Unsere Landesbehörden und allen voran die Landkreise und Gemeinden gestalten tagtäglich erfolgreich die Flüchtlingsaufnahme in Sachsen. Unser bestehendes Flüchtlingsaufnahmegesetz bietet dafür den Rahmen, und dieser Rahmen funktioniert.
Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, in denen Erstaufnahme und Anschlussunterbringung weitestgehend geräusch- und reibungslos ablaufen.
Das Staatsministerium des Innern, die Landesdirektion, die Landkreise und die Kommunen bewältigen die immer höheren Anforderungen. Herr Wippel – er ist leider jetzt nicht da – weiß das scheinbar nicht.
Ah, da ist er. – Herr Wippel, das passiert tagtäglich. Wir haben in der Landesdirektion wöchentlich Jour fixes. Zwi
schen den Landkreisen und Kommunen passiert das tagtäglich, manchmal stündlich. Diese Abstimmung, die Sie in ein Gesetz schreiben wollen, braucht es nicht; das ist Alltag in Sachsen.
Deshalb, meine Damen und Herren, wurden wir in der Innenministerkonferenz vorletzte Woche ausdrücklich vom Präsidenten des BAMF gelobt, der gesagt hat: Sachsen ist gut und damit Vorreiter. Sachsen ist Vorreiter im Anwenden des Blockchainverfahrens, Vorreiter in der Art und Weise, wie dieses Land Flüchtlinge aufnimmt, registriert und abverteilt, und zwar ohne diese gesetzliche Änderung, die Sie vorschlagen.
In Sachsen haben wir, Herr Schultze, frühzeitig Kapazitäten geschaffen. Es gibt Plätze, die schnell zur Verfügung stehen und auch die Anmietung geeigneter Objekte funktioniert. Wir sind in der Landesdirektion auf knapp 10 000 Plätze hochgefahren. Das ist fast eine Verzweieinhalbfachung. Wir belegen keine Turnhallen, und wir haben keine Zeltstädte wie viele andere Bundesländer. Das ist Standard in Sachsen, meine Damen und Herren. Wir wollen das vermeiden: Wir wollen keine Zeltstädte, wir wollen keine Unterbringung in Turnhallen, und wir haben das bisher geschafft.
Bei der Abverteilung der Geflüchteten tun wir alles, um den Kommunen möglichst lange vorher Planbarkeit zu geben. Bei uns fahren keine Busse einfach plötzlich vor Rathäuser. Wir überraschen auch keine Bürgermeister oder Landräte mit irgendwelchen Hauruckaktionen.
Ganz aktuell, meine Damen und Herren – das ist eine Frage, Herr Schultze, die wir längst beantwortet haben –, beherbergen wir 1 300 ukrainische Staatsangehörige, die eigentlich in den Kommunen sein müssten. Diese haben wir in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen und kümmern uns erst einmal um sie; egal wie es weitergeht.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Innenminister, vielen Dank für die Gestattung der Zwischenfrage. Sie sagten, Sie machen das hoch transparent und stehen mit den Bürgermeistern und den Landräten vor Ort in Kontakt.
Ist Ihnen bekannt, dass der Bürgermeister von GrünhainBeierfeld bezüglich der Errichtung der neuen Asylunterkunft am ehemaligen EUBIOS-Klinikum durch den Landkreis, in der 100 bis 150 Asylbewerber untergebracht werden, von einer Nacht- und Nebelaktion redet? Ist Ihnen bekannt, dass die Bürgermeister oder der Landkreis den Bürgermeister, den Stadtrat nicht informiert hat, auch die
Bevölkerung nicht darüber informiert wurde, und das nur in einer internen Sitzung des Technischen Ausschusses durch den Landkreis erfolgte? Ist Ihnen bekannt, dass dies der Bürgermeister am nächsten Tag öffentlich gemacht hat und sich die Bürger vor Ort gegen die Errichtung dieser Asylunterkunft wehren. Ist Ihnen das alles bekannt, Herr Innenminister?
Mir ist nahezu jeder Fall ganz persönlich bekannt; da könnten wir jetzt eine ganze Menge aufzählen. Ich sage Ihnen auch, wie wir damit umgehen.
Wann immer so ein Fall bekannt wird, steigt die Landesdirektion ein und geht mit dem Landkreis in Kontakt, teilweise bis runter in den Ortschaftsrat. Ich könnte jetzt unzählige Beispiele auflisten, bei denen sich im Ergebnis, meine Damen und Herren, aber nie herausgestellt hat, dass die Variante so war, wie Sie sie jetzt sehr einseitig dargestellt haben – ich versuche, mich mal vorsichtig auszudrücken –, wenn wir moderierend oder vermittelnd eingreifen.
Ich nehme ein super positives Beispiel: Einsiedel. Es gelingt vom Ortschaftsrat über den Gemeinderat über den Kreistag bis zur Landesdirektion – bisher haben wir jedes Problem einvernehmlich gelöst. Dass das mal hakt im täglichen Betrieb, das sehe ich ein, kann passieren. Es kann auch mal aufgrund der Wucht, die wir bearbeiten, sein, dass ein Landrat vielleicht nicht schnell genug informiert hat.
