Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir lassen das erst einmal so wirken. Wie unsere Bewertung ausfällt, erzähle ich Ihnen in der zweiten Runde.
Kollege Ritter sprach für die CDU-Fraktion. Kollege Peschel, der sich schon auf den Weg gemacht hat, spricht nun für die Fraktion der AfD; bitte schön.
Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Egal, wie oft ich diesen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Ladenöffnungszeiten gelesen habe, mein Fazit lautet immer: Er ist zukunftsfeindlich. Er ist wirtschaftsfeindlich. Wenn er durchgehen würde, wäre er mit einem erheblichen Bürokratieaufwuchs verbunden.
Die Hauptforderung des Entwurfs lautet: Von Montag bis Samstag dürfen die Verkaufsstellen von 8 bis 20 Uhr öffnen. Ganz gleich, ob ich in Torgau, Glauchau oder Bautzen bin, die meisten Supermärkte außerhalb der kreisfreien Städte haben jetzt nur noch bis 20 Uhr offen. Die Einzelhändler, ob Takko, Kress oder andere große Ketten, öffnen ebenfalls nur von 9 bis 19 Uhr. Sogar die Dresdner Altmarktgalerie hier um die Ecke – ein bekanntes Einkaufszentrum – hat ebenfalls nur von 10 bis 20 Uhr offen. Gleiches gilt für das Paunsdorf Center in Leipzig und das Kornmarkt-Center in Bautzen.
Ich frage mich ganz ehrlich: Wozu braucht man diesen Gesetzentwurf der LINKEN? Wie viele Beschäftigte im Einzelhandel in Sachsen sind wirklich mit einer Arbeitszeit bis 22 Uhr belastet? Mir sind keine Zahlen bekannt. Den LINKEN offensichtlich auch nicht, sonst hätten wir irgendwelche Zahlen vernommen.
Selbst in den Großstädten haben sehr viele Discounter bereits um 20 Uhr geschlossen. Daher ist Ihre Behauptung, dass der Einzelhandel von Öffnungszeiten bis 22 Uhr häufig Gebrauch macht, ohne dass Sie dafür eine konkrete Datengrundlage liefern, wenig aussagekräftig.
Im Gegenteil, viele Discounter – das ist auch in Ihrem Antrag zu lesen – haben sich freiwillig entschieden, ihre Öffnungszeiten aus unternehmerischen Gründen zu kürzen. Das ist gut so. Das zeigt, dass wir keinen staatlichen Eingriff brauchen, um die Öffnungszeiten zu reglementieren oder zu reduzieren. Der Handel allein kann für sich entscheiden, zu welchen Zeiten eine Ladenöffnung Sinn macht und zu welchen Zeiten das nicht der Fall ist.
Was wir brauchen, gilt auch im Einzelhandel. Wir brauchen freies Unternehmertum. Ich staune, dass dieser linke Gesetzentwurf ihr Klientel in Leipzig maximal betreffen würde. Allein in Leipzig gehören 40 Spätverkaufsstellen – so heißt es ja – zum Stadtbild. Warum Sie diesen kleinen Unternehmern die Existenzgrundlage nehmen wollen, ist
(Marco Böhme, DIE LINKE: Es geht um die Konzerne, nicht um die Spätis! Es geht um Arbeitnehmer und nicht um Selbstständige!)
Werte LINKE, ich weiß nicht, wer bei Ihnen die Anträge oder Gesetze schreibt. Sie behaupten: Aufgrund von Feiertagen soll der dringend gebotene Schutz für familiäre Belange gewährleistet werden. Diese Aussage bezüglich des Einzelhandels halte ich für zweifelhaft. Dazu zitiere ich das Statistische Bundesamt: „Dank der herrschenden Ladenöffnungsgesetze kann die Mehrheit der Erwerbstätigen im Einzelhandel hier regelmäßig einen freien Tag genießen. Nur 11 % mussten 2019 an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Von den Erwerbstätigen aller Branchen leisteten dagegen 21 % Sonn- und Feiertagsarbeit.“
Wenn Sie, werte LINKE, konsequent wären, dann müssten Sie die Gastronomie in Deutschland oder in Sachsen ab 20 Uhr verbieten.
Werte Abgeordnete! Ich komme noch zu ein paar weiteren Punkten. Die LINKEN fordern nicht nur die radikale Kürzung der Ladenöffnungszeiten. Nein, es geht noch weiter. In das Sächsische Ladenöffnungsgesetz soll folgender Absatz aufgenommen werden – ein Kollege von der CDU sagte es bereits –: „Arbeitnehmer, die mit einer minderjährigen Person im Haushalt leben […], sind ab 18 Uhr freizustellen.“
Da frage ich Sie: Wer soll denn das überprüfen? Wollen Sie jetzt auf die familiären Verhältnisse Einfluss nehmen und wissen, wer mit wem wann wo wohnt? Es geht doch keinen Arbeitgeber etwas an, wie ich privat lebe, wie viele Personen in meinem Haushalt sind.
