Protocol of the Session on July 5, 2023

Ich höre oft, dass bestimmte Leistungen besser in privater Hand aufgehoben wären und dort vor allem effizienter erbracht werden könnten. Solchen Diskussionen stehe ich offen gegenüber. Wettbewerb ist wichtig. Solche Diskussionen brauchen aber eine feste Basis. In solchen Diskussionen bedarf es einer positiven Grundhaltung zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Eine leistungsfähige, serviceorientierte Verwaltung zahlt beträchtlich auf die Stabilität unserer Gesellschaft und auf die Stärkung unserer Demokratie ein. Ja, eine zuverlässige und moderne öffentliche Verwaltung trägt wesentlich zur Akzeptanz unseres Staates bei. Sie trägt den Staat; sie ist Staat.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dieser tragenden Rolle der Verwaltung geht auch eine Verpflichtung einher. Nicht nicht nur das Ob, sondern auch das Wie der Leistungserbringung muss kritisch betrachtet werden. Ja, es muss nicht nur kritisch betrachtet werden; vielmehr sind wir dazu verpflichtet, uns stetig zu verbessern.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist dabei ein wichtiges Werkzeug. Wie lässt sich dieses Werkzeug wirkungsvoll einsetzen? Zunächst muss ich an eine Selbstverständlichkeit erinnern: Die öffentliche Verwaltung ist nach Artikel 20 Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden. Mit den Normen wird in weiten Teilen auch vorgegeben, wie die Verwaltung zu handeln hat. Es braucht also zunächst digital taugliche Rechtsvorschriften, um das Potenzial neuer Technologien voll auszuschöpfen.

Die Realität sieht leider anders aus. Wir arbeiten oft nach Rechtsgrundlagen, die sich am vordigitalen Zeitalter orientieren. Das behindert den Fortschritt mitunter stark. Wir müssen dahin kommen, dass in jeder Vorschrift das Prinzip „digital zuerst“ bzw. „digital first“ gilt. Das heißt, in jeder Vorschrift muss der digitale Vollzug als Standard und nicht als Ausnahme mitgedacht werden.

Auf Regierungsseite haben wir den Digitalcheck für die Entwürfe neuer Landesnormen eingeführt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Auf Bundesebene wird das Onlinezugangsgesetz so angepasst, dass die digitale Option zum Standard wird. Schriftformerfordernisse sollen einfacher elektronisch ersetzt werden können.

Apropos Onlinezugangsgesetz: Über das OZG 1.0, das seit Anfang dieses Jahres vollständig in Kraft ist, wurde viel geschrieben und gesprochen. Es war viel Wahres dabei, aber der Tenor war nicht immer fair. Gerade mit Blick auf die Historie des E-Governments muss man festhalten: Mit

dem Onlinezugangsgesetz 1.0 wurde ein erster starker Impuls bewirkt. Bund, Länder und engagierte Kommunen haben Geld und Personal zusammengenommen und in die richtige Richtung gelenkt. Manchen mag das immer noch zu langsam vorangehen.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Ja!)

Andere können nicht ermessen, wie schwierig es ist, einen Tanker, der jahrzehntelang auf ein und derselben Route gefahren ist, umzulenken. Wieder andere sind ohnehin nicht bereit, Erfolge der Verwaltung wertzuschätzen, auch wenn das Niveau der Erfolge noch ausbaufähig ist.

Mir ist bewusst, dass wir bei der Umsetzung des OZG weiter sein wollten und auch weiter sein sollten. Mir sind jedoch auch die Hürden bekannt, die der Föderalismus, kommunale Selbstverwaltung, blanke Bereichsegoismen, ein den Gesetzeszweck überinterpretierender Datenschutz oder eine fehlende politische Gewichtung der Digitalisierung bereithalten.

