Jahr 1994 notwendig, ein Frauenförderungsgesetz zu verabschieden, und es ist im Jahr 2023 immer noch notwendig, ein modernes Gleichstellunggesetz zu verabschieden. So viel dazu.
Punkt 3, zum Zusammenbruch der sächsischen Verwaltung aufgrund der Gleichstellungsbürokratie, den Sie hier konstruieren. Wie erklären Sie sich denn, dass diese Regelung in anderen Bundesländern und auch im Bund möglich ist, ohne dass dort die Verwaltung einen Zusammenbruch erleidet?
Das war die Kurzintervention von Frau Kollegin Hammecke. Nun gibt es die Erwiderung an Mikrofon 7; Kollege Dr. Dringenberg, bitte schön.
Zunächst einmal: Wenn Sie im Glashaus sitzen, sollten Sie vielleicht nicht mit Steinen schmeißen. Das zum letzten Punkt.
Wenn Sie die Frage stellen, wie es auf Bundesebene und in anderen Verwaltungen aussieht, dann muss ich Ihnen sagen: Ich weiß nicht, auf welchem Planeten Sie leben. Hier klappt immer weniger. Ich habe nicht gesagt, dass die Bürokratie kaputtgeht, sondern ich habe gesagt, dass es zu einem erheblichen Aufwuchs an Bürokratie und zu höheren Kosten kommt, die die Bürger bezahlen. Die Bürger bekommen immer weniger Leistung der Verwaltung.
Das ist kein Quatsch, Herr Lippmann. Ich habe gesagt, dass durch dieses Gesetz die Leistungsfähigkeit der Verwaltung immer schlechter wird. Das möchte ich an dieser Stelle einmal sagen.
Im Übrigen kann ich an Ihre Adresse noch sagen, weil Sie vorhin den Artikel 3 Grundgesetz zitiert haben: Auch das ist so nicht zutreffend, wie Sie es formuliert haben. Dort steht nicht, dass die Frauen gefördert werden. Dort steht: Es wird die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gefördert. Dazu müssen Sie vielleicht noch mal in Artikel 3 des Grundgesetzes schauen.
weitere Kurzintervention auf den Redebeitrag von Kollegen Dr. Dringenberg von Frau Kollegin Kliese, SPD-Fraktion; bitte schön.
Genau; vielen Dank, Herr Präsident. Ich beziehe mich auf den Redebeitrag von Herrn Dr. Dringenberg, da ich, obwohl er keine Angst vor mir hat, keine Frage stellen konnte. Aber das ist immer noch seine Sache; das ist so weit in Ordnung.
Sie hatten ausgeführt, wie viel Geld das alles kostet. Natürlich hätte es mich sehr interessiert, ob Sie sagen können – wenn Sie antworten wollen, empfehle ich Ihnen, zuzuhören –, wie wir die Kosten für die Pflege senken und Menschen die Chance geben können, ihre Angehörigen zu pflegen. Viele Familien wollen das und in anderen Ländern ist das bereits üblich. Die meisten Menschen wollen zum Beispiel bei einer Pflege zu Hause bleiben, sie wollen zu Hause alt werden. Das ist aber nicht möglich, weil ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, aufgrund der Tatsache, dass sie beruflich zu stark eingespannt sind, um sie pflegen zu können.
Hier geben wir den Angehörigen im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, ihre Angehörigen zu pflegen. Das hat natürlich auch finanzielle Vorteile für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler, wenn es eine Entlastung in der Pflege gibt. Das sollte uns allen wichtig sein, vor allem aus humanistischem Aspekt, dass Menschen innerhalb einer Familie füreinander Verantwortung übernehmen. Das ist Ihnen doch sonst immer ganz wichtig, und Sie betonen es immer wieder.
Sie sprachen noch vom männlichen Patriarchat. Das ist natürlich eine Tautologie. Es gibt ja nur ein männliches Patriarchat, das andere ist das Matriarchat. Das streben wir aber gar nicht an. Ich glaube, das befürchten Sie immer nur.
Sie haben ferner ausgeführt, dass Sie in Ihrer Fraktion nichts gegen die Gleichstellung haben. Ich finde, wenn man mal einen Blick auf die Bänke der AfD-Fraktion wirft, dann ist das der beste Beweis dafür, was dabei rauskommt, wenn man einfach nur nichts dagegen hat.
Das war die Kurzintervention von Frau Kollegin Kliese, SPD-Fraktion. Nun die Erwiderung an Mikrofon 7 von Herrn Kollegen Dr. Dringenberg; bitte schön.
Also, ich muss zugeben, dass ich Ihre letzten Wortwendungen nicht so richtig verstanden habe bzw. was Sie mir damit sagen wollten. Aber vielleicht mal zu dem einen Punkt.