Deshalb halte ich es für sehr befremdlich, welche Forderungen Sie hier aufmachen. Aber es geht noch weiter. In Abs. 6 wird gefordert: „Der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsdauer der an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer und über diesen gemäß Absatz 2 zum Ausgleich der Beschäftigten gewährte Freistellung zu führen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.“ Werte Abgeordnete, der linke Überwachungswahnsinn lässt grüßen. Getreu Lenin – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – soll zusätzlicher Bürokratieaufwuchs installiert und freies Unternehmertum schikaniert werden.
Werte Abgeordnete! Wir wissen alle, dass der Einzelhandel – das wird auch immer wieder hier im Hohen Haus besprochen – mit dem Onlinehandel konkurriert und massiv Marktanteile verliert. Arbeitsplätze gehen verloren und unsere Innenstädte veröden. Der heutige Antrag der LINKEN hilft bei diesem Problem kein Stück weiter, nein, er steht auch im Widerspruch zu den bisher getätigten eigenen Aussagen.
Wenn ich mich recht erinnere, sahen die LINKEN noch im September 2021 das Hauptproblem des Handels in der Verlagerung vom stationären Einzelhandel zum Onlinehandel, was durch Änderung der Ladenöffnungszeiten nicht ausgeglichen werden könne. Sie hatten sogar den Vorschlag, der stationäre Einzelhandel müsse sich kreative Gedanken machen und zum Beispiel auf Events setzen. So sprachen die LINKEN im Jahr 2021.
Von der Möglichkeit auf Events zu setzen, sprach auch die AfD-Fraktion, denn wir sagten damals im Antrag 7/6832, „Novellierung der Ladenöffnungszeiten“ – und jetzt möchte ich die wirtschaftsfreundlichen Abgeordneten daran erinnern –: Wir wollen das Sächsische Ladenöffnungsgesetz entbürokratisieren und modernisieren. In unserem Antrag ging es nicht um zusätzliche verkaufsoffene Sonntage. Wir wollten nichts weiter, als unseren Kommunen mehr Rechtssicherheit zu geben, dass sie bei der Organisation von verkaufsoffenen Sonntagen einen „besonderen Anlass“ in „öffentliches Interesse“ umwandeln konnten. Leider wurde das im Landtag abgelehnt. Heute steht unserem wirtschaftsfreundlichen und verbraucherfreundlichen Sachantrag von damals ein marktfeindlicher linker Gesetzentwurf maximal entgegen. Werte LINKE, wir lehnen Ihren Antrag nicht nur deswegen ab, sondern auch, weil er keine Antwort auf zukünftige Entwicklungen gibt.
Jetzt schaue ich kurz auf den Wirtschaftsminister, denn in seinem Wahlkreis gibt es eine neue zukunftsoffene Idee für den Einzelhandel. Im Moritzburger Ortsteil Friedewald eröffnete vor Kurzem Sachsens erste automatisierte 24-Stunden-Einkaufsbox. Dort werden Waren des täglichen Bedarfs auf 40 Quadratmeter rund um die Uhr an sieben Tagen angeboten und verkauft, gelegen direkt am Buswendeplatz und damit gut zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Bus oder mit dem Auto erreichbar. Dieses Geschäft wird komplett ohne Personal betrieben. Es gibt über 800 Artikel zu kaufen. Auch hier entsteht eine weitere Konkurrenz zum personalintensiven Einzelhandel. Wenn wir den Einzelhandel und seine Beschäftigten tatsächlich schützen wollen, dann braucht der Handel mehr Freiheiten und nicht noch mehr staatliche Verbote.