Ich bin jedenfalls dankbar für das Engagement der Kolleginnen und Kollegen, die die OZG-Umsetzung in Sachsen vorangetrieben haben. Wir stellen zentral mehr als 50 neue Onlineangebote für Landkreise und knapp 60 neue Onlineangebote für Städte und Gemeinden zur Verfügung. Hinter jedem dieser Onlineangebote stecken mehrere Verwaltungsleistungen. Weitere große Pakete mit Onlineleistungen werden derzeit beschafft und in die Fläche gebracht. Dazu trägt auch die finanzielle Förderung bei, die dieses Hohe Haus zur Verfügung gestellt hat. Dafür danke ich ganz ausdrücklich.

Ich will sagen, das OZG 1.0 hat die Töpfe zum Kochen gebracht. Die Küche ist heiß, die Vorspeise ist serviert, wir müssen jetzt dranbleiben.

Eine Frage, die uns derzeit bewegt, ist, wie wir es schaffen können, dass die zentralen Angebote nun auch tatsächlich und vermehrt durch die Kommunen genutzt werden. Ich stehe dazu in engem Austausch mit den kommunalen Landesverbänden und den weiteren maßgeblichen Akteuren auf kommunaler Ebene. Uns eint das Ziel, dass alle Kommunen an den Tisch kommen, von der Speise probieren, sie für gut befinden und weiter dabeibleiben.

Gleichzeitig arbeiten wir an einer Novellierung des Sächsischen E-Government-Gesetzes. Ich werde vorschlagen, es durch ein Sächsisches Digitalfördergesetz abzulösen. Ein Diskussionspunkt dabei ist, ob und wie die Behörden und Kommunen dazu verpflichtet werden sollen, die Verwaltungsleistungen online zur Verfügung zu stellen, für die wir als Staat zentral fertige Onlineangebote haben.

Ein weiterer Bereich, über den wir diskutieren, ist die Finanzierung. Kleine Kommunen haben oft nicht die Ressourcen, die für die Digitalisierung erforderlich sind.

Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 können wir an mehreren Stellen der kommunalen Familie unter die Arme greifen. Für die Folgejahre werden wir ein dauerhaftes Modell zur Unterstützung im FAG vorschlagen.

Meine Damen und Herren! Gestern habe ich an der Sitzung des IT-Planungsrates teilgenommen. Das ist das Gremium zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung, in dem alle CIOs von Bund und Ländern zusammenkommen. Der Bund hat gestern angekündigt, die finanzielle Unterstützung für die OZG-Umsetzung deutlich zurückzufahren, in wesentlichen Programmteilen bis herunter auf null Euro. Ich kann hier im Hohen Haus nicht wiedergeben, welche Reaktionen das bei den Länder-CIOs ausgelöst hat; jedenfalls war der Besprechungsraum aufgeheizt.

Wenn die Ankündigung des Bundes wahr wird, dann wird uns viel Strom in der Küche fehlen. Doch im Kühlschrank ist noch das Verderbliche und auf dem E-Herd noch das Halbgare. Wir müssen die Ankündigung des Bundes nun erst einmal bewerten und die möglichen Auswirkungen analysieren. Die Signalwirkung ist jedenfalls negativ und entspricht nicht dem Koalitionsvertrag des Bundes.

Nun aber zurück zu den Hauptzutaten für eine moderne Verwaltung. Schauen wir weiter von den Rechtsnormen zu den Abläufen in den Organisationen.

In der Verwaltung sind wir papierbasierte Prozesse so sehr gewöhnt, dass wir oft gar nicht sehen, wie uns ein IT-Werkzeug die Arbeit erleichtern kann. Stattdessen bauen wir bewährte, hoch komplizierte und manchmal auch unsinnige Prozesse in einer Software nach – kein Wunder, dass darin keine spürbare Entlastung liegt.

Ein gutes Fachgesetz und ein gutes Fachkonzept in einer guten Fachorganisation ebnen den Weg für ein sinnvolles IT-Werkzeug.

Ich habe viele Entwicklungen gesehen, die Hoffnung machen. Das digitale Wohngeldverfahren ist fast überall im Freistaat im Einsatz. Richtig effizient wird es sein, wenn in allen Wohngeldstellen vom Antrag bis zum Bescheid alles durchgängig elektronisch bzw. digital in einem System bearbeitet werden kann, und zwar ohne Schnittstellen, die manuell bedient werden müssen.

