Protocol of the Session on September 20, 2023

(Zurufe von den LINKEN)

Ich möchte den LINKEN an der Stelle ganz klar Recht geben, was die Argumente bezüglich der Familienentlastung und der Chancengleichheit betrifft oder bezüglich der Tatsache, dass wir endlich aufhören sollten, bildungspolitische Maßnahmen familienentlastenden Maßnahmen

entgegenzusetzen. Wir brauchen beides und nicht nur eins davon.

Ich mache es der CDU heute einfach. Kollege Voigt ist da, Kollege Hartmann auch; der musste heute schon einmal ran.

(Christian Hartmann, CDU: Hier!)

Sie haben gestern bei der Handwerkskammer zum Thema Entbürokratisierung gesprochen. Sie wollten nicht richtig über Entbürokratisierung sprechen, sondern eher über das Vereinfachen von Verfahren. Da schauen wir uns doch einmal an, was momentan im Kitagesetz steht: Wir haben Entlastungen für Alleinerziehende, für Geschwisterkinder und die Teil- oder Vollerstattung aufgrund der sozialen Verhältnisse. Hinter jeder einzelnen Entscheidung steckt ein

Bescheid. Der Bescheid ist sowieso die Spitze jedes Verwaltungsaktes. Diese Bescheide werden nicht für die gesamte Zeit des Kitabesuchs ausgestellt, sondern jedes Jahr.

Wir wissen, dass wir, wenn wir alle Elternbeiträge im Freistaat erstatten würden, bei 423 Millionen Euro wären. 105 Millionen Euro davon übernehmen die Kommunen. Das ist ein Viertel. Hinter dem Viertel, diesen 105 Millionen Euro, steckt nicht nur ein Viertel der Kinder, sondern wesentlich mehr. Wenn wir die Elternbeitragsfreiheit einführen – vielleicht nur schrittweise mit einem Beitragsdeckel, wie wir es schon länger vorhaben –, entlasten wir unsere Kommunen nicht nur finanziell, sondern vor allem personell.

Heute haben wir unter anderem über das Thema FAG gesprochen. Kollege Panter hat darauf abgezielt, dass wir die Sozialleistungen überprüfen und die Kommunen endlich entlasten müssen. Das wäre ein richtig toller Vorschlag! Vielleicht ist das ein Argument, bei dem wir die CDU mitnehmen können,

(Lachen des Abg. Christian Hartmann, CDU)

vielleicht nicht mehr in dieser Legislatur, aber an einer anderen Stelle. Wenn es schon nicht die Kinder sind, dann vielleicht die Kommunen.

Da ich mit Paulchen Panther angefangen habe, ende ich auch damit: „Heute ist nicht alle Tage. Ich komm‘ wieder, keine Frage.“ Mit diesem Thema auf alle Fälle.

(Heiterkeit bei den Fraktionen – Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Abg. Christian Hartmann, CDU)

Mit Frau Kollegin Pfeil sind wir am Ende der ersten Rednerrunde angekommen. Ist es auch das Ende der Aussprache aus den Fraktionen heraus? Ich schaue hinüber, was es noch an Redezeiten gibt. Einiges ist noch vorhanden, aber nicht viel. Soll eine zweite Runde eröffnet werden? – Das kann ich nicht erkennen. Dann ist jetzt die Staatsregierung an der Reihe. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Piwarz.

(Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Kein Geld!)

Aber 16 Minuten Redezeit!

(Heiterkeit bei den Fraktionen)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte zum vorliegenden Antrag hat wieder einmal unterstrichen, wie ungemein wichtig frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertageseinrichtungen sind. Ich hätte mir manchmal gewünscht, dass wir dazu mehr in der Debatte gehört hätten.

Gute Kinderbetreuung sichert unseren Kindern beste Startchancen und ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Wir investieren also aus guten Gründen in ausreichend Betreuungsplätze und in die Qualität.

In Sachsen ist es selbstverständlich, dass jede Familie auf Wunsch einen Betreuungsplatz erhält. Ebenso selbstverständlich ist, dass der Platz in der Kindertagespflege, in der Krippe, im Kindergarten oder Hort auch ein ganztägiger Betreuungsplatz ist. Viele Familien brauchen die langen Öffnungszeiten, die in sächsischen Kindertageseinrichtungen üblich sind. Das ist entscheidend für unsere Jüngsten und für ihre Familien. Ich bin mir sicher, das sehen die Eltern deutschlandweit ebenso, gerade weil das, was in Sachsen selbstverständlich ist, anderswo nicht unbedingt gegeben ist.

Wir haben viel dafür getan, den steigenden Betreuungsbedarf zu decken. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der belegten Plätze fast verdoppelt. Der Landeszuschuss an die Gemeinden hat sich in dieser Zeit mehr als vervierfacht. Im nächsten Jahr steigt der Zuschuss auf 927 Millionen Euro. Nimmt man die Fördermittel für Baumaßnahmen hinzu, unterstützt der Freistaat Sachsen die Kommunen bei ihrer Aufgabe mit rund 1 Milliarde Euro.

Das sichert den gleichberechtigten Zugang zur Kindertagesbetreuung für alle Kinder. Außerdem diente die Erhöhung des Landeszuschusses der Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsqualität, die im Mittelpunkt unserer Landespolitik steht. Seit 2015 wurde in nunmehr sechs Schritten die Personalausstattung der Kitas verbessert. Im Vergleich zu 2015 kann eine Kita heute bei gleicher Kinderzahl durchschnittlich 18,5 % mehr Personal einsetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit zu unserer bisherigen Priorität. Was hieße es nun, zukünftig die Elternbeiträge und die Verpflegungskosten aus dem Landeshaushalt zu finanzieren? Auch wenn keine Meldepflicht zu den aktuellen Zahlen in den einzelnen Kommunen besteht, sind die landesdurchschnittlichen Elternbeiträge im Jahr 2022 bekannt. Danach lag der ungekürzte, also der volle monatliche Elternbeitrag im Schnitt bei 224 Euro für einen 9Stunden-Krippenplatz, bei 136 Euro für einen 9-StundenKindergartenplatz und bei 77 Euro für einen 6-StundenHortplatz.

Für jedes vierte Kind werden diese Kosten von einem der Jugendämter übernommen. Hier wirkt die Freistellung nach Bundesrecht für Familien, die existenzsichernde Leistungen beziehen. Hinzu kommt unsere landesrechtliche Regelung zur sozialverträglichen Gestaltung der Beiträge, das heißt die Absenkung der Elternbeiträge für Familien mit mehreren betreuten Kindern und für Alleinerziehende. Diese gelten für alle Familien unabhängig vom Einkommen. Für Familien mit existenzsichernden Leistungen werden die Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten außerdem aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes übernommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Elternbeiträge abschaffen und die Verpflegungskosten in allen Betreuungsarten über den Landeshaushalt finanzieren will, muss auch die Kosten und die Konsequenzen klar benennen. Er muss auch klar sagen, welche staatlichen Leistungen und welche

Investitionen dafür im Gegenzug zur Finanzierung dauerhaft entfallen sollen. Gern können wir dann eine wirklich ehrliche und zielführende Diskussion über diese Sozialleistung führen.

Lassen Sie mich deutlich machen, über welche Dimension wir sprechen: Bei einer landesrechtlichen Regelung zum Verzicht auf Elternbeiträge hätte der Freistaat den Einnahmeausfall der Träger auszugleichen. Geschätzt sind das aktuell circa 480 bis 500 Millionen Euro jährlich. Bei einer Übernahme der Verpflegungskosten ist eine Prognose der zukünftigen Kosten für den Freistaat schwieriger. Berechnet auf die aktuell betreute Kinderanzahl kann man aber sagen: 1 Euro Ermäßigung täglich für jedes Kind ergeben Jahreskosten von etwa 82 Millionen Euro. Bei einer Übernahme von täglichen Verpflegungskosten in Höhe von 5 Euro wären das Jahreskosten von 410 Millionen Euro, bei täglich 7 Euro von insgesamt 570 Millionen Euro. Zusammengefasst diskutieren wir also über 1 Milliarde Euro zusätzlich für Beitragsfreiheit und kostenlose Verpflegung.

Im Vergleich zu den anderen Bundesländern muss festgehalten werden: In den Jahren 2019 bis 2022 haben in der Tat elf Länder aus Bundesmitteln des Gute-Kita-Gesetzes Schritte zur Entlastung der Eltern umgesetzt. Die sächsischen Elternbeiträge liegen laut dem Deutschen Jugendinstitut aber immer noch im Mittelfeld.

Gleichzeitig sind wir aber in den Betreuungsquoten, in den Betreuungszeiten und in der Fachkräftequote Spitze – das gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte ebenfalls dazu. Sachsen hat für die Bundesmittel die Verbesserung der Personalausstattung priorisiert. Sie haben hier im Hohen Haus die Gewährung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten gesetzlich geregelt.

Nach dem aktuellen Bundesgesetz für die Jahre 2023 und 2024 sind neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung gerade nicht mehr förderfähig. Auch der Bund legt nunmehr den Fokus auf personalbezogene Handlungsfelder wie den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte oder die Stärkung der Leitung.

