Protocol of the Session on November 8, 2023

Ich zitiere: „Wirklich gefährlich wird es dann, wenn bürgerliche Parteien auf die Triggerpunkte der politischen Polarisierungsunternehmer von rechts außen einsteigen. Damit normalisieren sie den Diskurs im Hinblick auf das Vokabular und die Aggressivität.“ Ich muss an dieser Stelle Friedrich Merz nicht zitieren,

(Beifall bei den LINKEN)

aber das müsste man wahrscheinlich. Er war in dieser Hinsicht ein Paradebeispiel. Wir denken heute an Israel. Als den Menschenrechten verpflichtete Politiker erinnern wir

dabei auch an die Tatsache, dass viele Jüdinnen und Juden aus Deutschland fliehen mussten und geflohen sind, dann in anderen Ländern Asyl gefunden haben und genau aus diesem Grund überlebt haben. Wer das deutsche Asylrecht infrage stellt oder ein weiteres Mal schleifen will und das ausgerechnet jetzt tut, wo die Menschen in Israel Schreckliches erleben, der muss sich fragen lassen, wes Geistes Kind er ist.

Wir werden am 10. Dezember dieses Jahres der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen gedenken, des 75. Jahrestages. Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Auf die Protokollnotiz des Freistaates Sachsen, die wir gestern lesen mussten, ist bereits hingewiesen worden. Ich zitiere: „Wir müssen in der aktuellen Lage grundlegende Reformen anstreben und die Migrationsfragen neu überdenken. Das gilt auch für das Grundrecht auf Asyl in seiner jetzigen Form.“ Meine Damen und Herren, als ich das gelesen habe, war ich sehr irritiert. Meines Wissens sind SPD-Kabinettsmitglieder an der Formulierung dieser Protokollnotiz nicht beteiligt gewesen. Ich denke, wir haben das Recht, möglichst bald zu erfahren, in welche Richtung diejenigen, die das Asylrecht wollen – wie es so schön heißt –, es weiterentwickeln werden.

Wir haben das nächste Plenum im Dezember in der zeitlichen Nähe des 75. Jahrestages der Erklärung der Menschenrechte. Spätestens dann wäre es eine günstige Gelegenheit, das von ihnen zu erfahren.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Jenseits der rechtlichen Debatte, die ich für höchst problematisch halte, weil wir auch mit der Genfer Flüchtlingskonvention und mit der EU in Konflikt kommen, würde ich gern in den restlichen wenigen Sekunden, die ich habe, auf drei praktische Dinge eingehen.

Ich habe mich in den letzten Jahren intensiv um Asylbewerber gekümmert und irgendwann einmal festgestellt: Neben diesem komischen Begriff der irregulären Migration, den ich sowieso für problematisch halte, setze ich gern den Begriff der irregulären Administration.

(Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD)

Meine Damen und Herren! 50 % der Ablehnungen von Asylanträgen des BAMF sind falsch. Woher wissen wir das? Weil 50 % plus/minus von den Gerichten kassiert werden. Stellen Sie sich einmal eine Behörde vor, die 50 % Fehlurteile fällt! Das wäre eine Katastrophe. Hier geht es aber nicht um irgendetwas, hier geht es um menschliche Schicksale. Woran kann das liegen? Es kann beispielsweise daran liegen, dass Quoten für einzelne Länder formuliert worden sind. Ich empfehle Ihnen allen den Artikel „Die kalte Rechnung des Innenministers“ vom 17.11.2016, „Die Zeit“ hat diesbezüglich intensiv recherchiert. Wahrscheinlich gibt es Quoten innerhalb des BAMF für einzelne Länder.

Noch ein Allerletztes; die Zeit geht zu Ende: Herr Schuster, wir haben eine kleine Brieffreundschaft, aber die haben Sie abgebrochen, nachdem ich Ihnen das Dossier über die Menschenrechtsverletzungen in Bulgarien geschickt habe. Leider ist nicht darauf geantwortet worden.

