Protocol of the Session on September 20, 2023

Da sich Brandenburg hinzugeschaltet hat und nach einem Monat das Gleiche tut und Bayern es auch tut, habe ich zumindest die leise Hoffnung, dass sich diese Maßnahmen auf das Geschäftsmodell der Schleuser auswirken.

Wir können, wenn die Landespolizei im Rückraum ein Auto stellt, nichts anderes tun – das habe ich auch nie anders behauptet –, als die Menschen dorthin zu bringen, wohin alle kommen, die bei uns eingereist sind, nämlich in die Erstaufnahmeeinrichtung.

(Zuruf: Dort gehören Sie auch hin! – Zuruf von der AfD: Blau-weißes Taxi! – Weitere Zurufe von der AfD)

Das kann nur die Bundespolizei am Grenzübergang unterbinden.

Jetzt bringe ich ein letztes Argument auch in Richtung von Herrn Pallas. Wenn kein juristisches Argument richtig wäre – sie sind aber alle richtig –, dann wäre es zurzeit immer noch angezeigt – immer noch! –, dass die Bundespolizei auf der Grenzlinie diese Fahrten stoppt

(Zuruf von der AfD: Ja!)

und die Geflüchteten nicht 5 oder 10 Kilometer, irgendwo im Landesinnern, aufgegriffen werden. Jeder Stopp an einem Grenzübergang rettet unter Umständen ein Menschenleben. Wir fahren mit der Landespolizei gerade einen rein humanitären Einsatz, weil die Bundesinnenministerin nicht dazu bereit ist, ihre Polizei dahin zu schicken, wohin sie jetzt gehört.

(Beifall bei der AfD)

Herr Staatsminister, Sie sind sehr gefragt. Möchten Sie noch eine Frage beantworten? – An Mikrofon 5 eine nächste Zwischenfrage; bitte schön.

Herr Staatsminister, Sie haben gerade gesagt, dass Sie den Transport zum BAMF durch die Landespolizei durchführen lassen. Ich selbst bin Polizist. Es gibt einen 30-Kilometer-Bereich, der als Grenzbereich gilt. Wer in diesem Bereich aufgegriffen werden kann, der konnte früher immer wieder in die sicheren Mitgliedstaaten zurückgebracht werden. Wir haben Artikel 16 a.

Herr Kuppi, Ihre Frage! Sie müssten Ihre Frage stellen.

Die Frage bezieht sich auf den Artikel 16 a, in dem steht: Wer aus einem sicheren Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft kommt, der ist zurückzuschicken. Sind Sie in Gesprächen mit Polen und Tschechien darüber, dass die Leute, die über diese Grenze kommen und im Grenzbereich aufgegriffen werden, zurückgeführt und nicht dem BAMF zugeführt werden? Was tun Sie in diesem Fall?

Darf ich?

Ja, natürlich.

Ich will nicht belehrend wirken, Herr Abgeordneter, aber es ist nicht ganz richtig, wie Sie es erzählen: eine Zurückweisung. Unterscheiden Sie bitte die Wörter zurückweisen, zurückschieben und abschieben. Das sind drei unterschiedliche Dinge. Die Zurückweisung, von der Sie sprechen, geht nach Schengen-Recht nur auf der Grenzlinie.

Die alles überwiegende juristische Meinung – ehrlich gesagt habe nur ich die Mindermeinung; ich habe noch keine anderen gefunden –, die überwiegende Rechtsmeinung in diesem Land ist, dass ein Mensch, der die Grenzlinie überschritten hat, damit die Einreise endgültig vollendet hat – ob kontrolliert oder nicht. Danach kannst du ihn nur noch zurückschieben. Sie kennen das Verfahren. Es ist das ganz lange Verfahren.

Die Zurückweisung nach Artikel 16 a, die Sie meinen, ginge sowieso nur bei Grenzkontrollen, weil ich ihn nur dann anhalten kann, bevor er die Einreise vollzogen hat. Diese Grenzkontrolle lehnt die Bundesinnenministerin

aber ab. Jetzt kommt es; Achtung, ich weiß nicht, ob es für die AfD zu kompliziert wird.

(Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein, wir können Ihnen folgen! – Sebastian Wippel, AfD: Nicht so süffisant!)

Unterstellen wir einmal, sie würde es tun, dann darf ich Ihnen sagen, dass das Bundeskanzleramt Ihre Rechtsauffassung nicht teilt. Der Artikel 16 a wird nach Auffassung der juristischen Abteilung des Bundeskanzleramtes durch das europäische Recht überlagert. Das Kanzleramt würde – jedenfalls im Moment – keine Weisung für eine generelle Zurückweisung wegen der Drittstaatenregelung geben.

Was wir in Bayern tun, ist allerdings möglich: Die 14 600 Zurückweisungen in Bayern – Wirkung von Grenzkontrollen.

Fall 1: Einreiseverbot oder Aufenthaltsverbot; Fall 2: Das Asylverfahren läuft im Nachbarstaat beziehungsweise ist dort abgeschlossen; Fall 3: Er oder sie sagt nicht „Asyl“. Das gibt es sehr oft, da die Menschen ehrlich sind und sagen, dass sie nach Dänemark, Frankreich oder in ein anderes Land möchten. Dann wird das nicht so durchgewunken, wie es alle anderen tun. Wenn bei uns jemand sagt, er möchte nach Dänemark, dann wird er zurückgewiesen an der bayerischen Grenze. 14 600 Fälle – das belegt auch die Wirksamkeit von Grenzkontrollen. Was für mich nicht belegt ist, ist, dass die Bundesinnenministerin glaubt, nur in Bayern bricht das Leben nicht zusammen, aber bei uns würde es schon zusammenbrechen, wenn wir Grenzkontrollen durchführen würden.

(Zurufe des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD)

Die Grenzkontrollen in Bayern sind jetzt zum 16. Mal durch Frau Faeser in Brüssel modifiziert worden. Sie hat es zweimal gemacht, ihr Vorgänger 14 mal. Deswegen geht Artikel 16 a ohnehin nur damit. Was Sie von der AfD machen würden, da Sie ja null Zuwanderung wollen – –

(Zurufe von der AfD: Wir wollen eine Minus-Zuwanderung!)

Das generelle Zurückweisen sicherer Drittstaaten macht das Bundeskanzleramt nach jetziger Rechtsauffassung nicht mit. Das wäre dann der Streit, den wir führen würden, wenn die Grenzkontrollen kämen. Ich hoffe, Sie haben das jetzt verstanden oder ich habe es einigermaßen logisch erklärt.

(Zurufe von der AfD: Also brauchen wir einen neuen Bundeskanzler! Ja, wir brauchen einen anderen Kanzler. – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Herr Kuppi, Sie wollen eine neue Zwischenfrage stellen?

Ja.

Herr Schuster, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?

Ja.

Bitte, Herr Kuppi.

Herr Schuster, ich war im Polizeirevier Bautzen und in Görlitz tätig. Ein großer Teil davon befindet sich im 30-Kilometer-Grenzbereich. Sie haben eben gerade gesagt, dass die Grenze an der Grenze aufhört. In meiner früheren Dienstzeit waren die 30 Kilometer der Bereich, in dem Grenzkontrollen möglich waren. Wann wurde aufgehoben, dass dieser 30-Kilometer-Bereich nicht mehr als Grenzbereich gilt?

(Albrecht Pallas, SPD: Da fehlt Ihnen die Fortbildung!)

Ja, da fehlt mir die Fortbildung. Ich war im Landtag! Entschuldigung.

(Weitere Zurufe des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Können Sie bitte aufhören? Herr Pallas, wir wissen, dass das hier eine sehr emotionale Debatte ist. Trotzdem hat Herr Kuppi jetzt eine Frage gestellt, und Herr Staatsminister Schuster erhält die Möglichkeit, diese Frage zu beantworten.

Zurückweisungen waren früher im 30Kilometer-Umkreis in Grenznähe möglich. Wann wurde das aufgehoben?

Herr Schuster hat die Frage vermutlich verstanden. Ihre Antwort, bitte.

Die Regelung, die Sie ansprechen, war eine, die es in ganz Deutschland gab. Diese hatte aber nichts mit der Rechtslage zu tun, sondern mit einer sehr guten Kooperation mit dem Nachbarland. Das sind Regelungen, die man hatte, als es noch keinen gigantischen Migrationsdruck gab. Das kenne ich von zahlreichen Grenzen: Wenn die Bundespolizei nachweisen konnte, dass dieses Fahrzeug soeben gerade die Grenze illegal überschritten hat und kein Migrationsdruck wie derzeit besteht, dann war es bei vielen Nachbarstaaten möglich, mit ihm zurückzufahren und zu sagen: Das ist gerade eben passiert – nehmt ihr ihn bitte? Dann haben die Kollegen im Nachbarstaat gesagt „Ja, natürlich.“ Das ist aber lediglich im Wege sehr guter Zusammenarbeit so gewesen und hat mit der Rechtslage wenig zu tun gehabt. Da haben Grenzpolizisten untereinander vergessen, was Zurückweisung, Zurückschiebung usw. ist; sie haben einfach gehandelt.

Das wird man aber in Drucksituationen wie heute so nicht erleben. Die einzigen, die uns entgegenkommen, ist die Schweiz. Dort gibt es ein Verfahren: Die Schweizer Grenzwacht ist einverstanden, dass deutsche Bundespolizisten auf der schweizerischen Seite mit ihnen Streife fahren, Aufgriffe machen und diese verbleiben dann in der

Schweiz. Das ist allerdings ein Verfahren, welches das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Schweizer Innenministerium auf den Weg gebracht hat; das wird man mit anderen Ländern so schnell nicht hinbekommen. Es ist jedenfalls keine andere Rechtslage gewesen; das war einfach nur der Obergefreiten-Dienstweg.

(Sabine Friedel, SPD: Aber gängige Praxis laut Urteil des Verwaltungsgerichts München!)

Herr Schuster, Sie können jetzt in Ihrer Rede fortfahren.

Um das noch einmal zu sagen: Die Anweisung, die Landespolizei an die Grenze zu schicken, hat übrigens auch etwas damit zu tun, dass die Bundespolizei zunehmend häufiger die weiße Fahne hisst. Wir haben die Aufgabe, durch die Landespolizei Aufgriffe zu machen, welche an die Bundespolizei zur Bearbeitung übergeben werden. Diese meldet immer wieder, sie schaffe es nicht mehr. Daran sehen Sie, was eigentlich los ist.

Jetzt komme ich einmal zum Thema: Was erwarten wir? Der Bundeskanzler hat mit den Ministerpräsidenten den richtigen Beschluss gefasst. Ich habe es erklärt; es stand im Mai im MPK-Beschluss. Die Innenministerkonferenz im Juni hat diesen Beschluss bekräftigt – inhaltsgleich. Angesichts der Szenen, die wir gerade eben besprochen haben, frage ich mich, meine Damen und Herren: Wann versteht der Bundeskanzler, dass es jetzt an Führung, an ressortübergreifender Steuerung, an Strategie, an Europa- und Außenpolitik aus Chefhand bedarf? Mittlerweile muss es Chefsache sein, darauf hinzuwirken, dass völkerrechtliche Verträge von allen Vertragspartnern auch eingehalten werden, das Unterbinden von Sekundärmigration, kein Durchleiten, Dublin-Standard, Sicherheit der Außengrenzen.

(Zuruf von der AfD: Das hat bei Merkel alles funktioniert?)

Ich glaube, Frau Tändler-Walenta oder Herr Pallas haben das gesagt; ich weiß es nicht mehr genau. Wenn die Außengrenze nicht sicher ist, dann hat man im Inneren heftige Diskussionen. Diesen Mechanismus sollten Sie einmal durchdenken!

Übrigens verstehe ich auch Ihre Lösung nicht: Sie sind gegen nationalstaatliche – ich auch! Sie sind aber auch gegen gemeinsame europäische – ja, was denn dann? Das müssten Sie mir irgendwann noch einmal erklären, aber ich darf von hier aus keine Fragen stellen.

(Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie wollen den Nationalstaat auflösen?)

Meine Damen und Herren! Es ist Chefsache, in einer Ampel jetzt zu sagen: „Stopp von freiwilligen Aufnahmeprogrammen!“ Es ist Chefsache, jetzt zu klären, was wir mit sicheren Herkunftsstaaten machen, wenn sich eine Koalition irgendwie nicht einigen kann. Es ist Chefsache, jetzt Migrationsabkommen abzuschließen. Wer glaubt denn tatsächlich: Wenn wir mit Tunesien ein Abkommen wollen –