Protocol of the Session on September 20, 2023

Damit Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen wirksam programmliche, strategische und wirtschaftliche Entscheidungen der Anstalten kontrollieren können, ist eine höhere Leistungsfähigkeit der Gremien Voraussetzung. Die Verwaltungs- und Rundfunkräte brauchen dies – es ist ein Muss! Genau das wird jetzt in diesem Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt. Dabei gibt es auch – ganz unabhängig vom RBB-Skandal – Verbesserungsbedarf. Ich halte es für ganz besonders wichtig, dass die Aufsichtsgremien, deren Kontrollfunktion der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag seit Juli dieses Jahres deutlich erweitert hat, nun auch in ihren Kompetenzen und Ressourcen gestärkt werden. Vorausgesetzt werden künftig fachliche Kenntnisse im Bereich Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht, Medienwirtschaft oder Medienwissenschaft. Die Anstalten müssen eben dafür entsprechende Fortbildung und auch unterstützendes Personal finanzieren.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorliegende Staatsvertrag ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im

Dienste des Gemeinwohls, und deshalb wird meine Fraktion, die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion, zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Bitte die SPDFraktion, Herr Abg. Panter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Plenum gerade erst vor wenigen Monaten dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt; das war im April. Parallel haben wir uns schon mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag beschäftigt. Das Tempo zeigt, dass es mit den notwendigen Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorangeht.

Gerade mit Blick auf die vielen Vorfälle beim RBB hat sich der politische Wille gezeigt, schnell und verantwortungsvoll damit Umgang zu finden. Nun mag es sein, dass nicht alles umgesetzt wurde, was man sich wünscht. Aber gerade

bei Medienänderungsstaatsverträgen geht es darum, dass man Kompromisse findet, Kompromisse zwischen allen Ländern. Wir haben auf jeden Fall hier im Haus gezeigt, dass wir das mit großer Geschwindigkeit angehen. Denn wir hatten ja schon über den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gesprochen, bevor der Dritte überhaupt beschlossen wurde.

Jetzt führen wir mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag viele Regelungen ein. In den neuen § 31 a bis 31 e wird vor allem auf Standards gesetzt in Richtung Transparenz und Compliance. Auch die Gremienaufsicht wird verbessert. Durch die Änderung soll es mehr Transparenz geben. Zum Beispiel werden die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten sowie der Direktorinnen und Direktoren in Zukunft veröffentlicht werden, und die

Landesrundfunkanstalten sind aufgefordert, ComplianceManagementsysteme einzuführen. Das heißt, intern wird es für Mitarbeitende die Möglichkeit geben, sich an den Compliance-Beauftragten oder die Compliance-Beauftragte zu wenden. Extern können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sich an eine Ombudsperson als Ansprechperson wenden.

Da sind wir – das kann man, glaube ich, mit Fug und Recht behaupten – im MDR schon länger sehr gut aufgestellt; denn unsere – wenn ich denn einmal „unsere“ sagen darf – Landesrundfunkanstalt kann sich in den Bereichen Transparenz und Compliance schon länger sehen lassen. Es existiert bereits ein Compliance-Managementsystem, angelehnt an die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Die Bezüge des Führungspersonals des MDR werden schon länger veröffentlicht, im Übrigen auch inklusive Zusatzeinkünfte der Direktorinnen und Direktoren.

Trotzdem begrüßen wir jetzt auch diese Standards; denn gerade im Falle der Gelder des Führungspersonals bedeutet das auch eine Vergleichbarkeit. Das heißt, Vergleichbarkeit zwischen den Ländern wird möglich. Für die Bürgerinnen und Bürger lässt sich dadurch zukünftig besser nachvollziehen, wie mit den Rundfunkbeiträgen umgegangen wird. Dabei wird sich zeigen, dass der MDR zwar beim Programm spitze ist, aber nicht bei den Gehältern.

Der MDR hat sich nach diversen Affären – sei es KiKA oder Foht – für einen verantwortungsvollen Umgang mit begangenen Fehlern entschieden. Es zeigt sich, dass er auf einem sehr guten Weg ist. Wir wollen Herausforderungen, die bestehen, nicht kleinreden. Dazu werden wir in den nächsten Jahren noch viele Diskussionen führen müssen. Aber wichtig ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass der MDR viele der Aufgaben, die mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag auf ihn zukommen, heute schon erfüllt. Mehr noch, er wurde ja sogar – das ist angesprochen worden – gelobt für die Standards, die er jetzt schon setzt, und als Vorbild immer wieder gerühmt, zum Beispiel vom WDRIntendanten Buhrow, als er Interimsvorsitzender der ARD war.

