Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen; den Rest spare ich mir. Frau Firmenich für die CDU-Fraktion, bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, aber vielleicht geht es Ihnen wie mir, dass man das Gefühl hat, die Welt ist ziemlich in Unordnung geraten. So viele konstant geglaubte Dinge haben sich verändert oder befinden sich in Veränderung, ohne dass man abschätzen kann, wohin das führt. Die Dynamik dieser Veränderung ist hoch.
Was mit der friedlichen Revolution und der deutschen Einheit vor 34 Jahren begann, war schon ein gewaltiger Prozess. Gesellschaftliche und politische Veränderungen sind gekommen. Ich will das jetzt nicht vertiefen; denn das ist nicht Thema unseres Antrages, aber zu den wichtigsten Errungenschaften dieser Zeit gehören Freiheit und Demokratie.
Doch beides – Freiheit wie Demokratie – sind nicht unangreifbar, im Gegenteil. Sie wollen bewahrt und verteidigt
werden. Erinnern Sie sich an den Sturm auf das Kapitol in den Vereinigten Staaten? Im Mutterland der Demokratie sympathisiert ein abgewählter Präsident mit so einem Angriff auf die Demokratie. Eigentlich unfassbar!
Aber auch in unserem Land gibt es Kräfte, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen – Kräfte, die sich an den äußeren rechten und linken Rändern des politischen Spektrums befinden. Diesen Kräften ist zur Erreichung ihrer Ziele jedes Mittel recht – sei es durch den Einsatz von offener Gewalt, sogar gegen Polizei und Rettungsdienst wie unlängst in Leipzig, oder durch Demagogie, Fake News und Unterwanderung, wie wir es bei Reichsbürgern und extrem rechten Parteien erleben.
Die sozialen Medien bieten für die Verbreitung dieser Ziele eine Plattform, die nicht kontrollierbar und kaum wirksam regulierbar ist. Unter dem Schutz der Anonymität sinken die Hemmschwellen für verbale Angriffe und Beschimpfungen gegenüber Andersdenkenden und politischen Ver
antwortungsträgern. Die Möglichkeiten, die künstliche Intelligenz in diesem Kontext noch eröffnen kann, sind grenzenlos.
Die zunehmende Verrohung im Umgang miteinander führt schließlich dazu, dass sich viele Menschen zurückziehen und sich nicht mehr getrauen, ihre Meinung zu sagen oder sich politisch zu engagieren. Das stellt eine Gesellschaft vor große Herausforderungen, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen, um den Zusammenhalt zu bewahren, und zwar auf der Grundlage eines gemeinsamen Wertefundaments als Richtschnur für das Zusammenleben.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass es mit der Wertschätzung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, auf der unsere Gesellschaft und unser Staat basieren, nicht allzu weit her ist. Vielleicht, weil Freiheit und Demokratie für uns eine Selbstverständlichkeit sind?
Menschen, die aus anderen Ländern kommen, wo eine Diktatur herrscht und Freiheit und Rechtsstaatlichkeit keinen Raum finden, haben dazu eine ganz andere Haltung. Sie können zum Beispiel nicht verstehen, dass in Deutschland so viele nicht zur Wahl gehen und ihr Recht zur Mitbestimmung über die künftige Regierung nicht nutzen. Dabei ist es doch eine große Errungenschaft, dass es in unserem Land vielfältige Möglichkeiten zur Mitbestimmung gibt. Trotzdem wird es immer schwieriger, Menschen zu finden, die bereit sind, sich selbst einzubringen und mitzuarbeiten in Parteien, Vereinen und Verbänden, bei der Feuerwehr oder als Gemeinde-, Stadt- oder Kreisrat, um dort im Ehrenamt Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen.
Meckern kann jeder – Mitarbeiten ist besser. Denn unser Land braucht Menschen, die bereit sind, der Gesellschaft zu dienen, sich für das Gemeinwohl, für Solidarität, Gerechtigkeit und Freiheit zu engagieren und so für grundlegende Werte einzutreten. Weil diese grundlegenden Werte bereits in der Kindheit und Jugend herausgebildet werden, kommt es auf eine entsprechende Bildung und Erziehung im Elternhaus und in der Schule an. Das ist der Grund, weshalb wir heute diesen Antrag diskutieren und beschließen wollen.
In Artikel 101 unserer Verfassung findet sich folgender Grundsatz für die Erziehung und Bildung: „Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen.“
Im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrages wurde 2017 durch das Kultusministerium unter dem Titel „W wie Werte“ ein Handlungskonzept zur Stärkung der demokratischen Schulentwicklung und politischen Bildung an sächsischen Schulen entwickelt. Mit 31 Handlungsempfehlungen in den Handlungsfeldern Schulkultur, Management
und Führung, Kooperation, Entwicklung der Professionalität sowie Lehren und Lernen unterbreitet das Konzept Vorschläge, wie die politische Bildung und Demokratieerziehung an Sachsens Schulen gestärkt werden können.
Mit unserem Antrag erbitten wir bis zum 30. September 2023 zuerst einen Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes „W wie Werte“. Wir haben dazu unter Punkt I einen Fragenkatalog formuliert, der unter anderem aktuelle Themen wie Migration und Integration, Deutsch als Zweitsprache und Antidiskriminierung fokussiert.
Doch bei diesem Bericht allein soll es nicht bleiben. Deshalb wollen wir unter Punkt II, dass an der Umsetzung des Handlungskonzepts weiter gearbeitet wird, vor allem im Hinblick auf die Weiterentwicklung von Partizipationsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern. Wir sehen in der Begegnung mit Schülerinnen und Schülern aus anderen Ländern einen wichtigen Impuls, nicht nur für das Erlernen und Festigen von Fremdsprachen, sondern auch für den Erwerb interkultureller Kompetenz und einer weltoffenen Perspektive. Deshalb wollen wir internationale Schulpartnerschaften unterstützen.
Auch muss das Fach Gemeinschaftskunde bzw. GRW mit Blick auf neue gesellschaftliche Entwicklungen weiterentwickelt werden. Da sich der Auftrag der Demokratieerziehung aber an alle Lehrkräfte richtet, sollte es bereits in der Lehrerausbildung sowie bei der Fort- und Weiterbildung angemessene Berücksichtigung finden. Unsere Gesellschaft ist vielfältiger geworden, was sich auch in der Schülerschaft widerspiegelt.
Kinder aus vielen verschiedenen Herkunftsländern lernen gemeinsam in unseren Klassen. Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte bringen oftmals einen eigenen Erfahrungshintergrund mit, der im Umgang mit dieser Vielfalt von Vorteil sein kann. Sie für den Schuldienst zu gewinnen, ist unser Ziel. Deshalb bedarf es einer besseren und vor allem schnelleren Anerkennung ausländischer Abschlüsse und einer gezielten Motivation für einen pädagogischen Beruf.
Verehrte Kollegen! Es ist unsere Verantwortung, die wir einerseits als Elterngeneration für die Erziehung unserer Kinder tragen, und andererseits als Politiker, weil wir die Grundsätze der Bildung und Erziehung in unseren sächsischen Schulen umzusetzen haben. Ganzheitliche Bildung zielt auf die Erziehung von Persönlichkeiten, die über ein stabiles Wertefundament verfügen, denen Artikel 1 unseres Grundgesetzes vertraut ist und die danach leben. Die Würde des Menschen zu respektieren, heißt, respektvoll miteinander umzugehen, andere Meinungen zu akzeptieren und Vielfalt anzuerkennen, zumindest aber zu tolerieren, konfliktfähig und kritikfähig zu sein, in der Lage zu sein, unterschiedliche Meinungen und Argumente und in kultivierter Art und Weise zu debattieren – Demokratie verlangt auch dann Entscheidungen anzuerkennen, wenn sie nicht der eigenen Meinung entsprechen –, solidarisch zu sein, dem Gemeinwohl zu dienen und Frieden zu stiften.
Wo wäre dafür ein besserer Ort, das alles zu erlernen, als in der Schule als Klassen- und Schülersprecher, im Jugend
parlament, beim Rollenspiel, zum Beispiel hier im Landtag, beim Besuch einer Gedenkstätte, im Gespräch mit Zeitzeugen, beim Geschichtswettbewerb und zahlreichen anderen Möglichkeiten. Dort kann man Mitwirkung und Demokratie üben und erfahren. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Das war Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Christin Melcher.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Februar stellte die Landesbeauftragte für Antidiskriminierung, Dr. Andrea Blumtritt, eine Studie zur Diskriminierungserfahrung in Sachsen vor. Demnach hat jede und jeder zweite der Befragten bereits Diskriminierungserfahrung gemacht, unter anderem auch an Schulen.
Im April berichteten zwei Lehrkräfte über rechtsextreme Vorfälle an einer Oberschule in Burg. Hakenkreuzschmierereien, rechtsextreme Musik, demokratiefeindliche Parolen und Symbole – all dies gehört zum Alltag und trifft auf eine Mauer des Schweigens.
Im Mai wurden sechs Schüler einer 9. Klasse in Leisnig zeitweise vom Unterricht suspendiert. Zwei von ihnen sollen in der Jugendbegegnungsstätte des ehemaligen NSKonzentrationslagers Auschwitz-Birkenau den Hitlergruß gezeigt und davon ein Foto auf Social Media geteilt haben.
Trotz solcher Vorfälle hat die AfD hier im Landtag nichts Besseres zu tun, als eine geschmacklose Kampagne gegen den angeblichen Genderwahn zu starten und gegen Vielfalt zu hetzen. Das ist leider nicht nur hochgradig ekelhaft und vollkommen überflüssig, diese Kampagne verkennt auch völlig, vor welchen Problemen die sächsischen Schulen tatsächlich stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen mit diesem Antrag einen deutlichen Kontrapunkt. Wir wollen moderne, gerechte und demokratische Schulen. Wir wollen Schulen, an denen – ich zitiere „demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement, soziale und ökologische Verantwortung, Rechte und Pflichten sowie Toleranz gelernt und gelebt werden“. So haben wir es bereits im Koalitionsvertrag verankert, und daran halten wir fest.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis zum Jahr 2016 galt in Sachsen der Erlass zur politischen Werbung an Schulen. Von vielen, auch von vielen Lehrkräften wurde dieser Erlass als Verbot jeglicher politischen Diskussion an Schulen verstanden. 2016 wurde er von einem neuen Erlass abgelöst, der einen klaren Bezug zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und auch zum Beutelsbacher Konsens herstellt. Trotz des neuen Erlasses wirkt der alte immer noch nach, etwa dann, wenn vom Neutralitätsgebot an Schule die Rede ist; ein Begriff, der im Beutelsbacher Konsens nicht vorkommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2017 erarbeiteten Expertinnen und Experten im Auftrag des Kultusministeriums das Handlungskonzept „W wie Werte“, meine Kollegin ist darauf eingegangen. Aus unserer Sicht ist das nach wie vor ein sehr guter Leitfaden zur Stärkung der demokratischen Schulentwicklung und der politischen Bildung an sächsischen Schulen. Das Konzept bringt es auf den Punkt: „Die Schule ist nicht nur Ort des Lernens, sondern wird auch zum Erfahrungsraum für den Umgang miteinander.“ Betont werden soll in diesem Zusammenhang auch, dass der Beutelsbacher Konsens nicht als Begründung dienen darf, um Kontroversen aus dem Weg zu gehen, sondern ganz im Gegenteil, um Kontroversen zum Ausgangspunkt politischer Auseinandersetzung in Schule zu machen.
Nun ist Papier bekanntlich geduldig. Wir wollen mit unserem Antrag die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen weiter voranbringen. Dazu zählt mehr Beteiligung und Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Stärkung der Demokratiekompetenzen in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen ermutigen. Kinder und Jugendliche sollen erleben, dass es sich lohnt, sich einzumischen. Mehr Beteiligung, mehr Demokratie – das gilt für den Schulunterricht ebenso wie für Ganztagsangebote, schulische Projekte und außerschulische Lernorte. Demokratie kann und darf aber nicht nur theoretisch erlernt, sondern muss auch praktisch umgesetzt werden. So hat zum Beispiel der Expertinnenrat im Beteiligungsprozess Bildungsland 2030 empfohlen, die Festschreibung und Verankerung des Konzeptes Klassenrat in die Schülermitwirkungsverordnung geprüft und vollzogen. Das unterstütze ich ausdrücklich und hoffe, es findet am Ende Eingang in das Strategiepapier des SMK.
Ermutigen wollen wir aber auch die Lehrkräfte. Anstatt sie mit Meldeportalen an den Pranger zu stellen, sei es wegen AfD-kritischen Äußerungen oder der geschlechtergerechten Sprache, wollen wir Lehrkräfte ermutigen und bestärken, die Freiheiten der überarbeiteten Lehrpläne zu nutzen. Erst vorgestern kam die Meldung, dass das Abendgymnasium ein Chemnitz eine „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wird. Solche Netzwerke sind aus unserer Sicht für eine erfahrbare und damit wirkungsvolle Demokratiebildung enorm wichtig.
Ermutigen wollen wir schließlich aber auch die Zivilgesellschaft und die vielen Akteure, die unermüdlich schulisch wie außerschulisch Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen leisten. Danke für Ihre wichtige Arbeit. Danke, dass Sie den Angriffen von Demokratiefeinden etwas entgegensetzen.
Es ist an uns, Schule als Orte der Demokratie und Vielfalt stark zu machen, und es ist in diesen Zeiten wichtiger und nötiger denn je. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein Wort aufgreifen, das bereits gefallen ist, nämlich das Wort vom Klassenrat, im Antrag zu finden unter II. 2. Das war nicht umsonst eine wichtige Empfehlung des Handlungskonzepts „W wie Werte“, weil der Klassenrat etwas ganz Tolles macht. Er befähigt Schülerinnen und Schüler, Demokratie und Verantwortung praktisch einzuüben, statt es nur theoretisch – in Anführungsstrichen „gepredigt“ zu bekommen. Diese praktische Erfahrung ist viel wert.
Deshalb haben wir bei der letzten großen Novelle des Schulgesetzes im Jahr 2017 den § 56 explizit um das Konzept Klassenrat ergänzt und die Verankerung in der Verordnung möglich gemacht und dazu hier im Landtag mithilfe eines Entschließungsantrags den Auftrag ausgesprochen, die Schülermitwirkungsverordnung mit mehr Möglichkeiten auszustatten.
Seit 2017 wurde die Schülermitwirkungsverordnung zweimal novelliert, aber kein Klassenrat kam herein. Der Koalitionsvertrag 2019 hat die Forderung noch einmal erneuere, dass „W wie Werte“ umgesetzt werden soll, wobei der Klassenrat immer ein wichtiges Argument war. Auch seither hat sich in der Schülermitwirkungsverordnung noch nichts getan. Das ist nicht nachvollziehbar, denn sie realisiert das weiter.
Es gibt die Landesstrategie „Prävention im Team“, die gemeinsam zwischen SMI, SMK, SMS im Forum des Landespräventionsrates auf den Weg gebracht wurde. Hier arbeiten Jugendhilfe, Schulen, Polizeidienststellen zusammen, und gerade in Ostsachsen wird das sehr vorbildlich umgesetzt. Da wird immer von der PiT – Prävention im Team – gesprochen, von PiT-Ostsachsen-Trias.
Sie besteht an den Schulen aus drei Punkten: Lebenskompetenz, Klassenrat, Konfliktlösung. Das ist das Rezept vor Ort, um Eigenverantwortung zu stärken. Selbstvertrauen, Zivilcourage, Selbstwirksamkeit, Empathie, Toleranz – all das soll jungen Menschen an Schulen vermittelt werden.
Bei Veranstaltungen oder im Internet kann man sich den Präventionsbeauftragten der PD Görlitz, Herrn Thomas, und seine Leidenschaft anschauen, wenn er sagt, wir brauchen den Klassenrat. Dann ist es folgerichtig, dass auch der Expertenrat im Feld Lernen des Bildungslandprozesses im Punkt 1.17 wieder auf die Einführung des Klassenrates drängt. Schöner noch, der Freistaat bietet sogar das Starterset für den Klassenrat an. Das LaSuB ist Herausgeber. Man kann das im Internet für die Schulen und Lehrkräfte bestellen, um loslegen zu können.
Nun kann man sagen, wenn die Realität schon weiter ist, dann ist es nicht so schlimm, dass in der Schülermitwirkungsverordnung der Klassenrat immer noch nicht drinsteht, Hauptsache es wird gemacht. Aber nein, so einfach ist es eben nicht. Verordnungen, Rechtstexte und Hinweise des Ministeriums sind für Schulen und Lehrkräfte relevant.
Wenn man ehrlich ist, ist das auch gut so. Natürlich wollen wir, dass die Schulleitungen und die Lehrkräfte sich an dem orientieren, was die Schulaufsicht, was die Verwaltung ihnen in Verordnungen mitgibt. Umso größer sind der Dank und der Respekt Richtung Ostsachsen, dass sich Schule, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Polizei trotzdem trauen, auch ohne Verankerung in der Verordnung, Klassenräte zu bilden und zu begleiten.
Der Expertenrat sagt zu Recht, Klassenräte brauchen als Gremium verbriefte Rechte und Aufgaben. Der Ort dafür ist die Schülermitwirkungsverordnung. Deswegen ist nicht ganz erklärbar, warum es seit sechs Jahren nicht gelungen ist. Sollte es noch erklärt werden, nur der Hinweis, dass auch wir regelmäßig mit dem Landesschülerrat sprechen. Aber vielleicht muss es gar nicht erklärt werden; denn entscheidend ist der Blick nach vorn. Was die sechs Jahre gebracht haben, die das Konzept Klassenrat nun im Raum schwebt, auch ohne Verordnung, ist eines: Inzwischen ist allen klar, dass das ein wichtiges und wertvolles Instrument ist; inzwischen ist es gut genug und lange durchgeprüft. Deswegen kann man unseres Erachtens nach dem ersten Schritt gleich den zweiten machen und das tun, was der Expertenrat empfiehlt: den Klassenrat nicht nur zu ermöglichen, sondern: „Der Klassenrat sollte als unterstes demokratisches Gremium neben dem Schülerrat verbindlich gemacht werden.“
Wenn es dazu unseren heutigen Antrag noch einmal brauchte, seis drum. Was lange währt, wird gut. Ich freue mich darauf, dass die nächste Novelle der Schülermitwirkungsverordnung sicher dieses Konzept enthält.