Die Frage ist: Was passiert im Freistaat Sachsen, wenn die Konjunktur weltweit einbricht? Wir stellen uns vor, dass unsere Wirtschaft von China abgekoppelt wird. Die Chinesen greifen womöglich Taiwan an. Wir haben einen Schiffsmangel. Wir haben eine sehr multiple Krise, in der noch drei oder vier Akzente dazukommen könnten, die auch unsere Volkswirtschaft schwer in Mitleidenschaft ziehen. Was passiert, wenn unsere Steuereinnahmen zurückgehen? Was passiert, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, alle gesetzlichen Aufgaben wirklich gegenfinanziert auszuführen?
Dazu lese ich Ihnen Artikel 95 Abs. 4 unserer Verfassung vor. Dort steht: „Bei einer von den durchschnittlichen Steuereinnahmen der vorangegangenen vier Jahre (Normal- lage) um mindestens drei vom Hundert abweichenden konjunkturellen Entwicklung kann von Absatz 2 abgewichen werden.“ Abs. 2 ist die Schuldenbremse.
Herr Lippmann, ich zitiere jetzt aus einer Rede Ihrer Fraktionsvorsitzenden. Die hat das schon einmal wunderbar herausgearbeitet.
Das Ergebnis in Form eines Gesetzentwurfs hat Ihre Fraktion aber nicht auf die Reihe gebracht. Das liefern wir jetzt.
Um die werbe ich hier schon seit der ersten Minute ganz intensiv und ganz freundlich. Wenn Sie mich ausreden lassen würden, wüssten Sie auch, worum es wirklich geht.
Wir haben Steuereinnahmen von 21 Milliarden Euro. Wir haben eine Normallage von 17 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2023. Wenn im Haushaltsjahr 2023 ab Morgen plötzlich alle Steuern abrupt infolge eines Konjunktureinbruches ausfallen würden, könnten wir erst unter der Normallage, also ab 97 % bis 99 % – oder mit einer Zweidrittelmehrheit auch über 99 % hinaus –, Kredite aufnehmen.
Was brauchen wir dazu, um die Regelung überhaupt durchzuführen? Wir brauchen eine ordentliche Rücklage, damit wir von 21 Milliarden bis 17 Milliarden Euro – – Man kann nicht alles sofort im Haushalt einsparen, man muss es in irgendeiner Art und Weise kompensieren. Unsere gesetzliche Regelung – um es Ihnen, Herr Lippmann, einfach zu erklären – wäre, dass wir eine Art Haushaltsausgleichsrücklage, die genau definiert ist und die die Differenz zwischen Steuereinnahmen und Normallage darstellt und die jedes Jahr veränderlich ist, in die Verfassung nach Artikel 95 Abs. 4 neu hineinschreiben.
Jetzt habe ich es Ihnen erklärt. Auf diesen guten Einfall sind Sie in den letzten vier Jahren hier nicht gekommen. Wir haben in unserem Arbeitskreis gewartet – gewartet, ob mal einer den Vorschlag macht.
Schauen wir uns einmal aktuell unsere Rücklagen an. Die Rücklagen zum 31.08.2023 betrugen 3,672 Milliarden Euro. Damit könnten wir, wenn jetzt alle Steuern einbrächen, tatsächlich zwischen Steuereinnahmen und Normallage alles aus der Rücklage kompensieren. Weil Sie
aber so einen voluminösen Doppelhaushalt aufgestellt haben, wird unsere Haushaltsausgleichsrücklage bis zum Ende des Jahres 2024 auf 1,276 Milliarden Euro minimiert.
Sie wird geplündert werden. Wenn dann alle Steuereinnahmen ausfallen sollten, hätten wir keine Möglichkeit, von dem Artikel 95 Abs. 4 Satz 4 wirklich Gebrauch zu machen. Wir wollen also mit unserer Regelung dem Artikel 95 Abs. 4 wieder diese wirkliche Geltung verschaffen, die der ursprüngliche Haushaltsgesetzgeber wollte, als Herr Prof. Unland noch Finanzminister war und die CDU immer eine fette Rücklage in der Hinterhand hatte. Da war das kein Problem. Heute aber, da die Kassen leer sind,
funktioniert dieser Artikel unserer Verfassung nicht mehr. Deshalb bitte ich Sie, dass wir diesen Gesetzentwurf federführend in den Finanz- und Haushaltsausschuss und mitberatend in den Rechtsausschuss überweisen dürfen.
Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung – mitberatend – zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das war einstimmig. Damit ist die Überweisung beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.
Die Stellungnahme der Staatsregierung liegt Ihnen vor. Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung. Ich erteile jetzt Herrn Dr. Weigand von der AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat einsteigen: „Aus der Schwärze der Knechtschaft, durch blutige Schlachten, an das goldene Licht der Freiheit.“ Woher stammt es? – Vom Lützower Freiheitskorps 1813 in der Freiheitsschlacht, der Völkerschlacht bei Leipzig – die Geburtsstunde unserer Flagge, unseres Nationalstolzes.
Es ist die Geburtsstunde unserer Flagge im Kampf um die Freiheit. Seit dem Jahr 1990 darf diese Freiheitsflagge wieder in Sachsen wehen; eine erkämpfte Wendefreiheit.
Wir als AfD hinterfragen das; deswegen heute unser Antrag, in dem wir fordern: Vor jeder Schule soll die schwarzrot-goldene Flagge gehisst und zu besonderen Anlässen
soll die Nationalhymne gesungen werden. Deutscher Nationalstolz und deutsche Identität sind wichtig an unseren Schulen.
Aber warum habe ich Zweifel, dass unser Volk ausreichend deutschen Nationalstolz und deutsche Identität besitzt?
Meine Damen und Herren! Wir erleben heute, wie fast täglich deutsche Juden von Migranten auf Berliner Straßen offen verhetzt und mit Gewalt bedroht werden.
Der Rechtsstaat schaut tatenlos zu. Man fragt sich: Wo sind die Wasserwerfer, wo sind die Polizeihundertschaften, die in den letzten Jahren gegen friedliche Demonstranten eingesetzt wurden?
Darüber hinaus wird dieses Land von Ministern wie Habeck regiert, die Vaterlandsliebe stets „zum Kotzen“ fanden.