Protocol of the Session on December 13, 2023

So erhielten bestimmte Zuwendungsempfänger Zuwendungen, mit denen persönliche, personelle und auch politische Verflechtungen bestanden. Dadurch – das ist das Problem – entstand im gesamten Förderverfahren der böse Schein der Parteilichkeit.

So war ein Entscheidungsträger entgegen interner Richtlinien an der Vergabe von Fördermitteln an einen Verein beteiligt, zu dem er ganz besondere Näheverhältnisse hatte. Aus der Presse wissen wir, dass es sich um den Leiter des Geschäftsbereichs und den späteren Staatssekretär Vogel handelt. Dieser hatte an Förderungen an den Ausländerrat mitgewirkt, obwohl er vor seiner Tätigkeit im Ministerium Vorsitzender und Mitglied dieses Vereins war. Darüber hinaus war er auch an der Förderung eines Vereins –

Die Redezeit ist abgelaufen.

– beteiligt, an dem seine Lebensgefährtin als Geschäftsführerin beteiligt war.

Frau Köpping, haben Sie hier also –

Die Redezeit ist zu Ende!

– alles Richtige getan?

(Beifall bei der AfD)

Herr Kollege Barth hat für die einbringende AfD-Fraktion die erste Aktuelle Debatte eröffnet. Die Rednerreihung ist jetzt: CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose. Jetzt kommt für die CDU-Fraktion Kollege Dierks zu Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es wird sicherlich nicht möglich sein, im Rahmen einer Aktuellen Debatte den gesamten Sonderbericht des Rechnungshofs in all seiner Umfänglichkeit auszuwerten, aber es gibt die Möglichkeit, einmal im Grundsätzlichen zu dem, was der Rechnungshof erarbeitet hat, und zum Umgang dieses Hohen Hauses mit den Erkenntnissen Stellung zu beziehen.

Zunächst ist klar: Der Rechnungshof prüft unabhängig den transparenten und wirtschaftlichen Umgang mit Steuermitteln. Deshalb ist für uns als CDU-Fraktion klar: Der Rechnungshof hat seine Arbeit gemacht. Wir bedanken uns für den Sonderbericht und werden ihn im weiteren Verfahren und in der parlamentarischen Behandlung in aller Tiefe und in all seiner Aussagekraft miteinander auswerten.

(Beifall bei der CDU)

Ich will auch sagen, dass uns als CDU-Fraktion klar ist, dass wir uns in diesem Förderbereich in einem zum einen politisch und gesellschaftlich sehr relevanten Bereich bewegen, aber auf der anderen Seite in einem Bereich, der sensibel bzw. in einem sehr sensiblen Feld politischer Gestaltung angesiedelt ist. Deshalb ist es von großer Tragweite, dass dieser Bericht festgestellt hat, dass die Förderverfahren in den letzten Jahren in wesentlichen Teilen rechtswidrig waren, dass es an Transparenz gemangelt hat, dass es an der Möglichkeit der Nachverfolgung mit Blick auf die Aktenlage gemangelt hat, an klaren standardisierten Förderverfahren und in Teilen an der Messbarkeit des Erfolgs.

Deshalb ist für uns klar: Wir nehmen diesen Bericht sehr ernst. Wir werden ihn mit den zuständigen Fachpolitikern aus dem Bereich von Haushalt und Finanzen, aber auch als Sozialpolitiker in aller Tiefe auswerten und wichten. Für uns ist auch klar, dass am Ende dieses Prozesses – ich glaube, darum geht es eigentlich – nicht der kleinste Schatten eines vernünftigen Zweifels darüber verbleiben darf, dass rechtsstaatliche Verfahren, dass der Umgang mit öffentlichen Mitteln, dass der Umgang mit Fördermitteln und der Umgang mit Förderung klaren, nachweisbaren und transparenten Kriterien folgt. Ich glaube, das muss das erklärte Ziel dieses Prozesses sein.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Ich will sagen, dass, seitdem wir über dieses Thema diskutieren – jetzt auf der Grundlage eines vorliegenden Berichts, vorher auf einer deutlich vageren Grundlage von medialer Berichterstattung –, im zuständigen Sozialministerium einiges getan wurde, um die Missstände, die aufgedeckt wurden, mit ehrlichem Bemühen abzustellen. Es sind personelle Konsequenzen gezogen worden, um diesem