Aber noch einmal: Wir sind zusammen in einem Freistaat, in dem es keine Verhältnisse gibt, wie Sie sie in zig anderen Bundesländern erleben, in denen Bürgermeister die Busse zurückschicken und in denen Landräte sich weigern.
Bitte versuchen Sie nicht durch Ihre Art der Agitation dieses Gleichgewicht, das wir in der Zusammenarbeit haben, zu zerstören. Das ist hart, aber es funktioniert.
Ich möchte keine Thüringer Verhältnisse – das sage ich Ihnen ganz offen –; daran arbeiten wir. Ich möchte keine Turnhallen und auch keine Zelte belegen. Das ist der sächsische Qualitätsstandard menschenwürdigen Umgangs mit denen, die bei uns ankommen. Deshalb schauen wir auch genau hin.
Wir arbeiten mit den kommunalen Spitzen – das sage ich Ihnen ganz offen – längst an neuen Unterbringungsmodellen, bis hin zu Worst-Case-Szenarien. Uns droht unter Umständen – das sage ich Ihnen ganz direkt – Ende des Jahres, wenn es so weitergeht, eine wirkliche Überforderungssituation. Selbst dafür versuchen wir gerade Unterbringungsmodelle zu erarbeiten.
Meine Damen und Herren, bei allem positiven Management, das wir machen, an dieser Stelle die Botschaft an die
Bundesregierung: Wenn es keine Begrenzung der Migrationszahlen gibt, werden wir noch so gut zusammenarbeiten können, aber irgendwann kommen wir an eine Sollbruchstelle.
Was mich sehr pessimistisch stimmt, ist der Ausgang des EU-Gipfels letzte Woche. Dass der Migrationskompromiss unter anderem an Polen gescheitert ist, lässt erkennen, dass die Zuversicht von Frau Faeser in eine andere strategische Haltung der Polen, glaube ich, fehlgeht. Die polnische Grenze ist im Moment deutschlandweit die Grenze mit dem höchsten Druck. Er ist fast doppelt so hoch wie an der österreichischen Grenze. Wir haben mit Frau Faeser vereinbart – Brandenburg und Sachsen –, dass wir uns anschauen, ob die Polen reagieren. Wenn sie nicht reagieren, bleiben wir dabei: Wir möchten die Grenzkontrollen, außer Polen ändert etwas.
Meine Damen und Herren, die Lage bleibt nicht einfach. Aber die AfD-Fraktion will mit ihrem Vorschlag letztlich mit ihrer Benehmens- und Einvernehmensregelung nichts anderes, als die Solidarität im Freistaat Sachsen zwischen allen Institutionen irgendwie zu beschädigen.
Das kann ich nicht zulassen. Das ist für uns im Prinzip das Erfolgskriterium, dass wir für diese Schutzsuchenden so gut zusammenarbeiten.
Das Ergebnis Ihres Vorschlags, meine Damen und Herren von der AfD, ist: Sie zerstören ein funktionierendes System, Sie machen Solidarität kaputt und zerstören eine Gemeinschaftsleistung. Vielleicht sind Werte wie Team-, Gemeinschaftsleistung und Solidarität nicht Ihre Werte. Auf diesen baut für uns die Lösung auf.
Dass Ihr Gesetzentwurf handwerklich total unsauber ist, das haben Sie mittlerweile schon gehört; das hat Herr Schultze sehr schön gesagt. Sie ändern am FlüAG gar nichts an den relevanten Punkten. Stattdessen machen Sie präambelhaft ein paar Ergänzungen. Das heißt, Sie wollen eigentlich einen Debattierclub einführen, aber an den prinzipiellen Regelungen nichts ändern. Ich weiß nicht, ob Sie da irgendwelche wüsten Hintergedanken haben oder ob es einfach mangelnde Kompetenz ist.
Aber an den Rest des Hauses habe ich die große Bitte: Stimmen Sie diesem Antrag nicht zu. Unser System funktioniert, selbst unter großer Belastung, und wir sind in Deutschland wirklich ganz vorn. Vor allen Dingen sind wir es für die Menschen, die bei uns ankommen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Drucksache 7/12835, Gesetzentwurf der AfD. Der Ausschuss hat die Ablehnung empfohlen. Daher ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt Ihnen ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/13807 vor. Dieser Änderungsantrag kann und soll jetzt eingebracht werden; Herr Ulbrich, bitte.
Danke, Herr Präsident, für das Wort. – Meine Damen und Herren! Hierbei handelt es sich nur um eine Anpassung an die Gesetzesförmlichkeiten ohne inhaltliche Veränderung. – Danke schön.
Vielen Dank. Gibt es hierzu eine Stellungnahme oder Gegenrede? – Das kann ich nicht erkennen. Dann schreiten wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/13807 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Falls sich kein
Widerspruch erhebt, können wir über die einzelnen Bestandteile im Block abstimmen. Erhebt sich Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Dann stimmen wir im Block ab.
Ich trage die einzelnen Bestandteile des Gesetzes vor. Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer dem Vorgetragenen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine.
Meine Damen und Herren! Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion der AfD, ob eine Schlussabstimmung gewünscht wird.