Gravierender ist der Grund, dass die bestehende Ausnahmeregelung bei den Mindestvertragslaufzeiten Tür und Tor zur Umgehung dieser Mindestlaufzeiten öffnet, wie meine Kleine Anfrage zeigt. Unnötig kurze Vertragslaufzeiten, teilweise unter sechs, unter drei oder gar unter einem Monat, sind immer noch Realität. Die HTWK sagte sogar, dass sie nicht vorhat, die gesetzliche Regelung umzusetzen.
Für Beschäftigte heißt das leider weiterhin: massive finanzielle Unsicherheit und fehlende Planbarkeit, und das bei Studierenden, bei einer Gruppe also, die sowieso schon zu großen Teilen armutsgefährdet ist. Daraus folgt für uns die klare Schlussfolgerung: Sicherheit und Planbarkeit müssen her, und die Mindestvertragslaufzeiten müssen deutlich angehoben werden.
Sehr geehrte Abgeordnete! Unsere Forderungen sind ganz einfach und klar: Tun Sie das Richtige, um gute Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte an Hochschulen zu schaffen. Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu!
Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum „TV-Stud“ möchte ich für die CDU wie folgt Stellung nehmen.
Um es deutlich vorwegzusagen: Ohne den Einsatz der studentischen Hilfskräfte wäre der reguläre Lehr- und Forschungsbetrieb an vielen Hochschulen auch hier im Freistaat Sachsen nicht machbar.
Allerdings – und das möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen – sind studentische Beschäftigte auch ohne einen eigenen Tarifvertrag nicht rechtlos. Es gelten für sie wie für alle Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts, zum Beispiel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Bundesurlaubsgesetz sowie das Mindestlohngesetz.
Seit der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes zum 22. Juni 2023 ist – darauf haben auch Sie, Frau Gorskih, hingewiesen – im § 58 Abs. 3 eine grundsätzliche Mindestbeschäftigungsdauer der studentischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte geregelt und auf die Geltung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verwiesen. Das Befristungsrecht im vorgenannten Bundesgesetz wird derzeit novelliert. Wir werden sehen, welche Regelungen uns dort ereilen werden.
Des Weiteren gibt es die Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, in der Höchstbeträge geregelt werden, welche in regelmäßiger Anleh
Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die studentische Beschäftigung nicht der vollständigen Existenzsicherung dienen kann. Sie soll vielmehr eine mit dem Studium zu vereinbarende Tätigkeit sein und dem Studenten oder der Studentin die Chance bieten, vertiefte Einblicke in den Hochschulbereich zu erhalten. Durch die frühe Einbindung in den universitären Arbeitsalltag können neben dem Studium bereits berufsrelevante Fähigkeiten erworben und fachspezifische Fähigkeiten vertieft werden. Es geht dabei um Einblicke in die Hochschulstruktur, um Hintergrundwissen zum Studium und um vertiefendes Fachwissen.
Die Hochschulen sind in erster Linie dazu da, ihren Bildungsauftrag gegenüber den Studentinnen und Studenten zu erfüllen. Es ist, auch in diesen Beschäftigungsverhältnissen, nicht ihre originäre Aufgabe, den vollständigen Lebensunterhalt der studentischen Hilfskräfte zu sichern.
Im Übrigen – auch darauf ist deutlich hinzuweisen – ist die Entscheidung über eine Aufnahme von Tarifverhandlungen allein die Sache der Tarifvertragsparteien. Dies ist im Grundgesetz entsprechend geregelt.
Abschließend möchte ich deutlich sagen: Die Qualität des Beschäftigungsverhältnisses liegt in der tatsächlichen Ausgestaltung und damit in der Verantwortung und Freiheit von Hochschullehrern, Dozentinnen und Dozenten, von Wissenschaftlern, die in der Regel an der Mehrung des Nutzens ein hohes Eigeninteresse haben. Dieses Eigeninteresse prägt auch das Engagement der studentischen Hilfskräfte. Daher werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen.
Kollege Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Dr. Weigand. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Frau Gorskih, wenn man Ihnen so zuhört und Ihren Antrag liest, dann prallen bei uns zwei Welten aufeinander, obwohl uns nur acht Lebensjahre trennen:
meine Welt, in der Anstrengung, Fleiß und Leistungsbereitschaft selbstverständlich sind, und Ihre linke Welt, in der es um immer mehr Zeit, immer mehr Geld und mehr Erleichterung geht. Studieren, so lange man möchte. Prüfungsversuche, so viele, wie nötig sind, bis es auch der Letzte schafft. Und natürlich genügend Geld, um das schöne Studentenleben zu finanzieren.
In Vorbereitung auf den heutigen Antrag habe ich an meine eigene Studentenzeit 2003 bis 2008 zurückgedacht – ich bin übrigens in der Regelstudienzeit fertig geworden – und habe mir meine Hiwi-Verträge einmal angeschaut. Mein freiwilliger Hiwi-Job an der Uni damals während meiner Studienzeit: Hiwi-Lohn von 6,50 Euro pro Stunde. Da hatte man mit einem 40-Stunden-Vertrag im Monat 260 Euro. Wir hatten keinen Urlaubsanspruch. Heute zahlt die Uni in Leipzig sachsenweit 12 Euro. Wir haben fast eine Verdopplung, und die Mindestlohngrenze ist noch auf 520 Euro pro Monat gestiegen. Das hatten wir damals nicht, nur 6,50 Euro pro Stunde.
Wir haben das irgendwie mit dem Vorlesungstag kombinieren können. Meine Kommilitonen und ich haben das überlebt – alle. Wir sind sogar in der Regelstudienzeit fertig geworden, Frau Friedel. Die 260 Euro im Monat waren natürlich nicht viel. Deshalb hatte ich sogar noch einen zweiten Nebenjob – freiwillig. Und wissen Sie wieso? Weil ich kein BAföG bekommen habe und ich meinen Eltern nicht auf der Tasche liegen wollte, weil ich mir selbst etwas erarbeiten wollte. Nicht im Jammertal verharren, sondern einfach mal anpacken!
Ich hatte einen zweiten Minijob im Supermarkt: 8,20 Euro pro Stunde. Da bin ich dann bei 40 Stunden auf 330 Euro pro Monat gekommen. Dort hatte ich auch keinen Urlaubsanspruch. Ich musste sogar am Wochenende arbeiten. Manchmal ging es früh 7:00 Uhr los bis abends 21:00 Uhr, weil manche Studenten erst aufgestanden waren, die dann noch in den Supermarkt wollten. Dann sind wir 21:00 Uhr aus dem Supermarkt raus und früh 07:30 Uhr wieder an die Uni zur Vorlesung oder zum Praktikum.
Und wissen Sie was? Wir haben es überlebt, und zwar alle. Wir sind sogar in der Regelstudienzeit fertig geworden.
Herr Gebhardt, ich muss das für Sie öfters wiederholen, damit sich das irgendwie bei Ihnen festsetzt.
Meine Damen und Herren! Dann habe ich meinen wissenschaftlichen Weg nach dem Diplom aus freien Stücken ohne Zwang fortgesetzt. Ich habe mich keinem Professor angebiedert, keinem Institut. Klar, das Problem habe ich immer wieder benannt: Das war die Stärkung des Mittelbaus. Wir hatten dort am Anfang auch als wissenschaftliche Mitarbeiter mit verkürzten Verträgen sehr große Probleme. Aber Sie verweisen in Ihrem Antrag auf die studentischen Hilfskräfte, deren Arbeitsvertrag nur auf sechs Monate begrenzt ist.
Aber ich frage Sie: Wie viele davon erhalten denn keine Weiterbeschäftigung oder wie viele von denen entscheiden
sich einfach um oder brechen ab? Ihr Antrag liefert diesbezüglich keinerlei Zahlen. Die Weiterbeschäftigung war bei uns gang und gäbe. Wir hatten mal in einem Projekt als Hiwis ein halbes Jahr einen Arbeitsvertrag. Dann ging es weiter zum nächsten Projekt. Dort haben wir in andere Bereiche reingeschnuppert. Herr Fritzsche hat es gesagt: Wir haben eine riesengroße Bandbreite an Forschungsprojekten wahrgenommen. Es ist niemand hängengeblieben. Das Problem ist: Diejenigen, die gearbeitet haben und gute Ergebnisse gebracht haben, haben den nächsten Vertrag bekommen. Bei denjenigen, die es nicht geschafft haben, die Arbeit zu machen, war es dann immer etwas problematisch – ja, Leistungsgesellschaft eben. Ihr Antrag bedient wieder die unnützen Klischees einer gelebten Jammertalmentalität der Generation Z, meine Damen und Herren.
Statt dieses Jammertalantrags braucht man erstens Studiengebühren für die überlaufenen Studiengänge, die wir hier in diesem Land nicht brauchen, und für Drittstaatler wie die Chinesen, die wir nur ausbilden.
Zweitens brauchen wir eine Reform des BAföG: elternunabhängig, breit aufgestellt und unkompliziert. – Ach, das haben wir ja neulich im Wissenschaftsausschuss beantragt. Unseren Antrag haben Sie von den LINKEN abgelehnt.
Drittens brauchen wir eine Rückkehr zum Leistungsgedanken, keine unendlichen Prüfungsversuche, keine Langzeitstudenten auf Steuerzahlerkosten und kein Jammertalstudium.
Viertens: Schluss mit dem Akademisierungswahn, endlich eine stärkere Anerkennung von Ausbildungsberufen! Wir als AfD sagen: Wir brauchen Meister statt Master.
Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Dr. Maicher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.