Protocol of the Session on September 21, 2023

Wir haben in der Vergangenheit viele Fortschritte erreicht. Auch diese möchte ich noch einmal kurz erwähnen: In der generalistischen Ausbildung, die eingeführt wurde, gab es die soeben von mir genannte tarifliche Entlohnung. Außerdem gibt es keine Ausbildungsgebühren mehr – auch das ist ein großer Fortschritt, den wir erreicht haben. Darüber bin ich echt froh.

Wir haben einen Anstieg der Zuzahlungen insgesamt – in Sachsen von 24,3 %, während es im Bund circa 16 % sind. Ich habe gerade gesagt, woran das liegt: nämlich daran, dass wir in Sachsen einen großen Nachholbedarf hatten, zum Beispiel bei der tariflichen Bezahlung unserer Pflegekräfte. Eine Reduzierung der Zuzahlungen gab es auch, weil wir eine Staffelung haben. Die geltenden Leistungszuschläge der Pflegeversicherung sind dennoch gestiegen: Wir haben im ersten Jahr eine Steigerung von 23,9 %, im zweiten Jahr von 22 %, im dritten Jahr von 19 % und nach drei Jahren von 16 %. Es sinkt also etwas ab, aber die Steigerungsrate ist eindeutig vorhanden.

Leistungszuschläge haben jedoch eine Entlastung für den Pflegebedürftigen und auch für den Sozialhilfeträger gebracht. Es brachte einen Rückgang der Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege in Sachsen im Jahr 2022 um rund 20 % – auch das muss man sagen. Im Vergleich zum Bund waren es sogar minus 26 %. Dennoch wird ein weiterer Kostenanstieg den Effekt, den wir erreicht haben, bald aufbrauchen.

Die Forderungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahr 2022 wurden teilweise durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz aufgegriffen. Dort hatten wir Folgendes gefordert: die Anhebung der Leistungszuschläge um 5 bis 10 Prozentpunkte, die Stärkung der häuslichen Pflege durch Erhöhung des Pflegegeldes zum 1. Januar 2024 um 5 %, die Erhöhung der ambulanten Sachleistungsbeiträge zum 1. Januar 2024 um 5 %, die Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 % bzw. ab 2028 in Anlehnung an die Preisentwicklung. Zur langfristigen Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten.

Das mag man alles uninteressant finden, da mag man vielleicht auch nicht zuhören; aber das sind alles Schritte, um tatsächlich die Pflegeversicherung zu verbessern.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Trotzdem werden diese Schritte nicht ausreichen. Wir brauchen eine langfristige finanzielle Stabilisierung der

Pflegeversicherung. Daher sind weitere Reformschritte sehr dringend notwendig. Das Ziel ist dabei, nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Strukturreformen der Pflegeversicherung zu erreichen.

Auch auf die grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung will ich noch einmal eingehen. Der Bund will grundsätzlich einen nächsten Reformschritt gehen: Die Arbeitsgruppe „Zukunftssichere Finanzen der Sozialen Pflegeversicherung“ wird derzeit gebildet. Ende Juni 2023 wurde die Arbeit unter Leitung des BMG aufgenommen. Auch die Vertreter der Länder sind hierbei mit eingebunden. Bis zum 31. Mai 2024 soll es Empfehlungen der Bundesregierung für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung geben. Dabei werden vielfältige Modelle, beispielsweise der Sockel-Spitze-Tausch, geprüft; auch das ist notwendig. Auch Modelle bis hin zu einer echten Vollversicherung sind denkbar. An dieser Stelle ist der Einbezug breiter Expertise erforderlich. Deshalb braucht es auch eine gewisse Zeit. Ich hätte mir auch gewünscht, dass man damit früher beginnt; das ist ganz klar. Dies wird dann die Grundlage für Entscheidungen sein.

Im Übrigen gilt: Die Gesellschaft muss die Pflegevollversicherung wollen. Dafür werbe ich auch; das ist ganz klar. Wir müssen uns gerade in Sachsen bewusst sein – das hat unsere Sozialberichterstattung gezeigt –, dass die Pflege bzw. das Alter auch in Zukunft eine wesentliche Rolle für uns spielen wird.

Jetzt haben Sie einen Vorschlag zur finanziellen Entlastung eingebracht. Dazu kann man nur sagen, dass wir auf der einen Seite voll hinter der Forderung der Antragsteller stehen, bis zur Umsetzung der grundsätzlichen Neuausrichtung der Pflegeversicherung eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen aus Landesmitteln vorzunehmen; das ist ja der Vorschlag. Die einkommensabhängige Begrenzung auf der einen Seite und die Tragung der Investitionsmittel auf der anderen Seite sind die beiden Stellschrauben dafür.

