Meine Damen und Herren! Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion der AfD, ob eine Schlussabstimmung gewünscht wird.
Jetzt könnte der Berichterstatter des Ausschusses das Wort ergreifen. Möchten Sie das, Kollege Schultze? – Das kann ich nicht feststellen. Der Berichterstatter will das Wort nicht ergreifen.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, Fraktionslose und falls gewünscht, die Staatsregierung. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Das Wort ergreift Herr Kollege Dietrich. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als CDU-Fraktion und als Koalition stehen wir an der Seite aller Sachsen. Gleiche Lebensverhältnisse überall im Freistaat sind ein wichtiges Thema, zu dem wir uns nicht nur im Koalitionsvertrag mehrfach bekannt haben.
Gerade beim Breitbandausbau geht es um die digitale Teilhabe aller Sachsen. Es geht um das Arbeiten und das Lernen von morgen. Es geht um Teilhabe und Inklusion. Es geht um Smart Cities und digitale Verwaltung. Es geht um
Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich aus diesem Grund die Aufstockung des Breitbandfonds um über eine halbe Milliarde Euro als Zwischenziel auf dem Weg zum flächendeckenden Glasfaserausbau beschrieben.
Schon damals war absehbar, dass wir für unser Ziel einen langen Atem und sicherlich mehr finanzielle Unterstützung des Freistaates benötigen. Trotzdem will ich es noch einmal ganz klar sagen: Auf dem Weg zum Ziel ist die wichtigste Säule der eigenwirtschaftliche Ausbau. Für diesen haben wir im letzten Plenum einen umfassenden Antrag beschlossen. Er hatte den Titel: „Highspeed für die Glasfasererschließung“ und wurde in der Anhörung zu dem heutigen Gesetzentwurf mehrfach positiv erwähnt. Ich will zitieren. Die Formulierungen erstreckten sich von „Maßnahmen, die den Eigenausbau stärken“ über „Was im Antrag beinhaltet ist, muss jetzt umgesetzt werden“ bis hin zu „ein Instrument, das sehr gut wirken wird“.
Aber trotz aller Bemühungen um den Eigenausbau müssen wir anerkennen, dass es weiterhin Gebiete gibt, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfinden wird. Das sind Gebiete, in denen wir den Ausbau finanziell unterstützen müssen. Wir waren deshalb sehr verwundert, als die Bundesregierung im letzten Jahr die Bundesförderung sehr plötzlich und ohne Vorwarnung eingestellt hat. Drei von zehn sächsischen Landkreisen sind noch durch die Tür gekommen. Im restlichen Freistaat und sicher auch im Bund hat die Einstellung allerdings für sehr viel Unsicherheit gesorgt.
Es ist gut, dass nach dem Stopp nun eine neue Graue-Flecken-Förderung die abgeschaffte Förderung ersetzt und die Förderung dadurch intelligent weiterentwickelt wird. Beispielsweise wird viel Wert auf eine gesteigerte Kommunikation zwischen allen Akteuren gelegt, was auch in unserem Antrag damals ein wichtiger Punkt war.
Mit der neuen Förderung stellt der Bund den Ländern mit dem Graue-Flecken-Programm 3 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung, die sich auf Länderbudgets aufteilen. Für Sachsen sind das in diesem Jahr 210 Millionen Euro. Das ist ein Länderbudget, welches wir mit dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag mit 600 Millionen Euro Landesmitteln kofinanzieren wollen. Diese Summe soll auf die nächsten drei Jahre aufgeteilt werden. Das sind maximal 200 Millionen Euro pro Jahr – eine Summe, die dem Eigenausbau genug Raum geben wird.
Damit werden in der Summe von Bundes- und Landesförderung 90 % der Gesamtkosten des geförderten Ausbaus gedeckt. Die kommunale Familie steuert dann solidarisch die restlichen 10 % über das Finanzausgleichsgesetz, das FAG, bei. Wir haben somit die Situation, dass die Kosten des geförderten Breitbandausbaus zu 100 % übernommen werden.
Eine 100-%-Förderung ist mit Blick auf die finanzielle Ausstattung unserer Kreise und die Größe dieser Aufgabe notwendig. Es ist eine große Verantwortung und Herausforderung in Bezug auf einen effektiven Mitteleinsatz. Dabei ist klar, dass aufgrund der Budgetierung nicht alle Landkreise gleich zum Zug kommen können.
Meine Bitte geht deshalb an die kommunale Ebene: Stimmen Sie sich ab! Versuchen Sie, die Förderung auf Gebiete zu fokussieren, in denen in den nächsten Jahren sicher kein Ausbau stattfinden wird! Der alleinige Verlass auf die sogenannten Markterkundungsverfahren ist dabei aus meiner Sicht nicht zielführend.