Umstand Rechnung zu tragen, und es ist intensiv daran gearbeitet worden – auch mit Blick auf die Verfahren innerhalb des Sozialministeriums und mit Blick auf die Förderrichtlinie –, die Hinweise und Maßgaben, die gegeben wurden, so umzusetzen, dass die Förderverfahren in Zukunft den Standards unserer öffentlichen Verwaltung Stand halten.

Deshalb glaube ich, dass es wenig Sinn macht, hier wieder so ein „Rumgeoper“ zu veranstalten und irgendwelche Spiegeldebatten zu führen, insbesondere seitens der Fraktion, die zwar auf der einen Seite den Rechnungshof offenkundig – Sie haben ihm gedankt, Herr Barth – als unabhängige Prüfinstanz anerkennt, diese Unabhängigkeit aber anderen unabhängigen rechtsstaatlichen Stellen wie dem Verfassungsgericht oder insbesondere dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht zubilligt.

(Zurufe von der AfD: Unabhängig! – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.)

Das zeigt Ihren Umgang mit dieser Fragestellung, die rein instrumentell ist. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass wir als CDU-Fraktion in den nächsten Tagen und Wochen die parlamentarische Bearbeitung – –

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Sehr gerne.

Bitte.

Herr Dierks, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich beim Rechnungshof um eine wirklich staatlich unabhängige Stelle handelt, während der Verfassungsschutz – ich sage einmal – unter der Dienstaufsicht des Innenministeriums steht und es insofern einer Gleichsetzung dieser beiden Behörden nicht bedarf?

(Beifall bei der AfD)

Ich war in den letzten Jahren doch aktiver Beobachter und in Teilen auch Gestalter parlamentarischer Prozesse und habe jedenfalls sehr aktiv zur Kenntnis genommen, dass Sie sich rechtsstaatliche Verfahren und Beurteilungen immer nur insofern zu Herzen nehmen, als sie Ihrer Agenda dienen. Nichts anderes habe ich hier gesagt, Herr Kollege Barth.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD)

Aber es bleibt, und das möchte ich abschließend sagen, dass wir im Rahmen der parlamentarischen Befassung mit dem Rechnungshofbericht alles tun werden, um die nötigen Zweifel auszuräumen, dass insbesondere in diesem politisch relevanten, aber auch sensiblen Feld die Regeln eines rechtsstaatlichen Förderverfahrens vollumfänglich eingehalten werden. Ich weiß die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen an unserer Seite. Ich erkenne explizit an, dass das Sozialministerium bereits gewichtige

Schritte gegangen ist, um diesem Thema Rechnung zu tragen.

Die Redezeit.

Ich glaube, das muss das Ziel sein. Wir müssen Transparenz schaffen. Wir müssen die Verfahren auf eine solide Grundlage stellen. Dann können wir gemeinsam – und ich glaube, das ist die eigentliche Lehre dieses Berichts – mit besseren Verfahren und besserem Gewissen aus diesem Prozess herausgehen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Für die CDU-Fraktion hörten wir Herrn Kollegen Dierks. Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Gebhardt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der sinnlosen Sondersitzung des Landtags, die die AfD erzwungen hatte – Herr Barth hat sie gerade erwähnt –, nun also diese Aktuelle Debatte zum gleichen Thema mit neuem Titel: „Was nun, Frau Köpping? Aufarbeitung der Korruptionsaffäre im Sozialministerium!“.

