Aus kommunaler Sicht ist es grundsätzlich legitim, sich zum Ausgleich von Lasten an den Freistaat zu wenden; denn der Freistaat ist oft mitverantwortlich dafür, dass die Träger der kommunalen Selbstverwaltung ihre Aufgaben entsprechend erfüllen können. Allerdings: Auch der Freistaat wird bei allem guten Willen regelmäßig nicht in der Lage sein, insbesondere die vom Bund aufgelegten Soziallasten und Statuserhöhungen in einem entsprechenden Rahmen aus seinen eigenen Einnahmen eins zu eins zu kompensieren. Finanzminister und kommunale Ebene werden deshalb nicht umhinkommen, für die Zeit ab 2025 eine dauerhafte tragfähige Kompromisslösung für die künftige Verteilung der Lasten zu verhandeln. Wir als Union werden aber heute einer solchen Diskussion nicht vorgreifen. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf, der heute vorliegt, reden wir deshalb allein über den Kompromiss mit der kommunalen Ebene zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Bewältigung ihrer Aufgaben. Von daher bitte ich Sie dafür um Zustimmung.
Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich habe nicht nur mein Herz für die Finanzpolitik entdeckt – Kollege Panter und Kollege Barth vermissen mich zwar regelmäßig im Haushaltsausschuss, aber spätestens beim Besoldungsrecht haben wir ja Spaß miteinander – nein, ich vertrete Kollegin Schubert, die kurzfristig verhindert ist, die Rede zu halten.
Wir verabschieden heute ein kommunales Hilfspaket. Das braucht es, weil das bestehende Regelwerk unseres kommunalen Finanzausgleichs auf die aktuelle Situation, die der Kollege Löffler gerade ausgeführt hat, die von einer ganzen Anzahl von Belastungen für die kommunale Ebene geprägt ist, nicht reagieren konnte. Wir wollen, wir können und wir müssen hier als Freistaat handeln, und daher bringen wir dieses kommunale Hilfspaket für die Kommunen auf den Weg.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat bei der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen gezeigt, wie hochproblematisch die Situation vor Ort aktuell ist. Insbesondere haben die Landkreise mittlerweile erhebliche Probleme, ihre Haushalte aufzustellen und schlussendlich genehmigt zu bekommen. Aus diesem Grund hat sich die
Koalition entschieden, der kommunalen Ebene zunächst 133 Millionen Euro direkt als Hilfspaket zur Verfügung zu stellen. Damit das Geld bei den Kommunen ankommt, muss nun das Finanzausgleichsgesetz geändert werden. So weit, so klar. Auf Wunsch der kommunalen Ebene erfolgt die Verteilung des Hilfspakets nicht gleichmäßig.
In der Vereinbarung zwischen dem sächsischen Finanzministerium und der kommunalen Ebene sind aber noch weitere Punkte und Vorbereitungen auf das FAG 2025/26 verabredet worden, darunter auch ein wichtiger Schritt und nach langjähriger Forderung der BÜNDNISGRÜNEN auch eine grundhafte Analyse der Soziallasten in den kommunalen Haushalten. Außerdem soll endlich eine vergleichende Analyse der doppischen Landkreishaushalte erfolgen, was aus unserer Sicht überfällig ist. Das kommunale Hilfspaket umfasst, was wir jetzt in dieser Situation kurzfristig machen können. So – und das ist wohl allen klar – kann es aber auf Dauer nicht weitergehen, wenn es um die Kommunalfinanzen geht. Wir können uns nicht von einer Feuerwehrmaßnahme zur nächsten hangeln. Daher brauchen wir perspektivisch grundsätzlich strukturelle Anpassungen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und den Kommunen. Sachsen braucht starke Kommunen, die lebendig und lebenswert sind, und das sollte auch unser Interesse als Land sein.
