Protocol of the Session on September 20, 2023

Es ist schon so, dass wir den Kommunen eine Menge zusätzliches Geld gegeben haben. Wenn ich alles zusammenrechne – angefangen von der eigenen Steuerkraft der Kommunen über das FAG bis zu dem, was wir sonst noch im Staatshaushalt für die kommunale Familie tun –, dann haben wir auf der kommunalen Ebene zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung im Vergleich zum Jahr 2021/2022 – 2,7 Milliarden Euro, das ist eine ganze Menge.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber es scheint trotzdem nicht zu reichen, Herr Minister!)

In der kommunalen Familie gibt es eine ganz differenzierte Lage. Die Kreise sind ab dem Jahr 2021 ins Minus gerutscht, wenn man sich die Kennziffer für Überschüsse oder Defizite bei den laufenden Verwaltungseinnahmen und -ausgaben vornimmt. Das ist sozusagen die Ziffer, mit der die eigentliche Finanzkraft genau gemessen werden kann. Seit dem Jahr 2021 sind die Landkreise also in Teilen im Minus. Für das Jahr 2022 wird es nicht besser. Die Pläne für die Jahre 2023 und 2024 waren noch schlechter.

In den kreisangehörigen Gemeinden ist die Entwicklung bis zum Jahr 2021/2022 genau umgekehrt. Es gibt einen relativ stabilen Lauf über fast acht, neun Jahre mit relativ stetig steigenden Überschüssen. Selbst in der Coronakrise, in der wir Schulden gemacht und den Kommunen geholfen haben, ist bei den kreisangehörigen Gemeinden ein Überschuss erzielt worden, bei den laufenden Verwaltungseinnahmen und -ausgaben.

Es gibt immer zwei Lösungsmöglichkeiten. Man kann erstens sagen, der Finanzminister fordert: Verrechnet das Defizit des einen mit dem Überschuss des anderen! – Dann werden natürlich eine Menge Bürgermeister rebellisch. Die zweite Variante ist: Der Freistaat muss mehr Geld auf den Tisch legen. Die dritte Variante ist – weil der Bund zufälligerweise gerade nicht hier ist –: Der Bund muss es machen. Das ist wahrscheinlich der leichteste Kompromiss.

Drittens muss man feststellen, dass inzwischen die Finanzausstattung der Kommunen so ist, dass das, was man je Einwohner an kommunaler Finanzkraft hat – an eigenen Mittel sowie an dem, was insgesamt über den Staatshaushalt ankommt –, im Vergleich mit dem, was auf unserer

Seite, der Staatshaushaltsseite, übrigbleibt besser ist, das heißt, wenn man die kommunalen Zuschüsse abzieht, steht die kommunale Finanzausstattung seit drei bis vier Jahren pro Kopf besser da als das, was beim Freistaat pro Kopf übrigbleibt. Diese Dinge muss man, so glaube ich, in den Blick nehmen.

Es ist aber tatsächlich so – ich habe es ja schon beschrieben –: Die Kreise sind erheblich unter Druck geraten. Das hat offensichtlich etwas mit dem Thema Sozialausgaben zu tun. Hierzu muss man ganz generell einmal feststellen: Man muss in diesem Land insgesamt – und zwar bei allen Beteiligten – bei der Definition von Sozialpolitik immer prüfen, wie viel sich das Land gerade leisten kann. Gibt es ein Wirtschaftswachstum, aus dem zusätzliche Sozialpolitik bezahlt werden kann, oder gibt es das nicht? Wenn es das nicht gibt, dann kommen die Folgeprobleme, die wir jetzt gerade auf dem Tisch haben. Man bestellt im Bereich der Sozialpolitik sehr viele verschiedene Dinge, und man sagt, das sollen die Kommunen machen. Am Ende sind dann die Kommunen die Gekniffenen, und wir haben genau die Debatte, wie wir sie jetzt hier erleben. Aber der Ausgangspunkt ist, dass auf Bundesebene – auch mit Bundesratsbeteiligung, das will ich gar nicht abstreiten – im Bereich der Sozialpolitik Dinge bestellt werden, die diese Volkswirtschaft so nicht leisten kann. An diese Frage müssen wir heran.

