Protocol of the Session on July 6, 2023

Zum 01.05.2023 wurde das sogenannte Deutschlandticket bundesweit eingeführt. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtags am 20.06.2023 unterrichtete die Staatsregierung, dass zum 01.07.2023 das Deutschlandticket endlich auch für Bedienstete des Freistaats Sachsen als vergünstigtes Jobticket angeboten werden soll. Bis zum 28.06.2023 haben sich dazu keinerlei Hinweise oder Informationen im Intranet des sächsischen Verwaltungsnetzes gefunden. In der Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags am 28.06.2023 informierte die Staatsregierung, dass das Deutschlandticket zum 01.07.2023 nicht als Jobticket angeboten werden kann, da die beteiligten Verkehrsverbünde sich mit der Staatsregierung bisher nicht einigen konnten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche konkreten Probleme gibt es vonseiten der Staatsregierung und von den beteiligten Verkehrsverbünden, um das Deutschlandticket auch in Sachsen als Jobticket für die Bediensteten des Freistaates Sachsen einzuführen, und wie hoch ist der angebotene finanzielle Beitrag des Freistaates Sachsen zur Kompensierung der Mindereinnahmen der Verkehrsverbünde bzw. welchen Betrag „verlangen“ die Verkehrsverbünde?

2. Wann wurde über welche konkreten Angebote/Aushandlungen mit den Verkehrsverbänden mit welchen Ergebnis verhandelt und wann erwartet die Staatsregierung eine Einigung zur Einführung des Deutschlandtickets als Jobticket für die Bediensteten des Freistaates Sachsen (bitte Ter- mine der entsprechenden Gespräche/Verhandlungen mit entsprechenden Ergebnis angeben)?

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Es gibt vonseiten der Staatsregierung keine grundsätzlichen Probleme bei der Einführung der Jobticketvariante des Deutschlandtickets in Sachsen. Vielmehr strebt die Staatsregierung die baldmöglichste Einführung an. Das Staatsministerium der Finanzen (SMF) befindet sich zu diesem Zweck aktuell in detaillierten Gesprächen mit den sächsischen Verkehrsverbünden.

Die Verkehrsverbünde selbst verhandeln seit dem Start des Tickets intensiv untereinander und mit anderen Akteuren wie beispielweise der Deutschen Bahn Fernverkehr über einzelne Details der Umsetzung, was auch Einfluss auf die Ausgestaltung der Jobticketvariante des Deutschlandtickets hat. Als Arbeitgeber hat der Freistaat Sachsen ein Interesse an einer möglichst einheitlichen Umsetzung.

Der Freistaat Sachsen wird sich mit 25 % an den Kosten des Tickets beteiligen. Diese Höhe ergibt sich aus dem Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 20. April 2023 in Verbindung mit den bundesweit verbindlichen einheitlichen Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket.

Der Bund kalkuliert mit bundesweiten Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen in Höhe von 3 Milliarden Euro für die Jahre 2023 bis 2025. Inwieweit die jeweiligen Verkehrsunternehmen diese Zahl für sich herunterbrechen und gegebenenfalls andere Forderungen aufstellen, entzieht sich der Kenntnis der Staatsregierung. Letztlich werden 86 Millionen Euro pro Jahr zum Ausgleich der finanziellen Nachteile, jeweils hälftig zu tragen vom Bund und vom Freistaat Sachsen, für die sächsischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen.

Zu Frage 2: Bereits zu Beginn des Frühjahrs 2023, noch vor der offiziellen Einführung des Deutschlandtickets, hat das SMF Gespräche mit den sächsischen Verkehrsverbünden aufgenommen und seitdem kontinuierlich weitergeführt, zuletzt am 28. Juni 2023. Alle Verhandlungen mit den sechs bisherigen Jobticket-Rahmenvertragspartnern zeigen, dass es nach wie vor erheblichen Abstimmungsbedarf unter den Verbünden zu einzelnen Umsetzungsfragen des Deutschlandtickets und damit auch zur Ausgestaltung der Jobticketvariante gibt.

In der Besprechung vom 28. Juni 2023 konnte nunmehr ein Fahrplan für das weitere Vorgehen vereinbart werden. Die Erstellung eines Rahmenvertragsentwurfs durch den Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) bis Ende Juli 2023 wurde zugesagt. Die Verbünde haben zudem dargelegt, dass nach finaler inhaltlicher Klärung der Modalitäten zwei Monate interne Vorbereitungszeit benötigt werden. Die Einführung des Tickets ist deshalb nicht vor dem 1. September 2023, eher zum 1. Oktober 2023 realistisch.

