Wir hörten gerade Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Als Letzten in dieser Rederunde – gleich in seiner ersten Plenarsitzung –
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es bereits gehört: Die sächsische Bevölkerung sieht unter anderem den Ärztinnen- und Ärztemangel als eine der wichtigsten Herausforderungen für unsere nächste Landesregierung an. Die gesundheitliche und medizinische Versorgung ist für unsere sächsischen Bürgerinnen und Bürger – und für uns BÜNDNISGRÜNE – ein besonders wichtiges Thema.
2019 wurde von der Sächsischen Staatsregierung ein Maßnahmenkatalog unter dem Titel „20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030“ beschlossen. Diese Maßnahmen sollen die medizinische Versorgung in Sachsen
sicherstellen. Nach einem Umsetzungs-Check des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt tun wir gut daran, dieses Programm fortzuführen und weiterzuentwickeln.
Die Zahl der Studienplätze für Humanmedizin wurde erhöht. Hier müssen wir in Zukunft auch die Zahnmedizin mitdenken; denn nach aktuellen Zahlen der Landeszahnärztekammer Sachsen werden in den nächsten Jahren viele Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Ruhestand gehen.
Deshalb werden wir um eine Erhöhung dieser Studienplätze nicht herumkommen. Das Programm „Studieren in Europa“ an der Universität in Pécs in Ungarn läuft seit zehn Jahren. Wir haben das Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Landtag beschlossen, um mehr Landärztinnen und Landärzte auszubilden. Dies sind zweifelsfrei wichtige Maßnahmen, die bei einer Ärztinnen- und Ärzteausbildung von etwa elf Jahren erst mittel- bis langfristig Wirkung zeigen. Bei mehr als 450 fehlenden Hausärztinnen und Hausärzten in Sachsen brauchen wir weitere Maßnahmen, die uns kurzfristig helfen.
Für uns BÜNDNISGRÜNE heißt das: Wir müssen für gute Arbeits- und Lebensbedingungen gerade in den ländlichen Regionen sorgen. Wir wissen, dass junge Ärztinnen und Ärzte heute lieber im Team arbeiten, lieber angestellt als selbstständig sind und ihnen eine gesunde Work-Life-Balance sowie gute Angebote für ihre Kinder und ihre Freizeit wichtig sind. Das heißt, wir als Land und die Kommunen müssen die Voraussetzungen dafür schaffen.
Gesundheitszentren bzw. medizinische Versorgungszentren können für das medizinische Fachpersonal ein attraktiver Arbeitsort und für die Patientinnen und Patienten die Anlaufstelle für gesundheitliche Beschwerden sein. Gesundheitszentren können völlig verschiedene medizinische Fachrichtungen, beispielsweise Physiotherapie, Ergotherapie, das Sanitätshaus, die Apotheke und vieles Weitere, unter einem Dach vereinen. Dafür müssen wir im nächsten Haushalt Gelder bereitstellen, damit die Kommunen solche Gesundheitszentren auch jetzt einrichten können.
Den Fachkräftemangel, egal ob Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachkräfte und Weiteres, werden wir allerdings nicht allein mit unseren eigenen Studierenden und Auszubildenden lösen können. Wir brauchen ebenso ausländische Fachkräfte. Dafür brauchen wir eine aufgeschlossene Bevölkerung, und wir müssen uns eindeutig gegen jede Form von Diskriminierung stellen,
damit sich auch ausländische Medizinerinnen und Mediziner gerade im ländlichen Raum zu Hause fühlen. Die politische Hetze einiger Parteien trägt dazu nicht bei.
Fühlt sich jetzt jemand angesprochen? – Wenn die zweitgrößte Tageszeitung der USA rechte Aufmärsche in Sachsen – wie aktuell in Görlitz – zeigt, ist dies einer
Zudem brauchen wir gerade in den ländlichen Regionen noch mehr Möglichkeiten der telemedizinischen Versorgung; Kooperationen zwischen Krankenhäusern oder speziellen Fachärztinnen und Fachärzten und den regionalen Gesundheitszentren müssen ausgebaut werden. Dies setzt eine digitale Infrastruktur voraus. Außerdem müssen für eine sektorenverbindende Versorgung, damit ambulante und stationäre Versorgung zusammenarbeiten können, Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dafür müssen Krankenkassen spezielle Verträge mit den
Krankenhäusern schließen. Auch der Bund muss Abrechnungsmöglichkeiten etablieren, da aktuell eine strikte Trennung zwischen der ambulanten und stationären Versorgung erfolgt.
Über weitere Entlastungsmöglichkeiten für das medizinische Personal werde ich in der zweiten Runde sprechen.
Herr Kollege Scholz sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Wir werden jetzt eine zweite Rederunde eröffnen. Frau Kollegin Lang hat sich schon von ihrem Platz erhoben und schreitet zum Rednerpult. Sie spricht für die SPD-Fraktion, die einbringende Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Bericht des Sozialministeriums stellt nicht nur dar, wie die Maßnahmen umgesetzt wurden, sondern listet auch gleich die Neuausrichtung des Programms auf – um einmal auf die Kritik der Kollegin Schaper einzugehen. Diese liefern erste wichtige Impulse, die wir gern in einigen Aspekten ergänzen möchten.