(Oh-Rufe von der AfD)

Meine Damen und Herren, was in Bulgarien in den Abschiebegefängnissen geschieht – und Deutschland schiebt nach wie vor nach Bulgarien ab –, ist in keiner Weise mit unserem Menschenrechtsverständnis vereinbar. Alle, die nach wie vor an Abschiebungen nach Dublin III festhalten, machen sich auf irgendeine Weise schuldig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN und BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Herr Frank Richter für die SPD-Fraktion. Nun spricht Herr Teichmann als fraktionsloser Abgeordneter; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir sprechen heute in der Aktuellen Debatte zum Thema „Massenmigration ohne Ende: Ist das Grundrecht auf Asyl noch zeitgemäß?“ Das Asylrecht beruht bekanntlich nicht nur auf unserem Grundgesetz, sondern vor allem auf dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge – vielen besser bekannt als Genfer Flüchtlingskonvention. Diese wurde bereits 1951 beschlossen und trat 1954 in Kraft.

Ja, das Asylrecht ist vom Grundsatz her noch zeitgemäß. Jedoch muss der Staat mit allen seinen Einrichtungen viel konsequenter dafür sorgen, dass Asylmissbrauch nicht stattfindet. Soziale Anreize zum Asylmissbrauch müssen spürbar zurückgefahren werden. Dafür brauchen wir in Europa dringend einheitliche Sozialstandards. Der Magnet, überwiegend nach Deutschland zu wollen, muss endlich abgeschaltet werden. Alles andere sind nur Reparaturen. Ob wir Grenzkontrollen durchführen, ob die Grenzkontrollen wirksam sind, ob wir im Inland – ich sehe das gerade in meinem Wahlkreis Sächsische Schweiz – verstärkt die Bundespolizei im Einsatz haben, das alles kostet nicht nur Geld, sondern es ist auch die Effizienz zu hinterfragen. Wenn – Sie wissen das alle – die Leute einmal im Land sind, die hier nicht nach Recht und Gesetz auf Asylbasis einwandern, sondern unter dem Aspekt, dass sie in Deutschland besser leben wollen, hier einreisen, dann sind sie im Land und wir haben alle Not, sowohl verfahrensrechtlich als auch kostenseitig diese Personenkreise wieder zurückzuführen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert klar, wer politischer Flüchtling ist. Es geht ausdrücklich nicht um Wirtschaftsmigration. Es geht nicht um Menschen, die ihr Land freiwillig verlassen, weil sie in Deutschland besser leben wollen. Die Begriffe „Flüchtlinge“ und „Einwanderer“ – das richte ich vor allem an die linken Fraktionen – müssen wir klar und deutlich trennen und unterscheiden.

Mir wird viel zu oft das Wort „Flüchtlinge“ als Synonym für alle, die hier einwandern verwendet, und das sollten wir nicht tun.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir verwenden das Wort „Flüchtlinge“ in der Regel überhaupt nicht!)

Wer Asylmissbrauch nicht unterbindet, gefährdet im Ergebnis die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung und überfordert unseren Sozialstaat sowie das Integrationsvermögen unseres Landes.

Vielen Dank.

Das war Herr Teichmann als fraktionsloser Abgeordneter. Wir können jetzt in eine zweite Runde einsteigen. Herr Wippel für die AfD-Fraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie uns noch einmal einen Blick in die Geschichte werfen. Einige haben es schon angefangen, aber ich gehe noch ein Stück weiter zurück.

Asyl war ja ursprünglich im 19. Jahrhundert schon aufgekommen. Dort bedeutete es aber im Prinzip den Schutz vor Auslieferung in andere Staaten. Damals handelte es sich nur um politisch Verfolgte. Klar, man hatte Monarchien, Demokratien usw. Es gab Gründe, warum man die Menschen aufgenommen hat und vielleicht nicht wieder zurückschicken wollte. Man hatte eigene Interessen. Trotzdem war diese ganze Sache nie unumstritten. Auch Anfang des 20. Jahrhunderts, als zum Beispiel die Bolschewisten in Russland an die Macht gekommen sind, sind viele Leute von dort nach Zentral- und Mitteleuropa geflüchtet. Schon damals gab es größere Diskussionen.

Dann kam die Malaise der nationalsozialistischen Diktatur über uns.

(Sabine Friedel, SPD: Die Malaise?)

Wir wissen, was 1949 alles passiert ist. Die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland hat Asyl als Grundrecht in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland für politisch Verfolgte aufgenommen. Damit hat man als Deutschland eine Ausnahme generiert. Das haben nämlich viele andere nicht gemacht. Das soll also heißen, dass es Asyl vorher schon gegeben hat.

