Protocol of the Session on September 20, 2023

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die Linksfraktion, bitte, Frau Abg. Buddeberg.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nun hebe mal das Niveau! – Martina Jost, AfD: Herr Gebhardt, nun kommen Sie mal! Sie kriegen gleich Ihr Fett weg!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Ich glaube fest daran, dass moderne Zeiten auch moderne Regelungen brauchen.“ Diesen Satz kann ich unterschreiben, aber er stammt nicht von mir, sondern so wurde Petra Köpping in der „Sächsischen Zeitung“ vom 22.01.2019 zitiert. Der Artikel trägt die Überschrift „Gesetz zur Gleichstellung fällt durch“.

Das war unmittelbar nachdem das Gleichstellungsgesetz in der letzten Legislatur im Kabinett gescheitert war: nach zwei Jahren harter Arbeit im Kabinett gestoppt, Treffer, versenkt, Koalitionsversprechen nicht gehalten. Petra Köpping hat sich an der CDU die Zähne ausgebissen. Das ist wichtig zu erzählen, denn auch dieses Mal musste der vorliegende Gesetzentwurf – zumindest gegen Teile der CDU – durchgesetzt werden. Das ist kein Geheimnis.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD)

Wenn man die Diskussion verfolgt und den Redebeitrag soeben gehört hat, dann habe ich den Eindruck: Wir müssen noch einmal grundsätzlicher darüber reden und sagen,

wofür wir ein Gleichstellungsgesetz überhaupt brauchen und wem es denn nützt.

Ich sage: Wir brauchen sehr dringend ein Gleichstellungsgesetz, und es ist notwendig, weil Frauen strukturell benachteiligt sind. Wer das nicht glaubt, hat zum Beispiel den Frauenförderungsbericht nicht gelesen. Frau Jost hat daraus gerade etwas selektiv zitiert. Man kann ihn – gratis bei EDAS – nachlesen. Frau Jost hat die Zahlen genannt, aber das eigentliche Argument überhaupt nicht verstanden.

Ja, im öffentlichen Dienst arbeiten 65 % Frauen – also deutlich mehr Frauen als Männer –; und trotzdem gibt es keine gerechte Verteilung von Führungspositionen, nicht einmal fifty-fifty. In den obersten Chefetagen einiger Ressorts sitzen sogar zwei Drittel Männer. Wenn man angesichts dessen nicht von einer strukturellen Ungerechtigkeit ausgeht, hat man es nicht verstanden. Man kann es sich aber noch einmal in Ruhe durchlesen.

(Sebastian Wippel, AfD: Da muss man gucken, wer sich überhaupt bewirbt! – Martina Jost, AfD: Vom Ministerpräsidenten werden die benannt!)

Dass wir genaue Kenntnis von diesen Zahlen haben, liegt daran, dass dieser Frauenförderungsbericht im bestehenden Frauenfördergesetz festgeschrieben ist. Das ist erst einmal gut, heißt aber auch, dass diese Idee, eine Gleichstellung im öffentlichen Dienst zu haben, nicht neu ist. Das, was wir heute diskutieren, ist nicht neu, sondern es steht schon im Frauenfördergesetz.

Kurz nach der Wiedervereinigung haben schon einmal Leute erkannt: Oha, Gleichstellung funktioniert gar nicht von allein, sondern es braucht einen Rahmen und Regelungen. Daher gibt es das Gesetz seit 1994. Es ist eigentlich absurd, dass es gesetzliche Regelungen gibt – sie wurden damals eingeführt, weil sie begründet für notwendig erachtet wurden –, diese aber bis heute nicht richtig umgesetzt werden. Wir lesen einen Frauenförderungsbericht nach dem anderen und es geht nichts bzw. viel zu wenig voran.

Es ist naheliegend, genau das zu tun, was heute passieren soll: nämlich das Gesetz nachzuschärfen, es verbindlich zu machen und Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Das ist ganz wichtig, damit das Gesetz sein Ziel erfüllen und seine Wirkung entfalten kann.