So regt der Verband der Ersatzkassen an, die Entwicklung regionaler Gesundheitszentren in kommunaler Trägerschaft zu forcieren. Wir würden die Debatte auf die Förderung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren, MVZs – heute schon gehört –, ausweiten. MVZs in kommunaler Trägerschaft sind seit dem Jahr 2015 möglich – das wurde auch bereits erwähnt.
In den letzten Jahren wurden die Handlungsspielräume der Kommunen bezüglich der Gründung kommunaler Zentren deutlich ausgeweitet. Dennoch ist die Zahl kommunaler medizinischer Versorgungszentren deutschlandweit sehr gering; denn neben der finanziellen Verantwortung spielt sicher auch die mangelnde Erfahrung eine große Rolle –
– nein, danke – trotz der vom Freistaat geförderten Gesundheitskoordinatoren, die dort an der Stelle helfen und unterstützen könnten. Neben der kommunalen Trägerschaft ist auch das Konzept der Genossenschaft möglich. Die erste Ärztegenossenschaft wurde im Herbst 2021 zwischen dem Kreis und der Kassenärztlichen Vereinigung in Bitburg in Rheinland-Pfalz gegründet. Die Landesregierung will das Modell verbreiten und hat dazu ein Viererbündnis aus Land, Kommunen, Landesärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung geschmiedet. Künftig sollen auch Krankenhäuser und kommunale Anteile eine solche Genossenschaft übernehmen können.
Dies sind Erfahrungen, von denen wir auch in Sachsen lernen können. Die Vorteile eines solchen Modells sind bekannt. Ärztinnen und Ärzte können Tätigkeiten in der ambulanten Grundversorgung wieder übernehmen, besonders diejenigen, die zum Beispiel aus verschiedenen Gründen nicht in die freiberufliche Niederlassung gehen wollen. Denn immer mehr junge Mediziner – das haben wir jetzt schon oft gehört – bevorzugen das Anstellungsverhältnis, weil sie regelmäßige Arbeitszeiten und mögliche Teilzeit bzw. Vertretung von Krankheit und Urlaub haben und eine Investition in Praxen mit entsprechendem wirtschaftlichen Risiko nicht wollen.
In der ersten Runde habe ich zudem angedeutet, dass der Fokus auf der Gewinnung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte in dem 20-Punkte-Programm durchaus nachvollziehbar ist. Dennoch geht es – wie bereits dargestellt – nicht nur um die Zahl, sondern auch um die Bereitschaft, in den unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Regionen tätig zu werden.
Mit dem Blick auf die sinkende Schülerzahl, die den Pool an potenziellen Studierenden nicht größer macht, sollten wir das immer mitdenken. Nichtsdestotrotz können wir die Forderungen, unter anderem der Zahnmediziner, nach zusätzlichen Studienplätzen hören. Die laufenden Beratungen zur neuen Hochschulentwicklungsplanung greifen diese Diskussionen natürlich auf. Davon unberührt bleibt die Frage, wie Ärzte stärker durch den Einsatz von nichtärztlichen Praxisassistent(inn)en oder Arztassistent(inn)en entlastet werden können. Herr Dierks hatte bereits darauf hingewiesen. Hier sehen wir zusätzliches Unterstützungspotenzial, insbesondere im Bereich der Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Physician Assistant an der Studienakademie in Plauen.
Wenn wir im kommenden Jahr die Berufsakademie zur dualen Hochschule aufwerten, wäre das eine gute Gelegenheit, solche Studienangebote an anderen Standorten praxisnah zu etablieren, um in den Regionen zu wirken. Die Forderung nach weiteren Vorabquoten, ähnlich wie bei dem Landarztgesetz, erscheint auf den ersten Blick sinnvoll.
Beim zweiten Blick wird jedoch deutlich, dass die Wirksamkeit von Quoten im direkten Zusammenhang mit der Gesamtstudierendenzahl steht. Bei derzeit jährlich
klar, dass eine Vorabquote keinen ausreichenden Effekt haben würde, zumal bislang ein geeigneter, spezifischer Studienfähigkeitstest fehlt. Lassen Sie uns hierzu gern erste Erfahrungen mit der Landarztquote auswerten. Wir als SPD-Fraktion sind auch in diesem Punkt gesprächsbereit.
Es bleibt das Fazit, dass wir weiterhin viel zu tun haben, um die Gesundheitsversorgung im Freistaat nachhaltig zu sichern. Wichtige Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht und weitere werden folgen. Denn die Menschen in diesem Land verdienen eine gute medizinische Behandlung und Betreuung, egal wo sie in Sachsen wohnen.
