Protocol of the Session on December 13, 2023

Mein erster Punkt heißt „verbesserte Arbeitsbedingungen“. Das heißt für uns als SPD: Die Blaulichtorganisationen brauchen gute Bedingungen. Unsere Retterinnen und Retter sind in jeder Lebenslage da. Versetzen wir sie also in die Lage, gut zu helfen!

Wir sind beim Thema Gleichstellung der Helferinnen und Helfer im Bereich Katastrophenschutz bereits in der letzten Legislaturperiode bei der besagten kleinen Novelle große Schritte vorangekommen. Das heißt, die gleichen Konditionen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in allen Organisationen, von der Feuerwehr bis zum Katastrophenschutz, zu schaffen, damit aus dem Ehrenamt keine Nachteile entstehen.

Der vorliegende Gesetzentwurf schließt nun eine weitere Regelungslücke zur Freistellung von der Arbeit und zur Lohnfortzahlung bei ärztlichen Eignungsuntersuchungen für ehrenamtlich Tätige der freiwilligen Feuerwehr sowie ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz. Das gilt ausdrücklich auch für die ehrenamtlichen Angehörigen der Berg- und Wasserrettungsdienste bei Notfallrettungseinsätzen. Wir haben den Begriff des Einsatzes nachgeschärft, damit klar ist, wie umfangreich eine Freistellung von der Arbeit zu erfolgen hat und damit die Lohnersatzansprüche eindeutig bestimmbar werden.

Die Fördermöglichkeiten für die ehrenamtlich Tätigen in der Berg- und Wasserrettung wurden verbessert – all das, damit diejenigen, die für den Bevölkerungsschutz da sind, die bestmöglichen Bedingungen erhalten und auf keinen Fall Nachteile durch ihr Ehrenamt hinnehmen müssen.

Meine Damen und Herren! Wir können nicht jeden Katastrophenfall verhindern, aber wir können uns bestmöglich

wappnen und für flächendeckend ausreichend verfügbare Bevölkerungsschutzstrukturen sorgen. Dafür brauchen wir Innovationen und neue Konzepte. Als Koalitionsvorhaben sind hier als Erstes die Stützpunktfeuerwehren zu nennen. Sie sichern die Tageseinsatzbereitschaft dort ab, wo wegen größerer Distanz und weniger Personal die Einsatzfähigkeit zusätzlich unterstützt werden muss.

Aus SPD-Sicht hätte ich mir noch gewünscht, dass wir den Kommunen die Möglichkeit gegeben hätten, nach freier Entscheidung sogenannte Tageseinsatzpauschalen als zusätzliche Motivation für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst an die Feuerwehrangehörigen auszureichen. Das war nicht mehrheitsfähig, obwohl wir das Thema zusätzliche Anreize im Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Leider blieb das SMI eine bessere Lösung schuldig.

Positiv ist aber, dass wir nun eine datenschutzrechtliche Grundlage haben werden, damit die verschiedenen Einsatzkräfte ihre Informationen untereinander teilen und sich im komplexen Einsatz besser miteinander abstimmen können.

Wir binden auch endlich Spontanhelfer(innen) und Kriseninterventionsteams in die Strukturen des Katastrophenschutzes ein, damit in solchen Situationen alle verfügbaren Kräfte eingesetzt werden und an der richtigen Stelle sind. Dies gilt auch für den Rettungsdienst bzw. die notärztliche Versorgung. So soll es zukünftig möglich sein, dass die ärztliche Person, die als erste am Patienten ist, diesen weiterhin notärztlich auf dem Weg ins Krankenhaus betreut, egal, aus welchem Krankenhaus sie kommt.

Nach der Reform ist vor der Reform. Bei allem Fortschritt durch diese Novelle darf und wird es danach keinen Stillstand geben können und dürfen. Bundesweit werden in der Politik und in den Hilfsorganisationen weitere Themen diskutiert, die wir für einen ganzheitlichen Bevölkerungsschutz benötigen, die aber noch nicht reif genug waren, um sie in die hiesige Blaulichtnovelle aufzunehmen. Wir werden auch genau hinschauen müssen, welche neuen Einsatzlagen hinzukommen und was wir daraus lernen können.