Kollege Peschel sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung des Kollegen Liebscher darf ich Ihnen zu Gehör bringen, dass wir beim Thema Ladenöffnung immer einen Interessenausgleich zwischen den Unternehmen, den Kundinnen und Kunden sowie den Beschäftigten vorzunehmen haben. Dabei muss klar sein, dass die Beschäftigten – um
Für uns BÜNDNISGRÜNE ist der Vorschlag für eine Verkürzung der regulären Ladenöffnungszeiten durchaus nachvollziehbar; der Schutz von Beschäftigten vor zu hohen Belastungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben einen hohen Stellenwert. Es wurde schon mehrfach gesagt: Im Einzelhandel sind es überwiegend Frauen, die die enorme Belastung auszuhalten haben, um die es hier geht. Im Lebensmittelverkauf arbeiten in Sachsen um die 90 % Frauen. Auch das sollte bei dieser Debatte beachtet werden. Die Folgen tragen nämlich längst nicht alle Beschäftigten gleichermaßen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Am Thema Öffnungszeiten kommen die Unternehmen kaum vorbei. Unter den Bedingungen des Personalmangels müssen sie schon selbst überlegen, wie sie die Arbeitsbedingungen attraktiv oder wenigstens akzeptabel gestalten. Es macht für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Unterschied, ob noch jemand wach ist oder nicht, wenn sie abends nach Hause kommen. Für uns BÜNDNISGRÜNE wäre daher ein früherer Ladenschluss auch deshalb denkbar, weil damit kleinere, meist inhabergeführte Einzelhandelsunternehmen gestärkt werden. Die großen Lebensmittelketten können die späten Öffnungszeiten ohne Probleme realisieren. Die restlichen Geschäfte haben es schwerer, dafür ausreichend Personal zu finden. Für sie rechnen sich die zusätzlichen Kosten deutlich weniger. Daraus entsteht ein klarer Wettbewerbsnachteil. Ein weiteres wichtiges Argument ist für uns auch der geringere Energieverbrauch.
Wenn wir auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden schauen, dürfte ein Ladenschluss um 20 Uhr eher Akzeptanz finden als eine spätere Öffnung am Morgen. Die Fraktion DIE LINKE will aber erst ab 8 Uhr aufmachen. Das wird in keinem anderen Bundesland so gehandhabt, ich meine, auch aus gutem Grund.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNE lehnen aber klar Forderungen ab, die sich in den letzten Monaten in die entgegengesetzte Richtung ergeben haben. Erst im November hat der Sächsische Landkreistag die Abschaffung der Ladenschlusszeiten gefordert. Schon klar, es ging damals auch um die Anti-Bürokratie-Attitüde, die als vermeintlicher Vorwand dafür benutzt wurde, als sei jedwede Regulierung schlecht und könnten Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land nur lähmen. Da muss man sich schon verwundert die Augen reiben. Wie passt denn diese Forderung zu den Herausforderungen der Gegenwart, wo viele Geschäfte schon die Öffnungszeiten reduziert haben oder gar anfangen Ruhetage einzulegen?
Der Handelsverband hat prompt auf die Folgen hingewiesen: steigende Kosten und ungleiche Wettbewerbsbedingungen, vom Personalmangel ganz zu schweigen. Bei schlechteren Arbeitsbedingungen sucht das Personal erst recht das Weite. Die Forderung geht also vollkommen an der Realität vorbei und interessiert sich null für die Situation der Beschäftigten. Dafür haben wir als BÜNDNISGRÜNE kein Verständnis.
Wir stellen uns ganz klar gegen eine Ausweitung der Öffnungszeiten und wollen konkret eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreichen. Vor drei Jahren haben wir als Koalition die langen Öffnungszeiten an Silvester gemeinschaftlich abgeschafft. Das ermöglichte den Beschäftigten und den Angehörigen zumindest einen gemeinsamen und ruhigeren Jahresausklang. Ein berechtigtes Anliegen ist für uns auch die im vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommene Freistellung ab 18 Uhr für Beschäftigte, die Angehörige pflegen und minderjährige Kinder haben. Dafür haben wir durchaus Verständnis. Ebenso ist der Vorschlag nachvollziehbar, dass Beschäftigte an mindestens zwei Wochenenden pro Monat nicht arbeiten müssen.
Allerdings möchte ich an dieser Stelle beim Gesetzentwurf der LINKEN einmal wieder betonen, dass ein Blick ins Grundgesetz diesem Vorhaben durchaus Grenzen setzen dürfte. Wir sind hier eher im Bereich des Arbeitsrechts unterwegs als im Bereich des Ladenschlusses. Hierfür ist originär der Bundesgesetzgeber, sofern keine Ausweitungstatbestände für die Länder vorliegen, zuständig. Wenn ich mir vorhin die Belehrung des Kollegen Gebhardt über Buchhaltungstricks der Bundesregierung anhören musste, sage ich Ihnen: Das Bundesverfassungsgericht, gleicher Senat, hat bei der Frage der Bund-Länder-Kompetenz-Streitigkeiten seine Rechtsprechung in den letzten Jahren deutlich verengt. Es grüßen nacheinander der Mietpreisdeckel und das Bremische Hafengesetz zur Frage, wie Länder bundeszugewiesene Tatbestände umgehen dürfen. Antwort: gar nicht. Für Verhältnismäßigkeitserwägungen ist auch kein Platz.