In der Verabredung, die ich tatsächlich mit der kommunalen Seite habe treffen können, was in den 133 Millionen Euro ihren Ausgangspunkt hatte, ist ein Vorspann enthalten – dieser Vorspann ist wesentlich von der kommunalen Familie beschrieben worden –, der besagt, dass wir aus unserer Problemlage nicht herauskommen, wenn ständig neue, steigende Standards bestellt werden. Lieber Freistaat, achte darauf, dass das nicht passiert! Das ist genau der Punkt, an dem wir uns tatsächlich auch politisch keinen Überbietungswettbewerb leisten dürfen und an dem zusammenstehen müssen.

Bezüglich des grundsätzlichen FAG – das vielleicht als vierter Punkt meiner generellen Ausführungen – haben wir im Jahr 2021 ein Symposium machen müssen mit Vertretern der Wissenschaft und der kommunalen Spitzenverbände. Dabei haben alle gesagt: Das ist ein sehr gutes FAG, und zwar deswegen, weil es regelgebunden ist. Darauf kann sich jeder verlassen. Das ist also immer so; in guten wie in schlechten Zeiten ist eine Regelgebundenheit gegeben.

Das ist ein Stück weit das nächste Problem, das wir haben: Offensichtlich schlittern wir gerade in schwierige Zeiten hinein. Diese schwierigen Zeiten werden bei uns zu Einnahmeproblemen führen, und sie werden auf der kommunalen Seite zu Einnahmeproblemen führen – und das vor dem Hintergrund der steigenden Soziallasten, die wir gerade haben. Deshalb müssen wir uns das einmal anschauen, um zu sehen, was dabei herauskommt. Wenn Sie hier so freudig sagen, wir müssten die kommunale Seite stärken mit dem Geld des Freistaates unterstützen, dann müssen

Sie auch wissen, dass Sie damit Ihre Dispositionsmöglichkeiten im Staatshaushalt einschränken, weil jeder Euro bekanntermaßen nur einmal ausgegeben werden kann.

Ich bin insgesamt sehr froh, dass wir diese Regelung gefunden haben. Das war am 6. Juni; da habe ich mit den Landesverbänden ein Paket verhandeln können über 180 Millionen Euro. 47 Millionen Euro sind die Gelder, die der Bund in den Verhandlungen mit dem Ministerpräsidenten zur Verfügung gestellt hat unter dem Stichwort „Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“. Das reichen wir eins zu eins weiter. Dafür brauchen wir keine gesetzlichen Veränderungen; das können wir im Rahmen des Haushaltsvollzugs machen.

Für die 133 Millionen Euro, um die es heute geht, bedarf es allerdings einer Gesetzesänderung, über die wir hier heute diskutieren. Damit die Landkreise und kreisfreien Städte zügig an die vereinbarten Mittel kommen können, haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die dafür notwendigen Änderungen mit einer Gesetzesinitiative in den Landtag eingebracht. Hierfür möchte ich mich ausdrücklich sehr herzlich bedanken, weil das nochmals zu einer erheblichen Steigerung der Geschwindigkeit geführt hat.

Im Sinne der Vereinbarung mit der kommunalen Familie möchte ich Sie alle sehr herzlich bitten, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Bedarf an weiteren Wortbeiträgen gibt, dann kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs, Drucksache 7/13749, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/14385.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/14476 vor. Ich bitte Herrn Schultze um Einbringung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab Folgendes sagen: Herr Finanzminister, das stimmt, wenn man die Zahlen so rechnet. Aber die Lebenswirklichkeit der Menschen ist eben nicht die bilanztechnische Umsetzung von pro Kopf ausgerechneten Eurobeträgen, sondern es ist diejenige Wirklichkeit, die sie in ihren Sportvereinen sehen, die nicht mehr finanziert werden, die sie in ihren Theatern sehen, die nicht mehr weiter finanziert werden, sowie an weiteren Dingen, die in ihren Kommunen nicht umgesetzt werden können. Diesbezüglich hören sie von ihren Kommunalvertretern immer wieder, dass der Freistaat zwar Fördermittel zur Verfügung stellt, diese aber in Größenord

nungen nicht abgerufen werden können, weil die notwendigen Eigenmittel nicht zur Verfügung stehen. Das ist dann immer wieder Ihre Bilanzsumme am Ende des Jahres: Nicht abgerufene Fördermittel bleiben liegen, was zwar letztlich dazu führt, dass sich der Spielraum im Finanzministerium verbessert, aber nicht der Spielraum in der Selbstverwaltung der Kommunen. Auch so kann man natürlich Politik machen – so wird seit vielen Jahren in diesem Freistaat Politik gemacht.

Ich möchte zumindest darauf hinweisen, das aufgrund der Preissteigerungen gerade im Bereich des Bevölkerungsschutzes derzeit sehr viele Investitionen zurückgestellt werden – nicht nur, weil die Unterhaltungskosten der Fahrzeuge gestiegen sind, sondern auch, weil der Freistaat bis heute auf seiner Deckelung der Förderhöhe besteht sowie weil die entsprechenden Summen an Eigenmittel mittlerweile nicht mehr aufgebracht werden können. Der Bevölkerungsschutz – vorrangig sei hierfür die Feuerwehr genannt – ist nun einmal einer der wichtigsten Teile der kommunalen Selbstverwaltung. Es ist eine Aufgabe, die im Zweifelsfall Leben retten kann. Deshalb glauben wir, dass Sie schon den Haushalt hätten anders ansetzen müssen und dass man bei den FAG-Verhandlungen anders hätte ansetzen müssen.

Aber wir wollen diese heutige Chance, die uns die Regierungskoalition gegeben hat – einen Antrag hier im Hohen Haus einzubringen, der tatsächlich nochmals die Möglichkeit bietet, nachzukorrigieren –, nicht verstreichen lassen, ohne ein Angebot unsererseits in Form eines Antrags vorzulegen, bei dem es darum geht, 300 Millionen Euro vorzeitig den Kommunen auszuschütten und einen Sozialraumfonds zu bilden, aus dem die Kommunen auch selbst entscheiden können – eben genau für diese Dinge, für Sozialausgaben, die für das kommunale Leben sehr wichtig sind. Es wäre nach unserer Auffassung nicht verantwortbar, wenn man diese Korrektur von Fehlern der Haushaltsgesetzgebung und der Haushaltsaufstellung sowie der FAGBeschlussfassung heute nicht wenigstens versuchen würde vorzunehmen.

Ich lade Sie daher herzlich dazu ein, den Kommunen in der derzeitigen Finanzsituation wieder Luft zum Atmen zu geben, den Bürgermeistern und Bürgern, den Stadträtinnen und Stadträten sowie den Kreisrätinnen und Kreisräten die Möglichkeit zu geben, wieder zu entscheiden und nicht nur zu verwalten. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Sie hätten die Chance, mit einem Sozialraumfonds dafür zu sorgen, dass 300 Millionen Euro tatsächlich in der kommunalen Familie ankommen. Die Finanzierung, die wir dazu hinterlegt haben, ist nachweisbar und machbar; sie ist möglich. Es kann jetzt nur noch aus politischen Gründen abgelehnt werden oder weil die Brandmauer nach links steht – wie sie nach rechts nicht steht bei der größten Koalitionspartei. Aber im Großen und Ganzen ist es möglich. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

Ich frage jetzt die Fraktionen, ob sie zum Änderungsantrag sprechen möchten. Die CDU hat bereits Bedarf angemeldet. Kollege Löffler, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Schultze, über die Definition eines Angebotes müssen wir uns, so glaube ich, noch einmal unterhalten. Was Sie jetzt machen, ist ein Stück weit das Aufwärmen eines Antrages aus den Doppelhaushaltsverhandlungen. Dort ist dieser Antrag schlicht und einfach abgelehnt worden.

Lassen Sie mich vier Punkte dazu sagen, warum wir das auch heute wieder ablehnen werden:

Wir sehen zum Ersten keinen Grund, dass der kommunale Vorsorgefonds aufgekündigt werden und die damit verbundene Risikoabsicherung aufgrund dieser Einmalzahlung wegfallen soll – neben all den Hilfspaketen, die im Projekt von uns ausgesteuert werden. Herr Kollege Panter hat das in seiner Rede bereits detailliert dargestellt. Die Ansicht, dass das eine Lösung sein soll, teilen wir nicht.

Zum Zweiten bleibt in Ihrem Antrag schlicht und einfach die Gegenfinanzierung offen.