Frau Kollegin Lang hat für die einbringende SPD-Fraktion die zweite Rederunde eröffnet. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Patt.
Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich das so von den Vorrednern höre, dann ist diesem Staatsbetrieb Gesundheitswesen wohl Tür und Tor weiter geöffnet. Ich würde sehr viel stärker – das möchte ich vorab sagen – auf das Unternehmerische, auf die Persönlichkeit der Ärzte, der Mitarbeiter setzen und viel mehr Freiräume dort lassen, als das alles zu „verkasten“.
Ein gutes Beispiel finde ich in meiner Heimatstadt Chemnitz, auch der von Alexander Dierks: Das ist die Gruppe von Hausärztinnen und Hausärzten, die sich zusammengefunden hat. Aber in diesem Fall sind das tatsächlich alles Frauen, also Hausärztinnen, die sich zusammengefunden haben und diesen Modellstudiengang und andere Formen der Zusammenarbeit in Chemnitz angeregt und vorbereitet haben. Das ist ein großartiger Kreis, ganz still von Freiberuflern, auch unternehmerisch denkenden, sehr verantwortlichen Damen, Ärztinnen, die sich Sorgen um ihre Branche machen und sagen: Wir müssen es selbst heilen.
Wir müssen selber mit unseren Kammern und Vertretungen, mit unseren berufsständischen Einrichtungen dafür sorgen, wie wir das System nach vorne bringen. So haben wir in Chemnitz eine hervorragende Kooperation zwischen den niedergelassenen Ärzten, und nicht nur solchen in den MVZ und den drei großen Kliniken. Das Städtische Klinikum Chemnitz ist eines der größten der Bundesrepublik. Es steht in einer Reihe mit vielen Universitätsklinika und hat dort Stellenwert und Rang. Auch ist es deutlich größer als die beiden Universitätsklinika Dresden und Leipzig, aber Größe allein ist nicht entscheidend.
Wir haben ein zweites Klinikum des DRK in ChemnitzRabenstein, drittens das Klinikum Bethanien und viertens die etwas kleinere Psychosomatische Klinik Carolabad. Diese Kliniken, die drei großen zumindest, arbeiten sehr eng miteinander. Eine Kooperation in technischer Geräteplanung baut sich auf, eine Kooperation in der fachlichen Arbeitsteilung, auch in der Behandlungskette inklusive der Vor- und Nachsorge, wo die E-Akte besonders helfen wird.
Das ist ein gutes Beispiel, und man kann Herrn Lauterbach in Berlin sagen, dass er sich bei uns nicht so bald einmischen muss. Wir haben vieles auf dem Weg schon selber gelöst. Und diese Heilungskraft liegt letztlich in der subsidiären Verantwortung und unterliegt nicht dem Diktat von anderen Stellen. Neben der Kooperation der drei Kliniken untereinander und der Kooperation der Niedergelassenen mit diesen Kliniken ist das Städtische Klinikum auch ein Lehrkrankenhaus für verschiedene Universitäten. So ist es folgerichtig, diesen Modellstudiengang nach vorne zu bringen, der eben schon tituliert wurde, nämlich MEDiC. Das ist eine Ausbildung, die innovativ, integrativ, interdisziplinär und interkonfessionell ist, in Chemnitz stattfindet, und wo Studenten von Beginn an praktische Erfahrungen sammeln und in die Praxis eingebunden sind.
2021/2022 wurde mit dem Wintersemester und jeweils 50 Studenten begonnen; heute sind es ungefähr 150 Studenten, die den Campus der Universitätsklinika Dresden in Chemnitz erleben. Diese Studenten erfahren nicht nur die Integration in den Alltag der Praxis bzw. einer Klinik gleich von Beginn an, sondern erlernen auch das, was hinsichtlich der Abrechnung und Verwaltung notwendig ist, um sich als Hausärzte selbstständig zu machen. Das ist das, was wir für die Region suchen: dass sich Ärzte selbstständig machen. Dafür ist MEDiC insbesondere eingerichtet worden. Es sollen unternehmerisch denkende Mediziner sein, die auch die Verantwortung des Freiberuflers – neben ihrer Präsenz und Fachlichkeit – zum Ausdruck bringen. Die Initiative kam aus dem Hausärztekreis, der sich um seine Nachbesetzung selbst kümmert und nicht immer auf den Staat wartet, bis der mit seinen großen Organen tätig wird.
So möchte ich zum Ende meiner Redezeit Herrn Prof. Albrecht als Spiritus Rector, dem Studiendekan Prof. Zöphel, Prof. Siepmann als Geschäftsführer und dem Ärztlichen Leiter und eigentlichen Motor vor Ort, Prof. Mirow, danken, ebenso den Berufsfachschulen und Berufsschulen, die alle da tätig sind. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, MEDiC weiter zu fördern –
– und auch Investitionen zu fördern. Auch die Technische Universität Chemnitz sollte ihre Chancen erkennen, hier einen akademischen Standort vielleicht doch zu begleiten.