Dem entspricht unsere Maßnahme, ab 1. August dieses Jahres erneut einen Schlüssel für zusätzliches Personal im Kitagesetz festzuschreiben. Jeder einzelne Schritt zur Verbesserung der Personalausstattung seit 2015 war begleitet von einer Erhöhung des Landeszuschusses. Das heißt, die Kosten der Qualitätsverbesserungen mussten nicht zu höheren Elternbeiträgen führen.

Rückwirkend zum 1. Januar 2023 hat sich der Landeszuschuss je Kind an die Gemeinden außerdem um 200 Euro erhöht – zum Ausgleich gestiegener Personal- und Sachkosten aufgrund der allgemeinen Preis- und Tarifentwicklung. Hierdurch verringert sich ebenfalls die Notwendigkeit, Elternbeiträge anzuheben.

Die zurückliegenden politischen Entscheidungen wurden damit stets auch von dem Gedanken getragen, die Eltern nicht zusätzlich zu belasten.

Mit Blick auf die ständig steigenden Anforderungen an die frühkindliche Bildung sollten wir weiterhin Investitionen

in die Qualität der Angebote anstreben, beispielsweise indem wir bei sinkenden Kinderzahlen an der aktuellen Personalstärke festhalten. So würde mehr kindbezogene Förderung möglich werden.

Gerade angesichts der zunehmenden Heterogenität der Kinder und der Elternhäuser, welche ihrer Fürsorgepflicht und Verantwortung leider nicht immer so nachkommen, wie wir alle uns das wünschen, wäre das wichtig. Das wäre wichtiger als Beitragsfreiheit. Dies wird mir in Gesprächen mit Fachkräften und Leitungen in den Einrichtungen immer wieder gespiegelt. Unser Fokus im Bildungshaushalt muss also weiterhin darauf liegen, allen Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.

Gemeinsame Zielstellung der Länder und des Bundes ist ein echter Qualitätsentwicklungsprozess, der in bundeseinheitliche Standards münden soll. Dies wird weitere, zusätzliche Investitionen erfordern. Leistbar wird das nur sein, wenn sich auch der Bund künftig stärker daran beteiligt.

Aus all diesen Gründen empfehle ich, den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Herr Staatsminister Christian Piwarz sprach gerade für die Staatsregierung. Wir kommen nun zum Schlusswort; das hat die einbringende Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Kollegin TändlerWalenta.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ja schon sagen, dass ich ein bisschen enttäuscht darüber bin, dass heute wieder der falsche Gegensatz die Debatte bestimmt hat.

Bei Frau Pfeil habe ich eigentlich herausgehört: „Wir stimmen zu, aber …“, bei Herrn Weigand: „Mimimi“ – mehr will ich da gar nicht sagen.

(Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie haben ja keine Argumente!)

Auch so ein bisschen in Richtung Regierung: Wenn die Regierung keine Argumente mehr hat, dann kommt immer die Finanzierungskeule in Richtung LINKE: „Wie wollt ihr denn das bezahlen?“ Ich kann nur sagen: 2022 hatten wir Steuermehreinnahmen bzw. einen Steuerüberschuss von 1,5 Milliarden Euro.

Gut. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass die Betreuung in Kindertagesstätten natürlich immer auch ein wichtiges Instrument der Armutsprävention ist und darüber hinaus ein Baustein des Bildungssystems in Sachsen. Wir als LINKE sagen ganz klar: Bildung muss beitragsfrei und für jedes Kind zugänglich sein.

(Beifall bei den LINKEN)

Doch es geht uns vor allem um jene Familien, die – bedingt durch die Krisen in den vergangenen Jahren – zum Beispiel durch Kurzarbeit gegangen sind, die mit Preissteigerungen in unterschiedlichsten Bereichen konfrontiert sind. Es geht

uns um die Familien in Sachsen, die statistisch betrachtet über ein Pro-Kopf-Einkommen verfügen, das durchschnittlich gut 2 300 Euro unter dem Bundesdurchschnitt liegt.

Gleichzeitig sind wir im bundesdeutschen Vergleich mit Schlusslicht bei den Elternbeitragsbefreiungen. Immerhin – es wurde erwähnt – haben elf von 16 Bundesländern mittlerweile spürbare Entlastungen beschlossen.

Ich weiß ja nicht, wie Sie das machen, aber mir fällt es wahnsinnig schwer, den Bürgerinnen und Bürgern Unterschiede von teilweise 200 Euro im Monat bei den Elternbeiträgen innerhalb von Sachsen zu erklären. Es ist doch klar, dass zum Beispiel in Coswig die Kinder nicht besser oder schlechter betreut werden als in Görlitz. Doch darauf haben Sie als Regierung keine Antwort.