Protocol of the Session on July 5, 2023

(Zurufe von den LINKEN)

Nein?

(Heiterkeit)

Wir sollten ausführlich über die Dinge sprechen, die die Chance haben, realisiert zu werden – das heißt, das Wahlgesetz der Staatsregierung. Wenn sich die kleineren Fraktionen im Landtag theoretisch darüber austauschen, welcher Gewinn welchen Mandates zum Verlust eines anderen Mandates in diesem Land führt,

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

verdeutlicht das, wie unsinnig, wie unausgegoren dieser Gesetzentwurf ist. Insofern bleiben wir dabei und würden auf weitere Redebeiträge verzichten.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das war Herr Kollege Voigt mit einer Kurzintervention. Gibt es weiteren Redebedarf?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben mich nicht gefragt, ob ich reagieren möchte! – Zurufe von der CDU)

Mein lieber Herr Lippmann, möchten Sie auf die Kurzintervention von Herrn Voigt reagieren?

(Heiterkeit)

Ich kann an der Stelle nur sagen, meine Erziehung ist noch nicht abgeschlossen; aber meine Eltern sind bis heute gescheitert. – Herr Staatsminister Schuster, bitte schön. Vielleicht wollen Sie einen Redebeitrag halten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Sächsischen

Wahlgesetz grenzt die Wahlkreise gemäß § 3 Abs. 4 des Sächsischen Wahlgesetzes neu ab. Wir sind der Wahlkreiskommission sehr dankbar. In den Entwurf sind die Feststellungen der Wahlkreiskommission für die 7. Wahlperiode des Sächsischen Landtags modifiziert und optimiert eingeflossen.

Es werden die Wahlkreise in den Landkreisen Vogtland, Mittelsachsen, Bautzen sowie in den kreisfreien Städten Leipzig und Dresden neu zugeschnitten. Leipzig und Dresden erhalten jeweils einen Wahlkreis mehr. Dafür erhalten Mittelsachsen und das Vogtland jeweils einen Wahlkreis weniger. So bleibt die Gesamtzahl von 60 unverändert. Im Landkreis Bautzen erfolgt nur eine gemeindemäßige Anpassung.

Diese Änderungen, meine Damen und Herren, waren erforderlich, weil sich die Bevölkerungszahl insbesondere in Leipzig 4 und Leipzig 6 positiv entwickelt hat. Dies hat zu einer Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise von über 25 % geführt. Deshalb sind wir gesetzlich verpflichtet, die Abweichung auszugleichen und die Wahlkreise neu zuzuschneiden. In 18 weiteren Wahlkreisen beträgt die Abweichung zudem mehr als 15 %.

Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass das in der ersten Rederunde vom Abg. Gebhardt aufgezeigte Verfahren – wie diese Zuschnitte gemacht wurden – keine Ähnlichkeiten zu lebenden Personen oder Verfahrensweisen im Staatsministerium des Innern aufweist. Das war eine rein zufällige Darstellung. Wir haben so abgegrenzt, wie das normalerweise in meinem Haus üblich ist – ohne Betrachtung irgendwelcher politischer Eitelkeiten, von wem auch immer.

Den notwendigen Änderungsbedarf setzen wir mit diesem Gesetzentwurf um, mit dem übrigens zugleich eine weitere Vereinbarung der Koalition umgesetzt wird; das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë tritt an die Stelle des bisherigen Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt. Dieses Berechnungsverfahren haben wir bereits im Kommunalwahlrecht eingeführt, und im Übrigen hat das Innenministerium als Verordnungsgeber die Landeswahlordnung gesondert im Mai 2023 neu erlassen und darin die weibliche Sprachform integriert. Darauf wird demnächst die geänderte Fassung der Kommunalwahlordnung folgen.

Wir haben die Regelungen in §§ 34 und 38 und die dazugehörigen Anlagen so geändert, dass die Bekanntmachung der Wahlvorschläge künftig standardmäßig nur noch den Wohnort und die Postleitzahl des Bewerbers enthält. Sollten Bewerber aus Gründen der besseren Erreichbarkeit und Kontaktmöglichkeit für die Wähler allerdings weiterhin die

Bekanntmachung ihrer vollständigen Wohnanschrift wünschen, so können sie dies in der Zustimmungserklärung auswählen.

