Protocol of the Session on September 20, 2023

Leider steigen die Sexualstraftaten. Wir sind froh, dass es beim Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren im letzten

Zeitraum keinen Anstieg gegeben hat. Aber im Bereich der Kinderpornografie steigen die Zahlen. Deshalb ist es nötig, wichtig und richtig, solche Einrichtungen wie das Childhood-Haus zu stärken.

Zu dem Antrag ist inhaltlich alles von meinen Kollegen ausgeführt worden. Der Prozess, das Ansinnen, die Stoßrichtung: Das können wir nur unterstützen, wenngleich wir der Meinung sind, dass zahlreiche Informationen, die im Berichtsteil des Antrages abgefordert werden, eher über Kleine Anfragen hätten erlangt werden können.

Uns erschließt sich nicht, warum der Staatsregierung bereits jetzt ein Aufgabenkatalog übergeben wird, ohne den Bericht zum Umfang der Childhood-Haus-Aktivitäten oder zur Ausstattung der Gerichte mit kindgerechter Videovernehmungstechnik abzuwarten. Aber vielleicht brauchen wir dieses schnelle Vorgehen; denn es geht um eine wichtige Sache.

Die Frage, ob beispielsweise die Staatsanwaltschaften durch eine Sensibilisierungskampagne zu schnellen Verfahren bewegt werden können, ist unserer Meinung nach eher eine Frage der unzureichenden personellen und sachlichen Ausstattung als eine Frage von fehlender Empathie. Wir werden sicherlich bei den nächsten Haushaltsverhandlungen darüber sprechen. In diesem Sinne werden wir Ihrem Antrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Kollegin Jost sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Gebhardt spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema kindgerechte Justiz wird seit einiger Zeit auch außerhalb von Sachsen diskutiert. So hat unter anderem die Bundesfamilienministerin Paus Ende letzten Jahres einen Praxisleitfaden für Familienrichterinnen und Familienrichter herausgegeben. Es ist also grundsätzlich richtig, dass wir das Thema in Sachsen auf die Agenda nehmen.

Ich denke, wir alle sind uns darüber einig, dass für ein Kind eine kindgerechte Justiz, eine Justiz im Sinne der Interessen junger Menschen, sinnvoll und richtig ist. Dass die Regierungsparteien den aktuellen Sachstand in Sachsen abfragen, ist dementsprechend auch nicht falsch.

Liebe Koalitionäre, trotzdem muss ich ein wenig Wasser in den Wein gießen;

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wein?!)

denn über die Notwendigkeit Ihres Anliegens bin ich etwas überrascht. Ich bin vor allem über Ihre thematische Schwerpunktsetzung als Koalitionsfraktion in diesen Zeiten überrascht. Es ist der einzige Antrag in den zwei Parlamentstagen, den Sie uns im Parlament vorlegen; das lässt dann doch tief blicken. Offensichtlich ist es das einzige Thema, auf das Sie sich noch einigen konnten.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach, komm!)

Sicherlich war es auch nicht mit Ihnen abgestimmt – das ist kein Vorwurf –, dass sich der Deutsche Richterbund am vergangenen Wochenende zur drohenden Personallücke in der Justiz geäußert hat. Den Agenturmeldungen war zu entnehmen, dass Staatssekretär Weilandt damit zitiert wird, der Generationswechsel sei neben der Digitalisierung die zentrale Herausforderung der sächsischen Justiz in diesem Jahrzehnt. Hierzu gibt es sicherlich von niemandem Widerspruch, auch nicht hier im Haus. Trotzdem beschäftigen wir uns heute mit einer kindgerechten Justiz.

Zu Punkt 1 Ihres Antrags: Es ist ein reiner Berichtsantrag. Das sind alles gute und richtige Fragen. Die hätte man aber auch in zwei Kleinen Anfragen an die Staatsregierung stellen können; dann hätten Sie die Antworten schneller gehabt. So müssen Sie noch ein wenig warten. Ich will Ihnen einen Tipp geben: Die Koalition hätte sogar gemeinsam eine Kleine Anfrage einbringen können.