Die Landkreise haben nur einen verschwindend kleinen Anteil an den freiwilligen Leistungen in ihrem Haushalt. Dort kann faktisch nicht mehr eingespart werden, ohne dass es zulasten wichtiger Standortfaktoren geht, beispielweise im ÖPNV oder der Unterstützung des Ehrenamtes, der Feuerwehr, der Sportvereine oder auch der Musikschulen. Hinzu kommt, dass die Kreisumlage teilweise so hoch angesetzt ist, dass auch hier das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Es braucht also dringend strukturelle Anpassungen beim kommunalen Finanzausgleich in Sachsen.
Es ist kommunale Pflicht, staatlich übertragene Aufgaben und auch ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen und erfüllen zu können. Die ohnehin angespannte Situation wird nun durch die steigenden Zahlungsverpflichtungen zusätzlich verschärft. Eine kommunale Selbstverwaltung braucht aber eine auskömmliche Finanzausstattung. Das ist in Sachsen nicht mehr gegeben, das beobachten wir mittlerweile nicht nur in Kleinstädten, sondern auch zunehmend in den Mittelstädten.
Allein ein Blick auf die aktuellen Haushaltsfreigaben der Landesdirektion zeigt, wie angespannt die Situation mittlerweile vor Ort ist. In allen Bescheiden steht, dass spätestens nach 2024 alle entsprechend in Kassenkrediten sind, um eine Haushaltsausgleich überhaupt zu schaffen. Ohne die Ausnahmeregelung des Freistaates Sachsen zur Haushaltserleichterung hätte der Haushaltsausgleich auch nicht dargestellt werden können. Zur Erinnerung: Die Ausnahmeregelung wurde im Oktober 2022 im Zuge der Energiekrise geschaffen, da Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen nicht erwirtschaftet werden konnten. Auch hier waren die Sachverständigen klar. Sie haben die Struk
tur des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes nicht grundlegend in Abrede gestellt – das ist aus unserer Sicht auch richtig –, aber bestätigt, dass damit auf diese Situation nicht reagiert werden kann und es grundsätzlicher Strukturänderungen bedarf, auf die ich noch kurz eingehe; denn diese Situation war Ende 2021 bereits absehbar.
Als BÜNDNISGRÜNE haben wir uns zum kommunalen Finanzausgleich immer für eine Bedarfsorientierung ausgesprochen und einen Soziallastenausgleich thematisiert. Das war bisher in der Koalition nicht mehrheitsfähig. Ich hoffe, dass die schwierige Situation der Kommunen jetzt bei dem einen oder anderen vielleicht zum Umdenken führt und es einen gemeinsamen Willen zur wirksamen Anpassung beim nächsten Finanzausgleich gibt. Ich nenne nur die Bereiche der Sozialgesetzgebung, zum Beispiel bei der Sozialhilfe oder den Hilfen zur Pflege. Das wird Sachsen alleine nicht schaffen können. Deshalb ist Bundesfinanzminister Lindner in der Pflicht, die gestiegenen Aufgaben der Kommunen finanziell entsprechend zu untersetzen. Insoweit bin ich mir mit Kollegen Löffler einig, etwa durch eine deutlich stärkere Beteiligung in verschiedenen Bereichen der Sozialgesetzgebung, zum Beispiel bei der Sozialhilfe oder den genannten Hilfen zur Pflege.
Generell gilt, dass dieser Gesetzentwurf zwar zunächst wie eine Reparaturmaßnahme aussieht, aber aus unserer Sicht zwingend ist, um einen Einstieg in eine weitere Diskussion und Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat Sachsen zugunsten starker und leistungsfähiger Kommunen zu ermöglichen. Daher bitten wir als BÜNDNISGRÜNE um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Panter spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute das Gesetz zur finanziellen Hilfe für die Kommunen beschließen, dann ist das ein ganz wichtiger und dringend notwendiger Schritt. Wir haben alle die Diskussionen, vor allem mit den Landkreisen erlebt, und ich bin sehr froh und vor allem dem Finanzminister dankbar, dass wir diesen Schritt gehen können, dass er eine Vereinbarung mit der kommunalen Ebene getroffen hat und sich an diese jetzt auch hält. So gehört sich das. Anders haben wir das auch nicht erwartet. Insofern vielen Dank.
