Protocol of the Session on July 5, 2023

über den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Artikel 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Stimmen dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist dem so einstimmig entsprochen.

Ich lasse jetzt über den Entwurf „Gesetz über die berufsständische Vertretung der Heilberufe im Freistaat Sachsen“ in Gänze abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist dieses Gesetz einstimmig beschlossen, meine Damen und Herren. Mir liegt hierzu der Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Ich lasse die Paragrafen weg und sehe keinen Widerspruch, dass die Dringlichkeit besteht. Damit können wir der unverzüglichen Ausfertigung entsprechen.

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Drucksache 7/12835, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Drucksache 7/13741, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Ich frage als Erstes, ob Herr Pallas als Berichterstatter des Ausschusses gleich das Wort wünscht? –

(Albrecht Pallas, SPD: Danke, nein!)

Danke schön. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Ich erteile für die einbringende AfD-Fraktion Herrn Ulbrich das Wort; bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn das vereinigte Linksparteienkartell

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!)

mitsamt medialer Unterstützung nach der Wahl des AfDLandrates Robert Sesselmann in Thüringen in panisch-aggressives Geschrei ausgebrochen ist, ändert das nichts an der Tatsache: Die politischen Einflussmöglichkeiten der Kommunen sind gering, viel zu gering, aber gerade dort am nötigsten; denn hier besteht der engste Kontakt mit den Bürgern, mit den Menschen, die die Politik ausbaden müssen, die in Berlin und in den Landtagen am GRÜNENTisch mehr oder weniger realitätsfern entschieden wird. Nancy Faeser, die die halbe Welt vollmundig in die soziale Hängematte Deutschland einlädt und die Migranten dann über den Kopf der Bürger hinweg verteilt, ist mit den Auswirkungen ihrer Entscheidungen am allerwenigsten konfrontiert – etwa damit, dass es bald keine Aufnahmekapazitäten mehr geben soll für all die unzähligen Flüchtlinge, illegalen Migranten, die vielzitierten Schutzsuchenden und wer sonst noch so alles ins Versorgungsparadies drängt.

Ich darf einmal erinnern: Im Jahre 2015, als der Migrantententsunami seinen fatalen Höhepunkt erreicht hatte, versicherte die damalige Bundesregierung, dass sich diese Situation nicht wiederholen dürfe.

Herr Ulbrich, ich würde Sie ganz kurz unterbrechen und sehr freundlich darum bitten, dass Begrifflichkeiten wie „Migrantentsunami“ dem Hohen Hause nicht angemessen sind.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Unerträglich! Menschenverachtend! – Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Sebastian Wippel, AfD: Ist doch eine Tatsache, dass immer mehr kommen!)

Heute sind die Zahlen – –

Das ist doch keine Naturkatastrophe. – Entschuldigung, das war jetzt nicht an Sie gerichtet, Herr Ulbrich, sondern an Ihre Kollegen in der Fraktion. – Reden Sie weiter!

Heute sind die Zahlen bedeutend höher als damals. Laut Angaben des Bundeskriminalamtes wurden von Januar 2015 bis September 2021 über 2,1 Millionen Asylsuchende registriert. Letztes Jahr, also 2022, kamen offiziell 1,3 Millionen neue Flüchtlinge nach Deutschland, davon über eine Million Ukrainer. Das sind – wie gesagt – nur die offiziellen Zahlen. Für dieses Jahr rechnen Experten mit weiteren 300 000 bis 400 000 Einwanderern, wobei mögliche Zuzüge aus der Ukraine noch nicht berücksichtigt sind.

Mit der Einwanderung steigt die Kriminalität, schwindet die innere Sicherheit. Messermorde, Machetenangriffe, Gruppenvergewaltigungen von Frauen und Kindern – das alles kannten wir vor 2015 kaum.

(Zuruf der Abg. Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE)

Jetzt ist es Alltag; sicher nicht für Sie, vielleicht für uns alle, die sich im privilegierten Elitenstatus befinden und wo man fernab der Realität in vermeintlich moralischer Überlegenheit Wohltaten verteilen kann. Aber wie ist es für die Bürger in den Kommunen, die es ausbaden müssen? Die Verantwortlichen der Gemeinden und Landkreise stehen zwischen allen Fronten: die aufgebrachten Bürger, die sich nicht unzählige kulturell-inkompatible Fremde aufzwingen lassen wollen auf der einen Seite, auf der anderen Seite die Staatsregierung, die den Landräten und Bürgermeistern genau diese Situation diktiert, gegen die sie kaum eine Handhabe haben.