Oder noch eine digitalisierte Erfolgsgeschichte: Die elektronische Bohranzeige ist ein Musterprozess für ein durchgängiges digitales Antragsverfahren. Ein Bohrunternehmen hat Zugang zum System, stellt seinen Antrag, und alle zuständigen Behörden im Genehmigungsverfahren greifen auf diesen Prozess zu und dokumentieren ihre Tätigkeiten transparent und nachvollziehbar. Mittlerweile gehen 96 % aller Anträge auf diesem Wege ein und werden entsprechend bearbeitet. Das ist moderne digitale Verwaltung, meine Damen und Herren.

Die Beispiele zeigen, Modernisierung und Digitalisierung beginnen nicht bei der IT. Modernisierung und Digitalisierung beginnen in den Köpfen von uns allen: in der Politik, in der Verwaltung, in den Hierarchien, bei den Behördenleitern, im mittleren Management und auch bei der Sachbearbeitung. Verantwortliche, die in der Papierwelt der Vergangenheit denken, werden mit neuen Technologien keine effizienten und modernen Verwaltungsabläufe erschaffen. Der Rechtsrahmen, die Organisation und der Faktor Mensch sind entscheidend.

Worauf kommt es beim Faktor Mensch an, wenn wir mehr Service und mehr Leistung in der Verwaltung wollen? – Auf die Digitalkompetenz. Die Bediensteten sollen sich nicht mehr fragen, ob und gegebenenfalls wie es digital funktionieren kann. Sie müssen überzeugt sein, dass es nur digital funktionieren kann, und dann nach entsprechenden Wegen suchen.

Dieses neue Bewusstsein muss schon in der Ausbildung entwickelt werden. Die Generation Z kennt nur die Welt mit Internet. Diese jungen Menschen bekommen einen Kulturschock, wenn wir sie mit der tradierten Verwaltungspraxis konfrontieren. Junge Leute, die im Fachbereich Digitale Verwaltung an der Hochschule Meißen studieren, können wichtige Impulse in ihre Ausbildungsbehörden tragen, wenn man sie denn lässt.

Führungskräfte, die am Fortbildungszentrum innovative Verwaltung lernen, können künftig Digital Leadership praktizieren. Diese Personen wissen, dass gutes Teamwork und eine ausgewogene Balance von Leitlinien wichtig sind, um eigenverantwortliches Arbeiten zu ermöglichen.

Oder unsere Digitallotsen Sachsen, die bereits in über 120 sächsischen Städten und Gemeinden Digitalnavigatoren fortgebildet haben: Sie coachen die kommunalen Bediensteten, machen sie digital fit und knüpfen so Stück für Stück ein Kompetenznetzwerk, das hoffentlich bald ganz Sachsen überspannt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben keine andere Wahl: Wir müssen jetzt wissen, wie das Menü aussehen soll und was es braucht, damit es am Ende allen schmecken kann und wir nicht alleine am Tisch sitzen. Der Fachkräftemangel ist jetzt schon spürbar und er wird fortschreiten. Das setzt bei allen modernen Arbeitgebern ein Umdenken voraus. Ich sagte es eingangs schon mit Blick auf die speziellen IT-Bereiche: Die Guten haben die Wahl und müssen von uns umworben werden.

Wir bewerben uns künftig bei potenziellen Arbeitnehmern mit attraktiven Rahmenbedingungen und sinnstiftender Tätigkeit. Die Marke „Mach was Wichtiges!“ hat bereits eine gute Wirkung entfaltet. Die Fähigkeiten entscheiden, wen wir gewinnen wollen, und nicht die Herkunft oder die ethnische Zugehörigkeit. Eine moderne sächsische Verwaltung setzt deshalb auch auf Internationalität und fachliche Diversität. Die besten Entscheidungen, die auch breit akzeptiert sind, werden von Gruppen getroffen, die mehrere Perspektiven berücksichtigen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme zum Schluss und fasse zusammen:

Erstens. Die demografische Entwicklung in Sachsen folgt dem Trend der Vorjahre. Wir werden weniger, und wir werden älter, auch und gerade in der Verwaltung.

Zweitens. Die Personalausstattung im öffentlichen Dienst und die öffentliche Investitionsquote sind wichtige Stellschrauben für die Leistungsfähigkeit der Verwaltung.

Drittens. Wir brauchen eine leistungsfähige Verwaltung, um als Standort im globalen Wettbewerb zu bestehen.

Viertens. Digitalisierung beginnt in den Köpfen. Sie fordert optimierte Strukturen und Abläufe, und sie braucht einen ermöglichenden Rechtsrahmen.

Fünftens. Es braucht Geduld und starke Unterstützung sowie eine nachhaltige Finanzierung, bis sich die Wirkung der Digitalisierung der Verwaltung entfalten kann.

Im übertragenen Sinne bedeutet das: Die Digitalisierung der Verwaltung ist für die Modernisierung des Staates wie ein Gewürz für unser Essen: überall drin, um Geschmack zu geben, aber allein macht es nicht satt.

Die richtige Mischung aus personellen und finanziellen Ressourcen, die Optimierung der Organisationen, ein Rechtsrahmen, der ermöglicht und nicht verhindert, und letztendlich passende technische Unterstützung machen das Menü rund und das Ziel erreichbar: eine moderne Verwaltung, die als zuverlässiger Dienstleister anerkannt und als attraktiver Arbeitgeber geschätzt wird.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Ich danke Herrn Staatssekretär Prof. Popp. Wir kommen nun zur Aussprache über die Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten und SPD 12 Minuten. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose, wenn gewünscht.

Wir beginnen mit der AfD-Fraktion; das Wort erhält Herr Kollege Urban.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ So steht es im Grundgesetz und so sollte es tatsächlich auch sein; denn die Bürger, die Unternehmen, die Steuerzahler dürfen erwarten, dass die staatliche Verwaltung personell bestmöglich besetzt wird, um bestmögliche Arbeit für unser Gemeinwesen zu leisten.

Nun schauen wir aber einmal, wie es in Sachsen läuft. Ähnlich wie Robert Habeck mit dem Graichen-Clan in seinem Bundesministerium hat sich die grüne Justizministerin Katja Maier auch in ihrem Hause einen grünen Clan angeschafft. Was dabei auffällt: Juristen sind im Justizministerium Mangelware. Es ging bei der Anstellung offensichtlich vor allem um die richtige Gesinnung. Oder wie wollen Sie den sächsischen Bürgern erklären, dass im Justizministerium zufällig Sozialwissenschaftler, die früher für die GRÜNEN zur Wahl antraten, Toppositionen bekamen?

Wie wollen Sie den sächsischen Bürgern erklären, dass im Justizministerium – wiederum rein zufällig – Historiker unterkamen, die früher – rein zufällig – bei der grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung beschäftigt waren? Und wie

wollen Sie es den sächsischen Bürgern erklären, dass wiederum in diesem Justizministerium abermals – rein zufällig – ein grünennaher Architekt angestellt wurde, nicht etwa für die Inneneinrichtung, sondern für die politische Bildung? Eignung, Befähigung, fachliche Leistung oder doch eher das grüne Parteibuch?

Über das Wirtschaftsministerium von Herrn Dulig und das Sozialministerium von Frau Köpping ließen sich ähnliche zufällige Anstellungen schildern.

Der Gipfel der politischen Instinktlosigkeit war aber, dass auch die Frau des Ministerpräsidenten auf einer zuvor neu geschaffenen Stelle im Ministerium unterkam. „Wie der Herre, so‘s Gescherre“, sagt der Volksmund.

(Beifall bei der AfD – Dirk Panter, SPD: Was soll das? Zum Thema!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den grünen, den roten und den schwarzen Filz gibt es nicht nur in Berlin, sondern auch in Sachsen, weil sich die Altparteien leider auch bei uns den Staat zur Beute gemacht haben,

(Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD)