Vielen Dank, Frau Nicolaus. Sie sprach zum dritten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Albrecht Pallas hat sich auch zu diesem Änderungsantrag gemeldet; bitte schön.
Ich möchte eine Kleinigkeit ergänzen. Ich sehe schon einen gewissen Zusammenhang zum Thema Bildungsfreistellung.
Zum einen ist es so, dass wir mit dem Gesetzentwurf, auch in dessen geänderter Fassung, weitere Schritte für bessere Möglichkeiten der Freistellung zu Aus- und Fortbildungszwecken und für die Lohnfortzahlung gehen, aber mit Sicherheit noch nicht jeder Lebenslage vor Ort bei den Trägern in den Kommunen gerecht werden. Ich glaube, das wird sich erst ergeben, wenn in diesem Haus irgendwann eine gesetzliche Grundlage für eine Bildungsfreistellung im Freistaat Sachsen geschaffen wird.
Kollege Schultze hat die Arbeit des Bündnisses „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ erwähnt, das gerade für den Volksantrag Unterschriften sammelt. Wir werden sehen, wie das weitergeht.
Den Zusammenhang gibt es schon. Wir werden das heute nicht lösen. Deshalb werden wir ablehnen. Aber ich denke, es war wichtig, das noch einmal zu erwähnen.
Vielen Dank an Albrecht Pallas von der SPD-Fraktion, der zum dritten Änderungsantrag gesprochen hat. Gibt es zu diesem Änderungsantrag noch Gesprächsbedarf? – Den sehe ich nicht.
Ich frage die Fraktion DIE LINKE: Wäre es in Ordnung, wenn wir die Änderungsanträge im Block abstimmen, oder sollen sie einzeln abgestimmt werden? – Im Block.
Wir stimmen jetzt ab über die Änderungsanträge mit den Drucksachennummern 7/15150, 7/15151 und 7/15152. Wer den drei Änderungsanträgen die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist den drei Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, jetzt über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen.
Dann stimmen wir jetzt ab über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über das Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Drucksache 7/13269, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir arbeiten an der Sache trotzdem noch weiter. Es liegt uns ein Entschließungsantrag in der Drucksache 7/15153 von den Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD vor. Albrecht Pallas steht bereit. Sprechen Sie für alle drei Fraktionen? – Sehr schön, dann bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Begleitend zu dem Gesetz, das wir soeben beschlossen haben, wollen wir mit diesem Entschließungsantrag über Punkte abstimmen, die noch nicht gesetzlich zu regeln waren. Die Koalitionsfraktionen greifen damit verschiedene Aspekte aus der Anhörung im Innenausschuss auf. An dieser Stelle bedanke ich mich für die fachlich wertvollen Beiträge und wirklich interessanten Impulse seitens der Sachverständigen.
Wir wollen hier Impulse setzen, um die medizinische Absicherung und den Bevölkerungsschutz in Sachsen weiterzuentwickeln und die Staatsregierung dabei um Unterstützung bitten. Dieser Antrag stellt fest, dass die Menschen, die sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz, im Brandschutz, in der Wasser- und Bergrettung in Sachsen engagieren, einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Hilfe schnell ankommt, wo sie gebraucht wird. Das erkennen wir nicht nur an, das wollen wir stärken und die Helferinnen und Helfer bei ihrer für das Gemeinwesen so wichtigen Tätigkeit weiter unterstützen.
So braucht es eine gute Ausbildung und Ausstattung für die Haupt- und die Ehrenamtlichen. Dieser Verantwortung
muss der Staat natürlich nachkommen. Dazu soll die Staatsregierung angehalten werden, die angemessenen Rahmenbedingungen für diese Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule in Nardt sicherzustellen, so wie der Landtag durch den Beschluss des Doppelhaushalts 2023/24 zusätzliche Mittel dafür bereitgestellt hat. In medizinischen Notfällen wollen wir, dass alle Möglichkeiten breit verfügbar genutzt werden. Dabei sollen die bisherigen Modellprojekte für die Erprobung von Telenotarztsystemen nun in ein sachsenweites Konzept überführt werden. Beispielhaft sei hier das Kinder-Teleintensiv-Netzwerk am Uniklinikum Dresden für ganz Sachsen genannt, wo eine Vertreterin Sachverständige in der Anhörung war.
Damit künftig mehr Ersthelferinnen und Ersthelfer bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Stillstand die lebensnotwendige Hilfe schnell leisten können, wird die Staatsregierung ersucht, die notwendigen Rahmenbedingungen zur Einführung einer landesweiten App zur Ersthelfer-Alarmierung zu prüfen.