Zum Punkt Pflege: Darum ging es meines Erachtens in meinem Redebeitrag gar nicht, gleichwohl es ein separater – –
Das Thema Pflege ist ein ganz wichtiges Thema, hat aber mit dem, was ich hier gesagt habe, allenfalls rudimentär etwas zu tun.
Aber wenn Sie das jetzt schon ansprechen, dann verstehe ich Ihre Argumentation nicht. Sie sagen: Wir müssen den vornehmlich Frauen oder auch Männern in der Verwaltung bessere Möglichkeiten geben, damit sie ihre Angehörigen besser pflegen können. Das ist grundsätzlich nicht verkehrt, nur bringt das keine Entlastung für den Steuerzahler. In der Verwaltung muss es dann jemand anderes machen. Darin sehe ich überhaupt keinen Mehrwert für den Steuerzahlenden. Im Übrigen, wie gesagt, hat das damit nichts zu tun.
Das war die Erwiderung durch Herrn Kollegen Dr. Dringenberg. Nun frage ich: Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktion DIE LINKE in dieser Rederunde? – Seitens der Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Seitens der Fraktion SPD? – Gibt es allgemein noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Meier, bitte schön.
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Politik sind wir es ja durchaus gewohnt, Jubiläen zu feiern. Wir würdigen runde Anlässe und erinnern uns gemeinsam an historische Daten. Üblicherweise tun wir das in Zehnjahresabständen. Heute möchte ich uns allen gemeinsam dazu gratulieren, dass wir ein bevorstehendes Jubiläum nicht begehen werden. Im kommenden Jahr hätten wir uns nämlich über 30 Jahre sächsisches Frauenförderungsgesetz – na ja – freuen dürfen? Wohl eher nicht. Dass es nicht dazu kommen wird, verdanken wir jener Drucksache, die heute nach einem sehr intensiven Abstimmungsprozess von mehr als zwei Jahren endlich diesem Hohen Hause vorliegt: dem Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Sachsen.
Das alte Frauenförderungsgesetz hatte in den Neunzigerjahren seine absolute Berechtigung, und es besaß – das muss man an der Stelle wirklich sagen – für Anfang der Neunzigerjahre zahlreiche gute Ansätze, an die wir im neuen Gesetz durchaus anknüpfen. Wir hätten uns aber –
und da sollten wir ehrlich sein – nicht ernsthaft dazu gratulieren dürfen, wenn das alte Frauenförderungsgesetz im kommenden Jahr immer noch gegolten hätte. Denn dieses Gesetz wurde – und da müssen auch wir sehr ehrlich mit uns selbst sein – nie konsequent und vollständig umgesetzt.
Es genügt längst nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit, des 21. Jahrhunderts, des Jahres 2023. Weder entspricht es einer modernen Gleichstellungsarbeit noch den gesellschaftlichen Realitäten, die sich in den vergangenen Jahrzehnten – ja – verändert haben und in vieler Hinsicht – ja – auch zum Besseren verändert haben. Wir haben in dieser Zeit nicht nur große Fortschritte im Gleichstellungsrecht gemacht. Mobiles Arbeiten ist zu einer festen Instanz geworden. In vielen Familien hat sich die Aufgabenverteilung verändert, sodass inzwischen viel selbstverständlicher Männer Pflege- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen – übrigens, ohne sich davon gegängelt oder in ihrer Männlichkeit bedroht zu sehen.
Schon deshalb verbietet sich in meinen Augen die für alle in dieser Runde des Landtags erwartbare und dann tatsächlich eingetretene reflexhafte Nörgelei, mit der gegen das Gleichstellungsgesetz als vermeintliches Gesetz zur Männerbenachteiligung – Frau Jost hat es auch gesagt – gestänkert wird. „Gestänkert“ ist da vielleicht noch ein bisschen schwach ausgedrückt. Mir scheint, man muss schon ein sehr – wie soll ich sagen? – fragiles, angsterfülltes Verständnis von der eigenen Männlichkeit haben, wenn man sich davon auf den Schlips getreten fühlt, dass Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit hergestellt wird oder dass Frauen entsprechend ihrer Qualifikation gefördert und Männer dazu ermutigt werden, daheim mehr Verantwortung zu übernehmen.
In jedem Fall dürfen wir die Gleichstellung im Freistaat Sachsen nicht länger auf eine veraltete, unzeitgemäße gesetzliche Grundlage stellen. Als das Frauengesetz erlassen wurde, schrieben wir – wir haben es gehört – das Jahr 1994. Damals war gerade einmal seit einem Jahr die erste Frau als Regierungschefin in einem Bundesland im Amt. Es galt noch als unheimlich oder sogar innovativ, dass der Nachname des Mannes bei Eheschließungen nicht automatisch zum Familiennamen wurde. Einige Meilensteine in der Gleichstellungspolitik lagen 1994 sogar noch vor uns. Da sind ganz klar zu nennen: die Vergewaltigung in der Ehe, das Elterngeld und effiziente Quotenregelungen.