Was ist jetzt wichtig? Wichtig ist vor allem die Verlässlichkeit für alle Akteure, und zwar über den Zeitraum einer Haushaltsplanung hinaus. Wir, der Freistaat, sichern dies zu, indem wir heute die Kofinanzierung für drei Jahre beschließen. Mit Blick auf die anhaltende Haushaltsdiskussion im Bund hoffen wir deshalb sehr, dass der Bund zu seiner Verantwortung steht und die Finanzierung in den nächsten Jahren nicht zur Disposition stellt. Wenn man sieht, was aktuell passiert, kann man sich darüber schon seine Gedanken machen.
Ich denke, dass wir im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr schnell entschieden haben und damit den Kommunen die Möglichkeit geben, noch in diesem Jahr die komplexen Anträge vorzubereiten und einzureichen. Für die konstruktive Abstimmung und schnelle Umsetzung innerhalb der Koalition sage ich deshalb vielen Dank an meine Kollegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir dem heutigen Gesetzentwurf zustimmen und das Volumen des Breitbandfonds um weitere 600 Millionen Euro erhöhen, haben wir in Summe mehr als 2 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt. Das ist ein deutliches Zeichen, wie wichtig uns dieses Thema und der ländliche Raum sind. Ich denke, dass wir damit im Vergleich zu den anderen Bundesländern einen Spitzenplatz einnehmen, auch wenn dazu bislang keine Zahlen veröffentlicht wurden. Das ist eine wichtige Zukunftsinvestition, die vor allem aufgrund unserer soliden Finanzpolitik der letzten Jahre möglich ist. Das muss man ganz klar anerkennen. Wir können mit diesen Mitteln – zusammen mit einer intensiven Begleitung durch das Wirtschaftsministerium und die Landkreise – eine Spitzenposition beim Glasfaserausbau und bei der Glasfaserverfügbarkeit in Deutschland einnehmen. Das ist unser Ziel.
Wir im Parlament haben mit dem Beschluss im letzten Plenum und mit dem Beschluss, der heute auf der Tagesordnung steht und für den ich werbe, unsere Hausaufgaben erledigt. Nun bitte ich um höchste Priorisierung und eine intelligente Umsetzung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werbe noch einmal für die Zustimmung zu unserem heutigen Gesetzentwurf.
Das war Herr Kollege Dietrich für die CDU-Fraktion. Jetzt folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Dr. Gerber. Bitte, Herr Kollege Dr. Gerber, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf vervollständigen wir in Kombination mit dem im letzten Plenum beschlossenen Antrag ein Paket, das den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Sachsen für die kommenden Jahre beschleunigt und die Finanzierung sicherstellt. Das ist absolut notwendig; denn – hier wiederhole ich mich gern – Digitalisierung verschwindet nicht mehr. Wir werden sie in Zukunft in immer mehr Bereichen brauchen.
In der Anhörung wurden digitale Anwendungen in den Kommunen, Krankenhäusern, Schulen sowie in der Wasserwirtschaft bei Trink- und Abwasser genannt und es kommen weitere Dinge, wie die energetische Steuerung von Leitungen, Niederspannungsnetzen und Ähnlichem, dazu. Überall dort werden schon jetzt und in Zukunft Unmengen an Daten in den Netzen transportiert. Genau dafür
brauchen wir die notwendige Infrastruktur – und das – wie Kollege Dietrich gesagt hat – überall im Land. Die Regierungskoalition stellt mit dem Gesetzentwurf 600 Millionen Euro für den Glasfaserausbau in den Gebieten zur Verfügung, die nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden können. Und um es mit den Worten von Veronika Müller des Sächsischen Landkreistags aus der Anhörung zu sagen: „Dass ein derartiger Betrag aus dem Haushalt bereitgestellt werden soll, erkennen wir als Bekenntnis des Landtags für den ländlichen Raum an.“ Genau das ist es.
Wir sorgen dafür, dass im ganzen Land gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Wir schaffen damit Planungssicherheit für Städte, Gemeinden und Landkreise, die selbstverständlich schon seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im März in den Startlöchern stehen. Ich möchte diesen Punkt gern weiter ausführen, da ich dazu in der Anhörung selbst noch etwas gelernt habe. Mit dem Beitrag aus dem FAG leistet auch die kommunale Familie ihren Beitrag und handelt gleichzeitig solidarisch. Herr Vörtler vom SSG hat ausgeführt: Man entnimmt der Finanzausgleichsmasse, an der auch die kreisfreien Städte, also Chemnitz, Dresden und Leipzig, beteiligt sind, einen Beitrag für den Fonds und verteilt diesen Beitrag dann über ganz Sachsen. Doch es ist klar, dass bei dieser Verteilung aller Voraussicht nach besonders der ländliche Raum profitieren wird, da dort eher gefördert ausgebaut werden muss. Es wurde auch klar, dass wir uns beeilen müssen; denn die durchschnittlichen Anschlusskosten in Sachsen liegen aktuell bei ungefähr 6 800 Euro. Mit Blick auf die Knappheit bei der Baukapazität können die Kosten in Zukunft möglicherweise auf bis zu 11 000 Euro pro Anschluss in geförderten Gebieten wachsen. Von daher: Je schneller wir handeln, desto günstiger wird es.