Ich möchte vorab darum bitten, dass wir diesem Gesetz heute möglichst einmütig zustimmen, denn die Kommunen brauchen das Geld dringend. Aber so dringend notwendig das jetzt ist, so berechtigt sind auch unsere Zweifel, dass diese Lösung auf Dauer funktioniert. In der Vereinbarung mit der kommunalen Ebene ist ganz deutlich geworden, dass es auch im nächsten FAG ab 2025/26 grundhafte
Veränderungen im Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen braucht. Wir sehen die Gefahr, dass die kommunalen Aufgaben nicht Schritt halten mit der Finanzausstattung der Kommunen, deshalb halten wir es für besonders wichtig, diesen Prozess mit viel Verve anzugehen.
Dazu fünf Gedanken, die ich gern aufgreifen würde: Der erste Gedanke ist, dass immer wieder ein Prozentanteil des Landeshaushalts für die Kommunen gefordert wird. Ich bin der Meinung, dass eine einfache Festlegung eines Prozentanteils am Landeshaushalt nicht zielführend ist. Ganz im Gegenteil: Das kann für die Kommunen gefährlich werden. Ich nehme nicht an, dass die Kommunen auch dafür bereitstehen, die Corona-Schulden, die wir aufgenommen haben, mit zu tilgen. Ich würde vielmehr vorschlagen, dass wir uns die vereinbarte und sachgerechtere Form des FAG genauer anschauen.
Damit komme ich zum zweiten Gedanken, und zwar zu einer guten Datenbasis. Diese brauchen wir, um die Reform wirklich angehen zu können. Die sächsischen Kommunen liefern eine hervorragende Datenbasis, wie ich finde, weil es die Gemeindefinanzberichte seit nunmehr 20 Jahren gibt und auch ein neuer Gemeindefinanzbericht erstellt wird, den ich mit großem Interesse erwarte. Bei den Landkreisen ist die Situation etwas differenzierter, weil wir zwar auch dort eine gute Datenbasis brauchen, diese aber vielleicht nicht in jeglicher Hinsicht vorhanden ist.
Bei der Aufstellung der Haushalte der Landkreise und auch der kreisfreien Städte hat man gesehen, dass es dieses Jahr so schwierig wie selten war. Ich greife einmal das Beispiel Landkreis Leipzig heraus. Dort gab es noch 1 % freiwillige Aufgaben in diesem gesamten Haushalt. Das bedeutet, dass 1 % für wichtige Aufgaben wie Kultur, Vereinsarbeit oder Wirtschaftsförderung ausgegeben werden. Dass dabei der Frust vor Ort deutlich wird, kann ich sehr gut verstehen, gerade auch deshalb, weil die Konsolidierung der Haushalte, vor allem der Landkreise, mittlerweile an Grenzen stößt. Das ist auch allen Fachleuten sicherlich bekannt.
Trotzdem brauchen wir – wie auch beim Finanzministerium des Öfteren zu beklagen ist – nicht nur die Sollzahlen in der Veranschlagung, sondern konkrete Istzahlen, um die Situation vor Ort – gerade in den Landkreisen – differenziert betrachten zu können. Deshalb lautet meine Prognose wie folgt: Die Situation in den Landkreisen wird nicht mit dem Rasenmäher zu lösen sein. Vor allem die Prüfung der Soziallasten wird wahrscheinlich ein wichtiger Aspekt auch für die mögliche Veränderung des FAG 2025/2026 sein.
Ich komme zum dritten Aspekt. Es wurde in der Anhörung deutlich, dass man die 133 Millionen Euro auch anders verteilen könnte, also nicht pauschal, sondern zum Beispiel nach Steuer- und Umlagekraft oder Haushaltsergebnissen. Das ist grundsätzlich eine gute Idee, weil man schwächeren Landkreisen helfen könnte, auch zum Beispiel durch die Verteilung nach Schlüsselzuweisungen. Trotz allem ist in der Anhörung deutlich geworden, dass das jetzt zu spät kommt, dass wir das nun so machen müssen und sollen,
wie es vereinbart ist. Es sollte aber ein Fingerzeig für die Zukunft sein, vor allem beim Stichwort Soziallasten.
Damit bin ich beim vierten Punkt angelangt: die hergebrachte Einteilung in Landkreise und kreisangehörige Gemeinden versus kreisfreie Städte. Ich bin mir nicht sicher, ob das auf die Dauer noch zeitgemäß ist. In Sachsen sehen wir die Entwicklung, dass Mittelzentrum nicht gleich Mittelzentrum ist. Vielleicht müssen wir auch mehr über Räume und Aufgaben sprechen. Wir müssen also schauen, ob wir nicht drei Ballungsräume haben: Chemnitz/Zwickau mit den Kommunen ringsherum, Dresden mit den Kommunen ringsherum und genauso Leipzig versus einem verdichteten ländlichen Raum und wirklichen ländlichen Raum. Wir sollten prüfen, ob wir diese fünf Räume nicht anders betrachten und auch ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden.
Damit bin ich bei meinem letzten Punkt angekommen, den ich kurzhalten kann, weil Kollege Löffler mir diesen bereits vorweggenommen hat. Das Thema lautet Konnexitätsprinzip mit Land und Bund. In Sachsen funktioniert das. Wir haben in Artikel 85 Abs. 2 diese Regelung vor zehn Jahren geschaffen. Ich würde salopp behaupten, dass es der einzige Teil der Schuldenbremse ist, der wirklich funktioniert und sich in der Praxis bewährt hat.
Mit dem Bund gibt es diese Regelung leider nicht. Wir müssen schauen, dass das Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen in Zukunft anders geregelt wird. Das ist ein sehr dickes Brett, das man bohren muss, aber eines, bei dem es sich lohnt.
Zum Abschluss möchte ich deutlich machen, dass wir als SPD-Fraktion gern diesem Gesetzentwurf zustimmen, um der kommunalen Familie zu helfen. Genauso aber möchten wir auch mit Zuversicht in die gemeinsamen Verhandlungen zum FAG eintreten, weil wir an einer langfristigen guten Ausstattung der Finanzen der Kommunen interessiert sind. Das wird nicht einfach. Bei Geld wird es immer heikel, aber wir sind sehr zuversichtlich, dass es klappt. Unser Ziel muss sein, dass alle gut und gern in Sachsen leben – sei es im ländlichen Raum, in den kreisfreien Städten oder in einem Mittelzentrum, egal, in welchem, im Ballungsraum oder im wirklich ländlichen Raum.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits im vergangenen Jahr hatten Städte, Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen als Abschluss ein Defizit von 342 Millionen Euro.
Allein bei den Landkreisen betrug dieses Defizit 105 Millionen Euro. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition! Ganz ehrlich, lange hat es gedauert, bis Sie dieses Paket auf den Tisch gelegt haben
Es gibt Haushalte in den Landkreisen, dort liegt trotz Eingriff in die Rücklagen – außer der Stadt Leipzig – kein ausgeglichener Haushalt vor. Das sieht die CDU-Fraktion oder der potenzielle Wahlkreiskandidat im Wahlkreis 51 als pauschales Problem an.
Wenn Sie erlauben, dann würde ich gern eine doppelte Frage stellen. Zum einen würde ich mich freuen, wenn Sie „feiern“ einmal definieren würden. Ich denke, dass wir hier alle die Lage hier sehr differenziert betrachtet haben.
Zum Zweiten folgende Frage: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Einigung mit der kommunalen Familie erfolgt ist und sie sich im ersten Schritt damit zufrieden gezeigt hat, weil es eine Vereinbarung gibt, oder nehmen Sie das nicht zur Kenntnis? – Danke schön.