Das ist eben nicht rechtswidrig. Sie unterstellen Ihrer eigenen Bundesinnenministerin – Sie haben gestern von „Illegalität“ gesprochen – Rechtswidrigkeit.
Das Europarecht, der Schengener Grenzkodex, sieht das vor. Sie werfen das quasi der eigenen Bundesinnenministerin vor. Das wäre seit 2015 – Armin Schuster hat das gestern sehr zutreffend formuliert – Rechtsbruch. Die Bundesinnenministerin hat das kodifi
ziert. Es ist mit Europarecht vereinbar. Es gibt kein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof gegen diese Maßnahme.
Nichts weniger fordern wir hier im Freistaat Sachsen. Die Flüchtlings- und Migrationszahlen sind an der polnischsächsischen Grenze um ein Vierfaches höher als in Bayern. Es gibt Umlaufbewegungen an die tschechische Grenze. Wir fordern – das sage ich ganz klar in diesem Hohen Hause – die Bundesinnenministerin auf, endlich dem gemeinsamen Antrag von Bayern, Sachsen und Brandenburg stattzugeben, damit hier temporäre Grenzkontrollen stattfinden können.
Die Bundesinnenministerin war im Mai selbst hier. Sie war gemeinsam mit Armin Schuster an der polnischen und an der tschechischen Grenze. Sie hat sich selbst vor Ort ein Bild gemacht.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Danke, Herr Unger. Würden Sie mir zustimmen, dass das, was Frau Faeser vor und nach ihrem Besuch angekündigt und dann auch gemacht hat, nämlich mehr Personal der Bundespolizei an die polnische und tschechische Grenze zu schicken, im Zusammenwirken mit den Maßnahmen der sächsischen Polizei die Wirkungen erzielt, die Sie wahrscheinlich auch wollen, nämlich, dass kriminelle Schleuser dingfest gemacht und vor allem Geflüchtete aus für sie bedrohlichen und gefährlichen Situationen befreit werden?
Herr Abg. Pallas, vielen Dank für die Frage. Diese Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht ausreichend. Es gab einen kleinen Personalaufwuchs, aber nicht den, den wir gefordert haben.
Die Intensivierung der Schleierfahndung geht ins Leere. Wir haben klar gefordert: Wir wollen die Grenzkontrollen nach bayrischem Vorbild.
Der sächsische Innenminister tut sein Möglichstes, um mit der sächsischen Polizei, die dafür originär nicht zuständig ist, die Bundespolizei zu unterstützen.
Wir fordern temporäre Grenzkontrollen, wie sie im Freistaat Bayern möglich sind, um Maßnahmen wie die Zurückweisung zu ermöglichen. Ich verweise dabei auf die Ausführungen von Armin Schuster.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie da am Ball bleiben, damit wir gemeinsam mit Brandenburg – übrigens SPD-geführt – zu diesen Grenzkontrollen kommen.
Sehr zuvorkommend, danke. Herr Unger, Sie haben die bürokratischen Hemmnisse – Gesetze müssen geändert werden – sehr schön aufgezählt. Meine Frage: Wenn das kleine Dänemark das in einem relativ kurzen Zeitraum hinbekommt, wie schätzen Sie für Deutschland ein, wann wir das schaffen können?
Wir müssen das breit diskutieren. Der Vorschlag des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer liegt auf dem Tisch. Sie sind gern eingeladen, Sachvorschläge zu bringen, aber nicht Schwarz und Weiß, damit wir hier gemeinsam an der Lösung arbeiten können. Das ist eine gesamtgesellschaftliche und gesamteuropäische Aufgabe, die wir nicht als Deutschland allein nationalstaatlich lösen können, sondern in einem europäischen Kontext.
Da schließt sich der Kreis. Wir müssen an einer Reform des Dublin-III-Systems arbeiten. Es muss reformiert werden. Wir müssen Sekundärmigration verhindern. Das sind alles Punkte, die wir gestern umfassend diskutiert haben.
Die Außengrenzen müssen effektiv geschützt werden. Wir müssen Frontex personell und finanziell weiter ausbauen. Die Sicherheit wird an den Außengrenzen verteidigt. Dort muss Frontex personell entsprechend ausgestattet werden.
Wir müssen offen über Anker- und Transitzentren diskutieren. Ich sage auch: Gemeinsame europäische Aufnahmezentren in den Herkunftsländern sollten wir zumindest ergebnisoffen diskutieren, damit dort die entsprechende Behandlung stattfindet.
Über die flexible Obergrenze müssen wir diskutieren – das haben wir auch schon gemacht – und ebenfalls über die Ausbringung von sicheren Herkunftsstaaten. Da ist die Bundesregierung aktuell dabei, etwas für Georgien und Moldau auf den Weg zu bringen. Wir müssen aber auch die drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten anerkennen.
Für uns als CDU-Fraktion wiederhole ich, was gestern schon mein Kollege Ronny Wähner artikuliert hat: Für uns gelten in der Asyl- und Migrationspolitik Humanität und Ordnung. Wir haben dazu ein umfassendes Positionspapier erarbeitet. Das sind unsere Standpunkte.
Das war Herr Unger für die CDU-Fraktion. An Mikrofon 7 gibt es vermutlich eine Kurzintervention. Bitte schön.
So ist es, Frau Vorsitzende, eine Kurzintervention. Es geht um die Frage der Verfassungswidrigkeit der Vorschläge, wie es hier von Herrn Kollegen Unger in den Raum gestellt wurde. Er macht den Vorwurf, es wäre ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz. Die Flüchtlingsunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist eine Weisungsaufgabe. Sie wird zwar durch die Gemeinden und Landkreise durchgeführt, ist aber eine staatliche Aufgabe. Ich wollte nicht im Raum stehen lassen, dass hiermit gegen das Grundgesetz verstoßen werde.
Das sind staatliche Aufgaben, bei denen es natürlich ein Ermessen gibt. Darauf wurde hingewiesen. Wir wollen dieses Ermessen – und das geht auch – einschränken. Das gibt es immer wieder. – Danke schön.