Gleichwohl mangelt es nicht an entsprechenden Informationen gegenüber diesem Hohen Haus. Die dem Landtag in mehreren Drucksachen und im Ausschuss übermittelten Informationen wurden nunmehr in einem ordnungsgemäßen Bericht nachgeliefert. Aus dem vorliegenden Bericht wird ersichtlich, dass neben der Schaffung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen und strukturellen Voraussetzungen die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ sowohl durch das Kultusministerium als auch des Landesamtes für Schule und Bildung umfassend fachlich begleitet und unterstützt wird.
Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der betreffenden Schulordnungen wurden detaillierte Leitfäden zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen bzw. Oberschulen+ erarbeitet und auf dem Bildungsserver veröffentlicht. Damit erhalten interessierte Schulträger und Schulen hilfreiche Orientierung und Unterstützung. Außerdem wird so ein einheitliches Vorgehen der Schulaufsicht von Anfang an abgesichert.
Schulentwicklung ist ein andauernder Prozess. Deshalb werden die Leitfäden in geeigneten Abständen geprüft und auf der Grundlage gewonnener Erfahrungen und Erkenntnisse fortgeschrieben. Des Weiteren wurden Hinweise zur Erarbeitung einer Stundentafel für die Sekundarstufe 1 an der Gemeinschaftsschule erarbeitet und allen Schulen über den Bildungsserver zur Verfügung gestellt. Da die konkrete Ausgestaltung der Stundentafel ausschließlich in der Eigenverantwortung der Schule liegt, dienen die Hinweise den Schulen als Unterstützung bei der anspruchsvollen Aufgabe der Erarbeitung einer schulspezifischen Stundentafel.
Das Landesamt für Schule und Bildung stellt prozessbegleitend eine FAQ-Liste zusammen. Alle Fragen, die in bisherigen Beratungen und Zusammenkünften immer wieder aufgetreten sind bzw. auftreten, werden für interessierte Schulträger und Schulen darin beantwortet. Wir lassen die Schulen nicht allein, die sich bereits zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ entschieden haben. Hierzu sind insbesondere Fortbildungsangebote zur differenzierten Förderung wichtig. Den Lehrerinnen und
Lehrern stellen wir diese sowohl über den Fortbildungskatalog als auch im Rahmen der schulinternen Lehrerfortbildung zur Verfügung und wir werden künftig auf noch gezieltere Angebote achten.
Die Gemeinschaftsschulen werden konzeptionell-inhaltlich durch das Kultusministerium eng begleitet. Es finden regelmäßig Gesprächsrunden mit den Schulleitungen der einzelnen Schulen und Besuche der Schulen vor Ort statt. In den Gesprächen und Schulbesuchen werden unter anderem aktuelle Fragen der weiteren Schulentwicklung erörtert und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Im engen Kontakt stehen die zuständigen Kolleginnen und Kollegen meines Hauses auch mit dem Verein „Länger gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen e.V.“. So hat mein Haus beispielsweise den ersten Gemeinschaftsschultag des Vereins im November 2022 sowohl finanziell als auch mit inhaltlichen Beiträgen unterstützt. So ist es auch für den zweiten Fachtag in diesem Jahr zugesagt.
Aktiv fördern wir derzeit den Transfer von Elementen des Schulversuchs der Universitätsgemeinschaftsschule Dresden an interessierte Schulen im ostsächsischen Raum. Für die Umsetzung des Transferprojekts Schulentwicklung in Ostsachsen stellt das SMK ab dem Schuljahr 2023/24 zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung zur Einrichtung dieser Schulform obliegt der Schulgemeinschaft und dem Schulträger. Das Kultusministerium und das Landesamt für Schule und Bildung haben die Rahmenbedingungen geschaffen. Wir begleiten, qualifizieren und unterstützen die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen. Nur müssen diese zeigen, dass sie die von einigen in sie gesetzten hohen Erwartungen tatsächlich erfüllen können. Die Voraussetzungen sind geschaffen: nicht schlechter gestellt als andere Schularten, aber eben auch nicht besser, sondern im besten Sinne gleichberechtigt. Ich empfehle daher diesen Antrag abzulehnen.
Herr Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für das Schlusswort; bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich zuerst für die Redebeiträge von Christin Melcher, Sabine Friedel und auch bei Ihnen, Herr Minister, bedanken.