Alle diese Punkte konnten ihren Platz in der Gesetzesnovelle auch deshalb nicht finden, weil ihre Lösung keine rein rechtliche Regelung ist. Mit dem Entschließungsantrag setzen wir daher Signale der Anerkennung und Wertschätzung an die engagierten Bürgerinnen und Bürger in Sachsen und an die Staatsregierung, in den so wichtigen Feldern tätig zu werden. Ich werbe um Zustimmung für diesen Antrag.
Das war Albrecht Pallas mit der Einbringung des Entschließungsantrags. Er hat jetzt doch nicht für alle drei Fraktionen gesprochen. Dann bitte Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, aber uns als CDU-Fraktion sind einige Punkte besonders wichtig, die wir eingebracht haben. Deshalb möchte ich darauf besonders Bezug nehmen.
Es gab eine sehr positive Erkenntnis im Rahmen der Beratung des Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, nämlich, dass wir in Sachsen ein sehr leistungsfähiges Spektrum im ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz haben. Das wurde nicht nur in der Anhörung deutlich, sondern bei allen Beratungsterminen. Der eine oder andere wird in seinem Wahlkreis erleben, wie engagiert die Menschen in diesem Bereich sind. An der Stelle – und da wiederhole ich mich gern – ein ganz besonderer Dank an die, die dies ehrenamtlich tun.
Im Ehrenamt wird sehr viel geleistet, und das ist notwendig, um unser Staatssystem zu tragen. Aber wer ehrenamtlich Menschen hilft und beispielsweise von der freiwilligen
Feuerwehr nachts aus dem Schlaf geholt wird und bei einem Unfall jemanden aus dem Auto befreit, wer dies freiwillig tut, vollbringt schon eine ganz besondere Leistung, die einer ganz besonderen Anerkennung bedarf. Dieser Dienst erfolgt nicht irgendwann einmal, sondern 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Dieser Dienst ist unbezahlbar. Vor dem Hintergrund dieser Wichtigkeit ist es unsere öffentliche Aufgabe dafür zu sorgen, dass diejenigen, die diesen Dienst tun, gut ausgebildet und ausgestattet sind.
Bei der Ausstattung wird deutlich, dass die große Beschaffung durch die Rettungsträger dazu führt, dass die Preise explodieren. Ich denke, jeder, der sich damit beschäftigt, hat Beispiele vor Augen, dass bei Ausschreibungen von Feuerwehrtechnik immer wieder neue Höhen der Preise erklommen werden. Deshalb ist es wichtig darauf angemessen zu reagieren.
Deshalb haben wir in den Entschließungsantrag mehrere Punkte aufgenommen, mit denen wir die Staatsregierung über den eigentlichen Gesetzestext hinaus ersuchen, tätig zu werden.
Wir beantragen, die guten vorhandenen Strukturen dahin gehend zu stärken, dass wir die Rahmenbedingungen bei der Ausbildung und der Ausstattung erhalten.
Ganz konkret soll das Projekt Großbestellung gestartet werden. Sammelbestellungen werden jetzt schon auf freiwilliger Basis zwischen den Kommunen vorgenommen, aber das erzeugt noch nicht die Effekte, die man sich erhofft hat. Ich denke, man muss mit größerer Stückzahl agieren, aber das soll auf freiwilliger Basis erfolgen und unter Beachtung der Zuständigkeiten. Für den Brandschutz und die entsprechende Ausstattung sind die Kommunen verantwortlich. Wir unterstützen als Freistaat gern. Beim Start dieses Projektes müssen wir in einer guten Kommunikation mit den Kommunen sein, um am Ende die Effekte zu erzielen, die wir uns erhoffen. Da möchte ich die Staatsregierung ermutigen, tätig zu werden.
Bei der Landesfeuerwehrschule in Nardt gibt es Investitionsbedarf. Das ist uns bewusst. Dem müssen wir gerecht werden, weil neben einer guten technischen Ausstattung zunehmend eine gute Ausbildung notwendig ist, weil die Einsätze komplexer und herausfordernder werden. Man denke an die E-Mobilität, die es früher nicht gegeben hat. Alle Kameradinnen und Kameraden müssen entsprechend geschult sein. Deshalb ist es notwendig, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Das ist unser gemeinsames Anliegen als Koalitionsfraktionen und der Auftrag an die Staatsregierung. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag in unser aller Interesse und zu unser aller Sicherheit.
Dann können wir jetzt über den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/15153 abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Mehrheit an Stimmen dafür, keinen Gegenstimmen, aber