Der zweite Teil enthält wichtige Forderungen, zum Beispiel den Stimmen und Sichtweisen der Kinder in den speziellen Verfahren der Justiz Gehör zu verschaffen, die kindgerechte Gestaltung von Gerichtsverfahren – das wurde auch schon angesprochen –, entsprechende Handreichungen zu Kindesanhörungen in Familiengerichten und die kindgerechte Gestaltung der Vernehmungs- und Warteräume. Das haben wir auch schon von den Koalitionären gehört.

Für meine Fraktion gehört aber auch die Auswahl der Verfahrensbeistände in familienrechtlichen Verfahren dazu. Diese wichtigen Akteure und Akteurinnen sollten unabhängig und überprüfbar unter Einbeziehung der zu vertretenden Kinder und Jugendlichen ausgewählt werden.

Auch Fortbildungen zu kindgerechter Justiz für die Richterschaft und das Justizpersonal, welche ausreichend finanziert werden, sind wichtig. Soweit ich weiß wird sogar ein Teil der im Antrag geforderten Maßnahmen von den Jugendrichterinnen und -richtern sowie Familienrichterinnen und Familienrichtern bereits gemacht. Na klar: Kann man, muss man; vor allem, wenn man jünger ist, muss man immer etwas mehr machen. Dass die Koalition das jetzt auch will, freut mich natürlich.

Kinder sind Rechtspersönlichkeiten mit eigenen Rechten, die auch in den Verfahren der Justiz wahr- und ernstgenommen werden müssen. Interessant fand ich dann doch – das geht jetzt wahrscheinlich eher an Herrn Modschiedler –, dass in der Begründung in den Artikeln 9 und 22 auf die Sächsische Verfassung verwiesen wird, bei denen es um die Kinder und Familien geht.

Ich weiß, dass es genügend Kolleginnen und Kollegen im Sächsischen Landtag gibt – nicht nur in meiner Fraktion –, die der Meinung sind, dass die Kinderrechte, wie sie im Jahr 1992 in die Sächsische Verfassung geschrieben und verabschiedet worden sind, nicht mehr zeitgemäß sind und einer Konkretisierung und Erneuerung bedürfen.

Am Ende bleiben für mich zwei Anmerkungen: Erstens. Es wird spannend, wenn es um den nächsten Schritt, die Umsetzung, geht. Es geht um die Frage der Finanzierung und was der Staatsminister für Finanzen, Vorjohann, bereit ist, dafür auszugeben. Ich vermute einmal – dazu habe ich in Ihrem Antrag nichts gelesen –, dass es dabei um erhebliche Summen geht. Zweitens. Ich würde gern gemeinsam mit der Koalition auch über die Ausweitung von Kinderrechten in der Sächsischen Verfassung diskutieren.

Zum Schluss erlaube ich mir noch eine Anregung für die Koalition für einen neuen gemeinsamen Antrag: Wäre es nicht an der Zeit, dass die Staatsregierung einen Evaluierungsbericht zu dem damaligen Behördenkarussell im Zuge der Kreisgebiets- und Strukturreform vorlegt und darin ausführt, wie sich das auf die Gerichtsbarkeit in Sachsen ausgewirkt hat?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das sind aber zwei verschiedene Sachen!)

Es sollte damit alles besser und effektiver werden. Ich hatte damals so meine Zweifel und habe sie immer noch. Aber vielleicht können Sie mir, liebe Koalitionäre und die Staatsregierung, mit einem Evaluierungsbericht meine Zweifel nehmen. Auch wenn meine Hoffnung klein ist, Sie können es ja mal versuchen. Wir stimmen dem Antrag trotz kritischer Anmerkungen zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf von den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte schön, Frau Staatsministerin Katja Meier.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sie alle haben sicherlich schon den Satz gehört: Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit den Schwächsten und den Schutzbedürftigsten umgeht.

Dieser Satz gilt meiner Meinung nach auch für die Justiz. In ihren Händen liegt immerhin die verantwortungsvolle Aufgabe, Gerechtigkeit walten zu lassen, für diejenigen, denen Unrecht widerfahren ist und die auf Schutz angewiesen sind. Das gilt selbstverständlich für alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrem Alter.

Trotzdem müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass Kinder, die mit der Justiz in Berührung kommen, nicht wie Erwachsene zu behandeln sind. Uns allen wäre es sicherlich am liebsten, wenn wir Kindern diese Erfahrungen generell ersparen könnten. Dieser Wunsch wird sich aber so leider nicht erfüllen lassen.

Viele Kinder machen diese Erfahrungen, sei es, dass sie als Opfer, als Zeuginnen und Zeugen oder gar als Verfahrenspartei in Erscheinung treten. Wenn Kinder vor Gericht erscheinen – eine Erfahrung, die schon vielen Erwachsenen zu schaffen macht –, dann müssen sie häufig unangenehme Erinnerungen teilen oder über belastende Dinge sprechen, die ihnen selbst widerfahren sind oder die sie mit ansehen mussten.

Das reicht von Scheidungs- und Adoptionsfällen über Migrationsgeschichten bis hin zu Gewalterfahrungen. Wenn Kinder vor Gericht über solche Erfahrungen sprechen müssen, dürfen wir sie so wenig wie möglich zusätzlich belasten. In den entsprechenden Leitlinien des Europarats, die er bereits vor 13 Jahren verabschiedet hat, heißt es unter anderem, dass eine kindgerechte Justiz Kinder mit Sorgfalt und Fairness behandelt und sie niemals zurücklässt, dass Kinder in der Justiz Vorrang genießen sollten und dass alle Beteiligten vor Gericht – Richterinnen und Richter genauso wie Vollzugsbeamte, Betreuungspersonen und Anwälte – für einen behutsamen Umgang mit Kindern geschult und sensibilisiert sein sollten.

In Sachsen setzen wir uns dafür ein, diesem hohen Standard zu entsprechen. Das beginnt bei der Verfahrensgestaltung. Die Verfahren sind kurzzuhalten. Eine Mehrfachbefragung Minderjähriger ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Lange Wartezeiten können den Kindern erspart werden, wenn sie in den Hauptverhandlungen vor anderen Zeugen vernommen werden.

Was die räumlichen Gegebenheiten für diese Vernehmungen angeht, sind die allermeisten Gerichte im Freistaat doch ganz gut ausgestattet. Sie verfügen über eigene Anhörungszimmer bzw. über kindgerecht eingerichtete Vernehmungszimmer. Dort, wo solche Räumlichkeiten nicht vorhanden sind, werden zuverlässige operative Lösungen geschaffen, beispielsweise indem auf nahegelegene Gerichtsgebäude ausgewichen wird.

Eine aktuelle Abfrage zeigt, dass sich die Gerichte ihrer großen Verantwortung an dieser Stelle durchaus bewusst sind. Kommt es einmal zu Kapazitätsproblemen, dann werden vernünftige Lösungen gefunden: immer der Situation angemessen, immer zum Wohle der Kinder.

Natürlich genügt es nicht, nur die Räumlichkeiten bereitzustellen. Noch wichtiger ist es, dass diejenigen, die die Befragungen durchführen, sensibel und behutsam vorgehen. Dafür gibt es in Sachsen zahlreiche Fortbildungsangebote. Für Familienrichterinnen und -richter besteht seit dem 1. Januar 2022 durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eine Fortbildungspflicht. Die Angebote umfassen überregionale Seminare der Deutschen Richterakademie genauso wie landeseigene Tagungen.

So haben wir zum Beispiel im März dieses Jahres sehr erfolgreich die landeseigene Tagung „Vernehmung von Kindern“ durchgeführt. Dabei haben polizeiliche, ärztliche und psychologische Referentinnen und Referenten unter anderem vermittelt, wie sich in einer Vernehmung auf kindgerechte Weise möglichst umfassende und belastbare

Informationen gewinnen lassen. Besonders die Vernehmung jüngerer Kinder im Kita- oder Grundschulalter wurden dabei in den Blick genommen.

Eine solche Fortbildungsveranstaltung ist in dieser Thementiefe in Deutschland bisher einmalig. Die Teilnehmenden haben sich durchweg lobend über dieses Angebot geäußert. Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahren – ich glaube, Herr Lippmann hat es angesprochen – auch in der Justiz Online-Fortbildungsformate weiterentwickelt. Entsprechende Angebote wurden deutlich ausgebaut. Damit können besonders Richterinnen und Richter, die in Teilzeit tätig sind, sehr flexibel solche Fortbildungsangebote nutzen.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, so wichtig Fortbildungen auch sind, sie können keinen vollwertigen Ersatz für psychologische Fachkenntnisse darstellen. Deshalb sollten wir die Rolle der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter in Sachsen unbedingt stärken. Von ihnen gibt es aktuell 13 anerkannte Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter in den fünf Landgerichtsbezirken. Aber in den Bezirken Chemnitz und Zwickau reicht das bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.

Kinder, die belastende Erfahrungen gemacht haben, möglicherweise sogar traumatisiert sind, brauchen nicht nur ein freundliches Wort und ein Schulterklopfen, sondern sie brauchen professionelle Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte. Sie brauchen Menschen mit genauen Kenntnissen in Pädagogik, Psychologie, Recht, Gewaltschutz und Traumatologie.

Für die Ausbildung zum psychosozialen Prozessbegleiter hat der Verein Opferhilfe Sachsen e. V. ein erstes Konzept vorgelegt. Wir hoffen, dass wir die noch offenen Umsetzungs- und Finanzierungsfragen alsbald klären können. Dann können wir gemeinsam mit dem Verein Opferhilfe Sachsen e. V eine Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit zur psychosozialen Prozessbegleitung anbieten.

Besonders am Herzen liegt mir – das haben, glaube ich, fast alle Rednerinnen auch angeführt – das ChildhoodHaus in Leipzig. Dort finden ebenfalls polizeiliche und ermittlungsrichterliche Vernehmungen statt. Vor allem werden dort zentral an einem Ort Kinder und Jugendliche, die körperlich misshandelt oder sexuell missbraucht worden sind, optimal unterstützt, und zwar von Fachkräften aus den verschiedenen Bereichen, deren Arbeit ganz dem Wohle der Kinder und Jugendlichen verpflichtet ist.

Diesen interdisziplinären, ganzheitlichen Ansatz sollten wir gemeinsam ausweiten und weitere Childhood-Häuser etablieren. Das muss uns das Wohl der Kinder einfach wert sein.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einer Demokratie sollte es selbstverständlich sein, alles dafür zu tun, dass der Rechtsstaat stabil, stark und auf der Höhe der Zeit bleibt. Dazu gehört für mich auch, dass er den einzelnen

Menschen nie aus dem Blick verliert und dass Erwachsenen wie auch Kindern Gerechtigkeit widerfährt. Deshalb sollte sich ein Rechtsstaat nicht nur daran messen lassen, dass es in ihm gerecht, sondern eben auch kindgerecht zugeht, damit Kinder Vertrauen in den Rechtsstaat fassen, damit Schutzbedürftige alters- und bedarfsgerecht begleitet werden und damit diejenigen, die eine traumatisierende Erfahrung gemacht haben, nicht vor Gericht abermals traumatisiert werden.

Wenn wir das schaffen, dann können wir das Vertrauen einlösen, das der Europarat damals seinen Leitlinien für eine kindgerechte Justiz vorangestellt hat, nämlich: Die Justiz soll den Kindern ein Freund sein, der verlässlich neben ihnen hergeht, ohne ihnen zu enteilen oder ihnen nur hinterherzulaufen. Diese Freundschaft können wir fördern, indem wir Schulklassen zu Gerichtsbesuchen ermutigen und indem wir das digitale Themenportal „Schule und Justiz“ pflegen. Ich bin Herrn Piwarz sehr dankbar, dass wir Anfang dieses Jahres die Kooperation in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Justiz erneuert haben.

Vor allem aber fördern wir diese Freundschaft, indem wir unserer besonderen Verantwortung für einen zuverlässigen und menschlichen Rechtsstaat und für eine kindgerechte Justiz gerecht werden.

Ich danke den Koalitionsfraktionen herzlich für diesen Antrag, der auch mir persönlich sehr am Herzen liegt. Ich habe mich damals in den Koalitionsverhandlungen sehr dafür eingesetzt, dass wir das Thema kindgerechte Justiz hier miteinander in Angriff nehmen.