Protocol of the Session on November 8, 2023

Drucksache 7/14776, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. In der ersten Runde wären das die CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile nun Herrn Abg. Fritzsche von der CDU-Fraktion das Wort; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir zu Beginn der Debatte einen kleinen fachlichen Exkurs als eine Art Einführung zum vorliegenden Antrag.

Die räumliche Gesamtplanung findet in Deutschland auf der Ebene des Bundes, der Länder, der Regionen sowie auf der Gemeindeebene statt. Sie umfasst dabei die Raumordnung des Bundes, die Landes- und die Regionalplanung als Raumordnung in den Ländern und die kommunale Bauleitplanung, die sich in die Flächennutzungsplanung und die konkrete Bebauungsplanung gliedert. Sie arbeitet dabei überfachlich und integrativ und nutzt dabei natürlich die Erkenntnisse, die sich aus vorliegenden Fachplanungen wie beispielsweise der Verkehrsplanung oder auch der Schulnetzplanung ergeben.

Im Freistaat Sachsen wird für die räumliche Gesamtplanung des Landes der Begriff „Landesentwicklung“ verwendet. Er ist dabei gleichbedeutend mit dem Begriff „Landesplanung“, betont aber besonders den Aspekt der Entwicklung des Raumes.

Die Leitvorstellung der Raumordnung für Bund, Länder und Regionen ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Die zentrale Aufgabe der Raumordnung ist es, eine fachübergreifend mittelfristig angelegte Raumordnungs

planung aufzustellen. Diese sind für das Gebiet des Freistaates der Landesentwicklungsplan und für dessen Teilräume, die Planungsregionen, die jeweiligen

Regionalpläne. Anhand dieser Pläne werden raumbedeutsame Einzelvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der angestrebten Entwicklung überprüft.

Letztmalig wurde der Landesentwicklungsplan am 12. Juli 2013 per Rechtsverordnung beschlossen. Am 30. August 2013 wurde er im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Raumordnungspläne wie der Landesentwicklungsplan, sind nach dem Raumordnungsgesetz des Bundes alle zehn Jahre zu überprüfen und bei Bedarf durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen.

Eine Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2013 ist in der laufenden Legislaturperiode jedoch nicht vorgesehen; das war bereits mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag klar. Uns war es wichtig, den Regionalen Planungsverbänden die nötige Zeit für ihre Teilfortschreibungen, insbesondere mit Blick auf das Thema Energie zu geben. Dort – das wissen wir heute genauer, als wir es damals wussten – stehen gewaltige Aufgaben vor unseren Regionalen Planungsverbänden.

Gleichwohl stellen die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die demografische Entwicklung, der Klimaschutz und Klimawandel, der Ausbau der erneuerbaren Energien, der wirtschaftliche Strukturwandel, die Stärkung des ländlichen Raums und die Weiterführung der Digitalisierung aktuelle Herausforderungen dar, welchen sich die Landesentwicklungsplanung bei einer nächsten Überarbeitung stellen muss. Der Raumordnungsbericht 2020 der Staatsregierung hält dazu fest: „Für die nachhaltige Sicherung wesentlicher Daseinsvorsorgebereiche wie Nahversorgung, Schulen, medizinische Versorgung und öffent

licher Personennahverkehr sind neue Ideen und innovative Konzepte notwendig.“

Mit dem Antrag ersucht die Koalition die Staatsregierung, ein Gutachten zu beauftragen, um die planungsfachlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für die Umsetzung der genannten Herausforderungen zu schaffen, sozusagen die Grundlagen und Betrachtungen für eine Fortschreibung zu legen. Die finanziellen Mittel für dieses Gutachten wurden bereits im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/24 festgeschrieben.

Zentrale Punkte des Gutachtens – lassen Sie mich hierbei drei herausgreifen – sollen folgende sein: zum Ersten eine Bewertung und Analyse von Festlegungen und Inhalten aus dem Landesentwicklungsplan 2013, zum Zweiten die Herausarbeitung grundsätzlicher Empfehlungen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans, beispielsweise auch hinsichtlich planungsrechtlicher Erfordernisse, insbesondere für das Feld Energie und Infrastruktur – Stichworte wären hier die Themen Leitungsnetz und Speicher, insbesondere natürlich vor dem Hintergrund neuer Energieformen wie beispielsweise Wasserstoff –, aber auch Betrachtungen zu den Themen Schutz der kritischen Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Entwicklung des Schulnetzes, insbesondere mit Blick auf die allgemein- und die berufsbildenden Schulen, sowie die Entwicklung des Netzes von Einrichtungen der medizinischen Versorgung.