Sie reden im Antrag über eine Zuführung ins Sondervermögen von 300 Millionen Euro aus der Finanzausgleichsmasse. Innerhalb der Finanzausgleichsmasse stellen Sie aber nicht dar, wo diese 300 zusätzlichen Millionen Euro herkommen sollen. Bei unserem grundlegenden Gesetzesantrag haben wir detailliert die Gegenfinanzierung dargestellt. Das bleibt bei Ihrem Antrag nach wie vor offen, übrigens damals schon bei der Haushaltsverhandlung.

Als dritter Punkt: Es ist für uns kein gangbarer Weg, dass Sie für das neu zu schaffende Sondervermögen entsprechend eine Kreditermächtigung für die kommunalen Familien vorsehen und somit das Neuverschuldungsverbot aushöhlen wollen.

Als Viertes ist Balance ein Thema, auf das Sie noch einmal schauen sollten, zum einen, was die finanzielle Ausgewogenheit angeht, aber auch in der Verteilung des von Ihnen angestrebten Sondermögens. Vielleicht ist es Ihnen nicht aufgefallen, aber Ihr Verteilungsschlüssel nach Einwohnerzahlen, den Sie da definieren, würde dazu führen, dass die Einwohner in Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden mindestens doppelt so viel zählen würden wie die übrigen Einwohner im Land. Wir halten das bei aller Notwendigkeit, gerade auch den ländlichen Raum zu stützen, mit dem von Ihnen vorgelegten Papier für eine Unwucht, der wir nicht folgen werden.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und SPD Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann darf jetzt Kollege Barth, AfD-Fraktion, zum Antrag der CDU-Fraktion sprechen.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss nicht alles wiederholen, was Herr Löffler gesagt hat, aber um es einmal deutlich zu machen: Dieses kommunale Vorsorgevermögen hat einen Haushaltstitel, wie man im Doppelhaushalt nachlesen kann. Dort steht eine solche Aufgabe für den Freistaat Sachsen im Jahr 2024. Jetzt, Herr Gebhardt, kommen Sie und sagen: Nein, das Geld nehmen wir nicht im Jahr 2024, sondern schon einmal im Jahr 2023. Aber bei diesem Haushaltstitel ist im Jahr 2023 ein Strich. Dafür hätten Sie doch konsequenterweise einen Nachtragshaushalt machen müssen, wenn man das einmal ganz sauber sieht. Sie verändern ja einen Haushaltstitel.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hätte man als Sondervermögen machen müssen!)

Aber Sie sagen im Prinzip zum Finanzminister: Nimm das Geld, das du erst morgen, übermorgen oder im nächsten Jahr haben musst, bitte schön, schon heute und lege es in ein Sondervermögen hinein. Während das eine eine allgemeine Risikovorsorge für die gesamte kommunale Familie ist, was im FAG und im Haushalt verankert ist, ist Ihr Gesetzentwurf ein Sozialraumfonds für Großstadtbürger mit einem Veredlungsfaktor 200 für Dresdner und Leipziger. Ich verkürze einmal etwas die Debatte.

Aus dieser Sicht heraus sage ich immer: Es hört sich schön an, was Sie sagen: Sozialraumfonds. Sie bilden ein neues, zusätzliches Sondervermögen, über das wir als Landtag dann überhaupt keine Beschlussmöglichkeit mehr haben.

(Zuruf von den LINKEN)

Sie nehmen eine Kreditermächtigung – –

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Ja, aber es ist Geld des Freistaates, was darin liegt, Geld des Haushaltgesetzgebers.

(Zurufe der Abg. Marco Böhme und Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Herr Gebhardt, deshalb muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie Geld von 2024 nehmen, das wirtschaftlich noch gar nicht da ist, und das schon 2023 in Ihr Sondervermögen hineinlegen wollen, kann man nie davon ausgehen, dass das reell finanziert ist, und deshalb müssen wir das ablehnen.

Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Stimmenthaltungen gibt es nicht. Bei einigen Dafürstimmen und einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise en bloc abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. Widerspruch erhebt sich nicht. Somit stimmen wir jetzt ab über Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsmassegesetzes 2023/2024, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gegenstimmen und Stimmenthaltungen gibt es nicht. Somit ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden.

Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs“, Drucksache 7/13749, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gegenstimmen und Stimmenthaltungen gibt es nicht. Somit wird Einstimmigkeit festgestellt, und damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Widerspruch erhebt sich nicht. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.