinem vorhergehenden Redebeitrag – ich weiß nicht, inwieweit Sie zugehört haben – genau auf diese Punkte hingewiesen, dass es eben nicht nachhaltig und nicht der Schlüssel zum Erfolg sein kann, nur Subventionen auszuschütten. Wir müssen die Standortnachteile hier in Deutschland bzw. in Sachsen beseitigen. Dann sind wir auch wieder wettbewerbsfähig im weltweiten Maßstab.

Hier nur auf die Chinesen einzudreschen, bringt aus meiner Sicht nichts. Ihr Fraktionskollege steigerte sich sogar noch darin hinein, nicht sächsische Solarmodule vom Wettbewerb auszuschließen. Solche rechtswidrigen Aussagen kann ich weder gutheißen noch halte ich sie für richtig.

Vielen Dank.

Kollege Teichmann war das noch einmal ganz kurz zur Thematik. Jetzt frage ich noch einmal in die Runde: Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Einführung eines Kopftuchverbots

in Schulen und in Kindertageseinrichtungen

Drucksache 7/11343, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Drucksache 7/15635, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung

Vor der allgemeinen Aussprache frage ich die Berichterstatterin Frau Friedel, ob sie das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Damit haben die Fraktionen nun die Möglichkeit,

sich zu Wort zu melden für die allgemeine Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die

Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Wiesner für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Vertretung für meine Kollegin Martina Jost übernehme ich heute ihren Redebeitrag und beginne.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: „Ich beginne“, das finde ich sehr schön!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um zu erfassen, was unser Gesetzentwurf für ein Kopftuchverbot in den sächsischen Schulen und Kindergärten für muslimische Mädchen bedeutet, möchte ich Ihnen ins Bewusstsein rufen, dass Mädchen und Frauen in islamischen Gesellschaften weitestgehend unter der Verfügungsgewalt von Männern stehen. Ehemänner, Frauen, Brüder und manchmal sogar schon Söhne bestimmen, wohin Frauen reisen, wen sie heiraten und ob sie sich scheiden lassen dürfen.

Nehmen wir das Beispiel Saudi-Arabien. Dort unterliegt der Kontakt zu anderen Männern strengen Grenzen. Deshalb sind dort so viele öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel und Parks nach Geschlechtern getrennt. Vor Gericht beispielsweise zählt die Zeugenaussage von zwei Frauen so viel wie die von einem Mann. Auch die Art und Weise, wie sich Frauen kleiden, wird dort von Männern bestimmt. Das Kopftuch ist für Frauen Pflicht, wenn sie das Haus verlassen.

Kennzeichen dieser Gesellschaften ist die Herabsetzung der Frauen als minderwertig. Herabwürdigung und Demütigungen sind für sie traurige Realität.

Das Kopftuch als Zeichen patriarchaler Zwänge hat auch bei uns inzwischen Einzug gehalten. Nicht nur im allgemeinen Straßenbild, nein, auch in den Schulen sehen wir immer mehr Mädchen mit Kopftuch. Selbst wenn es hier in Sachsen noch nicht so viele sind wie in Berlin oder in einigen westdeutschen Großstädten, so ist jedes einzelne Schicksal eines Mädchens, das zum Tragen eines Kopftuches gezwungen wird, ein Fall zu viel.

Angesichts der frauenverachtenden Symbolik, die das islamische Kopftuch transportiert, ist dessen Verbot in Schulen und Kindergärten ein notwendiger Schritt, den wir auch für Einzelfälle gehen müssen. Insofern ist heute ein historischer Tag;

(Lachen des Abg. Frank Richter, SPD)

denn Sie haben heute die Gelegenheit, den Mädchen zumindest für die Zeit des Schulbesuchs ein solches Schicksal zu ersparen. Mit unserem Gesetz schaffen wir das Kopftuch in Sachsens Schulen und Kindergärten ab, ein Stück Stoff, das in seiner Aussage grundgesetzwidrig ist, ein Stück Stoff, an dem Tränen und auch Blut kleben.

Schauen wir uns an, was die Frauen in den muslimischen Ländern ertragen, um sich von genau diesem Kopftuch zu befreien. Trotz zahlreicher Hinrichtungen auf offener

Straße, wie im Iran oder in Saudi-Arabien, haben die Frauen dort den Widerstand niemals aufgegeben.

Unser Gesetzentwurf setzt eine Forderung um, über die schon vor vielen Jahren öffentlich debattiert wurde. Leider ist diese Debatte nun sehr leise geworden. Das ist schade; denn das Problem wird angesichts der immer größeren Zahl von Schülern mit islamischem Hintergrund immer dringlicher.

Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich: „Wenn wir es wirklich ernst meinen mit einem Grundrecht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau, dann können wir nicht gleichzeitig beide Augen zudrücken, wenn bereits kleine Mädchen mit Kopftüchern in Kitas und Schulen geschickt werden.“ Sicherlich werden Sie wissen, dass dieses Zitat von der CDU-Vizevorsitzenden Silvia Breher aus dem Jahr 2020 stammt.

Die eben erwähnte CDU hatte sich bereits im Jahr 2019 auf ihrem Parteitag für ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen ausgesprochen, nachdem vorher die Hamburger CDU auf ihrem Landesparteitag im Jahr 2018 schon ein Kopftuchverbot an Schulen beschlossen hatte. Es stellt sich wieder die Frage: Was ist los mit Ihnen, werte Abgeordnete der CDU? Warum haben Sie nicht geliefert? In keinem einzigen deutschen Bundesland wurde ein solches Verbot eingeführt, obwohl sie federführend in vielen Landesregierungen sitzen. Was bleibt, ist der schale Geschmack leerer Versprechungen, welcher auf vollmundige Ankündigungen folgt.

Falls Sie sich mit den verfassungsrechtlichen Bedenken aus Ihrer Verantwortung herausreden möchten, so entgegne ich, Ihre Parteikollegin Frau Breher ist selbst Juristin. Sie wird sicher – ganz sicher – eindringlich geprüft haben, inwiefern das von ihr geforderte Verbot mit der Verfassung in Einklang steht. Ebenso haben wir eine verfassungsrechtliche Prüfung durchgeführt.

(Sören Voigt, CDU: Das heißt gar nichts!)

Wir haben in der Sachverständigenanhörung Verfassungsrechtler befragt, verfassungsrechtliche Gutachten studiert,

(Zuruf der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE)