Protocol of the Session on July 5, 2023

Das führt mich direkt zum dritten Punkt. Das Bund- Länder-Programm formulierte das Ziel, die schulischen Entwicklungsmöglichkeiten talentierter Kinder und Jugendlicher, unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status, zu fördern. Im Programm soll, so heißt es, besonderes Augenmerk auf die Potenziale von Kindern und Jugendlichen aus weniger bildungsnahen Elternhäusern, insbesondere mit Migrationshintergrund, sowie auf die Ausgewogenheit der Geschlechter, insbesondere der Mädchen, im MINT-Bereich gerichtet werden.

In der schon erwähnten Broschüre des Bundesbildungsministeriums heißt es: Hochbegabte mit Migrationshintergrund, die nicht in ihrer Muttersprache unterrichtet werden, bleiben oft unerkannt und erhalten daher oft keine optimale Förderung.

Ich möchte ganz deutlich unterstreichen, was meine Bundestagskollegin Beate Walter-Rosenheimer sagte: Wir wollen nicht Eliten fördern, sondern Talente. Wir sehen es als wichtige Aufgabe an, den sogenannten Matthäus-Effekt „Wer hat, dem wird gegeben“ zumindest ein Stück weit abzuschwächen. Wir stellen uns der Herausforderung, auch bisher unterrepräsentierte Gruppen zu erreichen.

Uns BÜNDNISGRÜNEN ist es wichtig, dass allen Familien ein niedrigschwelliges, gut erreichbares Beratungsangebot zur Verfügung steht. Zudem sollen ein transparentes, faires Aufnahmeverfahren sowie Unterstützung bei der Schülerbeförderung oder bei außerhäuslicher Unterbringung den Zugang auch für die begabten Schülerinnen und Schüler sichern, die zu Hause nicht deutsch sprechen oder aus einkommensschwachen Haushalten kommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Begabungs- und Begabtenförderung ist ein Element von Bildungsgerechtigkeit. Mit unserem Antrag unterstreichen wir das einmal mehr. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsministerin Barbara Klepsch)

Für die SPD Frau Abg. Friedel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Gelegenheit nutzen, kurz zu illustrieren, warum es für uns als SPDFraktion so wichtig ist, von Begabungsförderung zu sprechen. Begabungsförderung zu sagen heißt, einen anderen Blick auf Kinder und Jugendliche zu nehmen, weil es falsch ist, Menschen in begabt und unbegabt einzuteilen oder Schülerinnen und Schüler in leistungsstark und leistungsschwach. Warum? Weil die Wirklichkeit anders ist, weil Menschen in Wirklichkeit anders sind. Menschen sind vielfältig, sie haben unterschiedliche Fähigkeiten und Talente, unterschiedliche Begabungen oder salopp gesagt: Keiner kann alles, aber irgendwas kann jeder.

Es gibt Kinder, die haben ein total intuitives Verständnis von Zahlenräumen, die können rechnen, schon bevor sie überhaupt in die Schule gehen. Aber entlang einer geraden Linie schneiden – oje, schwierig. Dann gibt es andere Grundschüler, die sind wahre Leseratten. Sie verschlingen zwei, drei Bücher pro Woche, aber zu verstehen, warum zwei plus zwei dasselbe sein soll wie zweimal zwei, das dauert bei denen lange. Also: Nicht jeder ist in allen Fächern gleich gut, nicht jeder ist allen Bereichen gleich gut. Das ist im Übrigen auch der Grund, warum wir sagen, es macht keinen Sinn äußerlich zu differenzieren, wir brauchen Binnendifferenzierung in den Schulen.

Aber mal weg von der Struktur. Der Punkt ist, dass Schule und Bildung nicht nur dafür da sind, jeden in den gängigen Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen und auch Singen und Malen zu unterweisen. Sie sind auch nicht nur dazu da, Allgemeinwissen zu vermitteln. Das ist das Minimum. Die Schule muss es tatsächlich schaffen, bei jedem herauszuarbeiten, wo er über besonderen Talente, Fähigkeiten, eben über seine Begabung verfügt. Da sind wir noch nicht gut genug. Wo schlägt sich denn nieder, wenn ein junger Mensch über eine besonders gute Feinmotorik verfügt, besonders geschickt ist? In welchem Schulfach hat man so etwas? Das gibt es nicht. Aber vielleicht sind das junge Menschen, aus denen mal eine tolle Goldschmiedin

wird oder ein super Zahntechniker. Der weiß das aber in der Schule meist noch nicht. Oder wenn ein junger Mensch besonders begabt ist im Moderieren von Gruppen, im Lösen von Konflikten, darin, verschiedene Interessen von unterschiedlichen Leuten in eine gemeinsame Problemlösung zu überführen. Das sind Begabungen, die in der Schule noch nicht entwickelt werden.

Wenn ich mir anschaue, welche Empfehlungen die Expertenräte im Prozess Bildungsland 2030 vorgelegt haben, dann sehe ich gerade im Bereich Lernen viele Empfehlungen, die dazu beitragen werden, Begabungsförderung in Sachsen wirklich an allen Schulen zu etablieren. Schlagen Sie einmal besonders die Maßnahmen 4.5 oder 2.8, 2.10, 2.11 oder im Sechserbereich 6.6 oder 6.9 nach. Das sind alles wichtige Impulse, die wir an allen Schulen brauchen, um in eine flächendeckende Begabungsförderung in Sachsen zu kommen.

Insofern verstehen wir den Antrag auch als kleinen Beitrag zum Prozess Bildungsland 2030. Das wird nicht der letzte sein. Wir bitten um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

Für die AfDFraktion Frau Jost, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag ist aus unserer Sicht grundsätzlich zu befürworten. Meine Fraktion wird deshalb diesem Antrag zustimmen und wir hoffen, dass es nicht nur Tinte auf dem Papier bleibt.

Rund 2 % der Bevölkerung weisen einen IQ größer als 130 auf. Sie sind damit weit überdurchschnittlich intelligent bzw. hochbegabt. Meine Damen und Herren, wer kennt nicht eine Familie, ist nicht selbst Mutter oder Vater eines Kindes, die nicht in das Schema einer Regelschule hineinpassen? Eltern und Lehrer wissen mit dem Kenntnisstand von heute, dass durchaus eine Hochbegabung vorliegen kann. Seit 15 Jahren gibt es nun die Beratungsstelle für Begabtenförderung. Erreichbar ist sie bis heute nur per EMail. Doch was heißt Hochbegabung? Über wen sprechen wir hier? Noch einmal: Rund 2 % der Bevölkerung weisen einen IQ größer als 130 auf.

Schauen wir uns in den sächsischen Schulen um. Aktuell lernen rund 400 000 Schüler an allgemeinbildenden Schulen. Rein rechnerisch wären das 8 000 Schulkinder über alle Klassen hinweg, die hochbegabt sind. Bei den Schulanfängern wären es 800 jedes Jahr. Schauen wir in die Kita, da sind es auch noch mal rein rechnerisch rund 780 Vorschüler jährlich. Insgesamt sind das doch eine Menge Kinder, die wir hierbei in den Blick nehmen müssen, die wir nicht vergessen dürfen. Doch wie viele Kinder werden tatsächlich als hochbegabt erkannt? Wie viele Kinder, Eltern, Pädagogen kann die Beratungsstelle zur Begabtenförderung jedes Jahr beraten und betreuen? Sind die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen ausreichend, um

den Bedarf zu decken? Wie viele Kinder werden entsprechend ihrer Begabung adäquat gefördert? All diese Fragen bleiben im vorliegenden Antrag unbeantwortet.

Unser Änderungsantrag, den ich gleichzeitig einbringe, soll eine inhaltliche Ergänzung sein und das Thema umfänglich beleuchten. Wir erachten es als sehr wichtig, dass Erfahrungen und erste Ergebnisse aus bereits bestehenden Projekten, wie dem Campus Sachsen und „Leistung macht Schule“ offengelegt und diskutiert werden. Mit den bestehenden Strukturen zur Begabtenförderung ist sicherlich ein guter Anfang gemacht, aber wir sehen Lücken, die es zu schließen gilt. Gerade im frühkindlichen Bereich und in der Grundschule brauchen wir mehr Kompetenz in der Fläche. Mit den insgesamt zehn Kompetenzzentren und Konsultationsschulen erreichen wir theoretisch viele, aber noch nicht alle Kinder. Die Landkreise Westsachen und Teile Nordsachsens möchte ich als Beispiele nennen. Für betroffene Eltern, Lehrer und Erzieher sowie Kinder und Jugendliche muss die Beratung erst einmal niederschwellig sein. Manchmal ist es nur eine Frage oder ein kleiner Beratungsbedarf, der dem Einzelnen wichtig ist. Daher wollen wir die Verbesserung des Zugangs und gleichzeitig eine Überprüfung der dafür notwendigen personellen Ressourcen.

Da die wenigsten von uns wirklich Erfahrungen im Bereich der Begabungs- und Begabtenförderung besitzen, sollten wir in die Bewertung der aktuellen Situation auch die Betroffenen einbeziehen. Fragen wir doch die Kinder, Eltern, die Lehrer und die Erzieher, wo der Schuh drückt und was unbedingt verbessert werden muss.

Sehr geehrte Damen und Herren, Hochbegabung ist nicht nur ein Segen, es kann auch eine Bürde sein, wenn sie nicht erkannt und nicht anerkannt wird. Wir sprechen im Hohen Haus oft über Kinder mit Förderbedarf. Inklusion ist als großes Ziel ausgerufen. Doch genauso wie es für Kinder mit sehr hohen Förderbedarf auch weiterhin auf sie passende Unterstützung geben muss, brauchen hochbegabte Kinder unbedingt ganz individuelle Angebote.

Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unseren ergänzenden Änderungsvorschlägen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Nun für die Linksfraktion Frau Abg. Neuhaus-Wartenberg, bitte.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Gockel! Sie ist gerade nicht da. Ich wollte sagen, wenn die Rede von Frau Gockel der Antrag wäre, dann würden wir zustimmen. Als erstes möchte ich dennoch sagen, dass viel Richtiges in dem Antrag steht. Die Förderung von Kindern, die Vernetzung verschiedener Einrichtungen, die Weiterentwicklung der Beratung von Schülerinnen und Schülern, der Ausbau von Kooperationsangeboten mit sächsischen Hochschulen usw., das ist alles nicht falsch, und trotzdem fühlt es sich im Moment nicht als das dringlichste Problem an, denn

wenn wir in die Schulen schauen, sehen wir den Unterrichtsausfall und dass überall Lehrkräfte fehlen, außerdem pädagogisches Fachpersonal und auch Assistenten.

Bei all dem wird unserer Meinung nach das Entscheidende, worauf es derzeit mehr denn je ankommt, zu wenig in den Blick genommen, nämlich die soziale Frage. Der Einfluss des sozialen Hintergrunds wird zu wenig berücksichtigt. Wir alle wissen sehr wohl, wie die Realität in Sachsen aussieht. Viele Studien zeigen es. Kinder aus akademischen Haushalten profitieren von der Begabtenförderung. Sie bringen gute Voraussetzungen mit, haben zumeist ein gutes Lernumfeld und Eltern, die die Zeit und Möglichkeiten haben, ihre Kinder zu fördern.

