Protocol of the Session on December 13, 2023

Alles klar. Meine Damen und Herren, jetzt wird es zum Ende noch etwas spannend. Die AfD hat gesagt, dass über die Petition „Verfahren zur Festsetzung des Steuermessbetrags“ nicht einzeln abgestimmt wird. Das gilt demnach auch für die Petition „SAB – Umgang mit dem Antrag auf Härtefallhilfe“. Aber die Fraktion DIE LINKE hat gesagt, dass über die Petition „Frachtflughafen Leipzig-Halle“ einzeln abgestimmt werden soll, und das tun wir jetzt.

Ich rufe auf die Petition mit der Nr. 0701273/1 mit dem Titel „Frachtflughafen Leipzig-Halle“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses entsprochen,

meine Damen und Herren.

Zu den verschiedenen Beschlussempfehlungen zu anderen Petitionen haben andere Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen

einzelner Fraktionen fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Mit der vorliegenden Petition streben die Antragssteller eine Änderung des Ansatzes bei der Feststellung des Grundsteuerwerts für die Grundstücke der Petenten an. Ziel ist der Nachweis eines individuellen Bodenwerts bei der Feststellung der Grundsteuerwerte.

Grundlage für die Feststellung der Grundsteuer ist das Bewertungsgesetz, welches auf den Bodenwert – Multiplikation der Grundstücksfläche mit jeweiligem Bodenrichtwert – Bezug nimmt. Der Bodenrichtwert wird dabei durch einen örtlich zuständigen Gutachterausschuss festgelegt und gibt den durchschnittlichen Quadratmeterpreis aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet an.

Dieser pauschale Ansatz ist Gegenstand der Kritik der Petenten, hat aber als Hintergrund, dass dies ein praktikabler Weg ist, um ein Massenverfahren – wie hier bei der Grundsteuerwerteermittlung – zu ermöglichen, welcher auch gerichtlich anerkannt wurde.

Für eine individuelle Einführung bedürfte es einer Gesetzesänderung, welche zeitlich nicht realisierbar erscheint. Weiterhin würde in der Folge ein deutlicher bürokratischer Mehraufwand für die Verwaltung wie auch Grundstückseigentümer entstehen, und es ist darauf hinzuweisen, dass eine individuelle Betrachtung nicht nur positive, sondern

auch negative Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben dürfte.

Insgesamt sprechen die Gründe daher für die Beibehaltung einer pauschalen Herangehensweise und trotz allem Verständnis für das Anliegen der Petenten kann dem Ansinnen nicht abgeholfen werden.

Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen jetzt sehr freudig mitteilen, dass wir unsere Tagesordnung für heute, nämlich die der 80. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, geschafft haben.

Die 81. Sitzung findet morgen statt. Das Präsidium hat den Termin auf morgen, den 14. Dezember, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Damit kann ich die 80. Sitzung schließen.

Herzlichen Dank.