Wir haben vor Kurzem den symbolischen Spatenstich – ich weiß nicht, ob man das bei Glasfaser sagen sollte – in Dresden erlebt und werden ihn nächste Woche in Leipzig erleben. Dadurch, dass wir gerade die Landkreise auffordern, den Antrag großflächig zu stellen, wird der Druck auf die Telekommunikationsunternehmen erzeugt, innerhalb der drei Jahre zu entscheiden, ob der eigenwirtschaftliche Ausbau vorangetrieben wird oder nicht.
Der Druck entsteht auch dann, wenn noch mehr Akteure am Markt sind. Ich kann mich nur wiederholen: Es ist eine große Chance für Stadtwerke, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und es nicht den Großen zu überlassen. Auch das macht Druck auf die Telekommunikationsunternehmen. Deshalb bitte nicht den Gegensatz „staatliche Unterstützung versus Eigenausbau“ aufmachen! Umgedreht wird ein Schuh daraus. Durch unser gemeinsames großartiges Engagement wird der Druck auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau noch einmal verstärkt werden.
Ich will auch auf die Frage eingehen, wer das koordiniert. Wir hatten in den ersten Jahren ein Breitbandkompetenzzentrum. Dieses ist in der Digitalagentur Sachsen, der DiAS, aufgegangen, die genau diese Koordinierungsfunktion übernimmt. Das ist richtig und wichtig. Natürlich reden wir auch mit den Telekommunikationsunternehmen. Also von daher: Das Horrorgemälde, das Sie, Herr Barth, an die Wand gemalt haben, dass Sachsen ewig brauchen werde,
kann ich Ihnen sagen, stimmt so nicht. Mit der Entscheidung, die wir heute gemeinsam treffen, machen wir als Freistaat Sachsen unsere Hausaufgaben, sodass es möglich sein wird, in absehbarer Zeit einen flächendeckenden Ausbau zu schaffen. Im Übrigen: Es waren nicht fast alle Gutachter der Meinung, der Staat solle fördern, sondern alle Gutachter haben gesagt, dass es notwendig sei.
Das sinnvolle Zusammenwirken von eigenwirtschaftlichem Ausbau und gezielter Förderung haben wir im SMWA bereits viele Jahre erfolgreich mit dem Breitbandkompetenzzentrum unterstützt. Mit der Schaffung der Digitalagentur haben wir unsere Aktivitäten in diesem Bereich noch einmal erheblich verstärkt. Sie hat sich als Ansprechstelle für Kommunen und Unternehmen beim eigenwirtschaftlichen und geförderten Breitbandausbau etabliert.
Die Digitalagentur schult die kommunalen Genehmigungsbehörden, damit sie die möglichen alternativen Verlegemethoden verstehen und genehmigen, um Kosten und vor allem Zeit zu sparen. Die Digitalagentur unterstützt die Kommunen bei Gesprächen mit Telekommunikationsunternehmen, um diese zu Kooperationsvereinbarungen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau zu bewegen, damit es zu einer volkswirtschaftlich sinnvollen Ergänzung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau kommen kann.
In diesem Bereich haben wir viel vor. Wir setzen auf eine kluge Kombination aus Förderung und weiteren Unterstützungsmaßnahmen, um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu forcieren und Fördermittel sparsam und gezielt einzusetzen. Das ist Gegenstand des im letzten Plenum vom Landtag gefassten Beschlusses zur Kooperation zwischen Landesverwaltung, Unternehmen und Kommunen bei der Glasfasererschließung. Zu dem Beschluss werden wir einen Bericht vorlegen und in diesem Rahmen auf die Einzelheiten eingehen.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen bedanken, dass Sie diesen schnellen Weg möglich machen. Ich danke dem Haushalts- und Finanzausschuss, dass er das erkannt und ein schnelles Gesetzgebungsverfahren aufgesetzt hat, damit die sächsischen Kommunen noch rechtzeitig an der Förderung teilnehmen können.
Deshalb an dieser Stelle noch einmal mein Appell und mein Aufruf an die Kommunen, dass sie die Zeit nutzen, diese Anträge vorzubereiten; denn für dieses Jahr ist der Antragsschluss im Oktober. Es ist deshalb so wichtig, dass wir heute diesen Beschluss fassen, weil das den Kommunen die Sicherheit gibt, weil ihnen der Wille des Parlamentes die Rechtssicherheit gibt, die Anträge zu formulieren. Der Oktober ist schnell da. Deshalb mein Appell an die Kommunen: Schreiben Sie bitte Ihre Anträge! Wir wollen den flächendeckenden Ausbau mit Glasfasern gemeinsam voranbringen.
Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung ist als eine Mission zu verstehen. „Missionsorientierte Politik“ heißt, dass man konkret etwas tut und nicht, dass man
abstrakt für etwas ist. Diese Mission werden wir aber nur schaffen, wenn der Staat tatkräftig investiert, wenn die Privatwirtschaft spannende Geschäftsmodelle und Produkte entwickelt, die uns helfen, und wenn wir, die Kommunen, die Unternehmen, die Landespolitik und der Bund das als gemeinsame Mission verstehen. Entscheidend ist, dass wir machen und nicht reden.
Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts-
und Finanzausschusses in der Drucksache 7/13742 ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass wir im Block abstimmen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Dann rufe ich auf: die Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist dem einstimmig zugestimmt.
Wer nun dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmungen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren! Es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. In der ersten Runde lautet die Reihenfolge: CDU, dann BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun Frau Abg. Gockel von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Begabungsförderung ist kein Randthema, nichts Zusätzliches. Es ist der Kern von Bildung in und durch Kita und Schule. Die Debatte führt zu den zentralen Fragen, die immer und immer wieder vor dem Hintergrund des Auftrags aus der Verfassung und der gesetzlichen Maßgaben an die Verantwortlichen gestellt werden müssen. Der Antrag soll die Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen hinterfragen und zum Diskurs stellen; denn einerseits war es ein sächsisches Markenzeichen – und das soll es zukünftig bleiben –, dass wir neue Wege gegangen sind und Begabungen nicht als Hochleistung gesehen haben, sondern als Anspruch, jedem Kind gerecht zu werden.
Diesem Anspruch hat – die Zeiten ändern sich – die Institution Schule besonders gerecht zu werden. Sie hat eine Bringschuld, auch unter den aktuellen Herausforderungen. Eingelöst werden muss dieser Anspruch in der täglichen Begegnung von allen an Schule Beteiligten. Hierin liegt die große Herausforderung. Ziel und Maßstab sind das eine; diesen Anspruch in die Breite zu tragen, vor allem nachhaltig in der Breite zu sichern, das andere. Dieser Anspruch bleibt eine ständige Aufgabe. Diese Aufgaben haben wir mit diesem Antrag der Schulverwaltung gestellt.
So positiv das Engagement vieler immer wieder Besonderes hervorbringt, so viel Potenzial bleibt aber strukturell
und konzeptionell noch ungenutzt. Ich wiederhole deshalb: Die Förderung von Begabung ist keine Bitte, sondern wir verlangen den Nachweis, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Das Ausschöpfen der Möglichkeiten gelingt zuerst, wenn die Schulverwaltung ihre Möglichkeiten weiterhin intensiv nutzt. Das erfordert, dass entscheidungswillige und -bereite Lehrer in unseren Schulen wirken können. Konzeptionen sind ausreichend vorhanden. Nun heißt es, Freiräume noch stärker nutzen. Vor allem bedarf es in den Schulen stärker der Unterstützung jener, die sich für die anspruchsvolle Aufgabe der Begabtenförderung engagieren. Was selbstverständlich klingt, ist noch nicht überall Selbstverständlichkeit.
Dieses zukunftssichernde Thema hat nur eine Chance, wenn es gelingt, das Heil nicht im Mehr, sondern im Weniger, im Schaffen von Freiräumen zu suchen. „Freiraum durch Persönlichkeit“ lautet seit Beginn der Zweitausenderjahre das afranische Motto. „Freiräume“ meint das Schaffen von Impulsen, Individualität, Motivation und persönlichen Erfolg zu fördern. „Freiräume“ meint auch – ich betone es – ein Mehr an inner- wie außerschulischer Förderung.
Eine große Herausforderung ist, die Bereitschaft der Eltern zur Unterstützung der Kinder nicht vorauszusetzen, aber doch zu erleichtern. Es erfordert, auf die Eltern zuzugehen und Perspektiven nicht nur bei vermeintlichen Hochleistern zu formulieren, sondern die Begabung zu hinterfragen. Schule ist mehr als das Abarbeiten von Lehrplänen. Ich formuliere es etwas zugespitzt: Nur ein Lehrplan allein stärkt noch nicht die Innovationskraft unseres Landes.