Was ist mit den Kindern und Jugendlichen, die wirklich Unterstützung brauchen? Die werden weiterhin vernachlässigt oder zu wenig berücksichtigt. Kinder aus Arbeiterhaushalten und migrantische Kinder und Jugendliche haben oft aufgrund der sprachlichen Barrieren keine Chance auf die Begabungs- bzw. Begabtenförderung, weil sie schlicht nicht erkannt wird. Förderung nur für Auserwählte geht in diesen Zeiten gesellschaftlich vermutlich in die falsche Richtung. Damit befördern wir eher ein Ungleichgewicht, was gerade sowieso schlecht zu handeln ist.

Wenn wir die leistungsdifferenzierte Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler verstärken, wird das in der derzeitigen Situation wenig nützen; denn die Unterstützung einzelner geht immer dann zulasten aller, wenn wir nicht im Ganzen umsteuern, die Schule als Lebensort begreifen, der alle Kinder auf ihre Zukunft vorbereitet. Das sollten wir mittlerweile gelernt haben.

Deshalb fordern wir schlicht und einfach Inklusion. An dieser Stelle reden wir auch über ein menschenrechtliches Prinzip. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert. Das heißt: Alle Bundesländer sind verpflichtet, die Idee der Inklusion und somit das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlichen in der Schule umzusetzen – das gilt natürlich auch für Sachsen.

Wir wollen eine Schule, die allen die gleichen Möglichkeiten zur Förderung ihrer Begabung eröffnet, unabhängig von den sozialen Voraussetzungen, die die Kinder und Jugendlichen mitbringen, die allen ermöglicht, ihre individualisierten Lernwege bis zu einem guten Schulabschluss zu gehen und alle gleichermaßen nach ihren Bedarfen und Begabungen unterstützt.

Im Übrigen: Angeborene Talente, also auch Begabungen, sind als Grundlage für den Zugang zu besonderer Förderung genauso – ich sage jetzt mal – unverdient wie der Bildungsabschluss und das Einkommen der Eltern. Viel entscheidender an der Stelle ist das Erlernen sozialer Kompetenzen, partitives Lernen und Arbeitsverhalten der Lehrkräfte und die Chance der Kinder, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen usw. usf.

Sie wissen, dass ich immer wieder hier vorn stehe und für einen gänzlich anderen Bildungsbegriff werbe, der alles das mitdenkt, der die Gesellschaft und die Realität mit

denkt. Ziel muss es sein, dass wir vom Prinzip wegkommen, dass jeder Schüler und jede Schülerin für sich und die eigene Leistung lernt. Diesbezüglich wünschte ich mir, dass zum Beispiel etwas zur Gemeinschaftsschule im Antrag steht. Aber ich weiß, dass es über das längere gemeinsame Lernen in der Koalition unterschiedliche Ansichten gibt. Wenn wir über die Förderung der Begabung all unserer Kinder und Jugendlichen diskutieren, ist das unserer Auffassung nach nur vernünftig und geboten. Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass wir heute noch über einen anderen Bildungsantrag sprechen, und zwar über den der Gemeinschaftsschulen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Wird des Weiteren von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bestmögliche Lern- und Bildungschancen für alle ist unser zentrales bildungspolitisches Ziel. Jeder zählt, und deshalb ist es unsere Aufgabe, Kindern und Jugendlichen ein Bildungsangebot zu unterbreiten, das ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, und zwar nicht nur in ergänzenden außerschulischen Angeboten, sondern im Schulalltag und im Unterricht zuallererst. Das gilt für jeden: für Schülerinnen und Schüler, denen das Lernen schwerfällt, sowie für besonders Begabte.

Das Thema Begabtenförderung, das zeigt auch der vorliegende Antrag, ist komplex. Es ist schon alles andere als trivial, Begabungen überhaupt zu diagnostizieren. Bleiben diese nämlich dauerhaft unerkannt, kann die Unterforderung gravierende negative Auswirkungen auf die Entwicklung dieser Kinder haben. Je nach Persönlichkeit ziehen sich die Kinder dann zurück oder gehen zum Angriff über. So verlieren die einen jede Lern- und Leistungsmotivation und zeigen depressive oder psychosomatisch bedingte Symptome. Die anderen entwickeln sich bisweilen zum Klassenkasper oder Pausenrowdy.

Neben der Diagnostik geht es ferner darum, betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Lehrkräften hochwertige gezielte Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Überdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten zeigen sich oft schon im Kleinkindalter oder in der Grundschulzeit. Diese Kinder gilt es möglichst frühzeitig zu fördern und entsprechend zu fordern.

Aus all diesen Gründen hat die Begabtenförderung im sächsischen Schulsystem von Beginn an einen hohen Stellenwert. Heute ist unser System beispielgebend, auch für andere Bundesländer. Das wird uns immer wieder von externen Partnern wie Vereinen, Stiftungen oder Wissenschaftlern bestätigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über besondere Begabungen von Kindern im schulischen Kontext spre

chen, dann in einem der vier Domänen: mathematisch-naturwissenschaftlich, musisch, sportlich oder sprachlich. Für genau diese Zielgruppen haben wir in Sachsen insgesamt 24 Gymnasien und vier Oberschulen mit vertiefter Ausbildung eingerichtet. An diesen Schulen gibt es spezifische Aufnahmeverfahren für auf jeweils besondere Bedürfnisse ausgerichteten Unterricht und Förderangebote. Darüber werden wir gern im Einzelnen berichten. Für mehrfach Hochbegabte, also Schülerinnen und Schüler, die in mehreren Domänen Begabungen aufweisen, bietet unser Sächsisches Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen mit angeschlossenem Internat hervorragende Bedingungen.

Bildungs- und Erziehungsziel ist in Sankt Afra die Entwicklung von exzellenten Generalisten. Das besondere Konzept des Landesgymnasiums unterscheidet dafür im Wochenstundenplan Grundlagen- und Vertiefungswissen und bietet Platz für ein zunehmend individualisierendes Lernen und Lehren. Das aufwendige Auswahlverfahren umfasst hierbei eine umfangreiche psychologische und pädagogische Diagnostik. Aber nicht bei allen Kindern mit besonderen Begabungen entscheiden sich die Eltern für einen Besuch einer dieser besonderen Schulen, sondern für ein reguläres Gymnasium. Auch diese Schülerinnen und Schüler sollen bestmögliche Förderung erhalten.

Deshalb haben wir je fünf Kompetenzzentren und fünf Konsultationsschulen in ganz Sachsen eingerichtet. Das sind Gymnasien, die intensiv Methoden für eine integrative Förderung Begabter im Regelunterricht entwickeln und umsetzen. Außerdem stehen sie in der Region zur Beratung anderer Schulen zur Verfügung. Seit dem Jahr 2019 unterstützen fünf Fachberaterinnen und Fachberater für Begabtenförderung die sächsischen Schulen.

Es ist wichtig und richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der vorliegende Antrag auch den Bereich der frühkindlichen Bildung und Bildungsangebote im Primarbereich der Begabtenförderung in den Blick nimmt.

Nun wäre es nicht sinnvoll, spezielle Kitas für begabte Kinder aufzubauen. Gleichwohl haben wir im Bewusstsein des Themas gemeinsam mit der Karg-Stiftung das Projekt Karg Campus Sachsen ins Leben gerufen. Ausgehend von zunächst fünf Standorten soll landesweit bis 2026 ein institutionsübergreifendes Netzwerk entstehen. Dabei wurden seit 2020 jeweils Tandems aus einer Kita und einer Grundschule gebildet, die gemeinsam Methoden und Maßnahmen einer begabtengerechten Frühförderung entwickeln. Dafür erhalten die Lehrkräfte und die Erzieherinnen und Erzieher in Intensivkursen und Netzwerktagungen eine professionelle Ausbildung mit Unterstützung der Stiftung sowie namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.