Wir kommen zur zweiten Frage: Wem nützt dieses Gesetz eigentlich? Ich will es kurz erklären, da ich im Vorfeld mit einer Person gesprochen habe, die gesagt hat: Das Gleichstellungsgesetz interessiert mich nicht so sehr, denn ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst. Dazu sage ich: Deshalb muss man nicht dagegen; und man kann trotzdem dafür sein. Aber: Ein modernes, wirkungsvolles Gleichstellungsgesetz nützt uns allen. Es geht hier um den öffentlichen Dienst, und das ist auch der Bereich, den der Freistaat regeln kann. Ich gehöre nicht zu den Leuten, die an die Vorbildfunktion glauben und sagen: Wenn das erst einmal im öffentlichen Dienst so ist, dann werden alle anderen nachziehen. Das wage ich zu bezweifeln.

Ich möchte eine andere Frage stellen: Wie kann der Freistaat die Verfassung überhaupt authentisch vertreten – denn

die Gleichstellung von Mann und Frau ist Verfassungsauftrag –, wenn er nicht einmal die eigenen Bereiche regelt, obwohl er es könnte? Daher brauchen wir ein Gleichstellungsgesetz, denn es kann verschiedene Modelle für gerechte Arbeitsverteilung ausprobieren. Es kann zeigen, wie es geht und dass es geht. Und das zeigt der vorliegende Gesetzentwurf in den Bereichen aktive Gleichstellungspolitik, flexible Arbeitsmodelle, mobiles Arbeiten, gezielte Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und familiären Verpflichtungen.

Man muss dazusagen, dass die Privatwirtschaft inzwischen an vielen Stellen viel weiter, flexibler und moderner ist. Da sollte der öffentliche Dienst schon mithalten können – Stichwort: Fachkräftemangel.

Das Gleichstellungsgesetz nützt uns allen, weil es auch kommunale Gleichstellungsbeauftragte gibt. Sie verrichten in den Kommunen, vor Ort, eine sehr wichtige, großartige Arbeit. Sie sind ansprechbar für alle, auch für diejenigen, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten. Ich möchte beispielhaft das Engagement der Gleichstellungsbeauftragten beim Kampf gegen häusliche Gewalt erwähnen, das gar nicht hoch genug geschätzt werden kann, insbesondere außerhalb der großen Städte.

Nach zehn Jahren liegt uns nun endlich der Gesetzentwurf vor. In der Sachverständigenanhörung wurde von den meisten Sachverständigen Enttäuschung und Ernüchterung zum Ausdruck gebracht, denn der Gesetzentwurf bleibt an vielen Stellen hinter den Erwartungen zurück. Deshalb haben wir einen so umfangreichen Änderungsantrag dazu gestellt, den ich nachher noch einbringen werde. Aber ich will trotzdem kurz die wesentlichen Punkte nennen, die noch fehlen.

Zum einen geht es um den Anwendungsbereich. Wir sagen, dass er auf die Privatwirtschaft ausgedehnt werden muss, zumindest dort, wo der Freistaat beteiligt ist. Wir sagen auch, dass es eine Festschreibung von Gender Budgeting im Haushalt braucht. Gleichstellung – das haben wir schon oft gesagt, aber man kann es nur immer wiederholen – ist eine Querschnittsaufgabe. Das fängt bei einem geschlechtergerechten Haushalt an und muss gesetzlich geregelt sein.

Eines kann ich Ihnen nicht ersparen: Ein modernes Gleichstellungsgesetz sollte nicht in binären Geschlechterrollen stecken bleiben. Zur Erinnerung: Es gibt mehr als zwei Geschlechter

(Thomas Thumm, AfD: Aber nicht biologisch!)

und deswegen gibt es auch mehr Diskriminierung aufgrund des Geschlechts als nur jene zwischen Männern und Frauen.