Außerdem – und das ist auch ein sehr wichtiger Punkt – sollen im Gutachten Empfehlungen zur zukünftigen Anwendung und zur Ausgestaltung des Zentrale-Orte-Konzeptes in Sachsen gemacht werden, welches einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge leistet. Die Steuerung durch dieses normative Konzept der Raumplanung steht durch die demografische Entwicklung im Freistaat, aber auch die Chancen der Digitalisierung vor besonderen Herausforderungen. Uns ist es wichtig, dass wir herausfinden – und das soll im Gutachten betrachtet werden –, in welcher Art und Weise das Zentrale-OrteKonzept für Sachsen bei einer Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung ausgestaltet werden kann, um eine sachgerechte und auch der Regionalentwicklung dienende Landesentwicklungsplanung auf den Weg zu bringen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte Frau Abg. Kummer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen mit dem vorliegenden Antrag der Staatsregierung die Aufgabe übertragen, ein Fachgutachten zum Landesentwicklungsplan in Auftrag zu geben.

Was ist der Landesentwicklungsplan und warum hat er eine so große Bedeutung, dass wir ein umfangreiches Gutachten für seine Fortschreibung für notwendig halten? Ein Landesentwicklungsplan enthält Grundsätze und Ziele zu

räumlichen Ordnung und Entwicklung. Mein Kollege Fritzsche hat dazu umfassend ausgeführt. Er soll im Zusammenspiel mit den Regionalplänen frühzeitig Raumnutzungsansprüche regeln und diese zum Konsens bringen, Planungssicherheit schaffen und Planungen beschleunigen.

Der Sächsische Landesentwicklungsplan wurde zuletzt 2013 neu aufgestellt. Um die Überarbeitung sachgerecht den aktuellen Zukunftsfragen anzupassen, wollen wir ein Gutachten in Auftrag geben, das den derzeitigen Forschungsstand und Handlungsbedarf darlegt. Dazu sollen die aktuellen Beschlüsse und Erkenntnisse der Konferenz der Raumordnungsminister, des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung und der Akademie für Raumentwicklung herangezogen werden.

Seit 2013 hat sich einiges im Freistaat Sachsen verändert. Zum Beispiel ist der Kohleausstieg beschlossene Sache und es gibt mit dem Energie- und Klimaprogramm, das wir BÜNDNISGRÜNE in dieser Regierung maßgeblich mitgestaltet haben, endlich Zielvorgaben für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch auf Bundesebene ist das Ziel des Windkraftausbaus dank der GRÜNEN in der Ampelregierung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft.

Neben den aktuellen Notwendigkeiten im Hinblick auf eine gelingende Energiewende ist uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig, weiter an der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat zu arbeiten. Wo die demografische Entwicklung besonders ungünstig verläuft, müssen dafür Flexibilisierungen fachlicher Standards in Erwägung gezogen werden können. Auch hierzu soll das Gutachten Aussagen treffen.

Der Antrag enthält viele Forderungen in Bezug auf das Zentrale-Orte-Konzept, auf dessen Grundlage aktuell gearbeitet wird. Das Konzept wird schon seit den Fünfzigerjahren angewendet und muss ins 21. Jahrhundert mit einer nicht zuletzt durch die Digitalisierung völlig veränderten Lebensrealität überführt werden. Für Sachsen steht dabei die besondere Herausforderung im Vordergrund, dass die Räume sehr unterschiedlich dicht besiedelt sind. Die Ursachen dafür sind neben den historischen Entwicklungen der Braunkohletagebau und die Deindustrialisierung in den frühen Neunzigerjahren.

Im Grunde genommen kommen die Anstrengungen für den Strukturwandel, so wie wir ihn jetzt erleben, zu spät. Die vielen seitdem abgewanderten Frauen und nicht geborenen Kinder sind nicht ohne Weiteres zu ersetzen. Das zeigt auch die Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung, die im Sommer in der 8. Auflage vorgestellt wurde. In drei Varianten schaut die statistische Forschung dabei in die Zukunft. 2040 werden demnach etwa 3,7, 3,8 oder 3,9 Millionen Menschen im Freistaat leben. Zurzeit liegen wir bei 4,086 Millionen. 1990 waren wir knapp 4,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.

(Thomas Thumm, AfD: Hört, hört!)

Die aktuellen Prognosen bedeuten bis zu 360 000 Menschen weniger im Vergleich zu jetzt. Hinter diesen Zahlen

verbirgt sich auch der Fachkräftemangel, über den wir hier schon oft und auch heute wieder debattiert haben.