Hierbei greift unser Gesetzentwurf. Die Kommunen müssen zwingend ein Mitspracherecht und damit die Möglichkeit haben, über die Aufnahme von Asylbewerbern mit zu entscheiden und sie eben auch abzulehnen. Es kann nicht angehen, dass Hunderte von Flüchtlingen in einem Ort untergebracht werden, der kaum mehr Einwohner hat als die Gruppe der Neubürger, bisweilen sogar weniger. Ja, dann kann es eben auch passieren, dass Gemeinden die Aufnahme von Fremden ablehnen, weil sie schlicht und ergreifend überlastet sind und weil die Bürgermeister in erster

Linie dem Wohl ihrer Gemeinde verpflichtet sind. Zumindest sollten sie das sein. Was wir in unserem Gesetzentwurf fordern, nennt man übrigens Demokratie, falls Sie es vergessen haben sollten.

Sie werden jetzt fragen, wo die Migranten dann untergebracht werden sollen? Eine gute Frage! Man könnte sie etwa den Gemeinden zuweisen, die in ihrer Mehrheit RotGrün gewählt haben, die gern Migranten aufnehmen, wo es immer noch ausreichend selbsternannte Flüchtlingshelfer gibt. Wenn sich nicht genügend dieser Kommunen finden, dann muss sich eben die Staatsregierung etwas einfallen lassen. Konsequente Abschiebungen würden ziemlich schnell Wohnraum generieren. Auch Containerdörfer in unbewohnten Gebieten sind eine Lösung. Das sollte jetzt nicht zu Empörung führen, und es ist auch nicht menschenunwürdig. Es geht in erster Linie darum, den Schutzsuchenden Schutz zu bieten. Dazu gehört ein Dach über dem Kopf, Nahrung und bei medizinischem Bedarf Versorgung. Im Übrigen sollte der Grundsatz gelten: Sachleistung statt Geld. Von Luxus konnte ich im Gesetz nichts finden. Wenn jemand der Meinung ist, Containerdörfer wären menschenunwürdig, dann darf ich darauf hinweisen, dass in unserem so reichen Deutschland Menschen auf Campingplätzen leben, weil ihre Rente nicht mehr für die Miete reicht.

(Beifall bei der AfD – Widerspruch der Abg. Petra Sejdi Čagalj, BÜNDNISGRÜNE)

Deshalb schlage ich vor, dass wir uns primär um die Bürger in unserem Bundesland kümmern. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn die Stimmung steht kurz davor zu kippen, wenn sie nicht bereits gekippt ist. Bei den Altparteien spuckt man Gift und Galle, weil ein AfD-Politiker bei der Landratswahl in Thüringen als Sieger hervorgegangen ist. Wundert Sie das wirklich? Ich prophezeie Ihnen schon jetzt, bei diesem einen Landrat wird es nicht bleiben, und wir werden uns auch nicht mit Landratsposten zufriedengeben. So lange Sie keine Politik für die Bürger machen und stattdessen nur Hass und Hetze gegen unsere Partei verbreiten, sind Sie alle unsere besten Wahlkampfhelfer. Dafür möchten wir uns jetzt schon in aller Form bedanken.

(Beifall bei der AfD)

Die von uns beantragte Stärkung der kommunalen Subsidiarität und dabei der Basisdemokratie würde die schlechte Stimmung in den Kommunen wieder ein bisschen ins Lot bringen. Letztlich – und das sollten wir nie vergessen – ist der Bürger der Souverän in unserem Land.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt bitte Herr Wähner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben

den AfD-Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Inhalt ist, die Abstimmung zwischen Land und kommunaler Ebene bei der Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich zu normieren. Um die Zweckmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs einschätzen zu können, sollte man Folgendes voranstellen. Wir haben in unserer Bundesrepublik Zuständigkeiten für Bund, Land und Kommunen definiert festgelegt. Mit diesen Zuständigkeiten sind Pflichten verbunden, die die jeweilige Ebene erfüllen muss. Das funktioniert seit vielen Jahrzehnten und ist eine Grundfeste im Verwaltungssystem der Bundesrepublik. Ein wesentlicher Grundsatz ist dabei immer einzuhalten: dass keine Ebene bei der Erfüllung ihrer Aufgaben überfordert wird. Das gilt sowohl für die Erfüllung der Aufgabe als auch die notwendigen Finanzen für diese Aufgabe. Das ist ein dynamischer Prozess, bei dem man in der Diskussion bleiben muss. Diese findet auch statt, damit entsprechende Unwuchten ausgeglichen werden.