(Zurufe der Abg. Juliane Nagel und Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Was ist der Grund dafür, dass man es getan hat? Natürlich sind es auf der einen Seite die Lehren aus der nationalsozialistischen Diktatur, und auf der anderen Seite hat man sich noch einmal bewusst für die Menschenrechte ausgesprochen. Das war seinerzeit in Deutschland auch bitter nötig gewesen.

Man hat allerdings zu dieser Zeit in erster Linie damit gerechnet, dass Leute aus der sowjetischen Besatzungszone kommen, diese politischen Verfolgten, Dissidenten quasi aus der späteren DDR. Man ging von Einzelfällen aus und

hat deswegen darauf verzichtet, den Begriff der politischen Verfolgung zu definieren.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sind Deutsche gewesen!)

Immer wieder gab es im Zuge der Geschichte Probleme.

Herr Gebhardt, Sie können mal bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen; vielleicht können Sie da was lernen, aber quaken Sie nicht immer dazwischen, es stört nämlich unheimlich.

Es gab nach diesen Diskussionen immer wieder Einschränkungen, zum Beispiel 1993 mit dem Asylkompromiss zwischen CDU, FDP und auch der SPD. Damals hat man gesagt: Asyl darf nur derjenige bekommen, der nicht aus einem sicheren Drittstaat einreist. – Deutschland ist bekanntlich von solchen Staaten umgeben. Theoretisch hätte die ganze Thematik damit erledigt sein können.

Dann hat man auf europäischer Ebene immer wieder versucht diese ganze Sache mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem zu harmonisieren. Ja, das Ding hat aber ein paar Probleme. Das erste Problem ist: Wirklich gemeinsam ist es nicht. Es gibt dieses Recht des Gold Platings, das heißt, man kann als Staat deutlich großzügiger sein als andere Staaten. Das macht Deutschland eben. Deutschland macht mehr als nötig und ist deswegen natürlich attraktiver, weil damit die Anerkennungsquoten im Verhältnis zu anderen Staaten nach oben geschraubt sind.

Ein anderes Problem ist, dass es in der Europäischen Union Staaten gibt, die diese Mindeststandards des GEAS noch nicht einmal erfüllen. Damit haben wir ein großes Gefälle.

Ein weiterer Punkt ist die Massenzustrom-Richtlinie. Die ist eine Erfindung aus der Zeit des Jugoslawienkriegs, als man mit vielen Leuten gleichzeitig zu tun hatte.

(Sabine Friedel, SPD: Das sind Menschen!)

Die Massenzustrom-Richtlinie bedeutet, dass die Staaten freiwillig festlegen, wie viele Leute sie aufnehmen und schnell abhandeln. Frau Merkel von der CDU hat Deutschland 2015 für jedermann von der ganzen Welt ungeprüft geöffnet. Niemand ist ihr damals in den Rücken gefallen, weder Herr Schuster noch Herr Kretschmer, die damals Bundestagsabgeordnete waren. Das ist die CDU, und die hat das damals alles mitgetragen.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Wenn wir jetzt über die Reform des GEAS sprechen, sind auch ein paar Punkte dabei, die durchaus problematisch sind, zum Beispiel die persönlichen Anknüpfungspunkte, die Flüchtlinge zu einem Land haben und dass sie deshalb dorthin kommen können. Dann bekommen wir das Problem mit der prozentualen Verteilung. Weil Deutschland schon so viele Flüchtlinge hat, haben wir prozentual noch mehr Leute, die nach Deutschland wollen. Dies ist keine Lösung, sondern wird uns die Probleme nur verschärfen.

Ein anderer Punkt ist Artikel 33 der Richtlinie 2013/32. Dieser ist total praxisuntauglich; denn er bedeutet, dass

Staaten davon freigestellt werden, Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union durchzuführen. Wer durch ist und dort ist kein Asyl beantragt worden, der wird nur in dem Land geprüft, wo er tatsächlich Asyl beantragt. Das heißt, einfach schön durchwinken, weil die Leute nach Deutschland wollen, und hier wird es gemacht. Deswegen muss dieser Artikel überarbeitet werden auf Mindeststandards der Genfer Flüchtlingskonvention.

Die Redezeit ist abgelaufen.

Letzter Satz. – Wenn das Ganze nicht klappt, müssen wir halt raus aus der Europäischen Union. Ganz einfach.

(Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Damit haben die Engländer keine Probleme mehr, das merkt man ja!)