Meine Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung haben die sowohl durch die Staatsregierung selbst als auch im Innenausschuss durchgeführten Anhörungen keine durchgreifenden Bedenken erbracht. Deshalb empfehlen wir Ihnen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Was den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Sächsischen Wahlrechtsvereinfachungsgesetz betrifft, so erschließt sich sein tatsächlicher Mehrwert nicht wirklich überzeugend. Erstens sieht bereits der Gesetzentwurf der Staatsregierung vor, das Sitzzuteilungsverfahren zu ersetzen. Zweitens bringen Mehrpersonenwahlkreise nach unserer Auffassung keine verfassungspolitischen Vorteile. Die Idee könnte verfassungsrechtlich nicht ganz unbedenklich sein. Da empfehle ich für weitere Beratungen den Abg. Lippmann.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der LINKEN vermischt letztlich die Direktwahl mit der Listenwahl, indem Elemente der Listenwahl, nämlich die Benennung von bis zu sechs Bewerbern je Partei und Wahlkreis. künftig auch in die Direktwahl einfließen sollen. Sie haben also im Prinzip eine zusätzliche kleine Liste aufgestellt. Das mag vordergründig charmant erscheinen, weil eine Partei pro Wahlkreis künftig mehrere Bewerber durchbringen könnte. Wo dann allerdings der entscheidende Vorteil gegenüber der eigentlichen Landeslistenwahl liegen soll, bei der das Gleiche in größerem Maßstab geschieht, erschließt sich uns nicht – im Gegenteil.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Die besondere Stellung direkt gewählter Abgeordneter würde im Ergebnis geschmälert, wenn es künftig pro Wahlkreis mehrere davon gebe.

Drittens ist aus unserer Sicht fraglich, ob der Gesetzentwurf das Problem der Überhang- und Ausgleichsmandate wie versprochen überhaupt verringern würde. Bereits die Anhörung im Innenausschuss hat daran Zweifel angemeldet. Tatsächlich könnte wegen der noch höheren Anzahl an Direktmandaten im Verhältnis zur derzeitigen Regelung am Ende auch das Gegenteil eintreten. Deshalb, meine Damen und Herren, brauchen wir diese Regelung nicht, und deshalb empfehlen wir Ihnen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das war Herr Staatsminister Schuster. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, meine Damen und Herren. Wir stimmen ab über beide Gesetzentwürfe, als erstes über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Gesetz zur Vereinfachung der Wahlen zum Sächsischen Landtag

und zur Stärkung der regionalen Repräsentanz der Wahlkreise (Sächsisches Wahlrechtsvereinfachungsgesetz – SächsWahlRVereinfG)“ mit der Drucksache 7/11485. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist das die Grundlage für die Abstimmung des Gesetzentwurfs. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir im Block abstimmen. – Wunderbar.

Dann stimmen wir jetzt ab über Überschrift, Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag und Artikel 2 Inkrafttreten. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, keinen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist somit diesem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen. Wünschen Sie eine Schlussabstimmung, Herr Gebhardt? –

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung über diesen Gesetzentwurf abgeschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahl- gesetz – SächsWahlG)“ mit der Drucksache 7/12944, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit der Drucksache 7/13739. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Ich empfehle Ihnen, im

Block abzustimmen, wenn das in Ordnung ist. – Wunderbar.

Stimmen wir ab über Überschrift, Teil 1 Wahlsystem, Teil 2 Wahlorgane, Teil 3 Wahlrecht und Wählbarkeit, Teil 4 Vorbereitung der Wahlen, Teil 5 Wahlhandlung, Teil 6 Feststellung des Wahlergebnisses, Teil 7 Besondere Vorschriften für eine Nachwahl oder Wiederholungswahl, Teil 8 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag, Teil 9 Schlussbestimmungen, Anlage und Inhaltsübersicht. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen und einer großen Mehrheit Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung somit zugestimmt.

Ich lasse jetzt über den Entwurf Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG) in Gänze abstimmen. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen und einer großen Mehrheit an Stimmen dafür ist dementsprechend dieser Entwurf als Gesetz beschlossen, und der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet, meine Damen und Herren.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz über die berufsständische Vertretung

der Heilberufe im Freistaat Sachsen

Drucksache 7/11882, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/13740, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Die gute Nachricht ist, dass keine Aussprache vorgesehen ist. Deshalb meine Frage: Wünscht trotzdem jemand die Aussprache, vor allem Herr Wendt als Berichterstatter? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Aufgerufen ist das Gesetz über die berufsständische Vertretung der Heilberufe im Freistaat Sachsen mit der Drucksache 7/11882, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit der Drucksache 7/13740. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, im Block abzustimmen, wenn das in Ordnung ist. – Gut. Dann machen wir das so.

Wir stimmen ab über die Überschrift, Artikel 1 Sächsisches Heilberufekammergesetz (einschließlich neu eingefügter Anlage), Artikel 2 Änderung des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe, Artikel 3 Änderung des Gesetzes

über den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Artikel 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Stimmen dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist dem so einstimmig entsprochen.