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist unbestritten eine große Herausforderung für die kommunale Ebene, die die Pflicht zur Aufnahme hat, wie es einmal definiert wurde. Wir haben deshalb als CDU-Fraktion schon lange darauf hingewiesen, dass unsere Kommunen an der Belastungsgrenze arbeiten und stehen dabei einhellig zur kommunalen Ebene. Es ist ganz wesentlich, dass man die Belastungsgrenze nicht überschreitet. Es ist insbesondere der Bund gefordert, indem er Maßnahmen ergreift, die den Zustrom von Flüchtlingen begrenzt, dass keine zusätzlichen Aufnahmeprogramme gemacht werden, ohne im Vorfeld die Kapazitäten bei den Ländern und den Kommunen abzufragen.

(Sebastian Wippel, AfD: So wie die Union das seit 2015 gemacht hat!)

Ebenso bedarf es der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern bzw. denen, die kein Bleiberecht in unserem Land haben, so wie es der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorsieht.

(Lars Kuppi, AfD: Wann machen Sie die Rückführungen, Herr Wähner?)

In Sachsen sehen wir uns auch als Land verantwortlich für die Aufnahme von Flüchtlingen, gemeinsam mit der kommunalen Ebene. Wir unterhalten die Erstaufnahmeeinrichtungen, die dafür zuständig sind, dass die Flüchtlinge registriert werden und es zu keiner unkontrollierten Umverteilung auf die kommunale Ebene kommt.

Damit komme ich zu dem Punkt, auf den der Gesetzentwurf eingeht. Das ist die Abstimmung in diesem durchaus fordernden Prozess. Ich danke an der Stelle allen, die sich jeden Tag dieser Aufgabe stellen. Das ist eine große Herausforderung auf der kommunalen und der Landesebene, aber insbesondere auf der Landkreisebene.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Diese Abstimmung funktioniert auf Landkreisebene, zwischen den Landräten und den Bürgermeistern sowie zwischen Land und Kommune, auch wenn sie sehr fordernd ist und eine hohe Belastung darstellt. Es ist wenig sinnvoll, dieses Abstimmungsverfahren gesetzlich zu normieren, so wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, zumal am Ende trotzdem zugewiesen werden bzw. die Landesdirektion zwingend entscheiden kann. Sie erzeugen den Eindruck einer Mitbestimmung der Bürgermeister bzw. der kommunalen Ebene, die tatsächlich aber nicht gegeben ist. Da dieser Gesetzentwurf wenig zweckmäßig ist, ein besseres Abstimmungsverfahren zu erreichen, sondern eher neue Hürden aufbaut, lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Entwurf ab.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD – Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.)

Das war Herr Wähner für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Mirko Schulze. – Ich sehe zunächst noch Herrn Wippel am Mikrofon; bitte schön.

Ich wünsche eine Kurzintervention.

Bitte schön.

Herr Wähner, was wir von Ihnen gehört haben, sind schöne Worte. Sie reden von Herausforderungen und dies und das. Alles ist super und funktioniert ganz prima. Sie unterstellen, dass man gar nichts ändern müsse. Das einzige, was in Ihrem Redebeitrag völlig fehlt – aber das ist typisch für die CDU –, ist das, was die Leute eigentlich wollen. Die Bürgermeister müssen mitmachen und heben die Hand. Sie sagen, ich habe gar keine Möglichkeit mich einzubringen. Die Landräte haben auch keine Möglichkeit. Keiner hat am Ende die Möglichkeit, ganz offiziell eine Stellungnahme abzugeben und seine Meinung an der übergeordneten Stelle kundzutun.

(Sören Voigt, CDU: Das ist doch Unsinn!)