Protocol of the Session on September 20, 2023

Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag

Drucksache 7/13511, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/14383, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus

Den Fraktionen wird wieder das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die SPD.

Es beginnt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Nowak.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Bei der Fülle der medienrechtlichen Staatsverträge, die in dieser Legislatur durch dieses Hohe Haus beraten und verabschiedet wurden, kann man jenseits der Fachwelt schon mal schnell den Überblick verlieren, worum es dieses Mal eigentlich geht. Deshalb gleich vorweg und weil wir es von dieser Seite des Hauses bestimmt gleich zu hören bekommen: Wir stimmen heute nicht über die Höhe des Rundfunkbeitrages ab. Entsprechende Alarmmeldungen können Sie also zunächst lassen.

Der heute zu ratifizierende Staatsvertrag befasst sich mit einer besseren Aufsicht und Kontrolle. Das ist auch nötig. Das sage ich auch als jemand, der dem MDR-Rundfunkrat seit letztem Jahr neu angehört. Ich habe da also eigene und frische Beobachtungen. Ausgangspunkt dieses Vierten Medienänderungsstaatsvertrags, wie der offiziell längere Titel abgekürzt wird, sind die Vorkommnisse in diversen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Am prominentesten sind sicherlich die Vorgänge beim RBB. Dort sind nicht nur die Intendantin und das gesamte Direktorium zuerst zurückgetreten, sondern dann auch noch fristlos gefeuert worden. Auch die Vorsitzenden der beiden Kontrollgremien, des Rundfunk- und des Verwaltungsrates, haben ihre Hüte genommen. Was über die öffentliche Berichterstattung dort ans Licht gekommen ist, das hat wohl auch hartgesottene Kritiker öffentlich-rechtlicher Fehlentwicklungen streckenweise sprachlos gemacht.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht seit Jahren in der Kritik und leidet an einem erheblichen Akzeptanzverlust. Das muss jeden schmerzen, der sich eine unabhängige und professionelle Presse- und Medienlandschaft wünscht, denn sie ist unverzichtbar für die Demokratie.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Er hat aber die Aufgabe, die Menschen mit Informationen zu versorgen und zu befähigen sich ihr eigenes Bild zu machen. Das ist an einigen Stellen in Schieflage geraten; das negieren nicht einmal mehr die Verantwortlichen in den Anstalten selbst. Es wird also darauf ankommen, neues Vertrauen zu gewinnen. Das wird anstrengend, das wird nicht einfach und wahrscheinlich hat es auch noch nicht jeder in den Anstalten begriffen. Als Politik sind wir hier gefragt, denn wir setzen im Auftrag der Wählerinnen und Wähler die Rahmenbedingungen, in denen sich eine nach Artikel 5 Grundgesetz freie Presse- und Medienlandschaft bewegen soll und kann.

Insofern begrüße ich die in Gang gekommene Debatte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ich begrüße auch, dass sie mittlerweile durchaus parteiübergreifend geführt wird. Meine Fraktion hat bereits im Jahr 2020 Grundsätze für eine Reform des ÖRR beschlossen. Vieles von dem, was wir damals vor drei Jahren aufgeschrieben haben, war aus Sicht so mancher Beobachter seinerzeit sicher unglaublich. Mittlerweile steht es im Mittelpunkt der Debatte, seien es die Veränderungen im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, der klar gesagt hat, dass Bildung, Information und Dokumentation zu stärken sind und Unterhaltung ein klares öffentlich-rechtliches Profil braucht, seien es Vergütungsfragen, vor allem für die Spitzen der Anstalten oder seien es Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und Möglichkeiten, Programme auch nicht linear zu senden oder eben die Aufsicht zu stärken, Compliance und Transparenz zu verbessern und die Rundfunk- und Verwaltungsräte zu qualifizieren und wirklich unabhängig von den Anstalten aufzustellen.

Hierzu hat die Anhörung wertvolle Anregungen gegeben. Die wichtigste Erkenntnis ist wohl, dass die Räte organisatorisch bisher zu nah an die Intendanzen angebunden waren. Das hat uns sowohl Ralf Roggenbuck bestätigt, der Interimsvorsitzende des RBB-Rundfunkrates, der nach den ganzen Rücktritten in Berlin und Potsdam die Scherben zusammenkehren musste, aber das hat uns auch Beate Bäumer vom NDR-Rundfunkrat gesagt, und es ist auch meine persönliche Wahrnehmung. Das beginnt übrigens

mit der Ausstattung der Gremienbüros, und zwar auch beim Personal.

