Protocol of the Session on December 13, 2023

(Sören Voigt, CDU: Wie denn?! Wie denn konkret?!)

wo wir wahrscheinlich weniger Leute aufgreifen, als dass die eingesetzten Polizeibediensteten am Ende des Tages nur mit Erkältung zu Hause liegen, weil sie den ganzen Tag im Regen stehen. Wir müssen an der Dublin-Überstellung arbeiten. Man muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Land, in dem die Ersteinreise stattgefunden hat, bitte wieder die Asylanträge bearbeitet.

Dazu haben sich die Staaten der Europäischen Union verpflichtet, und jeder, der in der Europäischen Union hinzugekommen ist, hat diese Verpflichtung, diese Gesetze quasi mitgekauft. Wenn das nicht klappt, wenn das gemeinsame europäische Asylsystem nicht so umgesetzt werden kann wie es dort steht, dann ist es ja wohl das Recht der Bundesrepublik Deutschland als größter Nettozahler dieser EU zu sagen: Dann halten wir uns auch nicht daran.

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Wir müssen im Übrigen die Überstellungszeiten von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängern. Es kann nicht sein, dass man hier eine gewisse Zeit untertaucht und dann doch irgendwie in Deutschland bleibt und das Asylverfahren dann hier durchgeführt wird. Das muss man auch den Staaten ganz klar sagen, die sich diesbezüglich verweigern: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Die Solidarität müssen wir – auch als Land Deutschland – üben. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, was wir denn anders machen als alle anderen. Sind unsere Leistungen vielleicht zu hoch? Wenn unsere Leistungen zu hoch sind, dann brauchen wir einen gemeinsamen europäischen Leistungsstandard, und zwar auf der Basis von Sachleistungen. Dann gibt es keinen Grund mehr für Sekundärmigration nach Deutschland innerhalb der Europäischen Union.

Wir werden auch unsere Partner auf der internationalen Ebene sicherlich dabei unterstützen, den Grenzschutz an der europäischen Außengrenze zu gewährleisten, wenn das gewünscht ist; finanziell tragen wir unseren Anteil sowieso schon dazu bei.

Wir müssen den Familiennachzug nach Deutschland stoppen. Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass Leute hierherkommen, einen Asylantrag stellen, und dann holen sie ihre Zweit-, Dritt- und Viertfrau und ihre Kinder nach, und alle müssen als Abkömmlinge oder als Ehefrauen dieses Mannes vom deutschen Steuerzahler versorgt werden. Die entsprechenden Beispiele sind ja bekannt. Die gibt es, aber man kann es nicht ignorieren. Es kann auch nicht sein, dass wir nach dieser langen Reise die unbegleiteten minderjährigen Ausländer hier haben. Sie werden irgendwann 18 Jahre alt, dann holen sie ihre Familien nach oder wir machen hier die Zusammenführung. Das kann nicht sein. Denn damit leisten wir diesem wirklich verantwortungslosen Treiben der Eltern sowie der Schlepperorganisationen nur Vorschub.

(Beifall bei der AfD)

Da das Asylrecht nicht aus der Menschenwürde heraus resultiert, muss es auch nicht zwingend im Grundgesetz enthalten sein. Das bedeutet, dass Artikel 16 a Grundgesetz gestrichen werden kann. Wir fordern die Staatsregierung auf, eine Bundesratsinitiative anzuregen, um das Grundgesetz zu ändern. Wir haben eine ganze Reihe von Anträgen, die offensichtlich unbegründet sind.

(Sören Voigt, CDU: Lauter realistische Anträge! Die sind offensichtlich unbegründet! – Albrecht Pallas, SPD: Toller Antrag!)

Solche Anträge müssen binnen 14 Tagen entschieden werden.

(Sören Voigt, CDU: Ja, ja! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Wem eine Lüge im Asylverfahren nachgewiesen wird oder wer seine Identität verschleiert, der möge bitte so lange in Haft gehen bis es ihm einfällt, wer er ist, oder bis er die Ausreise aus Deutschland beantragt, dann kann er es haben. Aber wir können es nicht dulden, dass jemand hier in unserem Land ist, von dem wir nicht wissen,

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

wer er ist, und der nicht an der Aufklärung dieser Fragen mitwirkt.

(Beifall bei der AfD)

Wir müssen auch Recht und Ordnung durchsetzen. Ja, Schutz, das ist das eine. Auf der anderen Seite ist unser Recht das andere. Wenn wir geprüft haben, ob jemand sich in Deutschland aufhalten darf oder nicht und wir als Rechtsstaat zu dem Ergebnis kommen, dass er nicht hier zu sein hat, dann möge er in Zukunft bitte noch 14 Tage Zeit haben, bis er ausreisen kann. Wenn er sich in dieser Zeit nicht ins Ausland verabschiedet, sondern untertaucht oder

sich irgendwo versteckt, dann möge er zur Festnahme ausgeschrieben werden. Wenn er dann festgenommen ist, soll er noch eine Woche haben, und dann muss abgeschoben werden. Das liegt dann als Zielvorgabe bei der Verwaltung.

Ähnliches gilt für Intensivtäter, für Asylbewerber, deren Antrag unbegründet ist, für Verbrecher, für Gefährder in unserem Land. Diese Leute haben in Deutschland nichts verloren, und deshalb müssen auch die Regeln für die Ausweisung verschärft werden, sodass sie mit der GFK noch kompatibel sind; auch das fordern wir in unserem Antrag. Diese Menschen müssen konsequent abgeschoben werden. Es kann nicht sein, dass sie sich jahrelang hier in Deutschland aufhalten, wie das derzeit der Fall ist.

Die zwölfte Forderung, die ich Ihnen vorstellen möchte, ist, dass Ausreisepflichtige – wenn nötig – in Ausreiseunterkünften beherbergt werden, und das konsequent und solange, bis die Ausreise stattfindet. Da wir aber schon gesagt haben, dass wir das Ganze so organisieren wollen, dass in kürzerer Zeit abgeschoben werden kann, wird diese Zeit in der Ausreiseunterkunft nicht allzu lange sein. Das Gleiche gilt für die Unterbringung von Asylantragstellern, deren Antrag offensichtlich unbegründet ist. Auch sie können in der Ausreiseunterkunft untergebracht werden.

Das waren jetzt natürlich nicht alle Maßnahmen aus unserem Antrag. Sie sehen, die Liste ist lang, aber Sie haben sie ja sicherlich alle gelesen.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Für uns ist es wichtig, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden; nicht nur, weil wir das wollen und wir die AfD sind, sondern weil wir es für zwingend erforderlich halten, damit in unserem Land in Zukunft nicht noch das Chaos ausbricht und damit wir wieder Herr der Lage werden. Also: Dieser Antrag und diese Maßnahmen sind geeignet und erforderlich und auch mit Blick auf die GFK verhältnismäßig. Deshalb bitte ich Sie jetzt schon mal, unserem Antrag nachher zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Wähner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Auch wir als CDU sehen bei den aktuell hohen Flüchtlingszahlen Handlungsbedarf. Notwendig wird dies, weil man sieht, an welcher Belastungsgrenze unsere Kommunen bei diesem Thema arbeiten müssen. Aber wir haben auch schon gehandelt. Unser Innenminister hat es zur rechten Zeit lange und stetig in Form von Grenzkontrollen gefordert, die wir jetzt an den sächsischen Außengrenzen nach Polen und Tschechien durch die Bundespolizei durchführen. Entgegen Ihrer Aussage, Herr Wippel, zeigen sie Wirkung. Es gibt Zurückweisungen auf der Grenzlinie,

(Sebastian Wippel, AfD: Zu wenig!)

und die Flüchtlingszahlen sind zum Teil deutlich gesunken. Trotzdem ist uns als CDU klar, dass das nur ein vorübergehendes Mittel sein kann und ein eigentlich schlechtes Mittel ist. Wir sind für einen freien Waren- und Personenverkehr in Europa und die derzeitig notwendigen Grenzkontrollen behindern das ein Stück weit. Deshalb muss das Ziel sein, dass wir effektiv die EU-Außengrenzen schützen. Das Ziel in der EU – darin sind wir uns einig, denke ich – muss sein,

(Sebastian Wippel, AfD: Eines von vielen!)

dass wir den freien Waren- und Personenverkehr wieder aufnehmen können.

Ebenso notwendig sehen wir es als CDU, dass die Vereinbarungen auf EU-Ebene und auch auf Bundesebene jetzt in die Umsetzung kommen. Ich denke, es gibt entsprechend gute Vereinbarungen. Wenn sie konsequent umgesetzt werden, dann ist es erreichbar, dass man die Flüchtlingszahlen senkt und dass das Thema Ordnung wieder deutlicher wird.

Zu Ihrem Vorschlag in Ihrem Antrag, rechtliche Änderungen vorzunehmen: Ja, darüber kann man diskutieren, darüber kann man sprechen. Aber wenn man so etwas angeht, dann ist gerade in diesem Punkt besondere Sorgfalt angezeigt, zumal man auf Rechtsgebiete zugeht, für die wir als Sächsischer Landtag überhaupt nicht zuständig sind.

(Sebastian Wippel, AfD: Mittelbar!)

Das Grundgesetz liegt in den Händen des Bundestages. Aber selbst wenn man trotz Nichtzuständigkeit darüber diskutieren will, ist gerade bei dieser schwierigen, komplexen Rechtsmaterie hohe Sorgfalt angezeigt. Damit ist es zwingend, dass die vorgeschlagenen Änderungen im zuständigen Ausschuss diskutiert werden müssen und nicht als Antrag mit 25 Änderungspunkten hier ins Plenum eingebracht werden und salopp gesagt wird: Ja, darüber reden wir mal schnell, und dann beschließen wir das.

Wenn man es ehrlich meint und darüber diskutieren will, dann muss man sich auch die Zeit nehmen und die Sache im entsprechenden Ausschuss behandeln. Aber ich glaube, darum ging es Ihnen nicht, sondern man wollte schnell mal wieder bei diesem Thema einen Punkt setzen und die Sache hier eilig abhandeln, um dann zu sagen: Wir haben mal wieder was gemacht. So kann man mit solch einem Thema nicht umgehen. Schon das ist ein Grund für uns als CDU, Ihren Antrag abzulehnen.

Aber nicht nur aus dem Grund gibt es eine Ablehnung aus der CDU. Selbst wenn ich mir mal aus den vielen Änderungspunkten, die Sie vorgetragen haben, zwei herausnehme, ist das schon ein weiterer Grund, um den Antrag abzulehnen: Eine generelle Streichung des Asylrechts, das in Artikel 16 a Grundgesetz verankert ist, ist mit der CDU nicht zu machen, weil ich glaube, dass uns die Lehren aus der Nazizeit zeigen, dass es für politisch Verfolgte nach wie vor ein Asylrecht geben muss.

(Sebastian Wippel, AfD: Ein Asylgesetz gibt es trotzdem, auch wenn es nicht im Grundgesetz steht!)

Sie haben selbst ausgeführt, dass sehr wenige Menschen über diese Vorschrift ein Bleiberecht in Deutschland haben. Ein Großteil derer, die in Deutschland Bleiberecht haben, haben diesen Anspruch aufgrund anderer Vereinbarungen auf EU-Ebene, aufgrund der Genfer-Flüchtlingskonvention – das haben Sie selber ausgeführt. Deshalb ist es schon ein Stück weit – man kann sagen – verlogen zu sagen: Wir müssen diesen Artikel aus dem Grundgesetz streichen, um am Ende weniger Flüchtlinge in unserem Land zu haben. Das ist ein Stück weit Augenwischerei.

Auch bei der generellen Streichung des Familiennachzugs, glaube ich, sollte man darüber nachdenken, ob das unserem Menschenbild entspricht. Dem Menschenbild der CDU entspricht das nicht. Man sollte damit sorgsam umgehen. Nicht ein genereller Nachzug soll möglich sein, aber in begründeten Fällen, denke ich, ist es nach wie vor angezeigt, die Möglichkeit zu eröffnen. Wir, die CDU, haben ein klares Bild in Bezug auf die Flüchtlingspolitik unter der Prämisse Humanität und Ordnung. Das aber passt mit Ihrem Bild keineswegs überein und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Die Linksfraktion, bitte, Herr Abg. Gebhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der Rechtsextremisten in diesem Landtag hat genau eine Schallplatte, die sie immer wieder auflegt: Es gibt zu wenige Lehrerinnen und Lehrer und die Ausländerinnen und Ausländer sind schuld. Die Mieten steigen – die Ausländerinnen und Ausländer sollen schuld sein. Es gibt zu viel Regenwetter? Auch daran sind die Ausländerinnen und Ausländer wohl schuld. Das ganze Geschäft der AfD besteht darin, Sündenböcke anzubieten. Die große Mehrheit der Sächsinnen und Sachsen fällt auf diesen billigen Trick nicht herein, aber leider noch immer zu viele.

Dabei hat die AfD für die Probleme unseres Landes – für den Arbeitskräftemangel, für die wachsende Ungleichheit, für die menschengemachte Klimakrise – keinerlei Lösungen anzubieten. Es wäre eine Katastrophe, wenn diese Partei Macht in ihre Hände bekäme. Wir werden alles dafür tun, dass das nie geschehen wird.

(Lachen bei und Zurufe von der AfD)

Sie haben vorhin festgestellt, Herr Barth, dass Herr Minister Schmidt weiterregieren wird. Sie glauben also noch nicht einmal selbst an Ihren Unsinn, den Sie erzählen.

Mit ihrem neusten Streich möchte die AfD nun das Asylrecht abschaffen. Sie kann sich dabei leider wieder einmal auf Ministerpräsident Michael Kretschmer berufen, der immer noch glaubt, man könne die Rechtsextremisten zurückdrängen, indem man reihenweise ihre Forderungen übernimmt. Das ist aber die falsche Strategie.

Den Antrag der AfD im Einzelnen zu besprechen, lohnt sich nicht. Trotzdem will ich an der einen oder anderen Stelle einmal kurz darauf eingehen und die eine oder andere von Ihnen versteckte Lüge aufdecken.

So heißt es zum Beispiel, es solle dafür gesorgt werden, dass Geflüchtete vor allem in Nachbarstaaten Schutz finden. Entschuldigung, das ist längst so! Länder wie Jordanien, Libanon oder die Türkei tragen schon die unverhältnismäßig große Last und vor allem auch die Anzahl der Geflüchteten. Nur ein ganz kleiner Teil der Schutzsuchenden weltweit kommt überhaupt nach Europa.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)