Kurzum, ich habe Zweifel, ob das überhaupt so geht, wie Sie es hier vorschlagen. Was wir definitiv ablehnen, ist die Ausweitung der Dokumentationspflichten und die daraus entstehenden Kontrollaufgaben aufseiten der Händlerinnen und Händler. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz klar, für uns bestehen im Ladenöffnungsgesetz einige Regelungen, die der Reform bedürfen. Die aktuelle Rechtslage ist jedoch ein gefundener gesellschaftlicher Kompromiss. Diesen jetzt einseitig aufzuschnüren – und das nur mit einer Regelung wie im vorliegenden Gesetzentwurf –, bringt aus unserer Sicht wenig. Wir lehnen daher den Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung meines Kollegen Henning Homann möchte ich im Namen unserer Fraktion wie folgt Stellung zu diesem Gesetzentwurf nehmen. Die im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz festgelegten Ladenöffnungszeiten sind Ausdruck eines politischen Abwägungsprozesses. Dabei müssen viele unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden. Abzuwägen sind
hierbei unter anderem die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher nach flexiblen Öffnungszeiten, die Interessen der Verkaufsstelleninhaber und Unternehmen sowie der Wettbewerbsschutz des sächsischen Einzelhandels im Allgemeinen, aber insbesondere auch der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor übermäßiger Inanspruchnahme und sozial ungünstigen Arbeitszeiten.
Die derzeit bestehenden allgemeinen Öffnungszeiten – werktags von 6 Uhr bis 22 Uhr, am 24. und 31. Dezember bis 14 Uhr – haben sich bewährt. Einerseits gewährleisten sie den Schutz der Arbeitnehmer und andererseits ermöglichen sie es dem Handel, sich flexibel auf die Bedürfnisse der Verbraucher einzustellen. Im Vergleich der Bundesländer – es ist bereits gesagt worden – haben wir in Sachsen eine moderate, familienfreundliche Lösung gefunden. So haben etwa zwölf Bundesländer werktags Öffnungszeiten von 0 bis 24 Uhr. Öffnungszeiten von 08 bis 20 Uhr, wie im vorliegenden Gesetzentwurf gefordert, finden sich hingegen in keinem anderen Bundesland.
Bei Annahme des Gesetzentwurfs würde in Sachsen die bundesweit strengste Regelung mit allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 8 bis 22 Uhr eingeführt werden. Im Vergleich dazu gelten etwa auch in Bayern und im Saarland allgemeine Ladenöffnungszeiten von 6 Uhr bis 20 Uhr. Unsere sächsischen Regelungen lassen aktuell Raum für Flexibilität, die die Händler auch nutzen.
Die derzeitige Rechtslage zu den allgemeinen Ladenöffnungszeiten in Sachsen stellt keine Muss-, sondern eine Kann-Bestimmung dar, die bereits jetzt keinesfalls weitgehend ausgereizt wird. Dies gilt selbst für die Haupteinkaufsstraßen in den großen Städten. Anders, als es die Fraktion DIE LINKE darstellt, nutzen auch die großen Center und Discounter die Ladenöffnungszeiten nicht durchgängig vollständig aus. Eher das Gegenteil ist die Regel.
Weiterhin dürften sich bei einer Verknüpfung der Ladenöffnungszeiten keine signifikanten Energieeinsparungen erzielen lassen. Die wesentlichen Energieverbraucher von Läden wie Heizungs- und Kühlanlagen müssen auch bei verkürzten Öffnungszeiten 24 Stunden am Tag laufen. Die vergangenen Monate haben zudem gezeigt, dass die geltenden Regelungen keinesfalls zu einer Energiemangellage führen.
Dem gegenüber stehen die negativen Auswirkungen der von der Fraktion DIE LINKE vorgesehenen Maßnahmen auf die individuelle betriebswirtschaftliche Entscheidungsfreiheit der Verkaufsstelleninhaber, auf Kundenbedürfnisse, insbesondere von Pendlern bzw. Personen, die aufgrund ihrer Arbeitszeiten erst spätabends oder nur frühmorgens einkaufen können, sowie auf die Arbeitskräftenachfrage und die damit verbundene Schwächung des stationären Einzelhandels in Sachsen, vor allem gegenüber der Online-Konkurrenz.
Zudem ist Sachsen ein Grenzland. Deshalb müsste die Einführung restriktiver Regelungen zur Ladenöffnung auch im europäischen Kontext gesehen werden. Die Vorschriften müssten voraussichtlich bei der EU-Kommission angezeigt