Der gesamte Bereich der Eigenvorsorge der Bevölkerung ist definitiv noch ausbaubar, auch in Sachsen. Im Doppelhaushalt haben wir Mittel zur Errichtung eines Institutes für Bevölkerungsschutzforschung eingestellt. Das Institut soll in Zukunft die Entwicklung und Forschung in diesem Bereich stärken und ausbauen. Ich erhoffe mir auch konkrete Impulse, wie die Bevölkerung da auch ganz praktisch mitgenommen werden kann. Die SPD-Fraktion wird dem geänderten Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Kollege Pallas sprach in dieser ersten Rederunde für die SPD-Fraktion. Ich frage nun die Fraktionen bzw. die fraktionslosen MdL:

Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich das Wort für die Staatsregierung an Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön, Herr Minister.

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist vielleicht etwas unüblich oder unorthodox, aber ich möchte zuerst mal mit einem Dank beginnen. Ich möchte mich bei allen bedanken, die an diesem Mammutprojekt mitgewirkt haben. Ich glaube, Herr Abg. Schultze hat sehr intensiv dargestellt, wie lange das schon diskutiert wird.

Wenn ich es aufteile, dann gehören zur ersten Gruppe, die an der Erarbeitung dieses Gesetzes beteiligt waren und bei der wir uns bedanken sollten – das wurde hier auch schon erwähnt –, die fast 50 sehr verschiedenen Interessengruppen. In meinem Haus sagte man: Ein inklusiveres Gesetzesprojekt gab es noch nicht, ein Gesetz, das in drei gewaltige Themenbereiche aufgeteilt ist, und in jedem einzelnen müssen wir überzeugen.

Zweitens: Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei Herrn Wähner, Herrn Lippmann und Herrn Pallas für sehr viele intensive Stunden. Aber ich glaube, das Ergebnis lohnt sich.

Und – das würde ich tun, egal in welcher Fraktion sie sitzt – ich möchte mich bei der Abg. Nicolaus bedanken, die keine, aber auch gar keine Ruhe gegeben hat, bis wirklich jeder Paragraf und jeder Absatz – weitestgehend jedenfalls – ihren Ansprüchen entsprach. Und das war manchmal nicht leicht zufriedenzustellen.

(Beifall bei der CDU)

Drittens: Das passiert sonst auch kaum: Sowohl auf der Tribüne als auch hinter mir sitzt eine stattliche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung 4, Bevölkerungsschutz, des Staatsministeriums, teilweise sogar in festlicher Kleidung. Das ragt nicht an den innenpolitischen Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heran, aber nah. Man hat sich heute sogar schick gemacht, weil – ganz ehrlich – bei mir im Haus die emotionale Bindung an dieses Gesetz sehr hoch ist. Uns fällt ein Stein vom Herzen, dass es gelungen ist, heute über die Rampe zu ziehen, wenn ich das so despektierlich sagen darf.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Was hatten wir zu tun, meine Damen und Herren? Ahrtal, die Pandemie, die Waldbrände, Gasknappheit, Folgen aus einem russischen Angriffskrieg. Das alles haben wir versucht, in diesen Gesetzentwurf hineinzubringen. Der Einsatz, die immensen Arbeitsstunden, die vielen Abstimmungsrunden haben sich aber gelohnt. Wir glauben, dass ein fairer Ausgleich mit stark unterschiedlichen Interessen entstanden ist; ein Beleg dafür war die Anhörung des Landtags mit dieser stattlichen Anzahl an Gutachtern. Da ist, glaube ich, jedem klargeworden, dass an den Stellen, an denen dieses Gesetz es kann und soll, die richtigen Standards gesetzt wurden. Wir haben Kompromisse gefunden,

bei denen der Sportler sagen würde: Wir haben den lohnenden Punkt erreicht. Deshalb dürfen wir mit etwas Stolz sagen: Wir haben bundesweit eines der modernsten Gesetze im Bereich Bevölkerungsschutz. Und das ist doch aller Ehren wert.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Hartmut Vorjohann)

Für mich sind sieben Schwerpunkte zentral. Es haben schon sehr viele einiges herausgearbeitet, aber das Wichtigste ist für mich die Regelung zum Großschadensereignis, das jetzt eine eigene Ereigniskategorie darstellt. Es umfasst eben nicht nur Brände, es geht um Hochwasser, Sturmfluten, Chemieunglücke – was auch immer passieren kann.

