Protocol of the Session on September 20, 2023

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Unruhe)

Ab in die letzte Reihe! Dann sind auch Sie eine moderne Fraktion. – Wir lehnen Ihren Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die AfD-Fraktion sprach Kollegin Jost. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Hammecke. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Auch wenn ich jetzt gern zur Ablehnung dieses Änderungsantrags argumentieren würde, möchte ich ganz kurz vielleicht noch einen Punkt zur Verteidigung richtigstellen, weil ich den Eindruck hatte, dass Sie eben nicht zugehört haben. Frau Buddeberg ist darauf eingegangen: Wenn es um das Geschlecht

der Gleichstellungsbeauftragten geht – und dabei geht es ja um das Thema aktives und passives Wahlrecht –, ist es überhaupt gar kein Problem, wenn Männer Stellvertreter sind.

(Holger Hentschel, AfD: Warum nur Stellvertreter? Das ist Diskriminierung!)

Das ist die Auffassung, die Sarah Buddeberg vertritt. Das wollte ich nur kurz richtigstellen. Änderungsanträge zu lesen ist für manche anscheinend ein bisschen zu herausfordernd.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Aber deshalb möchte ich mich trotzdem bedanken für den Änderungsantrag und auch für die konstruktiv-kritische Diskussion und Auseinandersetzung sowohl im Zuge der Anhörung als auch in der Ausschussberatung, und will auf einige Punkte eingehen.

Das Schließen der Lohnlücke geht dieses Gesetz an, auch wenn wir es nicht unter den Zielen verankern. Das Gesetz regelt viele Dinge: die Chancengleichheit verbessern, die strukturelle Benachteiligung ausgleichen.

(Martina Jost, AfD: Wo ist sie denn, die strukturelle Benachteiligung? Wo denn? Sie beantworten das nicht!)

Es geht um die Einstellung von Frauen, es geht um Beförderungen, es geht um ein geschlechtergerechtes Beurteilungswesen. Überall da wirkt dieses Gesetz. Es ist auch nicht der einzige Bereich, in dem die Staatsregierung handelt, um das Schließen der Lohnlücke voranzutreiben.

Ich möchte gar nicht auf die vielfältigen Aktivitäten des Gleichstellungsministeriums eingehen; auch die SKOP hat genau dieses Anliegen aufgegriffen.

(Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

Deshalb kurz auch noch ein Wort zur geschlechtergerechten Haushaltsführung; das Schließen der Lohnlücke ist da implizit mit enthalten.

(Martina Jost, AfD: Die können Sie auch nicht erklären!)

Die SKOP hat sich des Themas bereits angenommen und ist zum jetzigen Zeitpunkt mit ihrem Auftrag, wirksame Maßnahmen zur Förderung von chancengerechten Aufstiegen und chancengerechter Kompetenzentwicklung in der sächsischen Landesverwaltung zu erarbeiten, bereits einen Schritt gegangen. Das noch einmal zur Verteidigung der Staatsregierung. Auch wenn es nicht in den Zielen des Gesetzes steht: Die Staatsregierung handelt in diesem Bereich.

Zu den Sonderregelungen in den Kommunen – darauf bin ich schon kurz eingegangen –: Die Kritik an den verschiedenen Geschwindigkeiten ist nachvollziehbar. Hier geht das Gesetz kleinere Schritte. Das ist natürlich – ich habe es gesagt – ein Ergebnis politischer Aushandlung. Hier fanden viele Gespräche statt. Ich habe gesagt, dass es jetzt darum geht, dass diese Gespräche weiterhin stattfinden.

Unserer Motivation hinter diesen Gesprächen können Sie sich sehr sicher sein. Die Landesebene geht zunächst den größeren Schritt. Aber auch auf kommunaler Ebene bewegt sich etwas, wenn auch nicht so viel, wie sich die Sachverständigen immer gewünscht hätten. Nichtsdestotrotz möchte ich für die konstruktiv kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf, der wichtige Punkte aufgreift, danken.

Wir werden den Änderungsantrag ablehnen. Wir glauben, dass der vorliegende Entwurf ein modernes Gleichstellungsgesetz für unseren Freistaat ist, der einige Punkte, die im Änderungsantrag stehen, vielleicht auch schon erledigt, andere sicherlich nicht. Der Gesetzentwurf war ein Gegenstand politischer Aushandlung; ich hoffe trotzdem, dass er Ihre Zustimmung findet.

Die Redezeit!

Wir hoffen auf Ihre Zustimmung und werden Ihren Änderungsantrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU)

Kollegin Hammecke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Offenbar gibt es seitens der anderen Fraktionen keinen Redebedarf.

Meine Damen und Herren, wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen. Das heißt, wir stimmen jetzt über die einzelnen Bestandteile im Block ab, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Es hebt sich kein Widerspruch. Das heißt, wir stimmen jetzt ab über die Überschrift, Artikel 1 Sächsisches Gleichstellungsgesetz, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 5 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 6 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung und Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten.

Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Für-Stimmen ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden.

Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/13243, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an FürStimmen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs

Drucksache 7/13749, Gesetzentwurf der Fraktionen

CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Drucksache 7/14385, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Wendt, ob er das Wort wünscht. – Er wünscht das Wort nicht. Somit gebe ich die Reihenfolge in der ersten Runde bekannt: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe an Herrn Kollegen Löffler von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzminister hat

sich mit den kommunalen Spitzenverbänden vor der Sommerpause auf ein weiteres Hilfspaket zugunsten der kommunalen Familie mit einem Volumen in Höhe von 180 Millionen Euro verständigt. Diese 180 Millionen Euro sollen sobald als möglich – darüber reden wir noch in diesem Jahr – an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt werden. Die Mittel sollen die Landkreise und kreisfreien Städte dabei unterstützen, die Kosten der Unterbringung und die Betreuung von Flüchtlingen, insbesondere aus der Ukraine, zu handeln.