Es liegt in der Verantwortung der Pädagogen, Lehrpläne mit Inhalten und speziellen Themen zu füllen und Begabungen zu entfalten. Deshalb wurden im Pilotprojekt Sankt Afra im Jahr 2001 die Lehrpläne zum Fundamentum entschlackt, um interessengeleitete und begabungsfördernde Inhalte als Additum individuell zu erschließen. Ähnliches berichten die Experten aus der Kommission „Bildungsland Sachsen 2030“.
Wenn ich in den Schulen Gespräche führe, höre ich, dass inzwischen auch Kreativität häufig im GTA-Bereich entsteht, dort, wo Lehrerinnen und Lehrer, wo Schulleitungen und – ich möchte herausstellen – engagierte Schulträger sich jenseits der Bürokratie auf den Weg machen. Seiteneinsteiger bringen in den Schulen Aspekte zum Tragen, die Veränderungen anstoßen. Das ist ein langer Weg. Umso wichtiger ist es, jetzt, vor der Sommerpause, die Debatte zu beginnen; denn jetzt ziehen auch die Familien Bilanz, formulieren ihre Erwartungen und Hoffnungen. Die Kinder stehen im Mittelpunkt, also dort, wo sie sich auch im Schulalltag fühlen sollten.
Begabungen hat und kann jede Person entwickeln. Diese Erfahrungen müssen in der Schule uneingeschränkt im Fokus stehen. Nur positive Erfahrungen machen Mut. Diese Form von Schule ist kein Widerspruch zu einer konsequent leistungsorientierten Schule. Kinder sind leistungsfähig, wenn sie ihre individuellen Begabungen entfalten können. Das bringt sie auch dort voran, wo Herausforderungen größer sind. Ich bin überzeugt, dass genau das die Innovationskraft unseres Landes steigern wird.
Wenn wir mit dem Antrag Bilanz ziehen, Rechenschaft fordern, so ist das keine Spiegelung der Erfolge in der Vergangenheit, sondern die Frage, wo gute Ansätze sind, die teilweise nicht mehr verfolgt werden, warum Projekte den Weg nicht in die Breite gefunden haben. Es ist die Frage danach, was verändert werden muss, damit die erfolgreichen Wege in Zukunft beschritten werden können. Es ist ein Signal an die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, weiter Mut zu fassen und den Widrigkeiten – die manchmal bestehen, die man ihnen stellt, meist durch wenige bereitet – entgegenzutreten. Eine Debatte über Begabungsförderung, die sich auf Quantitäten beschränkt, verkennt, dass es um Qualität geht.
Wenig Themen sind so missverständlich geprägt wie das Thema Begabung. Fatal ist es, dieses Thema mit Hochleistung zu identifizieren, und genauso, allen für alles Begabung zuzuschreiben. Nirgendwo weht der Zeitgeist so heftig wie auf diesem Feld. Umso wichtiger ist es, dass dieses Thema immer und immer wieder diskutiert wird, vor allem aber, dass die Struktur in den Schulen auf Begabungen reagiert, sie erkennt und zum Anlass nimmt, gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Begabungen Raum zu geben heißt, differenziert zu diagnostizieren und Individualität zuzulassen, über Perspektiven zu sprechen und nicht das Hier und Heute für Entscheidungen über das Leben einzelner maßstäblich zu erachten.
Wir sind gespannt auf die Antwort und freuen uns auf den weiteren gemeinsamen Weg im Sinne der Kinder und Jugendlichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Häufig ist im Kontext Schule zu hören: Die Leistungsspannen innerhalb der Klasse nehmen zu. Es wird immer herausfordernder, allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. – Wir haben uns als Koalition das Ziel gesetzt, kein Kind zurückzulassen und allen Schülerinnen und Schülern die besten Bildungserfolge zu ermöglichen. Wir als Koalition wollen auch eine gezielte individuelle Förderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitunter wird dabei übersehen, dass individuelle Förderung nicht nur Defizite adressieren sollte, sondern ebenso die besonderen Potenziale und Talente junger Menschen. Es gibt nicht wenige Kinder und Jugendliche, die in einem oder in mehreren Bereichen eine besondere Begabung zeigen – im mathematisch-naturwissenschaftlichen, im musischen, im sportlichen oder eben auch im sprachlichen Bereich. Diese Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, zu fördern, zu fordern – das leistet einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Begabungs- und Begabtenförderung hat im Freistaat eine lange Tradition. Das ist bundesweit keine Selbstverständlichkeit. Als vor 22 Jahren das Sächsische Landesgymnasium Sankt Afra gegründet wurde, war eine Schule für Hochbegabtenförderung in Deutschland etwas Besonderes, und das ist sie bis heute. Auf das spezielle Programm ist meine Kollegin Frau Gockel bereits eingegangen.
Im Zuge des sächsischen Vorsitzes in der Kultusministerkonferenz hat die damalige Ministerin Kurth 2015 das Thema Begabungs- und Begabtenförderung als wichtigen Punkt gesetzt. Der Grundsatzposition der KMK zur begabungsgerechten Förderung von 2009 folgte 2016 die Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler. 2018 wurde die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler gestartet; es ist wohl besser bekannt unter dem Namen „Leistung macht Schule“.
Ich möchte drei Aspekte herausgreifen, die insbesondere uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig sind. Erstens: Begabungs- und Begabtenförderung ist nicht allein Thema für Sankt Afra und die Gymnasien mit vertiefter Ausbildung. Am Bund-Länder-Programm „Leistung macht Schule“ ist Sachsen mit zehn Gymnasien beteiligt. Ich möchte einräumen, dass wir diese Auswahl zunächst kritisch gesehen haben, zumal es in der Programmbeschreibung heißt: Für die
Anzahl der teilnehmenden Schulen wird eine Obergrenze von 300 Schulen für 16 Länder festgelegt, die nach Möglichkeit je zur Hälfte aus dem Primar- und dem Sekundarbereich kommen sollen.
Dafür – und das begrüße ich ausdrücklich – hat Sachsen seit 2020 das System der Begabtenförderung auch auf den Elementar- und Primarbereich erweitert. In Zusammenarbeit mit der Karg-Stiftung entstehen Konsultationseinrichtungen im Kita- und Grundschulbereich, die anschließend in das Kompetenznetzwerk der Gymnasien eingebunden werden. Denn es ist wichtig und gut, Begabungen auch früh zu erkennen. Es ist verkürzt, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen nur am Gymnasium zu vermuten. Wir müssen auch die Kitas sowie die Grund- und die Oberschulen in den Blick nehmen.
Ein zweiter Punkt, der aus unserer Sicht wichtig ist: Begabung ist ein Potenzial, das sich entfalten kann, wenn der Rahmen stimmt. Begabung zeigt sich nicht erst oder gar ausschließlich an guten Noten. Begabung muss auch erkannt werden. In der KMK-Förderstrategie heißt es: Häufig sind es die Eltern, die die besonderen Fähigkeiten ihrer Kinder entdecken. Die besondere Verantwortung der Lehrkräfte und ihrer Kooperationspartner zeigt sich in jenen Fällen, in denen die Eltern die Potenziale ihres Kindes nicht erkennen.
Daher müssen wir auch die Diagnostikkompetenzen der Pädagoginnen und Pädagogen stärken. Dazu gehört aus meiner Sicht ein kritischer – auch ein selbstkritischer – Blick; denn häufig beeinflusst auch die Erwartung ein Stück weit die Wahrnehmung. In der Broschüre „Begabte Kinder finden und fördern“ des Bundesbildungsministeriums heißt es daher: Hochbegabte sind grundsätzlich in allen gesellschaftlichen Gruppen zu finden. Die Chancen, entdeckt und gefördert zu werden, sind jedoch nicht gleich verteilt.
Das führt mich direkt zum dritten Punkt. Das Bund- Länder-Programm formulierte das Ziel, die schulischen Entwicklungsmöglichkeiten talentierter Kinder und Jugendlicher, unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status, zu fördern. Im Programm soll, so heißt es, besonderes Augenmerk auf die Potenziale von Kindern und Jugendlichen aus weniger bildungsnahen Elternhäusern, insbesondere mit Migrationshintergrund, sowie auf die Ausgewogenheit der Geschlechter, insbesondere der Mädchen, im MINT-Bereich gerichtet werden.