Nach dieser vermeintlich einfacheren, unkomplizierteren Zeit soll sich zurücksehnen, wer will. Wem aber echte Chancengleichheit, echte Gerechtigkeit am Herzen liegt, der wird mit Sicherheit nicht die Uhr ins Jahr 1994 zurückdrehen wollen. Vielmehr ist es doch höchste Zeit, dass auch im Freistaat Sachsen endlich ein effizientes und vor allem zeitgemäßes Gleichstellungsgesetz Anwendung findet. Ein Gesetz, mit dem wir die Zahl weiblicher Führungskräfte erhöhen und die Frauen gezielt fördern, ein Gesetz, das flexible Arbeitsmodelle möglich macht und damit die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflegeaufgaben verbessert – und das für alle Beschäftigten –, und nicht zuletzt ein Gesetz, mit dem wir die Gleichstellungsbeauftragten in den
Dienststellen stärken und für mehr Verbindlichkeit bei der Erstellung von Gleichstellungsplänen sorgen.
Es ist kein Geheimnis, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Kompromiss ist und dass wir uns an einigen Stellen – so wie das der Änderungsantrag der LINKEN vorsieht – mehr Verbindlichkeit und weitergehende Regelungen gewünscht hätten. Zum Beispiel – das hat Frau Buddeberg in ihrer Rede ausgeführt – ging es um die stärkere Verpflichtung privater Unternehmen. Selbstverständlich haben wir diesen Punkt hoch und runter, von links nach rechts diskutiert, uns dann aber darauf geeinigt, entsprechende Regelungen im Vergabegesetz zu verankern. Wenn ich gestern Abend den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Christian Hartmann, beim Parlamentarischen Abend des Handwerks richtig verstanden habe, kommt dieses Vergabegesetz, wenn noch an einigen Stellen nachgeschärft wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben beim nun vorliegenden Gleichstellungsgesetz abgewogen, was wünschenswert und was umsetzbar ist. Da sehen wir: Das SMJus denkt genauso wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, wie die Frauen- und Gleichstellungsverbände, die uns in den letzten Monaten wertvolles Feedback geliefert und den ganzen Prozess mit großer Anteilnahme begleitet haben. Ihnen allen, den Verbänden, aber – das will ich an der Stelle sehr deutlich sagen – auch meinem Haus, dem SMJusDEG, an der Stelle für Ihren unermüdlichen Einsatz ganz, ganz herzlichen Dank.
(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung)
Nicht nur für diese Menschen, die aus Überzeugung große zeitliche Opfer für das Projekt Gleichstellung bringen, sondern für alle Menschen im Freistaat Sachsen bedeutet dieses Gesetz eine gute Nachricht. Wir stärken diejenigen, die sich vor Ort in den Kommunen für Chancengleichheit, für Gerechtigkeit, für Diversität, also für das Wohl aller einsetzen.
Wir kommen – das ist an verschiedenen Stellen sehr deutlich herausgearbeitet worden – damit unserem Verfassungsauftrag nach, der sowohl aus Artikel 3 des Grundgesetzes als auch aus Artikel 8 unserer Sächsischen Verfassung folgt.
Nur durch das neue Gesetz allein werden wir keine tatsächliche Gleichstellung in Sachsen erreichen. Aber ich denke, wir können zuversichtlich in die Zukunft schauen; denn von diesem Gesetz – davon bin ich überzeugt – werden wichtige neue Impulse für die Gleichstellung insgesamt ausgehen. Was unmittelbar für die Staatsverwaltung und teilweise für die Kommunalverwaltung gilt, entwickelt in der Regel Vorbildwirkung. Es wird sowohl die Kommunen als auch die Unternehmen dazu ermutigen, sich für mehr Vereinbarkeit einzusetzen, so wie es in den Vorständen mittlerweile durch das Zweite Führungspositionen-Gesetz geschieht. Es wird hier in Sachsen im Verbund mit weiteren Vorhaben des SMJusDEG wirken, beispielsweise unserem
Nachwuchsführungskräfteprogramm oder den Maßnahmen, mit denen wir die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Wahlämtern fördern.
Vielleicht geht es immer noch über den Horizont einiger, dass hinter der Gleichstellung keine Kampfansage und keine Provokation steckt, sondern dass es in einer Demokratie dem Wohl aller Menschen dient. Vielleicht wollen Sie gar nicht hören, dass bei Chancengleichheit keinem etwas weggenommen wird, ganz im Gegenteil.