Auch der Freistaat benötigt nach Klärung der Modalitäten etwas Zeit für die interne Information sowie die praktische Vorbereitung im Landesamt für Steuern und Finanzen und in den Personal verwaltenden Dienststellen; dafür wäre die von den Verkehrsverbünden genannte Umsetzungszeit aber jedenfalls ausreichend.

Ergänzend wurde seitens der Verkehrsverbünde mitgeteilt, dass aus logistischen Gründen ein digitales Handyticket für Bedienstete gegebenenfalls schneller verfügbar sein wird als die Chipkartenvariante (Antragsstau, Lieferengpässe bei den Verkehrsunternehmen).

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Anträge, Formulare oder Ähnliches auf kommunaler Ebene der Städte und Gemeinden in Sachsen können aktuell digital/online ohne Unterschrift der Antragsteller ausgefüllt und der jeweiligen Stadt/Gemeinde digital/online übermittelt werden?

2. Welche Anträge, Formulare oder Ähnliches auf kommunaler Ebene der Städte und Gemeinden in Sachsen benötigen aktuell noch eine Unterschrift der Antragsteller, für

welche Anträge, Formulare oder Ähnliches kann dabei eine digitale Unterschrift/Signatur verwendet werden und welche Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen zur Digitalisierung von Gemeindeverwaltungen gibt es?

Zu Frage 1 und Frage 2, erster Teil, liegen der Staatsregierung detaillierte Übersichten nicht vor. Die nachgefragten Sachverhalte tangieren teilweise die kommunale Selbstverwaltungsgarantie.

Da der Freistaat Sachsen zentrale IT-Systeme zur Verfügung stellt, die durch die Kommunen mitgenutzt werden können, sind gesamthafte Aussagen möglich.

Einerseits ist der Formularservice zu nennen. Eine Beschreibung zu dieser Basiskomponente ist abrufbar unter: https://www.egovernment.sachsen.de/formularservice.html.

Mit Stand 3. Juli 2023 werden dort insgesamt 9 730 elektronische Formulare der Kommunen gehostet. Die intensive Nutzung des Formularservice durch die Kommunen kann auch darauf zurückgeführt werden, dass 568 sogenannte Grundformulare bereitstehen, die durch einzelne Kommunen nachgenutzt und auf eigene Bedürfnisse anpassen werden können.

Andererseits ist das Serviceportal Amt24 zu nennen. Eine Beschreibung zu dieser Basiskomponente ist abrufbar unter: https://www.egovernment.sachsen.de/amt24.html.

Mit Stand 3. Juli 2023 werden 90 Online-Antragsassistenten für kommunale Angelegenheiten angeboten. Die Erstellung der Online-Antragsassistenten wurde aus Fördermitteln finanziert, die der Haushaltsgesetzgeber beschlossen hat.

Folgende Beispiele wurden aus dem OZG-Newsletter (Ausgabe V / 2023, https://www.sakd.de/anmel

dung_ozg_nl.html) entnommen, der am 3. Juli 2023 erschien: An-/Ab-/Ummeldung eines Kfz und Beantragung eines Kfz-Wunschkennzeichens, Anzeige eines Feuerwerks, diverse Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung, Beantragung von Wohngeld, Beantragung der Erstattung des Verdienstausfalls für Katastrophenschutzeinheiten. Anmeldung eines Hundes.

Einige Dutzend weitere Online-Antragsassistenten werden derzeit entwickelt.

Zu Frage 2, zweiter Teil – Fördermöglichkeiten, sei mitgeteilt: Der Freistaat Sachsen stellt sogenannte E-Government-Basiskomponenten im Rahmen der Mitnutzungsvereinbarung für Kommunen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise das Serviceportal Amt24, der Formularservice und auch das Beteiligungsportal. Details sind unter https://www.egovernment.sachsen.de/ abrufbar.

Die kommunale Ebene wird bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bzw. der Single-Digital-GatewayVerordnung (EU-Verordnung) durch die Finanzierung der Entwicklung zentral angebotener Online-Antragsassistenten unterstützt.

Zudem stehen über den Staatshaushalt finanzielle Mittel für die Förderung der Digital-Lotsen-Sachsen bereit, die Wissen über die Digitalisierung in die Kommunen bringen. Flankiert wird dies durch die noch in Abstimmung befindliche Förderung zur Einführung von Digitalen Vorgangsbearbeitungssystemen in kommunalen Behörden.

(Präsident Dr. Matthias Rößler tritt ans Rednerpult.)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Abgeordnete!

Mit der heutigen Sitzung endet das Plenarjahr 2022/2023. Bevor wir als Parlament in die Sommerpause eintreten, möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf die vergangenen Sitzungen zurückzuschauen und Worte des Dankes zu sprechen. Das gehört in dieser letzten Sitzung einfach dazu.

Aus meiner Sicht ist unsere Bilanz gut. Was macht ein Parlament? Es macht Gesetze. Wir haben seit August 2022 33 Gesetzentwürfe behandelt, und zwar abschließend. Davon wurden 23 angenommen und 10 abgelehnt. 23 Gesetze befinden sich noch in der parlamentarischen Beratung. Es gab zudem – man kann es sich kaum vorstellen – 2 500 Kleine und fünf Große Anfragen.

Allein die hohe Zahl an Gesetzesvorhaben und parlamentarischen Initiativen verdeutlicht, dass unser Hohes Haus seine Rolle als Volksvertretung der Sachsen überaus ernst nimmt.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir Abgeordneten unseren Freistaat Sachsen gestalten, dass unser Parlament verlässlich handelt und Entscheidungen trifft, die der Gesellschaft als Ganzes zugute kommen.

Nichts macht dieses Anliegen greifbarer als der im Dezember beschlossene Doppelhaushalt. Unser Königsrecht haben wir damals wahrgenommen. Mit ihm ist es dem Sächsischen Landtag aus meiner Sicht erneut gelungen, viele dringliche Aufgaben in unserem Land abzusichern, zugleich aber auch Neues zu ermöglichen – und das alles unter schwierigen Rahmenbedingungen.

Wenn ich an die damaligen Beratungen zurückdenke, dann lag zu dieser Zeit vieles im Unklaren. Ich schaue den Finanzminister an. Ich schaue die Kolleginnen und Kollegen an. Wir wussten nicht: Wie entwickeln sich die Preise, wohin geht die Inflation und, vor allen Dingen, was wird Energie kosten? Es hätte schlimmer kommen können. Glücklicherweise haben sich nicht alle Befürchtungen bestätigt. Der Freistaat Sachsen kann weiterhin gut und solide wirtschaften. Auch das ist ein großes Verdienst dieses Hohen Hauses.

Die gegenwärtigen Zeiten sind aber – das haben wir heute wieder gemerkt – nicht ruhiger geworden. Das gesellschaftliche Klima bleibt rau. Unsere repräsentative Demokratie muss deshalb widerstandsfähig bleiben. Dazu gehört, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der gelebte Diskurs, auch der produktive Streit in Sachfragen. Dazu gehört ebenfalls der respektvolle Umgang miteinander. Wir als Abgeordnete sollten Vorbilder sein. Auf diese Dinge wird genau geschaut. Das sage ich auch mit Blick auf den näher rückenden Wahltermin am 1. September des kommenden Jahres.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns seit dem vergangenen Sommer zu 20 Plenartagen versammelt. Hinzu kommt eine Vielzahl an Ausschusssitzungen und weiteren Beratungen. Zehntausende Besucherinnen und Besucher lernten den Landtag kennen. Ich würde sagen, dass der Aufbruch, den sich dieses Hohe Haus nach den lähmenden Corona-Zeiten immer gewünscht hat, für unsere Besucherinnen und Besucher – davon ich überzeugt – gelungen ist.

Dieses Haus ist ein Zentrum der Demokratie und ein offener Ort für viele Veranstaltungen. Ohne das tatkräftige Engagement unserer Verwaltung wäre das alles organisatorisch überhaupt gar nicht möglich geworden. Ich danke deshalb unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle herzlich für Ihre Arbeit.

(Beifall des ganzen Hauses)

Verehrte Abgeordnete! Die Zeit ist kurz, die Kunst ist lang, heißt es schon bei Goethes Faust. In diesem Sinne möchte ich Sie nicht länger warten lassen und lade Sie zum traditionellen Sommerempfang ein. Lassen Sie uns diesen Abend genießen, freuen wir uns auf einen entspannten Austausch!

Ich wünsche Ihnen eine angenehme und erholsame Sommerzeit. Eines darf ich aber nicht vergessen: Die Tagesordnung, meine Damen und Herren, der 74. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet.

Das Präsidium hat den Termin für die 75. Sitzung auf Mittwoch, den 20. September 2023, 10 Uhr, festgelegt.

Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. Die 74. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgeschlossen.