Protocol of the Session on November 8, 2023

Das stimmt leider nicht. Dazu muss man sich genau informieren. Genauso hätte ich gern von der AfD den klaren Nachweis, welche Bundesländer Betriebskosten für ihre Krankenhäuser zahlen. Das ist uns nämlich aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich.

Auf der einen Seite sollten wir noch einmal ganz genau schauen, was das Land bei Investitionen machen muss. Dabei sind wir uns einig. Deswegen bin ich auch dankbar dafür, dass der Ministerpräsident in Reichenbach noch einmal betont hat, dass wir perspektivisch die Finanzierung der Krankenhäuser neben dem, was wir schon getan haben, in den Fokus bzw. in den Blick nehmen möchten.

Auf der anderen Seite brauchen wir den Bund. Dieser ist nämlich für die Betriebskosten und den Unterhalt der Krankenhäuser zuständig. Dort lassen wir ihn auch nicht aus der Verantwortung. Das heißt aber nicht, dass wir nicht in enger Abstimmung mit unseren Landkreisen und kreisfreien Städten genau beobachten und uns austauschen, wie die finanzielle Situation vor Ort ist.

Das ist natürlich nicht mit Reichenbach zu vergleichen. Dabei muss ich Ihnen, Herr Schaufel, wieder einmal widersprechen. Nicht wir haben Reichenbach geschlossen, sondern der Träger. Das, was wir tun können, tun wir. Ich war sehr froh, dass wir diese Woche mit Herrn Hösl wieder in Reichenbach waren. Dort konnten wir die ersten Anläufe für ein MVZ eröffnen. Das alles passiert.

Nun komme ich zu Ihrer Eingangsthese, was die Herzinfarkte in Sachsen betrifft. In Sachsen gab es in diesem Jahr circa 10 000 Herzinfarkte. Das ist eine große Anzahl. Wer sich aber mit dem Thema befasst hat, der weiß, dass diese vielen Infarkte – damit liegen wir bundesweit leider an der Spitze – auch dadurch entstehen, dass die Bürger sehr spät den Notruf tätigen oder den Arzt aufsuchen. Ich würde hierbei gern noch einmal an alle appellieren, dass man bei Beschwerden, gerade wenn es um das Herz geht, relativ zügig reagiert, auch als Patient.

Gerade gestern haben wir an das Dresdener Herzzentrum einen Förderbetrag von 150 Millionen Euro übergeben. Davon war leider in Ihrer Rede, Herr Schaufel, keinerlei Wertschätzung bzw. Anteilnahme zu hören. Das ist genau das, was wir für die Perspektive möchten. Wir möchten, dass es dort eine verbesserte, spezialisierte Versorgung gibt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an die AfD-Fraktion, Herrn Kollegen Schaufel, für das Schlusswort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in der Debatte viel gesagt worden. Ich möchte es noch einmal auf den Punkt bringen: Es geht um nichts anderes als um die Rettung unserer Krankenhäuser, welche durch steigende Kosten in die wirtschaftliche Schieflage getrieben wurden. Wenngleich der Bund grundsätzlich verantwortlich ist, spüren wir die Auswirkungen hier in Sachsen, wenn wir nicht handeln. Deswegen müssen wir jetzt ein Rettungspaket schnüren und hierzu Landesmittel aufwenden.

Frau Köpping, Sie haben gesagt, dass wir dringend das große Krankenhausreformgesetz brauchen. Meines Wissens sollte der Entwurf schon im Sommer da sein. Danach hieß es im September, vor dem Krankenhausgipfel in Leipzig. Wo ist er? Jetzt reden Sie vom 23.11.2023. Ursprünglich sollte ab 01.01.2024 das neue Krankenhausreformgesetz in Deutschland gelten. Es wird verschoben und wieder verschoben. Das ist genau der Punkt. Deswegen kommen die Kliniken immer mehr in Gefahr, weil die Finanzierung nicht geklärt ist.

Sie sagen, dass den Standort Reichenbach der Träger geschlossen hat. Ja, das ist richtig. Sie wollten ein Gesund

heitszentrum aufbauen. Dafür hätte es eine Zwischenfinanzierung geben müssen, damit wir möglichst viel erhalten können.

(Staatsministerin Petra Köpping: Das läuft schon!)

Wir haben jetzt zwei im MVZ drinnen. Es hätte noch sehr viel mehr – wie die Radiologie usw. – erhalten werden können. Wenn es einmal geschlossen ist, dann wird alles andere schwierig.