Es ist gerade gesagt worden, dass wir die Richtlinie zur Förderung der Kurzzeitpflegeplätze bis zum Jahresende fertig haben und gerade in diesen Bereichen Entlastung schaffen wollen, weil wir in Sachsen eine große Lücke haben. Wir haben auch – ich habe mich nochmals vergewissert – eine ganze Menge Antragsteller, die das umsetzen wollen. Das freut mich sehr; da haben wir wirklich eine große Lücke gehabt.

Wenn wir aber zum Beispiel einen Zuschuss an Investitionskosten von 100 Euro monatlich pro Bewohner ins Auge fassen – was der Vorschlag ist –, dann bedeutet das für den Haushalt Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro im Jahr; dessen müssen wir uns bewusst sein. Das ist die Größenordnung, um die es geht.

Es gibt ein Bundesland, das das macht, und zwar Nordrhein-Westfalen, und es gibt ein zweites, das es gemacht hat und inzwischen wieder eingestellt hat, nämlich Mecklenburg-Vorpommern. Das heißt: Die Bundesländer handeln sehr überlegt. Deshalb fällt es auch mir so schwer, dem Bund zu sagen, dass wir die Absenkung der Pflegekosten wollen und zum Beispiel Investitionskosten aus den

Gesamtkosten herausnehmen wollen, welche die Pflegebedürftigen dann zahlen müssen. Wir wissen aber auch, dass das hohe Investitionskosten für den Freistaat bedeutet. Deshalb muss man darüber diskutieren. Ich möchte nicht von vornherein sagen, dass ich das generell ablehne.

Ich möchte außerdem auch noch einmal Folgendes sagen: 70 % der Pflegebedürftigen leben zu Hause; nicht in Pflegeeinrichtungen.

Fazit: Bei Lohn, Pflegekräften und Ausbildung sind wir auf einem guten Weg. Ein erster Schritt im System der Pflegeversicherung ist gegangen. Es braucht aber einen bundesweiten Reformaufschlag. Ziel muss es sein, dass Menschen sich Pflege leisten können. Das ist auch unser Anspruch. Ich wünsche mir aber, dass die Gesellschaft und wir alle dafür gemeinsam einstehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU)

Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Ich übergebe für das Schlusswort nun an Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst für die Debatte. Diese Diskussion zeigt Überlegungen auf, die es gibt, und macht sie transparent. Dafür bin ich sehr dankbar, Frau Staatsministerin. Ich habe hier nicht ohne Grund um die Öffnung des Geldbeutels und des Herzens des Finanzministers geworben.

In einem Punkt bin ich mit Ihnen auch zu 100 % d’accord – und dieser Antrag soll das auch in keiner Weise in Frage stellen –: Auch wir finden die angemessene Bezahlung der Pflegenden absolut angezeigt; ja, dieser Schritt ist sogar zu spät gekommen. Das ist also absolut richtig und steht außer Frage.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Deswegen müssen wir Lösungen finden für die Menschen, die sich das am Ende nicht mehr leisten können. Ich freue mich aber, dass wir trotzdem ähnliche Gedanken haben. Im Bundesrat verschiedene Modelle zu probieren oder das eigene Modell dort mit einzubringen, wie es in diesem Antrag steht, ist eigentlich nicht schädlich.

Aus der Studie von Prof. Rothgang möchte ich einmal sinngemäß ausführen – für Frau Kollegin Kuge –: Im Vergleich zum im Jahr 2018 tatsächlich gültigen GKV-Beitragssatz – dieser betrug damals 15,6 % – entspreche das einer Verringerung um 2,3 Prozentpunkte. Bei Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde der Beitragssatz sogar lediglich 12,1 % betragen, also 3,5 Prozentpunkte unterhalb des Status quo in der GKV.

Von daher ist Ihre Argumentation eher schwächelnd als extrem stark. Auch bezüglich der Frage der Finanzierung habe ich es bereits erwähnt: Wer sich die HzP im gesamten

Freistaat anschaut, sieht, dass es am Ende sowieso der Steuerzahler zahlt.

(Zuruf von der CDU: Nein, das nicht komplett! Aber die Arbeitnehmer!)

Die haben 45 Jahre gearbeitet! – Damit bin ich beim nächsten Punkt: Frau Kollegin Friedel, ich bin Ihnen dankbar für Ihren Redebeitrag. In einem Punkt würde ich Ihnen dennoch widersprechen wollen: Was ich nicht ganz so leicht sehe, ist der Gang zum Sozialamt nach 45 Arbeitsjahren. Das ist für viele eine Hürde, selbst wenn sie einen Anspruch haben. Ob das sein muss, stelle ich infrage. Was man auch wissen muss: Zusätzlich ist dann kaum noch etwas möglich – der Friseurbesuch, ein Eis oder ein Enkelgeschenk.

Deswegen finde ich: Wir geben dieses Geld sowieso aus. Wir müssen eine komplexe Lösung dafür finden. Unserer Meinung nach ist das die Pflegevollversicherung. Es stünde uns gut zu Gesicht, wenn wir uns als sächsisches Parlament im Bundesrat dafür einsetzen und gemeinsam dafür stark machen würden; wir sind schließlich eines der ältesten Bundesländer. Herr Scholz hatte seine 100 Tage. Heute ich gehe anders darauf ein – jetzt möchte ich mir das ersparen.