Bisher gab es beim NDR zum Beispiel im Gremienbüro keinen eigenen Volljuristen. Es ist also kein Wunder, wenn man dann aus dem Rundfunkrat sehr oft die juristische Direktion befragt hat. Damit entsteht aber die an sich absurde Situation, dass der zu beaufsichtigende Dienst den Aufsehern erklärt, wie die mitunter komplexen rundfunkrechtlichen Sachverhalte zu verstehen sind. Beim MDR wird bereits gegengesteuert. Eine juristische Stelle wurde jetzt geschaffen und wird auch in den Tagen besetzt. Ob das ausreicht, werden wir evaluieren müssen.

Auch die personelle Anzahl der Mitarbeiter ist je nach Landesrundfunkanstalt höchst unterschiedlich. Beim RBBGremienbüro waren es zum Beispiel nur 1,5 Vollzeitstellen, und das für eine Zwei-Länder-Anstalt. Dass so keine effektive Kontrolle organsiert werden kann, ist wirklich kein Wunder. Das ZDF hat übrigens 16 Leute im Gremienbüro. Ob das wiederum Beweis für eine wirksame Aufsicht ist, darf auch diskutiert werden.

Ich finde, wir brauche eine gesunde Ausstattung fern der Intendanzen mit Gremienbüros, die sich zuerst als Dienstleister der Rundfunk- und Verwaltungsräte verstehen und nicht als Teil der zu beaufsichtigenden Anstalten.

Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag legt dafür die Grundlagen. Nun müssen diese in den neuen Landesrundfunkanstalten der ARD, beim ZDF und beim Deutschlandradio mit Leben gefüllt werden.

Dazu gehört auch eine Qualifizierung und Professionalisierung der Mitglieder dieser Aufsichtsgremien. Hier gibt es zumindest bei den Rundfunkräten einen gewissen Zielkonflikt. In der aktuellen Konstruktion sollen sie vor allem als Spiegel der Gesellschaft über die Einhaltung des Programmauftrages wachen. Das muss ein Näherungswert bleiben. Wenn wir es mit der Vielfalt im Rundfunkrat ernst meinen, dann geht das logischerweise zulasten der inhaltlich-professionellen Qualifikation, dann steht ein Laiengremium immer einer professionellen Anstalt gegenüber.

Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ermöglicht und fordert zwar die Qualifizierung. Nicht zuletzt durch das Ehrenamt wird das seine Grenzen haben. Darüber müssen wir künftig nachdenken und diskutieren. Darauf komme ich gleich noch zurück.

Bei den Verwaltungsräten hingegen ist es klar. Hier sollen ganz klar eindeutige Qualifizierungsvoraussetzungen geschaffen werden. Sie können auch geschaffen werden. Erfahrungen zum Beispiel in der Medienwirtschaft, der Technik, im Journalismus, der Medienpolitik, der Betriebswirtschaft, im Medienrecht oder in anderen professionellen Aufsichtsräten sollten künftig Voraussetzung sein, um Verwaltungsrat zu werden. Es geht hier weniger um die programmliche Kontrolle, sondern vielmehr um die Grundsätze professionellen wirtschaftlichen Verhaltens, auch wenn sich mitunter das eine mit dem anderen überlappt bzw. vermischt.

Ein guter Ansatz findet sich in unserem Sächsischen Privatrundfunkgesetz. Hier gibt es ein Laiengremium, das vorwiegend die Programmkontrolle verantwortet, die Versammlung, und eine andere Einheit, die Definition von Lizenzvorgaben und deren Überwachung entsprechend strukturiert. Das ist der Medienrat. Das ist ein Expertengremium, das nur nach bestimmten Voraussetzungen besetzt werden kann. Übrigens haben wir als Parlament dabei direktes Mitspracherecht. Die Feststellung, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen erfüllen, findet hier im Hohen Haus durch die Wahl in den Medienrat mit einer Zweidrittelmehrheit statt.

Über ein ähnliches Verfahren könnte man künftig durchaus auch einmal bei den Verwaltungsräten für den öffentlichrechtlichen Rundfunk nachdenken.

Man könnte die Aufsicht aber auch generell weiterdenken. Wenn man eine weitere Professionalisierung und Vereinheitlichung der Medienaufsicht entwickelt, dann gehört die Trennung der Aufsicht über private und öffentlich-rechtliche Medien zumindest einmal auf den Prüfstand.

Beide Säulen unserer Medienlandschaft – die private und die öffentlich-rechtliche – unterliegen dem gleichen Artikel 5 Grundgesetz, der Medienfreiheit. Dennoch organisieren wir heute die Aufsichten völlig unterschiedlich. Warum eigentlich? Sicherlich gibt es dafür historische Gründe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war seit den 1950er Jahren als erster da. Private Anbieter gibt es erst seit Mitte der Achtzigerjahre.

Seitdem hat sich die Medienwelt dramatisch weiterentwickelt. Künftig werden plattformbasierte Angebote dominant sein. Die Trennung in einzelne Ausspielwege – lineares Fernsehen und Radio hier, mediathekenbasierte Beiträge dort, bei denen der Konsument sein eigener Programmdirektor ist und bei News diverse Mischformen –, das wird sich immer weiter verschmelzen.

Das ist eine gewaltige Herausforderung für die Aufsicht. Seien wir ehrlich: Derzeit haben wir im Öffentlich-Rechtlichen immer noch vor allem eine linear orientierte Programmkontrolle. Eine Änderung bietet sich schon deshalb an, weil es immer stärker verschmelzende Angebote zwischen dem ÖRR und den Privaten gibt, nicht zuletzt auch durch die Plattformökonomie.

Wahrscheinlich werden wir in Zukunft einen stärkeren Mix aus Laienkontrolle mit breiter gesellschaftlicher Ausrichtung und professionellen Programm- und Lizenzkontrolleuren brauchen. Das dürfte auch stärker der Wirtschaftlichkeit dienen, denn unendlich teurer kann das System nicht werden. Das werden die Menschen nicht mitmachen.

Wenn wir den ÖRR erhalten möchten – meine Fraktion möchte das, das sage ich hier ganz klar –, dann müssen wir hierbei groß und weit denken. Die Einbeziehung der Profis aus den Landesmedienanstalten könnte ein Weg zu mehr Effizienz und neuer Kontrolle sein. Das wäre vielleicht für Deutschland eine Art Revolution, aber nicht im weltweiten Maßstab.

In Kanada zum Beispiel verantwortet die CRTC, die Canadian Radio-television and Telecommunications Commission, die Aufsicht, und zwar über beide Säulen des öffentlich-rechtlichen und des privaten Systems im kanadischen Medienrecht, und das seit dem Jahr 1968 und auch erfolgreich.

Seit drei Jahren gibt es übrigens eine strategische Zusammenarbeit zwischen dem ZDF und dem CBC/Radio Canada. Warum dehnen wir das nicht auf die ARD aus und schauen uns die kanadische Aufsicht einmal als Muster genauer an? CBC/Radio Canada kommen übrigens mit 1,9 Milliarden Dollar pro Jahr aus, obwohl es dort auch föderale Provinzen gibt. Bei CBC wird in Englisch und bei Radio Canada in Französisch – in zwei verschiedenen Sprachen also – gesendet, und das auf allen Ausspielwegen. Die Studios sind topaktuell und die Programme gefragt.

Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die öffentliche Anhörung im Medienausschuss zurückkommen. Dort waren sich Wissenschaft, Anstalt und Kontrollgremien einig. In der Folge des Dritten, aber vor allem des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages wird es Folgeänderungen im MDR-Staatsvertrag geben müssen. Hierzu wird meine Fraktion auch die in der Zwischenzeit bei anderen Landesrundfunkanstalten novellierten Staatsverträge in den Blick nehmen, zum Beispiel den neuen beim RBB und natürlich unser Papier von 2020.

Aus meiner Tätigkeit als Rundfunkrat ist mittlerweile auch ein wachsender sogenannter Meckerzettel durch Anmerkungen der Kolleginnen und Kollegen und eigener Eindrücke entstanden. Vieles entwickelt seine Schwierigkeiten erst im Detail bei der praktischen Anwendung.

Diese Novellierung wird sicherlich nicht mehr in dieser Legislatur zu schaffen sein, weil wir darüber mit Thüringen und Sachsen-Anhalt verhandeln müssen. Der Satz aber aus unserer Plenardebatte im Jahr 2021, als wir den neuen MDR-Staatsvertrag verabschiedet haben, hat sich als richtig erwiesen. Dieser Staatsvertrag wird nicht – wie der alte – 30 Jahre lang unangefasst bleiben.

Für heute bitte ich jedoch zunächst um Zustimmung zum neuen Gesetz, damit die neuen Regeln für mehr Transparenz und Kontrolle kommen und wir die Arbeit an der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterführen können.

Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die AfDFraktion spricht nun Herr Abg. Gahler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erneut beschäftigen wir uns mit dem Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Erneut muss ich feststellen, dass die wesentlichen Probleme nicht angefasst werden.

Man kann positiv erwähnen, dass unendlich Satzungen, Richtlinien und ähnliche wichtige Informationen veröffentlicht werden sollen. Weiterhin positiv ist die Veröffentlichung von Bezügen der Intendanten und Direktoren zu erwähnen. Damit hört es aber auch schon auf. Während die Intendanten ihre monatlichen Einkünfte aus Nebentätigkeiten, welche über 1 000 Euro liegen, erklären müssen und ein Beteiligungsverbot an Firmen besteht, welche mit den Sendern verbandelt sind, so ist dies bei Mitarbeitern und selbst Direktoren nicht geregelt.

Gerade dort aber öffnen sich die Geldvernichtungsmaschinen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Während es beim MDR nicht auffällt, wenn eine Führungskraft eine Firma hat, welche ebenfalls Material für den MDR produziert, so ist es doch wieder einmal der RBB, bei dem Führungskräfte gleichzeitig Organe in Unternehmen sind, welche mit ARD und ZDF Geschäfte machen und, was die Krönung ist, die Eigentümer dieser Unternehmen stehen auf der EU-Sanktionsliste. Weiterhin sind die Eigentümer aus den Panama Papers bekannt.

Ich finde das fragwürdig. Ich wünschte, es gäbe ein Kontrollorgan, das so etwas prüft. Rundfunkrat, Fernsehrat, Verwaltungsrat, Beiräte, Wirtschaftsprüfer – man hört nur lautes Schweigen. Ist es Unvermögen, Verbundenheit oder will man den Spezies nur nicht weh tun? Wie ich gestern beim parlamentarischen Abend der Handwerkskammer erfahren durfte, sind Herr Panter von der SPD und Herr Gebhardt von der Lifestyle-Linken sich darüber einig, dass man weniger prüfen und mehr Vertrauen entgegenbringen sollte. Das mag beim deutschen Steuerzahler stimmen, der weltweit wahrscheinlich die höchste Abgabenlast schultert, aber nicht bei Staatsausgaben und Zwangsgebühren.

(Beifall bei der AfD)

Laissez faire kann klappen oder nicht – das hat man im Sozialministerium gesehen. Das war aber auch eine Sache unter den SPD-Genossen. Diese haben sowieso ein besonderes Verhältnis zum Geld und zum Geld der anderen.

Wozu das beim Öffentlich-Rechtlichen führt, konnten wir wieder einmal im „Business Insider“ erfahren. So durfte ich lesen, dass Frank Plasberg 730 000 Euro pro Jahr nur für die Moderation bekam. Dass Anne Will ebenfalls in dieser Größenordnung Geld bekommt, davon kann ausgegangen werden. Sandra Maischberger darf 795 000 Euro nur für das Moderieren und pro Jahr einstecken, wow! Das ist manchem sein Ganzes. Wobei halt! Dort beginnt erst das Verdienen bei den Letztgenannten. So hat doch jeder von ihnen noch eine oder mehrere Produktionsfirmen im Eigenbesitz. So hat Sandra Maischberger zusammen mit ihrem Mann die Vincent Productions GmbH. Dieser hat wiederum die Vincent Filmproduktion Niedersachsen GmbH, welche von der Nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen Bremen GmbH gefördert wird, welche – man höre und staune! – im Besitz des Landes Niedersachsen, des NDR und der Freien Hansestadt Bremen ist, also eine Win-win-win-Situation für die Familie.

Bei Anne Wills Firma, Will Media GmbH, ist es gut nachvollziehbar. Im Jahr 2016 hat sich Anne Will nur 1,6 Millionen Euro Gewinn ausgeschüttet. Im Jahr 2017 erhielt sie ein Almosen als Ausschüttung in Höhe von 420 000 Euro. Im Jahr 2018 ist ein lächerlicher Betrag in Höhe von 2,65 Millionen Euro an Anne Will ausgeschüttet worden. Im Jahr 2019 gönnte sich Anne Will eine Gewinnausschüttung in Höhe von knapp 2 Millionen Euro, während im Jahr 2020 nur 1,6 Millionen Euro auf ihr Konto flossen.

Warum machen die das aber in der Rechtsform der GmbH? – Na ja, weil Ausschüttungen der 25-prozentigen Abgeltungssteuer unterliegen und nicht dem persönlichen Steuersatz. Dieser Spitzensteuersatz wäre bei unseren Fernsehhelden nämlich 45 % plus damals Soli plus Kirchensteuer gewesen.

(Andreas Nowak, CDU: Was hat das mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag zu tun?)

Ich freue mich schon auf Georg Restle, wenn er wieder einmal eine „Monitor“-Sondersendung über die Steuerzahlungsmoral unserer Reichen macht.

(Beifall bei der AfD)

Das sind Zahlen, bei denen die KEF bestimmt einsieht, dass die Rundfunkbeiträge – oder kurz: Zwangsgebühren – wegen der Inflation zwingend erhöht werden müssten. Natürlich wurde dies durch sachkundige Rundfunkräte, Verwaltungsräte und Fernsehräte geprüft und für gut befunden.