Ich möchte gern drei weitere Punkte in die Diskussion einbringen, die für uns BÜNDNISGRÜNE für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur wichtig sind:
Das ist zum Ersten die Priorisierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. In der Anhörung wurde klar, dass es das Ziel sein muss, möglichst viele Anschlüsse über den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu realisieren. Aus der Marktanalyse des BREKO geht hervor, dass 80 % der Anschlüsse eigenwirtschaftlich realisiert werden. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist damit der deutlich größere Hebel, die ambitionierten Ausbauziele von Land und Bund zu erreichen. Genau dieser eigenwirtschaftliche Ausbau war auch Gegenstand des Antrags der Regierungskoalition vor einem Monat, der übrigens von allen Sachverständigen unisono gelobt wurde. Auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag sieht dies so, „denn er spart ganz einfach staatliche Fördermittel“. Er geht zudem schneller, da viele Pflichten wie Belegpflichten, Markterkundungsverfahren und die Beantragung entfallen.
Zweitens. Wir brauchen eine gemeinsame Strategie; auch das hat sich aus der Anhörung ergeben. Wir brauchen mehr Dialog. Es braucht Gesprächsformate wie ein Glasfaserforum in Sachsen, damit Best-Practice-Beispiele im ganzen
Land bekannt gemacht werden können. Andere Bundesländer haben diesen Schritt in vergangenen Jahren schon getan und sind an dieser Stelle etwas weiter. Die richtige Partnerin haben wir in Sachsen dafür mit der Digitalagentur schon. Damit wird in Kombination mit der sächsischen Gigabitstrategie, die noch im Jahr 2023 kommen soll, und einem Breitbandpakt zwischen Freistaat, den Kommunen und den Telekommunikationsunternehmen ein weiterer wichtiger Grundstein gelegt.
Der dritte Punkt sind die modernen Verlegemethoden. Es ist den Genehmigungsbehörden bei den modernen Verlegemethoden für einen möglichst kostengünstigen und schnellen Ausbau unter die Arme zu greifen. Das hat Herr Ulke vom Bundesverband Breitbandkommunikation ebenfalls ausgeführt. Es gab dazu eine erste Veranstaltung, die die Digitalagentur in Hartha organisiert hat. Dort bestand sehr großes Interesse. Es waren über 100 Teilnehmende aus den Kommunen anwesend und ich finde, damit war die Veranstaltung sehr erfolgreich. Insgesamt führen moderne Verlegemethoden zu einer Reduktion von Lärmemission, CO2 und Feinstaub sowie einer verkürzten Bauzeit. Es werden Oberflächen geschont, insgesamt weniger Ressourcen verbraucht und damit Kosten gespart.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, damit wir die Möglichkeit schaffen, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Sachsen zu erreichen. Vielen Dank.
Für die BÜNDNISGRÜNEN hörten wir Herrn Kollegen Dr. Gerber. Jetzt spricht Kollege Panter für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 600 Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Wir haben heute einen Gesetzentwurf vorliegen, mit dem wir sicherstellen wollen, dass dieses Land in Zukunft gigabitfähig ausgebaut wird, und zwar flächendeckend. Ich kann mich meinen beiden Kollegen, die bereits gesprochen haben, im Prinzip nur anschließen. Wir waren uns sehr einig in diesem Landtag, auch in den Beratungen im Ausschuss, und haben einstimmig diesen Gesetzentwurf angenommen. Ich kann mich nur anschließen, dass die Anhörung auch für mich persönlich sehr erhellend war und, wie ich denke, uns alle in diesem Thema einen Schritt vorangebracht hat.
Es ist sehr wichtig, dass wir das für die Zukunftsfähigkeit Sachsens heute auf den Weg bringen; denn diese Gigabitfähigkeit ist kein Wert an sich, sondern sie ermöglicht sehr viel in der Zukunft. Sie wird uns Möglichkeiten eröffnen, die Wirtschaft zukunftsgerecht auszurichten. Das wird von der sensorgesteuerten Landwirtschaft bis hin zum autonomen Fahren oder der Telemedizin reichen. All diese Dinge werden möglich werden, indem wir dieses Land gigabitfähig machen. Es ist klar, dass die Präferenz – auch bei uns als SPD-Fraktion – im eigenwirtschaftlichen Ausbau liegt. Dieser ist jedoch nicht überall möglich. Mit dem Antrag,
den wir im letzten Plenum beschlossen haben, haben wir diesbezüglich im Austausch mit dem Ministerium schon wichtige Möglichkeiten geschaffen, um noch effizienter werden zu können.
Doch klar ist auch: Der Markt regelt nicht alles. Dort, wo eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht funktioniert, müssen wir versuchen, die Kommunen anders zu unterstützen. Das tun wir, indem wir die Kofinanzierung für das Bundesprogramm zur Verfügung stellen. Es ist für die Kommunen ein sehr wichtiges Signal, dass sie die laufende Frist bis 15. Oktober angehen und die Anträge ohne Sorge um die Unterstützung des Freistaates eingehen können.