Die Redezeit ist zu Ende.

(Zuruf von der CDU)

Ich werbe noch einmal eindringlich darum, dass wir hier gemeinsam zu Potte kommen. Wir haben eine Verantwortung, die nicht immer so einfach wegzuwischen ist.

(Beifall bei den LINKEN)

Kollegin Schaper sprach das Schlusswort.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/14317 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Fürstimmen und vielen Enthaltungen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache 7/14317 nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Bericht des Petitionsausschusses

(Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022)

Drucksache 7/14388, Unterrichtung durch den Petitionsausschuss

Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion, Ausschussvorsitzende und Staatsregierung festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: der stellvertretende Ausschussvorsitzende, dann CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich übergebe an Herrn Kollegen Patt in seiner Funktion als stellvertretender Ausschussvorsitzender.

Vielen Dank, Herr Präsident. Eine Sternstunde finde ich, ist es, wenn wir über den Petitionsdienst und unsere Petitionsarbeit sprechen können – immerhin eine Historie, die auf das alte Rom zurückgeht, als es schon die Möglichkeit gab, sich an den Senat zu richten.

In Sachsen gibt es das nicht erst seit Ingrid Biedenkopf, sondern auch in unserer Verfassung ist es eingerichtet, dass sich die Bürger mit allen Anliegen an uns wenden können. Wir sind ein Seismograf der Gesellschaft, finde ich, und mit all diesen Fragen – die bis zu existenziellen Fragen, Problemen und Nöten gehen – setzen wir uns auseinander. Das ist auch der Grund, warum dieser Ausschuss deutlich höher besetzt ist; nämlich mit mehr Mitgliedern als die anderen Ausschüsse, die zudem ganz ordentlich zusammenarbeiten, wenngleich ich sagen möchte, dass es in dieser

Legislaturperiode doch sehr politisch geworden ist. Das haben wir früher besser gemacht. Ich wünsche mir, dass wir das wieder hinbekommen.

In diesem Ausschuss wägen wir nämlich ab: Was hat die Verwaltung in ihrem Ermessensspielraum möglicherweise nicht ausgeschöpft? Der Petent hat gleichwohl immer noch die Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, wenn er meint, es ist falsch entschieden worden. Aber häufig ist es ja so, dass Verwaltung auch etwas Aufwand scheut oder einmal eine weniger progressive Haltung für den Bürger einnimmt. Immer stärker stellen wir fest, dass Verwaltung möglichst die geringste, für sich selbst niederschwellige Antwort gibt und nicht immer eine Lösung im Sinne des Petenten anbietet.

Das haben wir in dem Bericht dargelegt, statistisch und inhaltlich an Beispielen. Es ist jedem Bürger empfohlen, zu lesen, auch den Kollegen, die selbst nicht im Petitionsausschuss tätig sind. Vor allen Dingen aber ist er den Mitgliedern der Staatsregierung und der vielen Behörden empfohlen, die damit auch einen kleinen Hinweis bekommen, in welche Richtung wir denken: in dubio pro civitas, also im Zweifel für den Bürger.

Wir haben verschiedene Möglichkeiten, uns mit den Themen der Petenten auseinanderzusetzen. Es geht bis zu

Vorortterminen, Akteneinsicht, Anhörungen. Alle Möglichkeiten schöpfen wir aus. Ich möchte vor allen Dingen darauf hinweisen, dass es egal für unsere Arbeit ist, ob jemand mit einer Unterschrift, mit 1 000 Unterschriften oder mit 10 000 Unterschriften kommt, ob er also eine Sammelpetition einbringt oder ganz allein für sich dasteht. Wir werden jeden gleich intensiv behandeln. Wenn mehr Schaum geschlagen wird, beeindruckt das nicht, sondern auch diejenigen haben ein gutes Recht auf Gehör, die das nicht so können oder die es auch diskret behandelt haben möchten.

Die vielen konkurrierenden und konfligierenden Interessen, die natürlich eine Staatsverwaltung hat, weil teilweise auch die Gesetze miteinander konfligieren und konkurrieren, versuchen wir abzuwägen – wie gesagt, im Zweifel für den Bürger. Das ist uns, finde ich, nicht schlecht gelungen, wenn wir im vergangenen Jahr 168 Petitionen mit einer Beschlussempfehlung behandelt haben, in der wir dem Anliegen entweder abhelfen konnten oder es sogar für erledigt erklären konnten, es an die Staatsregierung überwiesen haben mit der Bitte um Berücksichtigung oder um Veranlassung verschiedener Dinge oder es gelegentlich auch an andere Bundeseinrichtungen, also hier an den Bundestag, oder an Kommunen übergeben haben, weil es dort richtigerweise aufgehoben ist.