Aus der Kategorisierung des Großschadensereignisses resultiert direkt der zweite zentrale Punkt: Im Fall der Fälle braucht es effiziente Führungen. Das wurde vor allen Dingen von den Feuerwehrleuten sehr stark gefordert. Wir wollen insbesondere die kleinen Kommunen dabei nicht alleine lassen. Deshalb übernimmt bei Großschadensereignissen der Kreisbrandmeister die Führung. Zusätzlich könnte auch die Führungsunterstützung durch den Freistaat erfolgen. Dafür ist aber immer die Entscheidung der unteren BRK-Behörde über die Feststellung des Großschadensereignisses notwendig. Damit bleibt die grundlegende Zuständigkeit bei der örtlichen Brandschutzbehörde gewahrt. Gleichzeitig wird jedoch eine gute feuerwehrtaktische Führung durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte ermöglicht. Wenn Sie so wollen, in Kurzform: Der Kreisbrandmeister agiert im Namen der Gemeinde, wenn er diese Führung übernimmt.

Auch der dritte wesentliche Punkt war ein nicht einfacher. Auch dabei lassen wir die Kommunen nicht alleine. Nach bisherigem Stand beteiligt sich der Freistaat nur im Katastrophenfall an den Einsatzkosten. Künftig wird das neu geregelt, und zwar so, dass diese Regelung für den Katastrophenschutz auch auf die Großschadensereignisse ausgedehnt wird. Bei kostenintensiven örtlichen Einsätzen ist es ebenfalls möglich, dass der Freistaat dort einspringt, wo ansonsten die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune gefährdet wäre. Das bringt unglaubliche Sicherheit für viele Bürgermeister, die da draußen im Feld stehen und entscheiden müssen.

Der vierte Punkt – über die Stützpunktfeuerwehren hat Herr Lippmann schon ausgeführt –: Jeder in Sachsen muss sich darauf verlassen können, dass, wenn Feuerwehr gebraucht wird, sie auch kommt, und zwar überall. Gleichzeitig sind aber die Herausforderungen groß, eine dauerhafte Absicherung durch Tageseinsatzbereitschaften im ländlichen Raum zu gewährleisten. Deshalb finden wir es sinnvoll, dass die Kommunen weiterhin in eigener Zuständigkeit, aber jetzt mit der Möglichkeit größerer interkommunaler Zusammenarbeit, konkrete Lösungen für die Situation vor Ort finden können. Riesa könnte da ein Prototyp werden. Das stimmt.

Fünftens bezieht sich auf unsere Erfahrung mit der Coronapandemie. Sie hat uns vor Augen geführt, dass der Rettungsdienst heute in der Lage sein muss, auch sehr schnell extrem hohes Einsatzaufkommen bewältigen zu können. Mit unserem Gesetz können die Träger des Rettungsdienstes jetzt kurzfristig Bestandsleistungserbringer mit der Inbetriebnahme von zusätzlichen Rettungsmitteln beauftragen, und zwar ohne vorherige Auswahl- oder Vergabeverfahren.

Sechstens – das ist auch im Bund brandaktuell und noch nicht geregelt –: Der Schutz kritischer Infrastrukturen, KRITIS, bekommt eine moderne gesetzliche Grundlage. Zentral ist und bleibt für uns dabei das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Daneben sieht unser Gesetz auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle kritischer Infrastrukturen im Innenministerium vor, die eigentlich schon existiert; wir haben sie bereits eingerichtet. Dadurch können wir jetzt Regelungen zur Zusammenarbeit der zuständigen Behörden miteinander und mit den Betreibern von KRITIS, zum Verfahren der Identifizierung und Registrierung von KRITIS und zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit von KRITIS mit den Ressorts erarbeiten. Ich würde sagen, dass wir dem Bund sogar einen Schritt voraus sind.

Last, but not least stärkt unser Gesetz außerdem die psychosoziale Hilfe bei Katastrophen. Die Teams der Psychosozialen Akuthilfe, kurz KIT-Teams, werden nun als Einheiten in den Katastrophenschutz integriert. Damit einher geht eine einheitliche Struktur unter der Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte, ohne dass dabei die gewachsenen Strukturen mit einer Vielzahl engagierter Beteiligter über Kooperationsvereinbarungen verloren gehen müssen; das hat viele Vorteile. Vor allem profitieren die Ehrenamtlichen dieser Teams nun auch von geltenden Freistellungs- und Lohnersatzansprüchen.

Wir wollen – das hat Herr Abg. Pallas sehr stark betont – diese BRKG-Novelle nicht in Stein meißeln. Das geht angesichts der dynamischen Lage im Bevölkerungsschutz gar nicht.

