Protocol of the Session on July 6, 2023

Wie gewohnt können die Fraktionen Stellung nehmen. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Susanne Schaper als Einreicherin ans Mikrofon.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, kann ich mich als Konfessionslose immer wieder auch für Bilder aus der biblischen Geschichte erwärmen. Da hier manche, die ständig Wasser predigen, bald Wein trinken wollen, versuche ich mich aber kurzzufassen.

Dennoch gleicht für viele Frauen in Sachsen die Suche nach einer Hebamme der Suche Marias und Josefs nach einer Herberge auf dem Weg nach Betlehem. Dabei geht es vor allem um die Belastung der werdenden Eltern, um die Hilflosigkeit, um die langen Wege und um das Gefühl, alleingelassen zu sein. Die kommenden Monate sind die stärksten Geburtsmonate im Jahr. Und hier gibt es die Analogie zwischen dem zeitgenössischen Paar, die auch Maria und Josef heißen, und dem biblischen Paar.

Junge werdende Eltern sind zwar nicht auf der Suche nach einer Unterkunft, aber sie suchen in einem neuen Lebensumfeld nach einer Hebamme zur Unterstützung während der Schwangerschaft, bei der Geburt, bei der Wochenbettbetreuung, bei der Stillberatung und vielem mehr. Sie sind erst vor Kurzem in eine größere Wohnung in die Nähe einer Stadt gezogen. Für den Zensus muss man heutzutage in Zeiten der Digitalisierung zum Glück ja nicht mehr den Heimatort seines Vaters aufsuchen. In ihrer Nachbarschaft gibt es noch mehr junge Familien, die noch nicht lange dort wohnen. Schnell stellte sich heraus: Es gibt nicht genügend Hebammen. Die Geburtsklinik hatte gerade geschlossen und die Anfahrtswege zum nächsten Krankenhaus mit dem Bus stellten sie vor große Herausforderungen.

Arztbesuche, Behördengänge, überbordende Bürokratie, schon jetzt die Suche nach dem Kitaplatz – vieles erledigte die hochschwangere Frau alleine. Natürlich hat Josef seine Frau unterstützt, wo er konnte. Beide wussten, es ist eine anstrengende, lange Reise und es wird kein Kinderspiel. Immer wieder hörten sie „ausgebucht“, „leider kein Platz“, „schicken Sie eine Mail“, „füllen Sie Ihren Antrag aus“. Der hochschwangeren Frau fiel alles immer schwerer und sie hatte Angst. Das junge Paar nahm sich vor: Wir klopfen überall an. Sicher öffnet uns jemand die Tür und gibt uns und unserem Kind ein Quartier.

Endlich die Anmeldung in einer Klinik, ein Krankenhaus weiter weg, man kennt niemanden und weiß eigentlich nicht genau, worauf man sich einlässt. Und dann die Nacht der Geburt: eine Hebamme für drei Mütter. Wie damals, vor über 2 000 Jahren, als sich Josef und Maria unzählige Male anhören mussten „Nein, mein Haus ist schon voll bis unters Dach“, geht es noch heute werdenden Eltern.

Wie wir alle aus der Weihnachtsgeschichte wissen, haben Josef und Maria damals eine Unterkunft gefunden und natürlich haben auch Josef und Maria von heute eine Unterstützung gefunden. Immer wieder wird auf die Situation der Hebammen hingewiesen. Immer wieder heißt es: Egal, ob auf kommunal-, bundes- oder landespolitischer Ebene – wir müssen da etwas machen.

Und ja, wir machen da schon etwas. Immer wieder geht es um die Sicherstellung der wohnortnahen Geburtshilfe und um die Existenz der Hebammen, ob es vor acht Jahren die Debatte zur Haftpflichtversicherung – die immer weiter steigt, nebenbei bemerkt – oder vor vier Jahren die Debatte zur Eins-zu-eins-Betreuung als nationales Gesundheitsziel war. Letztes Jahr hatten wir die Petition mit der Überschrift „Keine Streichung der Hebammen aus dem Pflegebudget“ mit über 1,6 Millionen Unterstützerinnen und Unterstützern.

Jetzt sind wir bei der generellen Debatte zum Erhalt der wohnortnahen Geburtshilfe angelangt. Am Anfang ging es nur um die Hausgeburtshilfe, also um die außerklinischen Geburten, und jetzt ist in allen Bereichen der Flächenbrand angekommen. Seit Jahren protestieren Hebammen und kämpfen für bessere Bedingungen in der Geburtshilfe. Immer wieder taucht die Losung auf: Früher wurden Hebammen verbrannt, heute werden sie verheizt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, am Anfang Ihrer Zusammenarbeit haben Sie vereinbart: Wir wollen die bestmögliche Versorgung für werdende Eltern und ihre Kinder sowie gute Arbeitsbedingungen für Hebammen. – Sie führen dann ja auch sehr wichtige Punkte auf. Aber ehrlich gesagt: Es reicht nicht. Wir müssen hier einen Zahn zulegen und mehr für die werdenden Eltern tun. Wir reden hier in fast jedem Plenum davon, wie wichtig der Ausbau unseres Gesundheitssektors ist. Wir haben bundesweit eine der ältesten Bevölkerungen. Wir wollen ein jüngeres, attraktives und familienfreundliches Sachsen. Daher brauchen wir auch einen Maßnahmenplan für Geburtshilfe.

