Protocol of the Session on July 5, 2023

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Bitte schön, Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE.

(Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sören Voigt, CDU)

Seien Sie doch mal nicht so aufgeregt! Wir hätten heute ja schon lange fertig sein können, wenn wir bei den Wahlen nicht so sehr gebummelt hätten.

(Heiterkeit bei den LINKEN)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss noch einmal auf einiges eingehen, damit Ihnen vielleicht ein Licht aufgeht. Die Wahlkreise sind zu groß. Sie müssen jetzt nicht Frau Pfau zitieren. Entschuldigung, die Wahlkreise sind genauso groß wie bei den Bundestagswahlen. Es wird ein Abgeordneter direkt gewählt. Wir schlagen vor: zwischen vier und sieben. Das sind also mehr als einer und damit vertreten mehr Leute diesen Wahlkreis. Also, machen Sie es mal nicht so klein. Dass es angeblich viel zu groß wäre, ist Quatsch.

Dass die AfD unseren Gesetzentwurf ablehnt, verstehe ich; denn da müssten sie wieder neue Listen aufstellen und mit der Listenwahl haben sie es ja nicht so. Da bekommen sie ja immer Schwierigkeiten und deswegen verstehe ich das.

(Beifall bei den LINKEN)

Jetzt zu Herrn Lippmann. Das, was Herr Lippmann vorgetragen hat, verstehen wahrscheinlich nur Herr Lippmann und vielleicht noch zwei Leute hier im Haus, die draußen zuhören. Da ich wusste, dass Sie das erzählen, habe ich es mir aufgeschrieben, damit ich jetzt auch noch einmal erklären kann, wie das mit der Erststimme und mit diesem – wie Sie immer sagen – „negativen Stimmgewicht“ ist.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Wir konstruieren einmal – und ich lasse alles weg, was bei den Erststimmen passieren kann; diese Modelle kennen wir alle ja ein bisschen –, was Herr Lippmann mit der „negativen Stimmgewichtung“ meint: Ich wähle mit meiner Erststimme DIE LINKE – logisch.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Meine Stimme reicht in meinem Wahlkreis zwar nicht für ein zusätzliches Direktmandat der LINKEN, aber genau meine Erststimme führt dazu, dass mein Wahlkreis einen Abgeordneten mehr erhält. Dieses Mandat bekommt zum Beispiel ein GRÜNER, zum Beispiel Herr Lippmann. Da mein Wahlkreis ein Mandat mehr erhält, erhält ein anderer Wahlkreis ein Mandat weniger, und dort ist es vielleicht dummerweise ein LINKER, der damit herausfällt.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Gut, wir sind uns einig, Herr Lippmann. – Damit hätte ich mich mit meiner Stimme auf die Zahl der Wahlkreismandate meiner Partei negativ ausgewirkt. Das ist das, was Kollege Lippmann meint. Das passiert übrigens auch jetzt schon. Wenn nämlich direkte Mandate gewählt werden und die Liste dadurch verändert wird, fällt einer von der Liste raus, weil jemand ein Direktmandat gewonnen hat.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ein Widerspruch innerhalb des Themas!)

Jetzt kommen wir zu Ihren Vorwürfen, die Sie immer aus Verfassungsgerichtsurteilen herleiten. Das ist völlig irrelevant, weil Sie nämlich etwas Wichtiges vergessen: Das Bundesverfassungsgericht hat sich bei früheren Bundestagswahlen mit dem negativen Stimmgewicht von Zweitstimmen beschäftigt und gar nicht mit der Erststimme, wie Sie immer erzählen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie schaffen eine neue Zweitstimme!)

Nein, es geht um die Erststimmen, von denen Sie immer reden, und deswegen ist das, was Sie machen, vollkommen irrelevant. Es spielt nämlich für das Gesamtergebnis überhaupt keine Rolle, weil es ausgeglichen wird. Dafür gibt es auch kein Bundesverfassungsgerichtsurteil.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Herr Lippmann, Sie gehören einer Partei an, die im Deutschen Bundestag gerade einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, durch den direkt gewählte Abgeordnete zukünftig nicht in den Bundestag einziehen können, weil es jetzt ein neues Gesetz gibt.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist Quatsch!)