Nach dem Lesen Ihres Titels habe ich mich gefragt: Können Sie nicht lesen, oder sind Sie nicht in der Lage, zu verstehen? Aber wahrscheinlich beides. Das Ministerium räumte erstens auf 25 A4-Seiten verschiedene Feststellungen des Rechnungshofes ein und legte zweitens dar, welche Maßnahmen seitens des Ministeriums ergriffen wurden. Selbst der Rechnungshof schreibt auf Seite 12: „Das SMS hat die Defizite im Förderverfahren für den Zeitraum 2015 – 2022 eingeräumt“.

Auch die Staatsministerin hat Fehler eingeräumt – Herr Barth, Sie sprachen gerade darüber –, die in ihrem Ministerium passiert sind. Daraus hat sie seit dem Bekanntwerden nie einen Hehl gemacht. Vielmehr wurden zügig Konsequenzen gezogen, indem der Hauptverantwortliche, immerhin ein Staatssekretär, in den Ruhestand versetzt wurde.

In der Pressekonferenz des Rechnungshofs am vergangenen Donnerstag sagte der Rechnungshofpräsident, Herr Michel: Wir haben kein Dokument gefunden, auf dem mit grünem Stift von der Ministerin formuliert wird, es solle irgendetwas rechtswidrig ausgezahlt werden.

(Dirk Panter, SPD: Hört, hört!)

Sie selber hat also nachweislich keinen Einfluss auf Entscheidungen genommen. Es geht der AfD nicht um Aufarbeitung, sondern um Skandalisierung; aber das passt zu Ihnen, da Sie sonst nichts vorzuweisen haben.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Ich bleibe bei meiner Aussage vom letzten Mal: Sie sind eine Bande gewissenloser Gesellen, gesichert rechtsextrem

und ohne Kinderstube, wie Herr Barth eben bei seiner Wortwahl gegenüber der Ministerin bewiesen hat.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD)

Nun zum Thema: Ich bleibe auch bei meiner Aussage, dass sich meine Fraktion immer dafür eingesetzt hat, fehlerhaftes und rechtswidriges Verhalten, egal wo, ob in der Regierung oder der Verwaltung, schonungslos aufzuklären.

Das gilt natürlich auch für diesen Fall. Fakt ist: Es gab bei der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ erhebliche Defizite im Verwaltungsvollzug; so steht es selbst in der Stellungnahme des Staatsministeriums. Vor allem ist dem Ministerium vorzuhalten, dass mindestens ab 2019 ein Verwaltungshandeln anzuwenden gewesen wäre, das den allgemeinen Anforderungen an Verwaltungshandeln entspricht und weniger Hemdsärmeligkeit in der Förderpraxis. Mittlerweile wurde die Förderrichtlinie überarbeitet und vom Kabinett beschlossen. Dennoch ist der Rechnungshof noch nicht damit zufrieden; nachzulesen auf Seite 4 des Sonderberichtes.

Die Aussage des Rechnungshofes, der vorgelegte Entwurf entspreche weiterhin nicht den Anforderungen, welche das Haushalts- und Verwaltungsrecht an eine Richtlinie stellt, halte ich für notwendig und zulässig. Die Aussage in der Stellungnahme des Rechnungshofes: „Insgesamt ist das Förderkonzept keine für den Fördervollzug verwendbare Grundlage“, halte ich für anmaßend.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Ich frage mich: Wann ist der Rechnungshof denn eigentlich zufrieden? Mit welcher Berechtigung stellt er das vom Kabinett beschlossene Förderkonzept infrage? Andererseits fragen wir uns: Ist es Aufgabe des Rechnungshofes, politische Bewertungen für eine Förderrichtlinie vorzunehmen?

(Zuruf von der AfD)

Auch der vom Rechnungshof immer wieder vorgetragene Vorwurf, dass es politische Einflussnahmen gab, ist sehr auffällig. Heißt das etwa, dass andere Vereine und Initiativen deshalb benachteiligt wurden?