Nein. Es ist schön, dass Sie gesprochen haben, ich möchte aber eindeutigen Widerspruch anmelden. Herr Gasse, wir kommen an der Stelle nicht zueinander. Das Bild, welches Sie zeichnen, dass alles ganz wunderbar ist und dass wir ganz vorn dran sind, stimmt nicht. Ich kann
nur sagen: Nein, sind wir nicht. Wenn wir uns die harten Fakten ansehen, kommen wir zu diesem Schluss. Mir liegt nichts ferner, als draußen herumzulaufen und Dinge schlechtzumachen. Sie wissen, dass das nicht meine Art ist. Aber wir haben Unterrichtsausfall, die Überlastung der Lehrkräfte, wir haben Schulabgänger, die sagen, dass sie in Größenordnungen nicht auf die Zukunft vorbereitet sind.
Natürlich hat das etwas damit zu tun. Sabine Friedel hat recht. Wenn wir uns im internationalen Vergleich platzieren wollen, müssen wir schauen, was in anderen Ländern anders gemacht wird. Wenn die Standards in anderen Ländern so sind und wir sie nicht haben, käme es doch zumindest auf den Versuch an. Auf diese Debatte lassen Sie sich gar nicht ein. Sie stehen immer hier und sagen, eigentlich ist alles ganz wunderbar und Leute wie ich sollen aufhören zu
meckern. Dagegen verwehre ich mich, weil ich nicht meckere, sondern der Meinung bin, dass das, was nicht gut läuft, geändert werden muss. Dafür stellen wir solche Anträge. Das kann man blöd finden. Wir finden es gut. Wir werden nicht aufhören, solche Anträge zu stellen.
Ich stelle nun die Drucksache 7/13709 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Bei einigen Dafürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Inhalt dieses Antrags ist die Ermächtigung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, die Vertrauensleute und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den sächsischen Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung zu wählen.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich stelle die Drucksache 7/13691 daher direkt zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Drucksache beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Löffler, das Wort? – Das sehe ich nicht. Ein anderer Abgeordneter? – Wünscht auch nicht das Wort.
Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
in der Drucksache 7/13726 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist der Drucksache 7/13726 zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum Antrag in der Drucksache 7/13543 mit dem Thema „Öffentlichen Zugang gewährleisten Übertragung von BeninBronzen aus sächsischen Beständen stoppen“ und zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag in der Drucksache 7/13653 mit dem Thema „Sicher im Wasser – Schwimmgutscheine für Schüler weiter fördern“ angekündigt.
Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/13543 das Wort. Es beginnt Kollege Kirste von der AfD-Fraktion, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch besitzt unser Freistaat Sachsen die zweitgrößte Sammlung von Benin-Bronzen in Deutschland. Die Betonung liegt allerdings auf „noch“. Drei wurden bereits an Nigeria übergeben, und wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, ist der Rest auch nicht mehr lange da. Dagegen wollen und müssen wir uns stellen, und ich erkläre auch gleich warum.
Liebe Abgeordnete, wir können jetzt viel darüber diskutieren, ob und in welchen Fällen solche Rückgaben moralisch geboten sind oder nicht. Eines steht zuallererst fest: Deutschlands Regierung und damit auch die sächsische Regierung hat sich von Nigeria plump über den Tisch ziehen lassen. Warum? Weil alle Bronzestatuen nur in das Privateigentum des Ex-Königs vom ehemaligen Königreich Benin gehen und nicht, wie vereinbart, in einem Museum ausgestellt werden. Sie alle sollen künftig Privateigentum werden. Das nigerianische Volk hat davon allerdings nichts.
Stört dies aber die Bundesregierung? Zeigt sie oder die sächsische Regierung Verantwortung für den Erhalt der bedeutenden Kunstwerke? Sie werden die Reaktion kennen: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock ignoriert das natürlich beflissen, und die Kulturministerin Roth grinst erhaben. Hauptsache, die grüne Pseudomoral stimmt. Die Übergabe erfolgte ganz mildtätig und natürlich völlig ohne irgendwelche Auflagen.
Meine Damen und Herren, eine überwältigende ethnologische Sammlung dieser Qualität übergibt man doch nicht wie ein altes Sofa. Wir beantragen daher, dass die Übergabe der sächsischen Benin-Bronzen sofort gestoppt wird. Zumindest solange, bis sichergestellt werden kann, dass diese allen Nigerianern schlussendlich zugutekommen.
Ich möchte Sie noch etwas fragen: Haben Sie eigentlich überlegt, dass Sie mit solchen fragwürdigen Herausgaben