Wichtig ist jetzt, dass diese verbindlichen Standards von den Landesrundfunkanstalten auch gelebt werden. Dazu

wird noch ein Weg zu gehen sein. Aber durch das Inkrafttreten des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages wird unserer Sicht auf jeden Fall ein wesentlicher Schritt hin zu einem modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich gemacht. Weitere Schritte werden mit Sicherheit folgen.

Ich greife gern die Anregung von Kollegen Nowak auf, der sich auf den MDR-Staatsvertrag bezogen hat. Ich sehe das genauso wie er. Wir haben dort auch Aufgaben vor uns. Das wird in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach nichts mehr werden. Aber wir müssen mit den beiden anderen Ländern wieder ins Gespräch kommen. 30 Jahre darf es nicht noch einmal dauern, und das wird es auch nicht; denn in der Tat sind unsere Meckerzettel schon wieder gut gefüllt.

Kurz möchte ich noch auf Herrn Gahler eingehen: Mal wieder eine Aneinanderreihung von Falschbehauptungen und Verschwörungsmythen! Sie behaupten ernsthaft, dass Frau Faeser den Auftrag gegeben habe, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen ihrer Mitarbeiter zu verleumden. Wenn Sie diesen Auftrag finden, dann seien Sie so nett und beweisen Sie uns das noch einmal ganz kurz. Dann können Sie Ihre Behauptung vielleicht noch ein wenig untermauern. Aber Beweise bleiben Sie in der Regel ja immer schuldig, weil Sie einfach nur irgendwelche Falschbehauptungen in die Welt setzen.

Auch zu den Zusatzeinkünften der MDR-Direktoren habe ich schon einiges gesagt.

Gestern Abend habe ich im Übrigen von Fördermitteln gesprochen und von Stichprobenverfahren bei Fördermitteln. Ich habe nicht von Mitteln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen, sondern davon, wie damit umgegangen werden muss. Da haben wir andere Transparenzstandards, die wir gerade setzen bzw. die schon vorhanden sind.

Ich bin der Meinung, Sie disqualifizieren sich mit solchen Debattenbeiträgen nur selbst; denn die Realität ist viel komplexer als Ihre Polemik. Sie wollen die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich kann davor nur warnen. Wo es keinen öffentlichen Rundfunk gibt, sehen wir, wie Mediendebatten laufen, Stichwort USA. Das können wir nicht wollen. Das können nur Sie wollen mit Ihren Falschbehauptungen, Ihren Verschwörungsmythen und Ihrer Hetze. Dagegen verwahren wir uns ganz eindeutig. Dem werden wir niemals folgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Herr Gahler, eine Kurzintervention, bitte.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Herr Panter, eine Falschinformation? Ich habe das ja in den Kontext gesetzt, dass wir dabei nicht vom Handwerker usw. auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schließen können. Das habe ich schon erwähnt.

Was Frau Faeser betrifft, sollten Sie vielleicht einmal die Berichterstattung der letzten Wochen und Monate durchlesen. Dann könnten Sie erkennen, dass es dort ein Fehlverhalten einer Ministerin – unter Angestellten – im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gab. Wenn Sie das würdigen, werden Sie zu anderen Ergebnissen kommen. Aber ich weiß, dass das durch Ihre Parteipolitik nicht sichtbar ist.

Herr Panter, bitte.

Herr Gahler, ich würde Ihnen zum einen erst einmal empfehlen, aus Ihrer Filterblase herauszukommen und sich vielleicht alle Berichterstattungen dazu anzuschauen, nicht nur die auf Ihren Telegram-Kanälen.

Weiter haben Sie behauptet, dass Frau Faeser den Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegeben habe. Das ist eine Falschbehauptung. Wenn Sie das widerlegen können, bitte schön. Aber Sie haben schon so viele Falschbehauptungen in diesem Parlament aufgestellt, Sie kommen gar nicht mehr nach, und Sie sind ja auch gar nicht willens, diese zu belegen; denn mit dem Versuch würden Sie sich nur selbst ins Knie schießen.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Gibt es Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte jetzt die Staatsregierung, Herr Minister Schenk.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In kurzer Abfolge diskutieren wir derzeit Rundfunkthemen. Während es im Dritten Änderungsstaatsvertrag vor allem um die Gestaltung des digitalen Wandels ging, stehen heute Steuerung, Transparenz und Aufsicht auf der Tagesordnung.

Ein wichtiger Ausgangspunkt für diese Debatte war der RBB im letzten Jahr. Seither haben wir in diesem Hohen Haus, aber auch im Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern und den dortigen Sendern eine breite Reformdebatte geführt. Als Konsequenz wurde eine Reihe von Forderungen erhoben, insbesondere auch nach effizienterer Kontrolle durch die anstaltsinternen Gremien, nach Compliance-Standards und mehr Transparenz.

Mir als Medienminister und den Kolleginnen und Kollegen der Koalition insgesamt ist es wichtig, dass wir alles dafür tun, Vorkommnisse wie beim RBB künftig möglichst auszuschließen. Alle Bürger finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch ihren Beitrag und müssen deshalb auch darauf vertrauen können, dass mit den Beitragsmitteln ordnungsgemäß umgegangen wird. Dies ist umso wichtiger, als der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Säule, ein zentraler Faktor unserer Demokratie ist. Darum gilt: Tun wir alles, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bür

ger in die Öffentlich-Rechtlichen zu wahren und zu mehren! Das heißt, gerade unter dem Gesichtspunkt der Prävention sind besonders hohe Anforderungen an Transparenz und Kontrolle gerechtfertigt.

Wir haben es daher im Länderkreis für erforderlich gehalten, im laufenden Reformprozess diese Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders zeitnah in den Blick zu nehmen.

Das Resultat ist der vorliegende Vierte Medienänderungsstaatsvertrag, der sehr schnell und – im Vergleich mit anderem – im großen Einvernehmen zwischen allen Ländern auf den Weg gebracht werden konnte.

Lassen Sie mich die Änderungen im Einzelnen kurz darstellen:

Erstens: Steigerung der Transparenz. Die Anstalten werden verpflichtet, die Bezüge von Intendanten und Direktoren zu veröffentlichen. Der novellierte MDR-Staatsvertrag sieht das übrigens bereits vor. Hinzu kommt die Pflicht, auch Leistungen für Nebentätigkeiten offenzulegen, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen, sofern sie einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat überschreiten.

Zweitens: einheitlich hohe Compliance-Standards. Die Anstalten haben jeweils ein wirksames Compliance-Managementsystem nach anerkannten Standards zu gewährleisten und eine in Ausübung des Amtes unabhängige Compliance-Stelle oder einen Compliance-Beauftragten einzusetzen. Zudem werden sie verpflichtet, eine Ombudsperson als externe Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise einzusetzen. Fehlverhalten von Mitarbeitern soll so frühzeitig aufgedeckt und abgestellt werden.

Drittens: mehr Transparenz bei den Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen. Diese haben zwar sehr unterschiedliche Größen und Strukturen und einheitliche Transparenzvorgaben sind daher nur schwer umsetzbar, dennoch müssen auch an Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungen strengere Anforderungen gestellt werden. Daher wird in Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen eine Berichtspflicht zu Transparenz und Compliance gegenüber den jeweils zuständigen Aufsichtsgremien eingeführt.

Viertens: Stärkung der Gremienaufsicht. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir bereits eine Stärkung der Gremien auf den Weg gebracht. So sollen die Gremien beispielsweise Richtlinien mit inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards aufstellen. Dies erfordert fachlich kompetente und gegenüber den Anstalten selbstbewusst auftretende Gremienmitglieder, die über einen entsprechenden Apparat verfügen.

Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag festigt und stärkt die Unabhängigkeit und Fachkompetenz der Aufsichtsgremien weiter, in dem folgende Anforderungen aufgenommen werden: Es soll gewährleistet werden, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates selbst über vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Wirtschaftsprüfung, der Betriebswirtschaft, des Rechts, der Medienwirtschaft oder der

Medienwissenschaft verfügen. Die Gremienmitglieder werden zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet und es ist eine angemessene Ausstattung und Weisungsunabhängigkeit der Gremienbüros sicherzustellen.

Fünftens: Interessenkollisionen. Interessenkollisionen von Gremienmitgliedern sind auszuschließen. Im Falle einer Befangenheit im Einzelfall darf das Mitglied weder beratend noch entscheidend mitwirken.

Mir ist es wichtig zu betonen, dass vieles aus diesen fünf Punkten bereits etablierte Compliance-Praxis beim Mitteldeutschen Rundfunk ist. Der MDR dient damit anderen Anstalten bereits als Blaupause. Auch stellt der novellierte MDR-Staatsvertrag bereits hohe Anforderungen an die Transparenz und die Vermeidung von Interessenkollisionen. Aber das, was gut ist, kann man noch besser machen. In diesem Fall heißt das: Künftig gibt es einheitliche Anforderungen für alle Anstalten, und diese einheitlichen Anforderungen werden auch einheitlich für alle Anstalten im Medienstaatsvertrag festgeschrieben. Damit gelten sie mit Inkrafttreten, ohne weitere Umsetzungserfordernisse in Landesmediengesetzen, unmittelbar für alle öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten.

Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Transparenz und Verantwortlichkeit im von ihnen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge zu! Wenn alle Landtage den vorliegenden Änderungsstaatsvertrag bis Jahresende ratifizieren, wird er zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Wir stimmen ab auf der Grundlage der

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Das ist die Drucksache 7/14383.