Diesen Verlust an Einwohnerinnen und Einwohnern werden wir nicht überall in gleichem Maße spüren. Während die Prognose für Leipzig und dessen Umland ein Wachstum vorhersagt, werden unter anderem weite Teile der Lausitz sowie der gesamte Grenzraum zur Tschechischen Republik weiter erhebliche Schrumpfungen erleben. Die Skala zeigt bis zu mehr als 15 % Bevölkerungsverlust bis 2040 an. Das wäre jeder oder jede Sechste. Diese Entwicklungen müssen wir in den langfristigen Planungen berücksichtigen – allein schon deshalb, weil immer weniger Schultern immer weniger Steuereinnahmen bedeuten.

Der Weg der letzten Jahrzehnte, der viele Hundert Kilometer aus- und neugebauter und viel zu oft radwegloser Straßen bis in die meisten Winkel des Landes gebracht, gleichzeitig aber zu vielen Hundert geschlossenen Schulen, Jugendklubs, Kinos, Theatern, Schwimmbädern und eingestellten Bahn- und Busstrecken geführt hat, hat keine langfristige Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung gebracht.

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen erhalten, was schon da ist, und investieren lieber in die Köpfe als in Beton. Die strikte Begrenzung des Flächenverbrauchs ist uns aus vielen Gründen ein Herzensanliegen. Wir hatten erst im letzten Plenum dazu eine ausführliche Aussprache.

Die entsprechenden Absichtserklärungen sind im aktuell gültigen Landesentwicklungsplan bereits enthalten.

Schließlich sind sie schon seit Jahrzehnten in der Fachwelt unstrittig. Die Kommunen wurden trotzdem nicht müde, immer wieder neue Siedlungs- und Gewerbeflächen auszuweisen.

Um das Windhundrennen um Investoren weniger schädlich für unsere Umwelt zu gestalten, muss die interkommunale Zusammenarbeit auch im Bereich des Finanzausgleichs gerechter gestaltet werden. Für alle verbindliche Vorgaben, auch in der räumlichen Entwicklung, können dabei sehr hilfreich sein.

Nun noch etwas zu Ihrem Änderungsantrag, Kollegen von der AfD, den Sie eingereicht haben. Gleich vorweggesagt: Er wird von uns keine Zustimmung erhalten.

(Thomas Thumm, AfD: Ach, Mensch, damit hatten wir gerechnet!)

Ein wissenschaftliches Gutachten kann und sollte nicht Gegenstand der politischen Beschlussfassung des Landtages sein. Es sollte dem zuständigen Fachausschuss aber vorgelegt werden, wie wir das formuliert haben.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass der Landesentwicklungsplan nicht vom Landtag beschlossen wird.

(Thomas Thumm, AfD: Das wissen wir! Wofür sitzen Sie denn hier?)

Er wird ihm zur Unterrichtung zugeleitet, weil er nach dem Sächsischen Landesplanungsgesetz von der obersten

Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde aufgestellt wird. Das ist das SMR.

(Thomas Thumm, AfD: Wenn Sie noch einmal 30 Jahre dabei zusehen wollen, wie der ländliche Raum niedergemacht wird, können Sie das machen! Ich will das nicht!)

Bei den Änderungswünschen an der Liste der inhaltlichen Schwerpunkte haben Sie sich im Wesentlichen darauf beschränkt, an ein paar Stellen die Wortgruppe „insbesondere in ländlichen Räumen“ einzustreuen und ansonsten Ihre irrrationale Abscheu gegenüber erneuerbaren Energien mal wieder voll herausgelassen. Wie gesagt: klare Ablehnung!

Damit ein gutes Leben überall in Sachsen möglich ist – und es ist selbstverständlich, dass der ländliche Raum dabei eingeschlossen ist –, muss mit Augenmaß geplant werden. Dafür braucht man einen übergeordneten Plan, der festlegt, was wo möglich ist und wo nicht, also einen Landesentwicklungsplan.

Damit die kommende Landesregierung für die Fortschreibung dieses wichtigen Planes auf wissenschaftlich basierte Vorarbeit zurückgreifen kann, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD)

Das war Frau Kollegin Kummer für die BÜNDNISGRÜNEN. Bevor Sie zum Zuge kommen, Frau Kollegin Pfeil, gibt es hier noch eine Kurzintervention. Bitte, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin Kummer, ich bin schon erstaunt, wo Sie das Hohe Haus sehen, wo Sie die Rechte der Abgeordneten einordnen. Sie sagen völlig richtig, dass für den Landesentwicklungsplan das SMR zuständig ist.