Dieses Rettungspaket ist nicht nur dringend notwendig, sondern auch verfassungsrechtlich geboten, so ein Gutachten der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die Krankenhäuser als Wirtschaftsbetriebe können weder die Preise für ihre Leistungen bestimmen, noch bekommen sie die Kostensteigerungen refinanziert. Sie haben damit keinen Handlungsspielraum, ihre prekäre Situation durch unternehmerisches Handeln selbst zu lösen. Hilft der Staat nicht, so wird die kritische Finanzierungsuntergrenze unterschritten und womöglich der verfassungsrechtlich gebotene gleichwertige Zugang zur Gesundheitsversorgung regional eingeschränkt, wenn es zu Insolvenzen und Schließungen kommt.

Es besteht also dringend Handlungsbedarf. Wir müssen ein politisches Signal senden. Zu Insolvenzen darf es nicht kommen. Um diese zu verhindern, braucht es dringend ein Krankenhausrettungspaket. Stimmen Sie daher unserem Antrag zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Schaufel sprach das Schlusswort für die AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 7/14376 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt worden. Die Drucksache ist nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Lohn- und Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte der sächsischen

Hochschulen spürbar verbessern: Tarifvertrag „TV-Stud“ – Jetzt!

Drucksache 7/14769, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde sieht wie folgt aus: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich übergebe zuerst an die Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Gorskih, bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Tarifverhandlungen sind in vollem Gang. Bis Dezember verhandeln die Gewerkschaften mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern über einen neuen Tarifvertrag der Länder. Damit verbunden ist auch der bundesweite Kampf für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, einen TV-Stud. Wir LINKE stehen selbstverständlich an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unterstützen ihre Forderungen nach mehr Gehalt.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir erleben eine horrende Inflation, in der Löhne massiv an Wert verlieren. Gleichzeitig werden Tarifforderungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst als unrealistisch abgetan. Das macht Arbeitskämpfe umso entscheidender. Dazu kommt ein sich immer weiter verschärfender Fachkräftemangel, der natürlich auch den öffentlichen Dienst betrifft und der – davon sind wir überzeugt – mit fairen Arbeitsbedingungen bekämpft werden muss.

Wir stehen an der Seite der Beschäftigten, um die es bei den aktuellen Tarifverhandlungen geht: der Beschäftigten in Kitas, Schulen, Krankenhäusern usw. Unsere Solidarität gilt natürlich allen Beschäftigten im Arbeitskampf.

Eine Gruppe der Beschäftigten heben wir an dieser Stelle mit unserem Antrag aber besonders hervor, und zwar die Gruppe der studentischen Beschäftigten. Diese Gruppe ist besonders vulnerabel, weil es für sie an den Hochschulen – mit Ausnahme Berlins – noch keinen Tarifvertrag und somit auch keine mit einem Tarifvertrag verbundenen Mindeststandards an Arbeitnehmerinnen- und

Arbeitnehmerrechten gibt. Unsichere Arbeitsbedingungen sind für sie damit die bittere Normalität: viel zu geringe Bezahlung, Kettenbefristung, fehlende Mitbestimmungsrechte, nicht realisierter Urlaubsanspruch, unbezahlte Mehrarbeit und häufig keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das sind die typischen Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten. Wir als LINKE sagen: Es reicht!

(Beifall bei den LINKEN)

Seit nunmehr 40 Jahren verweigert die Tarifgemeinschaft deutscher Länder die tarifliche Absicherung der studentischen Beschäftigten. Per Protokollerklärung sind studentische, wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte und Tutorinnen und Tutoren aus dem Geltungsbereich des Ta

rifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder ausgeschlossen. Dabei zeigt sich in Berlin, wo bereits im Jahr 1980 der Tarifabschluss des ersten TV-Stud erkämpft wurde, dass sich ein Tarifvertrag zusammen mit Mindestvertragslaufzeiten und gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechten für studentische Personalräte ganz positiv auf die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten ausgewirkt.

Dieser Effekt sollte nun keine große Überraschung sein. Berlin zeigt vor, wie es gehen kann. Es stellt sich also die Frage: Warum soll das nicht auch im Rest der Bundesrepublik möglich sein?

In Sachsen gab es an Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus mit Stand 31. Juli dieses Jahres 7 408 studentische Beschäftigte – gar nicht mal so wenig also.

Wie lange sollen diese vielen Beschäftigten noch auf faire Arbeitsbedingungen warten? Wie lange möchte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder noch zuschauen, wie ein großer Teil der studentischen Beschäftigten, mitunter sogar die Mehrheit, bestehenden Urlaubsanspruch nicht wahrnimmt und unbezahlte Überstunden leistet, und das teilweise sogar unter expliziter Aufforderung durch die Vorgesetzten?

Wie viele Untersuchungen, wie viele Studien braucht es noch, zum Beispiel solche, wie die Studie „Jung, akademisch, prekär?“, die letztes Jahr veröffentlicht wurde? Wie viele solcher Studien braucht es noch, damit diese erschreckenden Befunde hinsichtlich der Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten endlich ernst genommen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation eingeleitet werden?

Sehr geehrte Abgeordnete! Es reicht. Das kann doch nicht so weitergehen!

(Beifall bei den LINKEN)

Es braucht endlich die Einhaltung von Mindeststandards für studentische Beschäftigte, mehr Mitbestimmung, längere Vertragslaufzeiten. Es braucht endlich einen studentischen Tarifvertrag. Unsere Forderungen sind daher ganz klar.

Erstens. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich endlich für die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an den sächsischen Hochschulen einzusetzen, dabei insbesondere auf den Abschluss eines Tarifvertrages für studentische Beschäftigte hinzuwirken und diese Forderung rechtzeitig in das laufende Tarifverhandlungsverfahren einzubringen.

Warum diese Forderung? Nun ja, das sollte nach der Problembeschreibung ganz klar sein. So würde sich die Frage erübrigen. Bundesweit gibt es 300 000 studentische Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Das ist die größte Tariflücke im öffentlichen Dienst. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, der Staat als Arbeitgeber, sollte doch aber für Ta

rifbindung stehen und nicht für deren großzügige Umgehung. Die Sächsische Staatsregierung ist aus unserer Sicht der richtige Adressat für diese Forderung, schließlich ist der sächsische Finanzminister Vorjohann der erste Stellvertreter des Vorsitzenden der TdL. Es ärgert mich persönlich sehr, dass er heute nicht da ist. Ich ärgere mich auch sehr, dass Herr Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow nicht da ist. Es hätte mich wirklich sehr interessiert, was die beiden dazu zu sagen haben.

Die Forderung ist aus unserer Sicht trotzdem genau hier an dieser Stelle richtig und hat im Parlament ihren berechtigten Platz.

Zweitens. Wir fordern die Staatsregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines studentischen Personalrats vorzulegen. Warum fordern wir das? Wir sind überzeugt, dass die Staatsregierung in der Verantwortung ist, neben guten Arbeitsbedingungen auch für die Sicherung der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten zu sorgen. Dafür braucht es die gesetzliche Verankerung eines studentischen Personalrats; denn dieser muss einige an die besondere Situation von Studierenden angepasste Voraussetzungen erfüllen. Er soll sich ausschließlich aus studentischen Beschäftigten zusammensetzen und nur von diesen gewählt werden können. Außerdem muss die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit als Wählbarkeitsvoraussetzung wegfallen. Die Amtszeit und der Wahlzeitraum müssen verkürzt werden. Studierende sind in der Regel meist nicht so lange an der Hochschule. Wenn ein Bachelorstudium nur drei Jahre dauert, dann ist eine Amts- und Wahlzeitperiode von fünf Jahren schwierig. Außerdem sollte es die Möglichkeit der Nachwahl geben, was ebenfalls besser an die studentischen Lebensbedingungen angepasst ist. Es ist schließlich ganz normal, sich als Studierender umentscheiden zu können. Manche wechseln die Hochschule. Manche wechseln den Nebenjob. Deshalb muss es die Möglichkeit der Nachwahl geben.

Die Überarbeitung des Personalvertretungsgesetzes ist notwendig, um den Forderungen der Betroffenen nach einer eigenständigen Personalvertretung und mehr Mitbestimmung gerecht zu werden.

Drittens. Die Mindestvertragslaufzeiten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Hochschulen, wie im § 58 Abs. 3 festgehalten, sollen erhöht werden, und zwar auf 24 Monate. Warum? Ganz einfach: Die mit der letzten Änderung des Hochschulgesetzes Ende Mai verabschiedete Regelung zu Mindestvertragslaufzeiten ist aus unserer Sicht nicht weitreichend genug. Deshalb haben wir uns mit unseren Änderungsanträgen in die Debatte über das Hochschulgesetz eingebracht und haben dort eine erhöhte Mindestvertragslaufzeit gefordert. Das machen wir auch jetzt.

Gravierender ist der Grund, dass die bestehende Ausnahmeregelung bei den Mindestvertragslaufzeiten Tür und Tor zur Umgehung dieser Mindestlaufzeiten öffnet, wie meine Kleine Anfrage zeigt. Unnötig kurze Vertragslaufzeiten, teilweise unter sechs, unter drei oder gar unter einem Monat, sind immer noch Realität. Die HTWK sagte sogar, dass sie nicht vorhat, die gesetzliche Regelung umzusetzen.