Jetzt kommen wir zum größten Knackpunkt: die Sonderregelung für die Kommunen. Konstanze Morgenroth, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Leipzig, war hier als Sachverständige und sagte: „Es ist für die Kommunen kein modernes Gleichstellungsgesetz. Warum? – Es gibt kaum Verbesserungen auf kommunaler Ebene.“ Das Problem ist, dass es diese Sonderregelung gibt. Es ist in etwa so, als würde man den kommunalen Beschäftigten im

öffentlichen Dienst sagen: Sorry, aber die Gleichstellung bleibt für euch auf dem Niveau der Neunziger. Dort gilt weiterhin das Frauenförderungsgesetz von 1994. Ich habe ausgeführt, dass in 30 Jahren viel zu wenig erreicht worden ist.

Mir drängt sich schon auf, dass dieser Knackpunkt einer der Kompromisse ist, der eingegangen werden musste, damit die CDU diesem Gesetz überhaupt zustimmt. Denn in dem Artikel aus der „Sächsischen Zeitung“ von 2019 ist nicht nur Petra Köpping, sondern auch Ministerpräsident Michael Kretschmer zitiert. Er hat 2019, kurz vor dem Ende der Legislatur, in diesem Artikel erklärt, es werde kein Gleichstellungsgesetz mehr geben; denn die Zeit reiche nicht mehr aus, „um die große Zahl an Einzelfragen mit den sächsischen Kommunen und der Wirtschaft zu besprechen“. – So Kretschmer.

Tja, da muss sich der Ministerpräsident – auch wenn er gerade nicht da ist – einmal fragen lassen: Was haben Sie denn in den letzten vier Jahren gemacht? Es wären ja vier Jahre Zeit gewesen, diese vielen Fragen zu beantworten. Das ist offenbar nicht passiert. Mir scheint, dass der Trick hierbei ist, dass strittige Fragen nicht gelöst, sondern ausgeklammert werden. Wieder ist es die CDU, die blockiert. Ich muss Sie einmal fragen: Wovor haben Sie eigentlich solche Angst?

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube fest daran, dass moderne Zeiten auch moderne Regelungen brauchen. Ja, wir brauchen ein modernes Gleichstellungsgesetz. Es soll heute beschlossen werden, am besten mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen.

Zum Schluss möchte ich noch eines sagen, was mir sehr wichtig ist: Das Ziel echter Gleichstellungspolitik, wirklich gerechter Politik ist, dass es so ein Gesetz nicht mehr braucht, weil es echte Geschlechtergerechtigkeit gibt, weil es für die Lebensgestaltung, für die eigene Entfaltung, für die berufliche Laufbahn irrelevant ist, welches Geschlecht ein Mensch hat. Aber davon sind wir, gerade in Sachsen, noch sehr, sehr weit entfernt.

Vielen Dank an alle, die aufmerksam zugehört haben.

(Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Hammecke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wir modernisieren nach 30 Jahren das Frauenförderungsgesetz zu einem echten Gleichstellungsgesetz. Als BÜNDNISGRÜNE ist das ein Herzensanliegen für mich, aber auch für viele Menschen innerhalb und außerhalb des Landtags, für Initiativen, die sich seit Jahren dafür eingesetzt haben. Ihnen gilt an dieser Stelle mein ganz herzlicher Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Gleichstellung ist eine Aufgabe von Verfassungsrang. Seit dem Jahr 1992 sieht die Sächsische Verfassung die „Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen“ vor – sogar zwei Jahre bevor dieser Passus im Grundgesetz ergänzt wurde.

(Marko Schiemann, CDU: So ist es!)

Nun novellieren wir das Frauenförderungsgesetz auf dem Jahr 1994; denn obwohl es ein Gesetz mit guten Zielen ist, war es an zu vielen Stellen nicht konsequent genug und es wurde höchst unterschiedlich umgesetzt. Dadurch war es leider zu häufig ein zahnloser Tiger.

