Es sollte der bildungspolitische Fortschritt sein. Von dem Fortschritt ist leider nicht viel übrig geblieben. Ich will nicht sagen, ich habe es geahnt. Aber ich habe es geahnt. Damals wurde über eine an Stellen doch irgendwie sinnentleerte Variante abgestimmt. Der politische Wille der CDU war – das muss ich sagen – maßgeblich; denn Sie, werte CDU-Fraktion, wollten die Gemeinschaftsschulen nicht so richtig und können sich bis heute nicht ernsthaft damit anfreunden.
Was hat man damals gemacht? Man hat zu viele rechtliche und bürokratische Hürden für die Einrichtung und Gründung von Gemeinschaftsschulen eingerichtet, sodass es faktisch sehr schwierig ist, eine Gemeinschaftsschule zu gründen. Damit war uns schon damals klar, dass es nur wenige geben wird. Ich hatte das auch dem Hohen Hause explizit so mitgeteilt.
Um es einmal an Zahlen festzumachen und in die Gegenwart zu schauen, damit Sie wissen, worüber wir reden: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2020 wurden in Sachsen bisher lediglich vier Gemeinschaftsschulen und drei Oberschulen+ gegründet. Zum Vergleich: In Thüringen wurde 2011/2012 die Gemeinschaftsschule eingeführt. Heute gibt es dort insgesamt 75 Gemeinschaftsschulen. In Sachsen-Anhalt wurde 2013/2014 die Gemeinschaftsschule eingeführt, und dort gibt es heute bereits 47.
Bei der aktuellen Entwicklung in Sachsen werden es 2033, also in zehn Jahren, vermutlich 13 oder 14 Gemeinschaftsschulen sein. Das ist nicht gut und wird der gesetzlichen Verpflichtung, wie ich finde, nicht gerecht, Gemeinschaftsschulen in allen Belangen gleichberechtigt zu behandeln. Ich hatte bis heute gehofft, dass die Zahlen nicht stimmen und noch irgendwo Gemeinschaftsschulen versteckt sind, die wir LINKEN nicht sehen. Aber laut des Berichts zur Bilanz der Gemeinschaftsschulen, den Kultusminister Christian Piwarz heute vorgelegt hat und der lange überfällig ist, stimmen die Zahlen. Es gibt noch eine Handvoll Schulen, die sich im Moment auf den Weg zur Gemeinschaftsschule machen oder dies zumindest planen.
Dass der Bericht als Forderung unseres Antrags nun vorliegt, feiere ich hart, und ich kann beruhigt mit dem Gefühl in die parlamentarische Sommerpause gehen, dass unser Antrag als Knaller-Erfolg in meine persönliche Parlamentsgeschichte eingehen wird. Der Teil der umfassenden Bilanz und Transparenz über die Entwicklung der Gemeinschaftsschulen in Sachsen bis zum Jahresende – dahinter können wir einen Haken setzen. Zudem wollen wir schon sehr genau wissen, welche Hindernisse und Probleme es bei der Antragstellung und den weiteren Handlungsbedarfen gibt.
Apropos Hindernis: Aus der Arbeit des Vereins „Länger Gemeinsam Lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen“ wissen wir, dass zusehends Schulleitungen davon die Finger lassen wollen, weil es – so wird es zumindest erzählt – vonseiten der entsprechenden Stellen nicht nur keine Unterstützung gibt, sondern offenbar mitgeteilt wird, dass bei der Gründung einer Gemeinschaftsschule Lehrkräfte die Schule verlassen würden und es damit zum Unterrichtsausfall käme.
Dazu kann ich nur sagen: Wenn das stimmt, dann ist das keine Art des Umgangs, wenn wir über gleichberechtigte Schularten sprechen.
Aus diesen Gründen fordern wir im zweiten Teil unseres Antrags, die Einführung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen aktiv – und wir meinen wirklich aktiv – zu fördern. Angesichts der geringen Zahlen an Gemeinschaftsschulen ist das meiner Meinung nach dringend notwendig.
Das fängt bei einer gründungsfreundlichen Verwaltungspraxis in der Schulverwaltung und der Schulaufsichts- behörde an und hört bei einer attraktiven und unbürokratischen Unterstützung von Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Schulträgern, die eine Gemeinschaftsschule gründen und ausbauen wollen, auf. Natürlich fordern wir des Weiteren den Einsatz von Regionalmitarbeiter(inne)n als Ansprechpartner(innen), das Mitdenken aller sozialen Schichten, einen Erfahrungsaustausch der Projekte und Initiativen usw. usf.
Dem Grunde nach hat es Sachsen wirklich bitter nötig; wir sprachen vorhin schon darüber. Ich bin mir sicher, dass Gemeinschaftsschulen weitaus mehr Möglichkeiten bieten würden, für die akuten Probleme wie Unterrichtsausfall, eine hohe Quote von Nachhilfe und Schulabgänger(inne)n ohne Abschluss, den Lehrkräftemangel etc. Lösungen anzubieten, mit jahrgangsübergreifendem Lernen die Möglichkeit zum selbstbestimmten, projektbezogenen Lernen, Lehrkräfte, die weniger überlastet sind, und vor allem, auf eine frühzeitige Trennung, die oft eine soziale Ursache hat, zu reagieren.
Gemeinschaftsschulen helfen gegen soziale Ungleichheit. Das ist ein Fakt. Die Chancen, einen höheren Schulabschluss zu erwerben, gelten dann auch für Kinder, deren Eltern nicht so viel Geld in der Tasche haben oder die aus migrantischen Elternhäusern kommen. Der positive Effekt einer Gemeinschaftsschule ist nun einmal wissenschaftlich belegt.
Wie sehr sich das viele Eltern wünschen und es auch kommunal unterstützt wird, sehen wir gerade in Dresden. Da gab es nicht nur einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD im Dresdner Stadtrat, sondern auch Eltern, die viel mehr Gemeinschaftsschulen fordern – zu Recht, wie ich finde. Denn aktuelle Zahlen sagen, dass an den beiden Gemeinschaftsschulen in Dresden – ich zitiere die „DNN“ – „bei der Anmeldung für das kommende Schuljahr mehr als 70 Kinder abgewiesen werden“. Diese wurden an Gymnasien und Oberschulen umgelenkt, „weil es keine adäquaten Alternativen gibt“. Es gibt also definitiv zu wenig Gemeinschaftsschulen.
Nein, es war und ist kein Systemsturz, obwohl einige im Hohen Hause das scheinbar als solchen empfinden. Aber darüber möchte ich gar nicht reden. Ich möchte vielmehr darüber sprechen, was wir lehren und lernen sollten. Bildung muss unbedingt mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten, und wenn wir die Entwicklung ehrlich analysieren, ist ein Schluss nur folgerichtig: Gemeinschaftsschulen sind unabdingbar. Es nützt nichts, sich weiter mit PISA zu rühmen, wenn die gesellschaftliche Lage und die Lage der Schulen so sind, wie sie sind. Wir sollten nicht Schülerinnen und Schüler umlenken, sondern innerhalb der Bildungspolitik grundsätzlich umsteuern.
Das „Bildungsland 2030“, so gut wir den Prozess finden, ist leider noch lange hin, für bestimmte Probleme wahrscheinlich sogar zu lange. Natürlich müssen wir uns im Hohen Hause und gesellschaftlich darüber verständigen, was wir unter Bildung im Gesamten verstehen und was alles dazugehört. Eine Kultur des lebenslangen Lernens, die alle mitnimmt und zu Zusammenhalt und Demokratie befähigt, fänden wir richtig. Dazu gehört in meiner Welt selbstverständlich auch die Gemeinschaftsschule, wenn möglich, an sehr vielen Stellen.
Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Gasse.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Drucksache beantragt die Fraktion DIE LINKE nicht nur die Vorlage eines Berichts des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Entwicklung der Gemeinschaftsschulen in unserem Freistaat Sachsen; darüber hinaus wünschen sich die Antragsteller nicht weniger als eine Sonderbehandlung für Gemeinschaftsschulen. Wir hörten gerade den Beitrag von Frau Neuhaus-Wartenberg.
Na ja, schauen wir einmal. – Ihre Forderung nach zusätzlichen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Gemeinschaftsschulen betrifft insbesondere das Lehrpersonal sowie die Ressourcen. Allerdings geht dieser Wunsch weit über das Maß der Förderung und Unterstützung hinaus, die alle anderen Schularten im Freistaat Sachsen erhalten.
Des Weiteren soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem angebliche Hindernisse für die Gründung abgebaut werden sollen. Nun, meine Damen und Herren, der Antragstext ist zwar lang, aber irgendwie haben die Kollegen vergessen, zu erwähnen, um welche Hindernisse es sich dabei eigentlich handeln soll. Vielleicht – das ist für mich naheliegender – liegt es daran, dass es keine Hindernisse gibt. Die Gemeinschaftsschule in Sachsen ist eine Schulart wie jede andere auch.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, Gemeinschaftsschulen einzuführen, um interessierten Eltern und Kindern die Möglichkeit zu eröffnen, länger gemeinsam zu lernen. Es handelt sich hierbei um eine gleichberechtigte Schulart, ich betone: um eine neben Grundschule, Oberschule und Gymnasium gleichberechtigte Schulart.
In einem Punkt, verehrte Kollegin Neuhaus-Wartenberg, haben Sie recht: dass meine Kollegen der CDU-Fraktion und auch ich das gegliederte sächsische Schulsystem als ganz klar das bessere und erfolgreichere ansehen.
Es ist besser hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit, und es ist besser und erfolgreicher, wenn es um die Förderung der Leistungsbereitschaft der Schüler geht.
Individuelle Kompetenzen von Schülern können besser unterstützt und soziale Aspekte besser berücksichtigt werden. Last, but not least: Auch für die Aufarbeitung bestehender Lerndefizite ist das gegliederte sächsische Schulsystem besser als jedes andere in Deutschland geeignet.
Dennoch hat sich die Koalition politisch auf die Einführung der Gemeinschaftsschule verständigt. Mit der Leipziger Modellschule wurde mit Beginn des Jahres 2021/2022 die erste Gemeinschaftsschule als staatlich genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft eingerichtet, ebenso die Freie Keulenbergschule als erste Oberschule+. 2023 folgten mit der Universitätsgemeinschaftsschule Dresden und der Gemeinschaftsschule Campus Cordis in der Albertstadt zwei weitere Gemeinschaftsschulen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Vorlage des Berichts des SMK zur Entwicklung der Gemeinschaftsschulen und um wirklich fundierte Aussagen darüber treffen zu können, werden wir wohl erst Anfang Januar 2024 über ausreichendes Datenmaterial verfügen. Mit Beginn des Berichtszeitraums zum Januar 2021 gab es noch keine Gemeinschaftsschulen bzw. Oberschulen+ in Sachsen. Die beiden Schulen, die im Laufe des Jahres 2021 gegründet wurden, hatten während der Corona-Pandemie zunächst einen stark eingeschränkten Schulbetrieb durchlaufen. Erst ein Jahr später kamen zwei weitere Gemeinschaftsschulen hinzu.
Ich bin mir sicher, dass diesem Hohen Haus Anfang 2024 erstmals ein Bericht vorliegen wird, der auf einer ausreichenden Datengrundlage basiert und wirklich belastbare Aussagen treffen kann.
Zur Förderung der Gründung von Gemeinschaftsschulen oder der Umwandlung einer bestehenden Schule in eine Gemeinschaftsschule haben wir alle erforderlichen gesetzlichen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen geschaffen. Wie für jede andere Schulart wird die fachliche Beratung und Begleitung von interessierten, von bestehenden oder neu gegründeten Gemeinschaftsschulen durch das Landesamt für Schule und Bildung sichergestellt. Die Gemeinschaftsschule in Sachsen genießt also keinen Sonderstatus.
An die Gemeinschaftsschule in Sachsen werden die gleichen qualitativen Erwartungen gerichtet wie an jede andere Schulart auch. Das betrifft die Beschulung, die zu erreichenden Bildungsabschlüsse und die Lehrpläne. Die gebotene Gleichbehandlung aller Schularten führt zwangsläufig dazu, dass zusätzliche Maßnahmen zugunsten einer Schulart – hier der Gemeinschaftsschule – abzulehnen sind. Da mit Blick auf die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen keine Defizite bei der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen bestehen, bedarf es auch keines Gesetzentwurfs. Eines kann man jedoch jetzt schon feststellen: Trotz guter, gesetzlich sicherer Rahmenbedingungen
und Ressourcenzuweisung findet die Gründung und Umwandlung von bestehenden Schulen in Gemeinschaftsschulen nur unterdurchschnittlich statt.
Das bedeutet unserer Ansicht nach und weist deutlich darauf hin, dass das gegliederte sächsische Schulsystem seitens der Eltern, der Schüler und der Schulen selbst als das geeignetere und erfolgreichere angesehen und somit für besser gehalten wird. Deshalb bitten meine Fraktion und ich um Ablehnung des Antrags.
Für die CDUFraktion sprach Kollege Gasse. Nun spricht Kollege Peschel für die Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Lehrermangel, fehlende Schulleitungen, Unterrichtsausfall in Größenordnungen, überfüllte Klassen, überlastete Lehrer, verhaltensauffällige Schüler, Schüler unterschiedlichster Kulturkreise, Schüler, die wenig oder gar kein Deutsch sprechen – das ist leider sächsischer Schulalltag. Unsere Schulen sind am Limit.
Der Antrag der LINKEN leistet keinen Beitrag, die Schulprobleme zu lösen oder das Bildungsniveau in Sachsen zu stärken. Den LINKEN geht es einzig und allein darum, ein ideologisches Projekt voranzutreiben, weil es ihrer Meinung nach nicht genug Gemeinschaftsschulen in Sachsen gibt.
Das ist schön. – Im Antrag steht auch nichts von einer grundlegenden Verbesserung der gesamten Situation aufgrund von Erfahrungen aus anderen Bundesländern; denn die gibt es nicht.
Es gibt kein einziges Bundesland, das aufgrund von Gemeinschaftsschulen bessere Bildungsergebnisse vorweisen kann. Über unsere Kritikpunkte zur Gemeinschaftsschule haben wir uns bereits im Zuge des Volksantrags umfassend geäußert. Wir von der AfD verfolgen einen anderen Bildungsansatz als die LINKEN. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab.
Kollege Peschel sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Melcher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.
ziemlich genau einem Jahr haben wir im Hohen Haus im Rahmen einer Aktuellen Debatte auf Antrag der SPD-Fraktion bereits eine Zwischenbilanz zum längeren gemeinsamen Lernen gezogen. Sofern mit dem Antrag der LINKEN der Eindruck entstehen sollte, wir hätten mit der Einführung der Gemeinschaftsschule einen Haken hinter das Thema gemacht, so kann ich sagen, das ist mitnichten der Fall.