Protocol of the Session on December 13, 2023

Auch ich muss mich bei Frau Dombois zumindest für eine Sache bedanken; denn Sie haben die Themen freier Vollzug und Seehaus e. V. erschlossen. Wir – ich denke, auch mein

damaliger Kollege Klaus Bartl – waren tatsächlich sehr skeptisch. Wir finden dennoch, dass wir bessere Formulierungen finden könnten, damit deutlicher wird, dass das Thema der freien Formen des Vollzuges konsequenter im Gesetzentwurf berücksichtigt wird. Daher unser Änderungsantrag in Nr. 7.

Ich habe mit meinen Ausführungen etwas zu der Bezahlung von Gefangenen gesagt. Wir machen konsequent mit dem weiter, was wir bei der Haushaltsberatung gemacht haben. Zum Vorschlag bezüglich der inflationsbedingten Verteuerungen und was das Thema der Lebensmittel betrifft: Das diskutieren wir auch außerhalb von Einrichtungen. Wir denken, dass es notwendig wäre, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Letztendlich möchte ich mit dem zweiten Änderungsantrag kurz auf das eingehen, was gesagt worden ist. Natürlich erkennen wir an, dass es mit der Videotelefonie eine Möglichkeit gibt und etwas Modernes geschaffen wurde, das wir aufgrund der Coronakrise gelernt haben. Doch ich denke, es ist wieder kein richtiger Fortschritt, wenn es gleichzeitig auf die eigentlichen Besuchszeiten angerechnet wird. Sie wissen es ganz genau, wir haben das alles selbst erlebt: Persönliche Treffen und persönlicher Austausch sind etwas anderes, als mithilfe der Videotelefonie miteinander Veranstaltungen durchzuführen. Ich denke, wenn wir die Videotelefonie anrechnen, dass dann das Thema Resozialisierung wieder ein Stückchen zurückgedrängt wird; daher unser Änderungsantrag mit der separaten Drucksachennummer 7/15140.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank. Das war Rico Gebhardt mit der Einbringung der Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. Lucie Hammecke, Sie wollen zu den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE sprechen? – Bitte schön. Sprechen Sie gleich zu beiden?

(Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE: Ja!)

Sehr schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! DIE LINKE hat ihre ausführlichen Änderungsanträge eingebracht, zu denen ich sehr gern Stellung nehmen möchte. Ich möchte unsere Ablehnung begründen. Ich hoffe, dass Sie am Ende von der Argumentation überzeugt sind. Ich fange mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an; denn damit haben Sie natürlich recht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Juni dieses Jahres kam, hat uns hier in Sachsen – zumindest mittelbar, im Endeffekt allen deutschen Bundesländern – ordentlich Hausaufgaben mitgegeben. Aber es kam zu einem Zeitpunkt, an dem die Befassung mit diesem Gesetz bereits deutlich fortgeschritten war. Deshalb bin ich der

festen Überzeugung, dass wir die Befassung mit dem Gesetz, wie es vorliegt, nicht verzögern sollten, um die Umsetzung, für die uns das Bundesverfassungsgericht bis 2025 Zeit gegeben hat, jetzt noch anzugehen.

Sie haben aus der Ausschussberatung berichtet, dass die Landesjustizverwaltungen momentan im Austausch sind. Das ist sehr notwendig. Eines ist sehr klar: Man wird sich sehr bald – in der neuen Legislaturperiode – und im Lichte des Urteils noch einmal mit den Strafvollzugsgesetzen beschäftigen. Da stimme ich Ihnen zu. Ich finde nur, dass es aktuell kein Grund dafür ist, das vorliegende Paket zu verzögern, und hoffe daher auf Ihr Verständnis.

Zu dem Punkt der sozialen Hilfen. Auch hier sind Sie bereits auf unsere Argumentation eingegangen, die ich aber noch einmal sehr deutlich machen möchte. Viele der Punkte, die Sie in dem neuen Paragrafen zur sozialen Hilfe verankern wollen, sind Dinge, die sich so teilweise wörtlich im Strafvollzugsgesetz wiederfinden – nur an anderen Punkten. Ob es nun klüger ist, sie noch einmal zusammenzufassen, das weiß ich nicht. Aber es ist bereits sehr viel geregelt. Ich könnte es auch konkret machen, aber meine Zeit ist leider sehr kurz.

Daher noch einmal zum Thema Barrierefreiheit in den Justizvollzugsanstalten. Auch das ist ein Anliegen, dem wir uns inhaltlich nicht verwehren und das wir teilen. Jedoch hat unsere juristische Prüfung ergeben, dass das sächsische Justizministerium sowie alle Justizvollzugsanstalten bereits im Geltungsbereich des Sächsischen Inklusionsgesetzes sind und es daher keiner expliziten Regelung im Fachgesetz bedarf.

Zum Vollzug in freien Formen vielleicht zwei Punkte, die mir wichtig sind: Ein Gerücht hält sich sehr hartnäckig, auch im Gespräch mit Trägern. Die Intention der Regelung, die sie haben, ist die, dass die Unterbringungsbedingungen im Vollzug in freien Formen nicht die gleichen sein sollen wie im offenen Vollzug, weil es zwei verschiedene Vollzugsarten, zwei verschiedene Unterbringungsvoraussetzungen sind. Das stimmt. Aber die Intention dieser Regelung, die Sie in mehrere Sätze gepackt haben, ist bereits im Gesetzentwurf enthalten. Die wurde bereits nach der Verbändeanhörung in den Staatsregierungsentwurf aufgenommen – allerdings mit einer Verweisregelung, nämlich wird diese in § 15 Abs. 5 mit Verweis auf Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 inhaltsgleich umgesetzt. Deshalb denken wir, dass sich diese Intention bereits erledigt hat.

Zur hälftigen Anrechnung von Videobesuchszeiten: Wie Sie den Redebeiträgen entnehmen können, ist dies ein Kompromiss in dieser Koalition.

Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Aber – wie erwähnt –: Alle im Gesetz erwähnten Besuchszeiten sind Mindestbesuchszeiten.

Liebe Abgeordnete! Ich hoffe, ich konnte unsere Ablehnung nachvollziehbar begründen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das war Lucie Hammecke von den BÜNDNISGRÜNEN zu den beiden Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es zu den beiden Änderungsanträgen der LINKEN weiteren Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht. Wäre es in Ordnung, wenn wir die beiden Änderungsanträge gemeinsam abstimmen? – Sehr gut.

Dann stelle ich nun die Änderungsanträge mit der Drucksache 7/15134 und Drucksache 7/15140 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung jetzt um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenhaltungen gibt es keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist den beiden Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen. Auch hier meine Frage: Wäre im Block in Ordnung? – Ja.

Dann stimmen wir jetzt im Block ab, und zwar über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Jugendarrestvollzugsgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes, Artikel 7 Inkrafttreten.

Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist dem zugestimmt.

Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung der Sächsischen Vollzugsgesetze in Gänze zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren, und der Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung des Entwurfs

Sächsisches Gesetz zur Durchführung des

Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer

Sozialer Entschädigungsgesetze (SächsDGSGB XIV)

Drucksache 7/14375, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/15075, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Schwietzer, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Ich sehe sie nicht, deshalb gehe ich davon aus, dass sie nicht sprechen möchte. Möchte ein anderer Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort ergreifen? – Das sehe ich auch nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Aufgerufen ist Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze, Drucksache 7/14375, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/15075, ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Auch hier frage ich, ob es in Ordnung ist, wenn wir im Block abstimmen.

(Zuruf: Ja!)

Wunderbar. Dann stimmen wir ab über Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung

des Sozialgesetzbuches, Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Justizgesetzes, Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 5 Inkrafttreten/Außerkrafttreten.

Wer dem Entwurf Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen.

Das schnelle Reden ist anscheinend doch nicht richtig. Wir haben gerade über den Block abgestimmt. Entschuldigen Sie bitte. Wir müssen noch über den Gesetzentwurf in Gänze abstimmen, damit wir das ordentlich im Protokoll haben. Bitte entschuldigen Sie, es war zu schnell.

Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze – wer dem in Gänze seine Zustimmung

geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem in Gänze entsprochen und der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der

Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zügig zu

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung des Entwurfs