Für einen Teilbetrag von rund 133 Millionen Euro sind dafür Änderungen am Finanzausgleichsmassengesetz 2023/2024 und dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz erforderlich. Über das wollen wir heute beraten: die Finanzausgleichsmasse 2023 und in der Folge über die Höhe der Bedarfszuweisungen des Jahres 2023 im FAG, die die entsprechende Erhöhung um 130 Millionen Euro nach sich ziehen. Die Höhe von diesen 130 Millionen Euro entspricht dem Betrag, der sich aus den FAG-Abrechnungsbeträgen des vergangenen Jahres – sprich 2022 – zugunsten der Kommunen ergibt und der ursprünglich, nach dem FAG-Mechanismus, erst im Jahr 2025 den Kommunen zufließen würde.

Alle Beteiligten sind sich dabei aber einig, dass der kommunalen Ebene diese Beträge zustehen und der entsprechende Betrag in den Jahren 2025/2026 aus Landesmitteln wieder zurückgeführt wird, um somit ein klares Signal des Freistaates gegenüber den Kommunen zu setzen, dass wir diese Mittel wieder entsprechend kompensieren.

Sehr geehrte Kollegen, ich bin Herrn Minister Vorjohann und dem Präsidenten der kommunalen Verbände sehr dankbar, dass es ihnen nach zwischenzeitlich doch sehr turbulenten Gesprächen gelungen ist, sich auf die Eckpunkte zu verständigen, die allerdings unter dem Vorbehalt des heute zur Diskussion stehenden Gesetzes stehen. Teil dieser Verständigung ist es auch, dass über diese 130 Millionen Euro hinaus den Landkreisen und kreisfreien Städten ungeschmälert weitere 47 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes, die dem Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt werden, durchgereicht werden und dass das Ganze dann über den Haushaltsvollzug 2023 erfolgt. Wir werden später am heutigen Tage unter Tagesordnungspunkt 8 über den entsprechenden Antrag im Hohen Haus beraten.

Einmal mehr möchte ich aber an dieser Stelle hervorheben, wie wichtig und essenziell es für den Freistaat ist, dass wir ein konstruktives gutes Miteinander zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen haben. Hier haben wir schon oft tragfähige Ergebnisse gemeinsam erzielen können, und das macht ein Stück weit den Markenkern der sächsischen Finanzpolitik mit seinen Kommunen aus.

Meine Damen und Herren! Es ist mir aber auch klar, dass mit der Unterstützung, die wir heute beschließen, bei Weitem nicht aller Druck aus den kommunalen Haushalten genommen werden kann. Dieser Druck entsteht vor allem infolge der Sozialgesetzgebung des Bundes. Die Sachverständigenanhörung im Haushalts- und Finanzausschuss hat im Zuge der Beratung zum Gesetzentwurf klar postuliert, dass diese Sozialausgaben teilweise die Ausgaben unserer Kommunen bei Weitem übersteigen.

Wir müssen hier aufpassen, dass der Markenkern der Ampelkoalition in Berlin nicht dazu führt, dass unsere Kommunen ihre Handlungsfähigkeit verlieren. In der Sächsischen Verfassung ist dafür ein sogenannter Mehrbelastungsausgleich definiert. Der Mehrbelastungsausgleich funktioniert nach dem einfachen Prinzip: Wer bestellt, der bezahlt. Damit ist geregelt, dass, wenn es zu einer Status- oder Standarderhöhung innerhalb Sachsens kommt und wir

diese den Kommunen zumuten, diese finanziellen Folgen durch den Freistaat kompensiert werden müssen. Im gleichen Verhältnis besteht jedoch zwischen dem Bund und den Kommunen ein solcher Mehrbelastungsausgleich nicht. Diese Verletzung des Konnexitätsprinzips sollte durchaus mal im Bundesrat thematisiert werden. Grundsätzlich müssen wir im Rahmen der Beteiligung künftiger konkreter Gesetzesvorhaben im Bund stärker darauf hinwirken.

Aus kommunaler Sicht ist es grundsätzlich legitim, sich zum Ausgleich von Lasten an den Freistaat zu wenden; denn der Freistaat ist oft mitverantwortlich dafür, dass die Träger der kommunalen Selbstverwaltung ihre Aufgaben entsprechend erfüllen können. Allerdings: Auch der Freistaat wird bei allem guten Willen regelmäßig nicht in der Lage sein, insbesondere die vom Bund aufgelegten Soziallasten und Statuserhöhungen in einem entsprechenden Rahmen aus seinen eigenen Einnahmen eins zu eins zu kompensieren. Finanzminister und kommunale Ebene werden deshalb nicht umhinkommen, für die Zeit ab 2025 eine dauerhafte tragfähige Kompromisslösung für die künftige Verteilung der Lasten zu verhandeln. Wir als Union werden aber heute einer solchen Diskussion nicht vorgreifen. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf, der heute vorliegt, reden wir deshalb allein über den Kompromiss mit der kommunalen Ebene zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Bewältigung ihrer Aufgaben. Von daher bitte ich Sie dafür um Zustimmung.