Wer diesen Antrag für dringlich hält, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich
Sehr geehrter Herr Präsident! Da Sie nicht gesehen haben, dass ich mich gemeldet habe, mache ich eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Dass hier Redebedarf ist, um den Schaden von den Bauern abzuwenden, ist zweifellos. Es gibt Lösungsansätze aus der Runde und auch ich hätte gern Lösungsvorschläge eingebracht. Deswegen habe ich dem Antrag zugestimmt, das hier zu behandeln. Ich finde es schade,
dass den Vertretern der übrigen Fraktionen, die sich ablehnend geäußert haben, das politische Agieren wichtiger ist als die Sache.
Das war eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten bezüglich der Dringlichkeit. Die haben Sie jetzt abgegeben.
Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Damit ist die Tagesordnung der 78. Sitzung bestätigt.
Die Abg. Kathleen Kuhfuß, Fraktion BÜNDNISGRÜNE, hat am 13.09.2023 ihr Mandat als Abgeordnete des Sächsischen Landtags niedergelegt. Damit ist sie auch aus dem Amt der Schriftführerin ausgeschieden. Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung wählt der Landtag in einem solchen Fall einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin.
Hierzu liegt Ihnen ein entsprechender Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE in der Drucksache 7/14680 vor. Vorgeschlagen ist der Abg. Markus Scholz. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung kann über den Wahlvorschlag durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht erkennen.
Wer dem Wahlvorschlag, Herrn Scholz als Schriftführer zu wählen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –
Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Scholz einstimmig als Schriftführer gewählt. Ich darf ihn fragen: Kollege Scholz, nehmen Sie die Wahl an?
Mit ihrer bereits erwähnten Mandatsniederlegung hat Frau Kathleen Kuhfuß auch ihre Funktion als stellvertretendes Mitglied des Untersuchungsausschusses verloren. Diese
gilt es jetzt neu zu besetzen. Die vorschlagsberechtigte Fraktion BÜNDNISGRÜNE hat in der Drucksache 7/14681 Herrn Abg. Markus Scholz vorgeschlagen. Auch
diese Wahl fände nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Gibt es Widerspruch, dass wir offen, mit Handzeichen, abstimmen? – Das ist nicht der Fall.
Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir durch Handzeichen über den Wahlvorschlag der BÜNDNISGRÜNEN abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag zur Wahl von Herrn Markus Scholz als stellvertretendes Mitglied des
1. Untersuchungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist er einstimmig gewählt, und ich frage Kollegen Scholz, ob Sie auch diese Wahl annehmen.
Hintergrund dieser Wahl ist auch hier das Ausscheiden von Frau Kollegin Kathleen Kuhfuß aus dem Landtag und ihr Wunsch, auch dem Landesjugendhilfeausschuss nicht mehr anzugehören. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Landesjugendhilfegesetzes beruft der Sächsische Landtag Frau Kuhfuß ab und wählt jetzt, für die verbleibende Amtsperiode, ein Ersatzmitglied. Hierzu liegt Ihnen die Drucksache 7/14697 vor, ein Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Zur Wahl vorgeschlagen ist wiederum der Abg. Markus Scholz. Wir könnten auch hierüber eine offene Abstimmung angehen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Ich frage daher, ob jemand der Wahl durch Handzeichen widerspricht. – Widerspruch kann ich nicht feststellen. Dann können wir auch hierüber offen abstimmen.
Meine Damen und Herren, wer ist dafür, Herrn Scholz als stimmberechtigtes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Scholz als stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss einstimmig gewählt und ich frage ihn, ob er die Wahl hierzu annimmt.
Dann gratuliere ich Ihnen, verehrter Herr Kollege Scholz, zur Wahl, und beglückwünsche Sie noch einmal ganz ausdrücklich.