Protocol of the Session on November 9, 2023

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Nun vielleicht wieder zu etwas irdischeren Themen. Die Hütte brennt, anders lässt sich die aktuelle Situation im Wohnungsbau nicht beschreiben. Bundesweit gibt es einen dramatischen Einbruch bei den Baugenehmigungen. Viele Bauprojekte liegen auf Eis, Baufirmen werden Aufträge storniert, Fachpersonal geht von der Fahne. Der Sozialwohnungsbau lahmt bundesweit am meisten. Dabei ist die Wohnraumversorgung gerade für die Menschen, die am wenigsten Einkommen haben, problematisch. Niedriglöhner(innen), Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner, Azubis und Studierende sind am meisten gefährdet.

Insbesondere in den Großstädten – das wissen Sie – geht immer mehr Einkommen für die Miete drauf. Aus Leipzig kann ich aus dem aktuellen Sozialreport berichten: 55 % der Bewohner(innen) der Stadt müssen inzwischen zwischen 30 und 40 % ihres Einkommens für die Miete ausgeben; und das ist deutlich zu viel. Aber auch die Speckgürtel der Großstädte und Kommunen in Landkreisen wie dem Vogtland verzeichnen Mietenanstiege. Das können Sie in Antworten auf Kleine Anfragen und in den Auswertungen der Mietervereine nachlesen. Von den Betriebskostenabrechnungen, die in den nächsten Monaten ins Haus flattern und gerade für die einkommensarmen Haushalte eine extreme Belastung darstellen dürften, ganz zu schweigen.

Hinzu kommt: Alle 37 Minuten fällt in Deutschland eine Sozialwohnung aus den Bindungen und wird nicht durch Neubau oder Sanierung kompensiert. Nicht einmal ein Viertel der Zielmarge von 100 000 Sozialwohnungen, die die Bundesregierung für das Jahr 2022 ausgegeben hatte, wurde im vergangenen Jahr fertig. Für das laufende Jahr dürfte die Bilanz noch vernichtender werden. In Sachsen sieht es kaum besser aus: von 134 000 Sozialwohnungen im Jahr 2006 sind wir im Jahr 2017 bei einem Tiefstand von 11 500 angelangt. Aktuell können wir ein Bestand von 12 500 bis 13 000 – die Zahlen liegen mir noch nicht vor – ausgehen. Dazu muss man aber sagen, dass 10 000 davon tatsächlich die Dresdner Sozialbindungen aus Zeiten der Privatisierung sind. Die Bilanz fällt in Sachsen also wirklich vernichtend aus.

Wir kennen die Lage, wir wissen auch, wo aktuell die Ursachen liegen – außer der etwas lahmen Wohnungspolitik im Bund und im Land. Es sind die gestiegenen Baukosten und Zinsen, es sind steigende Bodenpreise und das ist auch fehlendes Personal. Es nutzt den Mieterinnen und Mietern aber wenig, das immer wieder zu bekunden und die Ursa

chen zu benennen. Es muss endlich politisch gegengesteuert werden. Wohnen ist ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und darum müssen wir als Staat, als Politik eingreifen, steuern und gestalten.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir machen Ihnen mit unserem Antrag, der zur Diskussion vorliegt, Vorschläge für eine Landesoffensive Sozialwohnungsbau und darüber hinaus. Lassen Sie mich ein paar Punkte nennen:

Erstens wollen wir einen Finanzierungsfonds von 250 Millionen Euro auflegen. Es kann nicht sein, dass der Freistaat eine Milliarde Euro in den Sparstrumpf steckt, wenn wir doch dringend Investitionen in die soziale Infrastruktur und die soziale Absicherung von Hunderttausenden Menschen und Haushalten in Sachsen haben bzw. das Geld dort gebraucht wird.

Zweitens wollen wir insbesondere die Förderrichtlinie „gebundener Mietwohnraum“ verändern. Sie ist trotz ihrer Überarbeitung im März 2023 für die Kommunen kaum nutzbar. In der Stadt Leipzig mussten kommunale Kofinanzierungen aufgelegt werden, um mit der Förderrichtlinie überhaupt noch zu handeln. In Dresden – das wissen Sie – ist der Sozialwohnungsbau weitestgehend ins Stocken bzw. zum Erliegen gekommen; zumindest in Verantwortung der kommunalen, kleinen Gesellschaften.

Wir wollen eine Koppelung an den Baukostenindex, wie es in Hamburg mit regelmäßigen Baukostengutachten vorgemacht wird. Wir fordern eine realistische Abbildung der Bewilligungsmiete, die die Grundlage für die Berechnung der Zuschüsse zur geförderten Sozialmiete ist. Wir wollen endlich einen zweiten Förderweg einführen – das gibt es in ganz vielen Bundesländern –, der sich auf Mittelschichthaushalte oberhalb des Sozialwohnungssegmentes konzentriert; denn auch diese Haushalte brauchen Unterstützung, wenn in den Großstädten inzwischen Neuvermietungsmieten von 15 Euro pro Quadratmeter aufgerufen werden. Und wir wollen – das ist eine alte Forderung – eine Verlängerung der Bindungslaufzeiten auf mindestens 25 Jahre.

Eigentlich müssten wir über ein anderes Thema sprechen – dazu komme ich dann am Ende der Rede –, damit Sozialwohnungsbau nicht mehr länger die zeitlich limitierte soziale Zwischennutzung ist, die vor allem private Träger finanziert.

Drittens wollen wir eine Förderrichtlinie für Baugemeinschaften, welche mit dauerhaftem, gemeinschaftlichem Eigentum das Ziel verfolgen, bezahlbar und generationsübergreifend zu wohnen. Das wird die Wohnungskrise

nicht lindern, aber es ist eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Ergänzung des Wohnungssegments. Die Akteure brauchen jedoch konzertiert Unterstützung.

Viertens wollen wir ein Förderprogramm „Energieeffizient mit stabilen Mieten“ einführen. Wir hatten Ihnen den Vorschlag auch schon zum Haushalt gemacht. Die Förderrichtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum“ wird im Land jetzt ganz gut nachgefragt. Das ist schön und gut. Hier wird aber nur die Effizienzhaus-Stufe 85 gefördert. Wir haben für die klimagerechte Ertüchtigung des Wohnungsbestandes quantitativ und qualitativ in Sachsen aber noch mehr zu tun als es die Förderrichtlinie mit dem Volumen, aber auch mit den Förderkriterien, die sie vorschreibt, gerade verspricht. Energetische Modernisierungen – das ist uns als LINKE wichtig – dürfen vor allem nicht dazu führen, dass Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt werden.

Wir wollten – fünftens, das ist auch ein wichtiges Thema – bei der Förderung des altersgerechten sowie barrierefreien, rollstuhlgerechten Umbaus von Wohnraum vorankommen. In jedem Gespräch, das ich auf einer Wohnungstour, die ich mit meiner Bundestagskollegin Caren Lay durch Sachsen in den Räumen außerhalb der Großstädte mache, mit Wohnungsunternehmen führe, ist das Thema oben auf. Viele sagen uns, sie nehmen die Förderung des Freistaates nicht in Anspruch.

Wenn man sich die Zahlen einmal anschaut: Es gibt ein Gutachten vom SMI aus dem Jahr 2017 – also schon ziemlich alt. Darin wird gesagt: Es gibt bis 2030 einen Bedarf von 77 000 Wohnungen, die barrierefrei umgebaut werden sollen. Die Förderrichtlinie Wohnraumanpassung, die wir im Freistaat haben, fördert im Jahr circa 1 500 Umbauten. Sie können selbst berechnen, dass das nicht reicht. Die Bevölkerung wird älter. Hierfür werden mehr Mittel gebraucht, auch für die Menschen mit Schwerbehindertenausweis, die hinzukommen und die diesen Umbau brauchen.

Last, but not least: Anstatt auf der Bremse zu stehen – Minister Schmidt ist nicht da –, wenn es um Mieter(in- nen)schutzinstrumente geht, anstatt Brandbriefe nach Berlin zu schicken, um Klimaziele anzuprangern, fordern wir von dieser Regierung, dass sie sich gegenüber dem Bund für eine fundamentale Wende im Wohnungsbereich einsetzt. Ein Sondervermögen bezahlbares Wohnen, wie es der Mieterbund fordert, wäre ein Schritt. Der Einsatz für eine echte, neue Wohnungsgemeinnützigkeit wäre das andere. Wer sich dauerhaft auf Prinzipien einer sozialen Wohnraumversorgung verpflichtet, sollte durch Steuervergünstigungen und einen bevorzugten Zugang zu Fördermitteln und zu Grundstücken auch belohnt werden. Im Gegenzug dazu soll er sich aber dazu verpflichten, zu kostendeckenden Mieten zu vermieten und zu Reinvestitionen von Gewinnen, die vielleicht erwirtschaftet werden. So wirtschaften bereits einige kommunale Gesellschaften, allerdings ziemlich am Rand.

(Timo Schreyer, AfD: Das ist aber ganz böse ins Auge gegangen!)

Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit gab es schon einmal in der Bundesrepublik – das wissen Sie – bis 1990. Sie umfasste seinerzeit 30 % des Mietwohnungsbestandes. Genau dorthin müssen wir kommen. Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier mit drei Varianten vorgelegt, die vage angedeutet sind. Das reicht nicht. Wir müssen bei der Wohnungsgemeinnützigkeit in die Spur kommen. Wir brauchen einen Gesetzentwurf, eine engagierte Form einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit im Interesse unserer öffentlichen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, im Interesse der Mieterinnen und Mieter, damit die Sozialwohnungen, die wir jetzt – mit unseren Vorschlägen hoffentlich besser und schneller – bauen, nicht in 15 bis 20 Jahren wieder verloren gehen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe auf Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Jule Nagel für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion bitte Herr Kollege Fritzsche.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben uns in dieser Legislatur bereits mehrfach und mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Thema Wohnen ausgetauscht. Viele der Elemente und Vorschläge, die wir heute noch einmal gehört haben, finden wir bereits in älteren Anträgen – sowohl von der Fraktion DIE LINKE als auch in den Anträgen anderer Fraktionen. Einige der Vorschläge wurden in geänderter Art und Weise auch schon in Anträgen der Koalition behandelt.

Heute nun betten Sie diese Debatte in die deutschlandweit kritische Situation im Bausektor ein und ziehen das 14Punkte-Programm der Bundesregierung von Ende September hinzu. An dieser Stelle will ich deutlich sagen: Natürlich hat das eine Berechtigung; denn das Thema Wohnen ist zweifelsohne ein sehr wichtiges Thema. Jeder – sowohl in Sachsen als auch in ganz Deutschland, Europa und schließlich weltweit – wird davon bewegt.

Wie ist nun die Situation in Deutschland? Frau Nagel, Sie haben darauf hingewiesen: Die gestiegenen Kosten für Baumaterialien – auch infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine –, die höheren Zinsen und fehlende Fachkräfte haben die Wohnungs- und – das will ich deutlich sagen – gerade die gesamte Bauwirtschaft und ihre Investitionen nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit massiv ausgebremst.

Sachsen ist in gewisser Weise besonders davon betroffen; denn hier ist es noch schwieriger, bei gestiegenen Baukosten neue Wohnprojekte umzusetzen. Das liegt nicht zuletzt auch am Abstand zu bestehenden Bestandsmieten; denn die Lücke, die hierbei geschlossen werden muss, ist größer als an anderen Stellen.

Die Zahl der Baugenehmigungen ist deutlich gesunken. So gingen diese im ersten Halbjahr dieses Jahres um 17,3 % zurück.

Bei Einfamilienhäusern sind sie um ein Drittel, bei Doppelhäusern sogar um die Hälfte eingebrochen. Viele Bauprojekte, für die bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, werden aktuell zurückgestellt. Niemand kann sagen, wann der Bausektor wieder Schwung holt.

Ende September hat nun die Bundesbauministerin, Klara Geywitz, ein Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche vorgelegt. Der darin enthaltene 14-Punkte-Katalog wird von Ihnen an bestimmten Stellen angerissen und kritisiert. Aus Ihrer Sicht soll Sachsen einen starken Beitrag für mehr Sozialwohnungen und mehr Klimaschutz im Wohnsektor leisten.

Ich will es mal verkürzen: Ihre Antwort lautet: 250 Millionen Euro Landesgeld dafür, den 14-Punkte-Plan der Bundesregierung zu ergänzen und wirksam werden zu lassen.

Schauen wir uns Ihren Antrag genauer an. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass ich Ihre Analyse zum Bausektor, die Sie in Teilen vorgetragen haben, teile. Das ist korrekt dargelegt. Wie man dem begegnen kann, darüber gehen die Meinungen natürlich auseinander. Auch mit Blick auf die tatsächliche Angespanntheit von Wohnungsmärkten sind wir unterschiedlicher Ansicht. Für Dresden und Leipzig ist diese amtlich bestätigt. Ich bin der Auffassung, dass sie in diesen Orten nur bestimmte Wohnungsgrößen, teilweise auch nur bestimmte Stadtviertel betrifft. Dennoch muss man ihr begegnen.

Ich habe darauf hingewiesen, dass das Kernelement Ihres Antrages die Forderung nach einer Landesoffensive Sozialwohnungsraum mit einem Volumen von 250 Millionen Euro ist, womit zusätzliche bezahlbare Wohnungen gefördert werden sollen. Sie regen eine Überarbeitung der Richtlinien zum gebundenen und preisgünstigen Mietwohnraum an. Letztlich bedeutet die Überarbeitung einen höheren Zuschuss. Hierzu möchte ich sagen, dass der Freistaat in diesem Bereich bereits tätig geworden ist und in der Richtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus den Mietzuschuss von 3,80 Euro auf 4,80 Euro pro Quadratmeter angehoben hat. Weitere Punkte, die Sie in die Diskussion einführen, sind die weitere Förderung und die Anpassung an die Notwendigkeiten der unterschiedlichen Wohnungsmärkte in Sachsen, was letztendlich eine weitere Differenzierung der Richtlinien mit mehr bürokratischem Aufwand bedeuten würde.

Ihr Antrag beinhaltet zudem den hier diskutierten Vorschlag, die Belegungsfrist für geförderte Mietwohnungen auf mindestens 25 Jahre zu verlängern und die Höhe der Zuwendungen anzupassen. Klar ist: Das müsste bei den Investitionen ausgeglichen werden. Wir können uns vorstellen, dass man nur zwei Möglichkeiten hat: Entweder ist das Geld, das für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung steht, schneller aufgebraucht, oder der Topf wird entsprechend erhöht. Im Moment beträgt die Bindungsfrist 15 Jahre. Insofern sehen wir, dass bei einer Erhöhung auf 25 Jahre ein gewaltiger Betrag notwendig wäre.

An dieser Stelle ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine Verlängerung von Belegungsbindungen automatisch zu einer Fehlbelegung von Sozialwohnungen führen würde. Das ist in der Perspektive ein großes Problem; denn wenn – und das ist etwas, was wir uns alle wünschen – sich die Einkommenssituation der im Moment sozial schwachen Mieterinnen und Mieter verbessert, können diese natürlich nicht gezwungen werden, aus ihren Wohnungen auszuziehen. Das ist auch richtig. Damit ist diese sozial gebundene Mietwohnung dennoch dem sozialen Mietwohnungsmarkt entzogen.

Zudem machen Sie den Vorschlag, die Angebotsmieten dieser geförderten Wohnungen an die gesetzlichen Grundlagen aus dem SGB II bzw. SGB XII anzugleichen. Ich nehme stark an, Sie nehmen hier vor allem Bezug auf die in Leipzig deutlich niedrigeren KdU-Sätze. Das würde eine nochmalige Erhöhung der Förderung um mindestens 90 Cent bis 1 Euro pro Quadratmeter bedeuten. Hieße, wir müssten nicht mit 4,80 Euro pro Quadratmeter, sondern mit 5,80 Euro pro Quadratmeter fördern. Insofern wären die finanziellen Anstrengungen, die hier unternommen werden müssten, gewaltig.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf eingehen, dass Sie in Ihrer Rede auf einen zweiten Förderweg hingewiesen haben. Sie haben zwar von „Mittelschichtshaushalten“ gesprochen, aber ich nehme an, Sie meinen Haushalte, die knapp über den Grenzen, die einen Wohnberechtigungsschein ermöglichen, liegen. Wenn ich die Förderung auf diese Haushalte ausdehnen wollte, hieße das ja nichts weiter, als dass ich einen weiteren Wohnberechtigungsschein einführen müsste.

(Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE)

Insofern bedeutete das einen erhöhten, nicht zuletzt bürokratischen Aufwand.