Aber dieses Gesetz ist ein modernes und sicheres Fundament, auf dem sich bauen oder, wie Herr Abg. Schultze sagte, aufbauen lässt. Bauen ist übrigens auch das Stichwort in Sachen Aus- und Fortbildung. Wie Sie wissen, benötigt unsere Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt dringend mehr Kapazitäten. Daran arbeiten wir intensiv. Wir sagen, der Ausbau wird kommen. Wir hatten einen interessanten Austausch mit dem Ministerpräsidenten in Nardt vor neun Tagen, und sind deshalb guten Mutes, dass das ein Projekt der nächsten Jahre sein wird, das wir schaffen werden. Bis es so weit ist, werden wir die dezentralen Lehrgangsangebote in Dresden und Leipzig ausweiten, und wenn das Sinn gibt, dort auch dauerhafte Lösungen schaffen.

Zoonosen, Katastrophen, Kriege – meine Damen und Herren, alles, was man sich denken kann, wird passieren. In diesem Geist wollen wir künftig Bevölkerungsschutz in Sachsen betreiben. Polizeiliche und nicht polizeiliche Gefahrenabwehr müssen in eine sinnvolle Balance kommen.

Wir hatten bisher andere Prioritätensetzungen, und wenn Sie sich die Rhetorik des Bundesverteidigungsministers der vergangenen Wochen anhörten, dann kann man das in einem Satz zum Beispiel so zusammenfassen: Wehrhaftigkeit ist keine militärische Aufgabe alleine. Welche Herausforderungen wir im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit haben, haben wir ganz sicher in diesem Gesetz noch nicht ausreichend geregelt. Das werden die neuen Themen sein, die leider vielleicht auf uns zukommen, aber das ist auch der Geist, in dem dieses Gesetz geschrieben wurde. Wir werden daran weiterarbeiten.

Jetzt geht aber unser Dank – ich nenne das gern – an unsere professionellen Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz und an unsere professionell ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz. In Wirklichkeit machen wir das Gesetz als großes Dankeschön an diese Einsatzkräfte, die für uns sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag den Kopf hinhalten, sodass wir ruhig schlafen können. Dafür müssen wir ihnen die bestmöglichen Rahmenbedingungen bieten, und dafür ist dieses Gesetz, glaube ich, eine wertvolle Grundlage. Deshalb werben wir um Ihre Zustimmung, und wenn ich das jetzt schon vorwegnehmen darf vor der Abstimmung: Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei der Opposition, die scheinbar nicht ablehnt und DIE LINKE sogar zustimmt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren. Wir kommen zur Abstimmung und verhandeln über die Änderungsanträge.

Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit der Drucksachennummer 7/13269, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit der Drucksachennummer 7/15073.

Es liegen, wie schon erwähnt, Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Die AfD hat uns mitgeteilt, dass ihre Änderungsanträge bereits eingebracht sind. Deshalb meine Frage: Gibt es zu den Änderungsanträgen der AfD-Fraktion Gesprächsbedarf? – Frau Nicolaus, bitte schön, und danach Albrecht Pallas. Frau Nicolaus, bitte schön an, Mikrofon 4.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte kurz darauf eingehen. Das, was Sie eingebracht haben, ist meiner Ansicht nach ein Rückschritt gegenüber dem, was wir jetzt in der Novellierung zu den Ersthelfern festgehalten haben. Ihre Regelung würde noch eine Verordnung nach sich ziehen. Bei uns ist das ganz klar geregelt, und deshalb ist der Änderungsantrag nicht erforderlich.

Das war Frau Nicolaus. Frau Nicolaus, darf ich kurz nachfragen: Haben Sie jetzt zu allen Änderungsanträgen der AfD-Fraktion gesprochen, und wenn nicht, zu welchen?

Zu dem ersten.

Zum ersten, also zur Drucksachennummer 7/15129. Albrecht Pallas, sprechen Sie auch zu dem einen oder zu allen Änderungsanträgen?

Danke schön, Frau Präsidentin. Ich möchte etwas ausführen zum Änderungsantrag in Bezug auf die Einführung einer Rechtsgrundlage für Bodycams für Rettungskräfte.

Das ist aber nicht der erste Änderungsantrag, sonst würden wir bei der Abstimmung durcheinanderkommen.

Wir machen es chronologisch, das ist völlig in Ordnung. Ich setze mich wieder und würde mich dann wieder melden.

Frau Nicolaus hat zum ersten Änderungsantrag gesprochen. Am Mikrofon 5 Herr Kuppi.

In meiner Rede hatte ich schon gesagt, dass dieser Änderungsantrag obsolet geworden ist, weil Sie das schon übernommen haben. Theoretisch wäre er abstimmungsfähig, aber der Antrag ist obsolet, weil die Regelung, die Sie gemacht haben, das bereits vorsieht.