Vor neun Monaten wurden die Handlungsempfehlungen im Umsetzungsbericht zur Hebammenstudie von 2019 in Sachsen klar formuliert. Wir brauchen einen landesweiten Versorgungsplan, der die Bevölkerungsprognosen einbezieht und jeweils regional angepasste Maßnahmen unter Einbeziehung der Expertise unter anderem von Hebammen, Eltern, Kinderärztinnen und Kinderärzten, Gynäkologinnen und Gynäkologen und Familienhebammen entwickelt. Wir brauchen keine Neuauflage einer Studie.

Wir brauchen eine ständige Aktualisierung und Erfassung aller relevanten Daten und damit eine stetige Weiterentwicklung und schnellere Anpassung. Wir bräuchten mehr Studienplätze und entsprechende berufsbegleitende Angebote, um eine nachträgliche akademische Ausbildung zu ermöglichen. Wir brauchen gute und durchfinanzierte Wiedereinstiegsprogramme, wie beim Bürgerhospital Frankfurt. Dort beginnt man den beruflichen Wiedereinstieg mit einer dreimonatigen Mentoringphase. Um den Einstieg auch finanziell zu erleichtern, erhalten teilnehmende Hebammen von Anfang ein reguläres Gehalt nach TVöD. Zudem kann das Mentoringprogramm auch in Teilzeit absolviert werden. Nach Ablauf der drei Monate wird eine Übernahme als regulär angestellte Hebamme angeboten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie werden jetzt fragen: Wer soll das denn in der Praxisphase begleiten? Woher kommt denn das Lehrpersonal? Ich sage es Ihnen: Wir nutzen viel zu wenig die Erfahrung der standesrechtlichen Hebammen, die kurz vor dem Ruhestand sind oder aus ihrem Ruhestand heraus gern unterstützen.

Lassen Sie uns doch bitte alles unternehmen, um die Einszu-eins-Betreuung endlich zu ermöglichen – so, wie es seit 2017 in dem nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ gefordert wird. Lassen Sie uns Dinge auf den Weg bringen und stimmen Sie doch einfach unserem Antrag zu – dann geht es auch schneller.

(Beifall bei den LINKEN)

Frau Kollegin Schaper hat den Antrag für ihre Fraktion DIE LINKE eingebracht. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Kollegin Saborowski, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!

Hebammen sind unermüdliche Kämpferinnen für das Leben in einem der ältesten Frauenberufe der Welt.

(Beifall bei der CDU)

Sie motivieren, geben Kraft und Zuversicht, begleiten und betreuen fürsorglich die werdenden Eltern während der Schwangerschaft, der Geburt, im Wochenbett und in der Zeit danach; denn die erste Zeit zu Hause ist aufregend und spannend.

Sie sind nicht nur medizinische Fachkräfte, sondern auch emotionale Stützen für werdende Mütter und ihre Familie, und bringen alles sicher und mit Fachkompetenz ans Ziel, egal, ob zu Hause oder in der Klinik. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert. Hebamme sein ist nicht einfach nur ein Beruf, sondern eine Berufung.

Die werdende Mutter braucht eine Hebamme an ihrer Seite, die fürsorglich, aber auch fachlich kompetent ist. Sie muss in der Lage sein, Komplikationen rechtzeitig zu erkennen, um angemessen handeln zu können. Betreuung, Beratung und Begleitung waren schon immer sehr wichtig, aber die Arbeitsbedingungen haben sich geändert. Die Hebamme ist in eine Geburtshilfe eingebunden, die zunehmend von technischen Interventionen geprägt ist aufgrund der ständig steigenden Anforderungen an das medizinischtechnische Verständnis von Hebammen, die zudem in der Lage sein müssen, Forschungsergebnisse zu verstehen, und sie in ihre praktische Arbeit einzubinden.

Daher sind insbesondere die Hebammen in den letzten Jahren stärker in das Blickfeld der sächsischen Landespolitik gerückt. So wurde eine Studie zur Hebammenversorgung durchgeführt, die sich mit den Fragen zur Erfassung der Versorgungssituation sowie mit der Erfassung von Daten beschäftigte. Die Ergebnisse helfen, Angebot und Nachfrage an Hebammenleistungen in Sachsen sicherzustellen und sind eine gute Argumentationsgrundlage, um Arbeitsbedingungen besonders in den Kliniken zu verbessern.