Natürlich, das wird abgeschnitten. Wer die wenigsten Stimmzahlen bei Direktmandaten hat, der wird zukünftig nicht mehr in den Deutschen Bundestag einziehen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Gegenruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Das haben Sie jetzt mit Ihrer Stimme im Deutschen Bundestag beschlossen. Ob das nun verfassungsrechtlich sehr günstig ist, das bezweifle ich in aller Bescheidenheit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

(Beifall bei den LINKEN)

Oh, Herr Lippmann an Mikrofon 4. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Versuch des Kollegen Gebhardt, das richtigzustellen, war ehrenwert. Er hat es aber nicht besser gemacht. Lassen Sie es mich noch einmal kurz erklären: Die Frage, ob eine Mandatsrelevanz vorliegt, die für die Frage, ob das als möglicher inverser Effekt – ich will gar nicht vom negativen Stimmgewicht reden – am Ende relevant ist, macht sich an der Frage fest, ob es das einzelne Mandat betrifft und nicht die Gesamtverteilung. Verfassungsgerichtlich ist zugestanden, dass der Wähler oder die Wählerin eine Auswirkung auf die konkrete Mandatsverteilung hat, also auf die Frage, wer im Landtag sitzt, und nicht nur, welche Verhältnisse im Landtag herrschen. Das ist das Erste, woran sich Ihre Argumentation stößt.

Es ist tatsächlich ein Problem, wenn ich mit meiner Stimme dafür sorge, dass Sie woanders ein Mandat verlieren. Das ist vom Wähler nicht gewollt. Sie können davon ausgehen, dass ich, wenn ich irgendwo GRÜNE wähle, auch will, dass GRÜNE ein Mandat bekommen und GRÜNE nicht in einem anderen Wahlkreis ein Mandat verlieren.

Als Zweites sagen Sie, das betreffe nur Zweitstimmen. Sie verkennen vollkommen, dass Sie eine zweite Zweitstimmenvariante einfügen. Es ist nicht mehr eine klassische Direktstimme. Es ist eine zweite Zweitstimmenkomponente. Sie schaffen Lokallisten. Es wäre ehrlicher gewesen, das hineinzuschreiben anstatt „Mehrpersonenwahlkreise“, und schon haben Sie ungefähr ähnliche Konstellationen wie zwischen dem Bund und der Bundesverteilung und den Länderverteilungen im Bundeswahlrecht. Sie haben also genau das Problem, das Sie am Ende vermeintlich nicht haben. Das, was Ihnen jemand aufgeschrieben hat, stimmt nicht. Sie haben dieses Problem dadurch, dass Sie eine zweite Verhältniswahlkomponente einführen, diese miteinander verschränken und zusätzlich die Situation haben. Die spannende Frage ist, ob das am Ende so entscheidend ist, weil es ausgeglichen wird.

Aber Sie vergessen – und das regeln Sie übrigens auch nicht –, dass die Ausgleichsmandate im sächsischen Wahlrecht gedeckelt sind. Wenn Sie die Deckelung aufheben würden, hätten Sie einen Vollausgleich. Dann wäre ich sogar dabei, zuzugestehen, dass das Problem wahrscheinlich minimiert würde. Aber die Deckelung heben Sie nicht auf. Folglich bleibt es dabei: ungedeckelte Überhangmandate mit inversen Effekten aufgrund der Verknüpfung dessen, was Sie dargestellt haben. Plus: Sie können Wählerinnen und Wählern wirklich nicht erklären, warum ihre Stimme im Vogtland dazu führt, dass in Dresden jemand ein Mandat verliert – oder im Erzgebirge, wo auch immer. Sie können die Effekte beliebig nachbauen. Ehrlich gesagt, das ist genau der Punkt. Sie können in Dresden niemandem ernsthaft vermitteln, dass, wenn er die CDU wählt – – Wie gesagt, davon würde ich grundsätzlich abraten,

(Zurufe der CDU: Oh!)

Aber das ist die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler. Es ist mathematisch in dem Fall auch nicht klug, weil es möglicherweise dazu führt, dass man im Erzgebirge ein Mandat verliert. Das können Sie doch keinem erklären. Fernab der wahlmathematischen – verfassungsrechtlichen – Betrachtung ist genau das doch Irrsinn.

(Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.)

Jetzt werden hier im Hohen Hause schon Wahlempfehlungen ausgesprochen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Herr Voigt, wollen Sie darauf – – Herr Lippmann, vielleicht nur zur Klarstellung, weil Sie nichts dazu gesagt haben: Wir werten das als normalen Redebeitrag.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war eine Kurzintervention!)

Es war eine Kurzintervention?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!)

Das hätten Sie ansagen müssen. Ich habe gefragt, und Sie haben einfach losgeredet. Da dachte ich, okay, ein normaler Redebeitrag.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das hat vorhin der Präsident auch durchgehen lassen!)

Herr Lippmann!

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Entschuldigung, Frau Präsidentin!)

Gut. Wunderbar. – An Mikrofon 4 jetzt bitte Herr Voigt. Was möchten Sie?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte keinen Redebeitrag halten, sondern eine Kurzintervention.

Auf den Redebeitrag von Herrn Lippmann? Bitte schön.

Auf den Redebeitrag von Herrn Lippmann, der keiner war.

(Zurufe von den LINKEN)