„Frauenförderplan? – Habe ich keinen. Eine Stellvertretung auch nicht. Ich darf nicht zur Weiterbildung, ich werde nicht freigestellt.“ All dies sind Berichte von Frauenbeauftragten. All dies soll sich nun ändern; denn dieses Gesetz bringt nun endlich Klarheit und Konsequenz.

Werte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetz fördern wir Frauen in Führungspositionen. Wir stärken diejenigen, die sich in den Dienststellen für Gleichstellung starkmachen und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit dem Beruf für alle Bediensteten. Wie machen wir das konkret? Wir erhöhen die Anzahl von Frauen in Führungspositionen, indem wir ihnen die Teilnahmen bei Weiterbildungen und Mentorings bevorzugt ermöglichen, indem wir bei Bewerbungen mindestens paritätisch Frauen einladen. Wir ermöglichen Führungspositionen künftig auch in Teilzeit – übrigens wiederum für alle Bediensteten –, wir fördern Frauen in den Ebenen, in denen sie unterrepräsentiert sind – kleiner Hinweis: Das ist meistens in den Leitungsebenen –, und wir stärken die Gleichstellungsbeauftragten. Wir konkretisieren ihre Freistellungsregelungen. Wir stärken in Land und Kommune ihre Beanstandungsrechte bis hin zu einem Klagerecht, damit sie nicht mehr darauf angewiesen sind, dass sie auf einen Dienstherrn mit gutem Willen treffen. Außerdem konkretisieren wir ihre Beteiligungsrechte.

Werte Abgeordnete! Wenn wir über Gleichstellung im öffentlichen Dienst sprechen, sprechen wir auch darüber – Frau Kuge ist darauf eingegangen, Frau Buddeberg ebenso –, wie wir den öffentlichen Dienst für Bewerber(innen) aller Geschlechter attraktiv und familienfreundlich machen. Die fehlenden Fachkräfte im öffentlichen Dienst waren gerade in den letzten Tagen immer wieder Thema in diversen Tageszeitungen. Dabei ist es so zentral, dass wir eine funktionierende Verwaltung haben, gerade hier im Freistaat Sachsen. Attraktiv werden wir nur, wenn wir Vereinbarkeit immer konsequent mitdenken. Die Möglichkeit des Remote-Arbeitens, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in Führungspositionen – das steht allen Bediensteten zur Verfügung und ermöglicht allen, sich gleichberechtigt an Pflege- oder Sorgearbeit zu beteiligen. Das ist gerade im Jahr 2023 wichtig, wo wir einerseits eine stark alternde Bevölkerung sehen, aber andererseits auch, wie sich Sorge- und Pflegearbeit zu Hause immer partnerschaftlicher – wir kommen meiner Meinung nach etwas zu langsam voran – aufgeteilt werden.

Werte Abgeordnete! Eines ist dem Gesetz inhärent, Frau Buddeberg ist darauf eingegangen. Es geht nicht an allen Stellen immer in der gleichen Geschwindigkeit voran; denn dieses Gesetz ist ein Ergebnis politischer Aushandlungen; und zwar nicht nur zwischen Koalitionspartner(inne)n, sondern auch zwischen uns hier im Land und der kommunalen Ebene. Gemeinsam und im Konsens mit der kommunalen Ebene zu entscheiden, war der Koalition ein wichtiges Anliegen, und trotzdem – das möchte ich betonen – gehen wir auch hier erste wichtige Schritte zusammen mit den Kommunen. Das Klagerecht hatte ich bereits erwähnt, dieses gilt auch für die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen. Aber auch die flexiblen Arbeitszeitmodelle und Teilzeit in Führungspositionen gelten ebenso für die kommunalen Dienststellen. Eine weitere wesentliche Verbesserung sind die neuen, zukünftig hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Diese müssen nun bereits ab 17 000 Einwohner(inne)n bestellt werden. Das sind in der Fläche noch einmal neue neun kommunale hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, gerade in den ländlichen Regionen.