Daraus resultierten 14 Handlungsempfehlungen. Es folgte ein Umsetzungsbericht zur Studie mit Erläuterungen, was und was noch nicht umgesetzt werden konnte sowie die Gründe dazu. Es gibt ein Hebammennetzwerk, welches zum Beispiel freie Betreuungskapazitäten anzeigt. Der Freistaat vertritt und bewirbt den Hebammenberuf auf Studienmessen, organisiert Fachtage und Fortbildungen sowohl für freiberufliche und klinisch tätige Hebammen. Er kooperiert mit dem Sächsischen Hebammenverband in allen Belangen der Hebammen.

Im Bund wurde 2019 das Hebammenreformgesetz verabschiedet. Somit ist die Ausbildung nun akademisch, das heißt, dass angehende Hebammen seitdem an Hochschulen studieren. Seit dem Jahr 2021 hat sich der Studiengang Hebammenkunde erfolgreich an den Universitäten in Dresden und Leipzig mit jeweils 25 Studienplätzen etabliert.

Meine Fraktion steht dafür, beginnend in der Zeit vor der Geburt und in den ersten Lebensjahren, frühe Hilfen und Kinderschutz im Freistaat so weiter zu gestalten, dass jedes Kind gesund und behütet aufwachsen kann. Das heißt für

uns: Familien sollen künftig selbstverständlich einen Zugang zu einer guten Geburtshilfe und Begleitung vor und nach der Schwangerschaft haben. Mit der Koordinierungsstelle für Hebammen in Sachsen wie auch der Bereitstellung von Gründungszuschüssen zur Ermöglichung der Freiberuflichkeit werden dafür wichtige Grundlagen geschaffen. Wir setzen uns für eine Verstetigung dieser Maßnahmen ein und wollen mit den Hebammen und weiteren Akteuren der Geburtshilfe deren Umsetzung aufmerksam begleiten und – wenn nötig, Frau Schaper – einen Zahn zulegen.

Dessen ungeachtet sind einige Forderungen des Antrages nicht umsetzbar, weil sie rechtlich nicht möglich sind. Hierzu gehört zum Beispiel, dass Gesundheitsämter zwar die Aufsicht und die Durchführung von Hygienekontrollen durchführen, aber keinen versorgungsplanerischen Auftrag für krankenkassenfinanzierte Leistungen haben. Ebenso fällt die Finanzierung der Angebote ambulanter geburtshilflicher Leistungen nicht in die Regelungskompetenz des Freistaates Sachsen, sondern richtet sich insbesondere nach § 134 a des SGB V und dem auf Bundesebene zwischen den maßgeblichen Hebammenverbänden und dem GKVSpitzenverband geschlossenen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe.

Die Staatsregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen weiter voranzubringen und nutzt hierzu den im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stark eingeschränkten Gestaltungsspielraum bestmöglich aus.

Schließlich wird auch das Konzept der hebammengeleiteten Kreißsäle in Sachsen schon umgesetzt. Die Etablierung dieser Kreißsäle ist grundsätzlich zu begrüßen.

Die Hebammen gehen eigenverantwortlich ihrer originären Tätigkeit bei der Betreuung von gesunden Schwangeren, Gebärenden und Neugeborenen nach. Das Gesamtkonzept ermöglicht die intensive Ein-zu-eins-Betreuung. Hebammengeleitete Kreißsäle unterfallen als Bestandteil von Krankenhäusern bereits jetzt den Regularien der Investitionskostenförderung für Krankenhäuser. Diese Entscheidung obliegt den Krankenhäusern selbst. Aus diesen benannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab.

Ich danke, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall bei der CDU)

Auf Frau Kollegin Saborowski, CDU-Fraktion, folgt jetzt Kollege Wendt, AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der griechische Philosoph Platon war für seine Dialoge bekannt. In einem dieser Dialoge äußerte Sokrates, dessen Mutter eine Hebamme war, sinngemäß, dass er mit seiner Arbeit den Seelen bei der Geburt ihrer Einsichten helfe, vergleichbar mit der Arbeit der Hebamme, welche den Frauen bei der Geburt der Kinder zur Seite stehe.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wenn wir heute über die Geburtshilfe sprechen, dann sprechen wir natürlich in erster Linie über die Hebammen und die Geburtskliniken im Freistaat Sachsen. Wir sprechen auch über Leisnig, Lichtenstein, Bischofswerda, Sebnitz, Stollberg, Hartmannsdorf, Reichenbach, Oschatz und Radebeul. Denn in diesen Städten wurden in den letzten Jahren Geburtskliniken geschlossen. Von ehemals 80 Kliniken nach der Wende sind nur noch 34 übrig. Es dürfte klar sein, dass sich dadurch die Wege immer weiter verlängern. Die längste Entfernung zu einer Geburtsklinik in Sachsen beträgt derzeit 43 Kilometer: von Deutschneudorf nach Freiberg. Man braucht hierfür 55 Minuten. Wir haben das Beispiel schon öfter vorgetragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es besteht die Gefahr, dass die Wege noch länger werden; denn die nächsten Kandidaten stehen bekanntlich schon im Raum. Ich nenne zum Beispiel die Geburtsklinik in Weißwasser. Gemäß dem Kliniksimulator der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die durchschnittliche Fahrzeit in der Region Weißwasser zur Geburtshilfe derzeitig 19 Minuten. Sollte die Geburtsklinik in Weißwasser geschlossen werden, würden es im Durchschnitt 36 Minuten sein. Aber nur im Durchschnitt; denn für fast die Hälfte aller Frauen vom 15. bis zum 49. Lebensjahr, die in dieser Region leben, wären es bei diesem Durchschnittswert trotzdem über 40 Minuten. Für viele in der Spitze wäre es bis zur nächsten Geburtshilfe sogar bis zu einer Stunde Fahrzeit.

Das, werte Abgeordnete, dürfen wir nicht zulassen.

(Beifall bei AfD)

Weißwasser ist eine von vier Geburtskliniken in Sachsen, die mit Sicherstellungszuschlägen unterstützt werden. Es wäre ein großer Fehler, wenn diese nicht mehr gezahlt werden würden. Ihr Antrag, werte Linksfraktion, möchte die Geburtshilfe sichern und dafür sorgen, dass die Geburtshilfe in die Grundversorgung im Rahmen der Krankenhausreform aufgenommen wird. Das begrüßen wir. Was jedoch bei Ihrem Antrag fehlt, sind die finanziellen und krankenplanerischen Aspekte, die mit bedacht werden müssen.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Das macht man im Haushalt!)

Deshalb wollen und müssen wir sogar Ihren Antrag mit einem Änderungsantrag unsererseits ergänzen.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Brauchen wir nicht!)

Die Ursache für die immer weiter sinkende Anzahl an Geburtskliniken ist unter anderem der Kostendruck, welcher nicht zuletzt durch die Einführung der Fallpauschalenfinanzierung entstanden ist. Das stellte auch die von Herrn Lauterbach eingesetzte Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in ihrer ersten Stellungnahme fest.

Leider hält das den Gesundheitsminister aber nicht davon ab, zumindest teilweise an den Fallpauschalen, ich sage einmal: herumzudrehen. Er bleibt weiterhin bei diesem Finanzierungssystem. Die Geburt ist unseres Erachtens nicht

standardisierbar und daher nur sehr schwer in Fallpauschalen abzubilden. Deshalb sollte man in einem ersten Schritt die Geburtshilfe aus dem Fallpauschalenfinanzierungssystem herausnehmen, so unsere Forderung.

Wie gesagt, das kommt in Ihrem Antrag leider nicht vor. Ihre Bundestagsfraktion und natürlich auch die AfD sind Ihnen da einen Schritt voraus; denn sowohl DIE LINKE als auch die AfD fordern die gänzliche Überwindung der Fallpauschalenfinanzierung.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Nun sind wir aber hier im Landesparlament!)

Aber auch bei der Erreichbarkeit der Geburtskliniken verschlechtert sich die Lage zusehends; zu Beginn bin ich bereits darauf eingegangen. Sicherstellungszuschläge erhalten die Geburtsstationen in Torgau, Riesa, Weißwasser und Hoyerswerda. Ein Großteil der Schwangeren müsste mehr als 40 Minuten zur nächsten Geburtshilfe fahren, wenn diese Geburtsstationen geschlossen würden. Deshalb müssen sie unbedingt erhalten bleiben.

Um diese Geburtsstationen zu erhalten, bedarf es aber mehr als die gut gemeinten Sicherstellungszuschläge. Wir benötigen eine gesetzlich garantierte Erreichbarkeit der Geburtshilfe. Diese gesetzliche Erreichbarkeit muss Planungsbestandteil der Krankenhausplanung sein, wenn wir eine flächendeckende Geburtshilfe erhalten wollen.

Ich komme nun zu einem weiteren Punkt Ihres Antrags: Zur Nachwuchsgewinnung bzw. zur Gewinnung von Wiedereinsteigern braucht es gute Arbeitsbedingungen, den von Hebammen geleiteten Kreißsaal sowie eine Eins-zueins-Betreuung, soweit dies die Personaldecke zulässt; das ist bereits angesprochen worden. Das ist aber noch nicht alles.