Zu unserer CDU-Position möchte ich feststellen: Uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass wir weiterhin die soziale Wohnraumförderung in ihrer ganzen Breite gestalten. Das heißt auch, dass wir die Eigentumsförderung im Blick behalten wollen. Eigentumsförderung ist für uns ein zentrales Element, gerade mit Blick auf die Altersvorsorge, aber auch mit Blick auf die Entlastung von Familien. Entsprechende Programme haben wir aufgelegt.

Sie haben in der Begründung zu Ihrem Antrag einen Satz drin, der uns eine Zweckentfremdung von Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau in den letzten Jahren unterstellt. Das möchte ich entschieden zurückweisen;

(Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE)

denn der Bund hatte ganz klar geregelt, dass diese Mittel für die soziale Wohnraumförderung in ihrer ganzen Breite zur Verfügung standen. Mittlerweile haben sich die Regularien geändert; aber da Sie auf die letzten 30 Jahre Bezug nehmen, möchte ich klarstellen, dass eine Zweckentfremdung von Fördermitteln an keiner Stelle stattgefunden hat.

Für den sozialen Wohnungsbau stehen in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 170 Millionen Euro zur Verfügung. Wir merken, dass es gar nicht so einfach ist, dieses Geld auf die Straße zu bringen. Sie benötigen Baukapazitäten, Sie benötigen die entsprechenden Projekte. Die Städte – insbesondere Dresden und Leipzig – sind besonders gefordert.

Kurz möchte ich noch auf den 14-Punkte-Plan eingehen, den Sie in Ihrer Rede thematisiert haben. Wie gesagt: Am 25. September hat dazu ein großer Gipfel im Bundeskanzleramt stattgefunden. Dabei wurde ein Maßnahmenpaket vereinbart, das man – aus meiner Sicht – durchaus als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnen kann. Es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Maßnahmen auch umgesetzt werden müssen, damit sie ihre Wirksamkeit entfalten können.

Was mir bei der Durchsicht dieser 14 Punkte noch mal deutlich wurde: Es geht dort nicht nur – diesem Eindruck ist entgegenzutreten – um eine höhere Bezuschussung, sondern es geht vor allem darum, über weitere Maßnahmen zu diskutieren. Es geht darum, beispielsweise die Standards für Neubauten abzusenken; denn der bisher geforderte und in der Diskussion befindliche EH40-Standard ist einfach viel zu hoch. Die Rückkehr zu EH55 ist ein erster Schritt, auch wenn ich mir diesbezüglich noch mehr hätte vorstellen können. Wichtig ist auch das Thema Planungsbeschleunigung. Doch auch kleinere Themen, wie der vereinfachte Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohnzwecken, könnten an dieser oder jener Stelle für Entlastung sorgen.

Ein wichtiger Punkt aus Sicht der CDU-Fraktion ist es, weitere steuerliche Anreize zu setzen, um den Bausektor in Gänze wieder in Schwung zu bringen. Die degressiven Sonderabschreibungen – AfA –, die hier im Papier, im 14Punkte-Plan benannt sind, sind sicher ein Weg. Vielleicht fällt der Bundesregierung beim Thema steuerliche Anreize noch mehr ein; denn wir sehen, wenn wir auf die letzten 30 Jahre schauen, dass es im Bausektor immer gut funktioniert hat, steuerliche Anreize zu setzen. Wir werden sehen, ob wir dort noch mehr zu erwarten haben. Ein wichtiger Punkt ist sicher auch das Thema Grunderwerbsteuer. Eine Länderöffnungsklausel soll zumindest den Ersterwerb von Immobilien zu steuerlich vergünstigten Konditionen ermöglichen.

Mein Fazit zum Schluss: Es ist insgesamt wichtig, die Attraktivität der Wohnungsmärkte auch für Investoren herzustellen; denn für mich steht vollkommen fest, dass eine signifikante Verbesserung der Wohnsituation nur über mehr Bauen funktionieren kann. Und für dieses Bauen ist es notwendig, privates Kapital zu aktivieren. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Die Stoppschilder, die gerade von der LINKEN an vielen Stellen im Bereich der Marktregulierung aufgestellt werden – seien es Themen wie die Mietpreisbremse,

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Notwendig!)

die Zweckentfremdung oder auch die Milieuschutzsatzungen –, sorgen nur dafür, dass die Attraktivität des Wohnungsmarktes weiter abnimmt und es Investoren schwerer haben.

Wir lehnen Ihren Antrag ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.