Protocol of the Session on December 13, 2023

zehn Jahren um 30 % gestiegen, die Steuereinnahmen Sachsens sind im gleichen Zeitraum sogar um 66 % gewachsen. Somit verfügen sowohl der Bund, vor allem aber wir im Freistaat über eine kontinuierlich und deutlich steigende Einnahmebasis, die mit einer entsprechenden Verantwortung zur Ausgestaltung der Ausgabenseite einhergeht.

An dieser Stelle muss die notwendige Debatte ansetzen und nicht bei der Forderung nach noch mehr staatlichen Einnahmequellen, worauf immer neue Reformvorschläge zur Schuldenbremse in ihrem Kern regelmäßig hinauslaufen.

An dieser Stelle möchte ich ganz deutlich sagen: Die Schuldenbremse ist beileibe keine Investitionsbremse. Mir erschließt sich dieser Duktus in der Debatte nicht, wenn man bedenkt, dass gerade der Freistaat Sachsen Spitzenplätze bei der Investitionsquote im Ländervergleich einnimmt, darauf wurde bereits hingewiesen. Der aktuelle Haushalt hat seine Investitionssumme noch einmal um 30 % gegenüber dem Vorgängerhaushalt erhöht. Also: Wir haben, glaube ich, in der Summe kein Investitionsproblem.

Trotz einer im Ländervergleich überdurchschnittlich hohen Investitionsquote weist der Freistaat eine sehr geringe Verschuldung auf. Das war übrigens schon vor Einführung der Schuldenbremse im Freistaat der Fall.

Wir sollten aufhören, mit solch abgedroschenen Politikphrasen ein Untergangsszenario für den Freistaat zu zeichnen. Wir haben die letzten 30 Jahre investiert und die Ergebnisse dieser Investitionen lassen sich, glaube ich, sehen. Darauf können wir sehr stolz sein. Herr Patt hat auf einige Beispiele bereits hingewiesen. Ich glaube, wenn man sich umsieht, kann man das überall beobachten.

(Beifall des Abg. Jan Löffler, CDU)

Das heißt noch lange nicht, dass wir fertig sind. Das ist Work in Progress, das geht immer weiter.

Auf den Punkt gebracht: Die Steuermittel des Staatshaushaltes, die vor allem von unseren sächsischen Bürgern und Unternehmern erwirtschaftet werden, möchte ich wesentlich lieber in Investitionen im Freistaat stecken, als diese in Form für Zinsen, für Schulden aus der Vergangenheit zu Banken bringen zu müssen.

(Beifall bei der CDU sowie des Abg. Ivo Teichmann, fraktionslos)

Ganz wesentlich beim Vorwurf einer vermeintlichen Investitionsbremse ist auch die Frage: Welche Investitionen sind in diesem Zusammenhang eigentlich gemeint?

Obgleich mit Blick auf aktuelle und vergangene Debatten wohl eher die Frage gestellt werden sollte, welche Ausgaben eigentlich nicht gemeint sind. Neben den faktischen Investitionen, vor allem in die Infrastruktur, wird die Notwendigkeit weiterer investiver Maßnahmen aktuell vermehrt mit zusätzlichen Ausgabenbedarfen aufgrund der anstehenden wirtschaftlichen Transformation oder auch des sozialen Zusammenhalts begründet. Dies sind relevante Zukunftsthemen, die vom Staat natürlich adressiert

werden müssen – jedoch sicherlich nicht mit neuen Schulden, welche die nachfolgende Generation zusätzlich belasten würden. Diese wird wiederum ihre eigenen Probleme zu lösen haben, für die sie ihr eigenes Geld braucht.

Die Aktuelle Debatte ist vor dem Hintergrund, dass sie bereits vor einem Jahrzehnt geführt wurde, eigentlich noch erstaunlicher. Die breite Auslegung des Begriffs der Investition war auch ein maßgeblicher Grund dafür, die Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2009 zu bewerkstelligen.

Nach einem kontinuierlichen Anstieg des Schuldenstandes wurde damals bereits erkannt, dass die „goldenen Regeln“ – das heißt, man nimmt so viel Kredit auf, wie man investiert – dazu geführt haben, dass die Schulden immer weiter gewachsen sind und die Problematik eines zu schnellen Ausbaus des Sozialstaates schon damals das große Problem war. In der Konsequenz hat die Politik eine klare, für jeden überschaubare und leicht nachvollziehbare Regel eingeführt. Im Rahmen der derzeitigen Debatte wäre eigentlich die immer wieder in den Raum gestellte Grundidee zu hinterfragen, inwieweit es wirklich angemessen ist, für staatliche Investitionen eine Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot zu machen.

Der Staat hat immer die gleichen Aufgaben. Er muss für Infrastruktur sorgen: für Verkehrsinfrastruktur, für Bildungsinfrastruktur, für Forschungsinfrastruktur. Er muss auch für Sicherheit sorgen. Das sind die klassischen Investitionsaufgaben des Staates; diese ändern sich niemals. Insofern ist das eine Daueraufgabe. Weil es eine Daueraufgabe ist, müssen die Aufwendungen dafür aus den Dauereinnahmen des Steuerzahlers beglichen werden. An dieser Last wird sich perspektivisch nichts ändern. Eine mehr oder minder punktuelle kreditfinanzierte Investition in die Infrastruktur bewirkt vor allem zweierlei: langfristig zusätzliche Zins- und Tilgungsverpflichtungen. Primär werden kurzfristig regulierte staatliche Einnahmen zur

Verwendung für neue konsumtive Belange freigelenkt. Wir haben also auf der einen Seite neue Zins- und Tilgungslasten. Auf der anderen Seite: Wenn wir die Investitionen aus dem Haushalt herausnehmen, dauert es vermutlich keine zwei Tage, bis sich alle möglichen Leute finden, die neue Ideen haben, diese Lücke mit weiteren konsumtiven Ausgaben im Haushalt wieder aufzufüllen, sodass wir eigentlich nichts gewonnen haben.

Lassen Sie mich abschließend festhalten: Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse stellt das Ergebnis eines bereits stattgefundenen Lern- und Erkenntnisprozesses dar und ist eine verfassungsrechtliche Errungenschaft. Sie gewährleistet eine wirkungsvolle Begrenzung der Verschuldung in guten Zeiten. Haushalte werden nicht in schlechten Zeiten verdorben, sondern in guten Zeiten.

Die Schuldenbremse sichert ausreichend Flexibilität, um die Handlungsfähigkeit bei Notlagen sowie in konjunkturell schlechten Zeiten zu erhalten. Sie sorgt für solide Staatsfinanzen durch den Schutz vor einem kreditfinanzierten Überbietungswettbewerb der politischen Akteure. Sie stärkt die Generationengerechtigkeit, indem steigenden Lasten für Zins und Tilgung und einer Einengung der haushaltspolitischen Spielräume der nachfolgenden Generationen konsequent entgegengewirkt wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, des Abg. Ivo Teichmann, fraktionslos und des Staatsministers Armin Schuster)

Meine Damen und Herren! Damit sind die Aktuellen Debatten abgearbeitet und ich kann den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und

weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/11328, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/15071, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Ich frage den Berichterstatter, Herrn Schultze: Möchten Sie dazu sprechen? – Er möchte nicht vorweg sprechen. Dann wird nun den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Wähner. Danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Wähner, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts zur

Beschlussfassung vorliegen. Das ist nicht gerade ein populäres Gesetz, aber es ist vielleicht ein Stück weit die Fortsetzung der Aktuellen Debatte, die wir soeben hatten.

Es ist wichtig, dass öffentliche Forderungen letztendlich bezahlt und beglichen werden. Ein Großteil unserer Bevölkerung tut dies, aber nicht jeder kommt berechtigten Forderungen der öffentlichen Hand nach. Hier ist es wichtig, dass wir diese Forderungen vollstrecken können und dies auch tun müssen, sodass am Ende nicht die Ehrlichen die Dummen sind.

Vor diesem Hintergrund wurde das sächsische Verwaltungsvollstreckungsrecht angepasst und ein wenig modernisiert. Wir haben Regelungen aus dem Bundesrecht übernommen. Exemplarisch sind folgende Änderungen beispielgebend für die Neuausrichtung des Vollstreckungsrechts:

Zum einen erhalten die Vollstreckungsbehörden weitergehende Sachaufklärungsbefugnisse; und zwar analog zu denen, die auch Gerichtsvollzieher nach der Zivilprozessordnung haben, sodass diese effektiv vollstrecken bzw. die Forderungen auch durchsetzen können. Zum anderen sind im Unterhaltsrecht privatrechtliche Forderungen durch die öffentliche Hand vollstreckbar. Wir haben außerdem die Problematik der Ersatzvornahmen, gerade bei Grundstückskosten, wenn zum Beispiel von Immobilien Gefahren ausgehen und die öffentliche Hand einschreiten muss. Das trifft oft größere Städte oder Landkreise. Dort laufen große Kosten auf, indem Sicherungsmaßnahmen durchgeführt oder Notabbrüche von Gebäuden vorgenommen werden müssen. Man geht dort in Vorleistung. Diese Leistung bzw. diese Kosten können als öffentliche Last nun in das Grundbuch eingetragen werden.

Wir haben in dem Zusammenhang als Ausfluss der Anhörung eine Erweiterung vorgenommen, dass wir dies auch für Benutzungsgebühren ermöglichen, wenn dort hohe Kosten auflaufen. Damit sind wir als öffentliche Hand am Ende nicht die Dummen, wenn es ins Zwangsvollstreckungsverfahren geht. Diese Forderung muss entsprechend berücksichtigt werden. Ebenso ist für die Verwaltungseffizienz geregelt worden, dass uneinbringliche Vollstreckungskosten zukünftig gegenüber anderen Behörden nicht mehr zwingend geltend gemacht werden müssen. Dadurch bekommen wir Effektivität in den Vollstreckungsprozess.

In Summe bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf, damit unsere Vollstreckungsbehörden mit dem neuen Gesetz im neuen Jahr arbeiten können.

Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Armin Schuster)

Für die AfDFraktion Herr Ulbrich, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung ist mal wieder typisch für das links-grün-bunte Parteienbündnis, zu dem ich

(Sören Voigt, CDU: Zu dem Sie gehören?)

auch die nunmehr grün lackierte CDU zähle.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hä?)

Dieses lässt keine Chance aus, die Menschen zu schröpfen. Von den GRÜNEN, der Partei der öffentlich alimentierten Besserverdienenden,

(Sören Voigt, CDU: Sie sind Jurist?)

ist ja nichts anderes als Bürgerfeindlichkeit zu erwarten. Doch schädlich ist es vor allem für die SPD, die einstige Partei des Arbeiters und des kleinen Mannes, die sich mittlerweile immer mehr zur Bonzenpartei entwickelt hat.

Man könnte den guten alten Sozialismus dahinter vermuten, von dem sich ja viele noch immer nicht wirklich verabschiedet haben. Aber ich halte es eher für Feudalismus, mit dem sich die einstigen Kämpfer für soziale Gerechtigkeit zunehmend anfreunden.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Der Staat als Gläubiger soll einer schuldeneintreibenden Person gegenüber privilegiert werden, indem in einem Fall Schuldnern keine unpfändbaren Freibeträge mehr zugestanden werden sollen. Das heißt, der Schuldner darf bis zum letzten Hemd ausgezogen werden. Die grundgesetzlich garantierten Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat sollen in dieser Hinsicht abgeschafft werden. Eine Sache, die ich rechtsstaatlich übrigens für äußerst bedenklich halte.

Aber wen von der Staatsregierung interessiert es – der Rechtsstaat – schon, wenn es um die eigenen Interessen geht? Das sieht man im Großen an der Ampel, die sich ungeniert am Steuergeld bedient.

Aber bleiben wir in Sachsen. Ihr Gesetzentwurf ist nicht nur in hohem Maße unsozial, weil er staatlichen Stellen die Möglichkeit einräumt, Menschen existenziell zu ruinieren. Er zeugt auch – wenig überraschend – von nicht besonders ausgeprägten intellektuellen Fähigkeiten.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!)