An einigen Stellen aber haben wir für die Kommunen Sonderregelungen getroffen, indem die alten Regelungen des Frauenförderungsgesetzes weitergelten. Aber – und das ist mir sehr wichtig zu erwähnen – das ist nicht das Ende einer Diskussion, das ist der Anfang. Wenn sowohl die Kommunen als übrigens auch die freie Wirtschaft sehen, wie starke Gleichstellungsbeauftragte positiv wirken und welche Vorteile es mit sich bringt, Gleichstellungsarbeit zu leisten, haben wir, glaube ich, sehr bald sehr gute Argumente auf unserer Seite, um diesen Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen, sondern genau dort weiter voranzugehen.

Werte Abgeordnete! Einige Dinge in der Debatte ärgern mich aber: Behauptungen, die so einfach nicht stimmen und doch immer wieder verbreitetet werden – sowohl im Ausschuss als auch heute im Plenum. Da wird von einem „Männerbenachteiligungsgesetz“ geredet oder von Lobbyverbänden der GRÜNEN. Das Ziel ist ganz klar, Gleichstellung kleinzureden und lächerlich zu machen, obwohl wir zum einen über einen Verfassungsauftrag sprechen – Gleichstellung steht seit 1992 in der Sächsischen Verfassung – und zum anderen über 50 % der Bevölkerung. Da ist nichts kleinzureden.

Deshalb zwei kurze Richtigstellungen: Nein, Männer werden durch das Gesetz nicht diskriminiert. Zum einen profitieren sie an sehr vielen Stellen und zum anderen gibt es einen klaren Verfassungsauftrag zur Förderung von Frauen. Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz sowie Artikel 8 Sächsische Verfassung geben dem Staat ausdrücklich den Auftrag, die tatsächliche Gleichstellung zu fördern. Die explizierte Förderung von Frauen erfolgt also nicht nur in Sachsen, sondern in vielen Bundesländern als auch im Bund. Es ist mehrfach höchstrichterlich entschieden, dass das möglich ist.

Die zweite Aussage, Frauen seien bei uns längst gleichgestellt, ist ebenso falsch – Frau Buddeberg ist bereits darauf

eingegangen –; denn obwohl Frauen im gesamten öffentlichen Dienst mit etwa 65 % seit Langem vertreten sind – und im Schnitt übrigens auch die besseren Abschlüsse mitbringen –,

(Zuruf von der AfD: Wow!)

stagniert ihr Anteil in den Führungspositionen seit Jahren und beträgt nicht einmal 50 %. Ich möchte einen zweiten Fokus werfen: Es schwankt enorm zwischen den einzelnen Bereichen und es gibt massive Ausreißer nach unten, was teilweise 0 % bedeutet, teilweise 14 %; wie bei der Polizei. Diese Zahlen können Sie den Frauenförderungsberichten entnehmen. Sie weisen auf strukturelle Hindernisse für Frauen hin, die es zu beseitigen gilt. Das gehen wir mit diesem Gesetz an.

Doch wie geht es nun weiter mit dem Gleichstellungsgesetz? Ich werbe dafür, klug zu informieren und die Neuerungen in Leitfäden, in FAQs zielgruppengerecht aufzuarbeiten und zu verbreiten; denn Gleichstellung kann nur funktionieren, wenn alle daran mitwirken. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein modernes Gleichstellungsgesetz vorliegen haben. Viele Menschen haben sich seit Jahren dafür eingesetzt. Die Gleichstellungsbeauftragten warten auf die Novellierung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf und möchte mit einem Zitat enden, mit dem Andrea Dombois vor rund 30 Jahren in der Debatte zum Sächsischen Frauenförderungsgesetz 1994 ihre Rede beendete: