Meine Damen und Herren! Damit zum Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Form der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Mein erster Dank geht ausdrücklich an die Wahlkreiskommission. Sie hat in ihrem Bericht den notwendigen Handlungsbedarf identifiziert und drei Vorschläge gemacht, wie die Wahlkreiszuschnitte geändert werden könnten. Mir ist es wichtig, darzulegen, warum das zwingend notwendig ist.
Wir wissen: Die Bevölkerungszahl in Sachsen geht weiter zurück. Der Trend verläuft jedoch von Region zu Region unterschiedlich und während in den ländlichen Gebieten die Bevölkerungsanzahl sinkt und wir Einwohner verlieren, wächst die Bevölkerung in den Großstädten. Daraus ergeben sich nicht nur Fragen für die Folgen des Lebens in den Landkreisen,
sondern auch für die Einteilung der Wahlkreise. Der Grundsatz der Gleichheit fordert, dass alle Stimmen das gleiche Gewicht haben sollen. Dafür ist es notwendig, dass in allen Wahlkreisen möglichst gleich viele Wahlberechtigte leben. Durch die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen wählen in den ländlichen Gebieten jedoch teilweise erheblich weniger Wähler pro Wahlkreis einen Abgeordneten als in den großen Städten. Das ist im Übrigen auch bei ländlichen Landkreisen so, Herr Kollege Gebhardt. Deshalb ist ein Neuzuschnitt der Wahlkreise in jenen Regionen, in denen die gesetzlichen Werte deutlich über- oder unterschritten werden, unumgänglich.
Dass die Staatsregierung in ihrem Entwurf keine der drei Varianten der Wahlkreiskommission umgesetzt hat, darf keinesfalls so verstanden werden, als dass diese Varianten unzweckmäßig waren. Vielmehr hat sich aus den Überlegungen und Darstellungen der Wahlkreiskommission und den Hinweisen in der Anhörung die vorliegende Variante entwickelt. Diese sieht vor, dass die beiden kreisfreien Städte Dresden und Leipzig jeweils einen Wahlkreis dazubekommen. Im Gegenzug verlieren die Landkreise Mittelsachsen und Vogtland jeweils einen Wahlkreis. Im
Landkreis Bautzen ändert sich die Zuordnung der Gemeinden zu den Wahlkreisen. Mit diesen Änderungen ist sichergestellt, dass es in diesen Wahlkreisen nun eine zukunftsfähige Regelung gibt.
„Zukunftsfähig“ ist im Übrigen auch das Wort gewesen, das von den Sachverständigen in der Anhörung verwendet wurde. Die Staatsregierung hat mit ihrem Gesetzentwurf eine Wahlkreiseinteilung vorgelegt, die nach soziodemografischen Gesichtspunkten zweckmäßig ist und auch die Bevölkerungsentwicklung der nahen Zukunft berücksichtigt. Dafür geht mein Dank im Namen der CDU-Fraktion an die Staatsregierung.
Lieber Kollege Gebhardt! Meine Damen und Herren! Kommen wir zurück zum Sitzzuteilungsverfahren nach d‘Hondt bzw. Sainte-Laguë.
Bei der Aussprache bin ich mir nicht zu 100 % sicher, ich könnte das auch immer nur mit dem sächsischen Dialekt aussprechen. Wir haben das im Koalitionsvertrag beschlossen und diese Regelung knüpft an die Regelung an, die wir für Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte bereits vollzogen haben. Sie hat das Ziel, die Bevorteilung von Parteien allein aufgrund ihres hohen Stimmanteils bzw. die Benachteiligung von Parteien aufgrund von wenigen Stimmen auszuschließen.
Wichtig war uns auch, dass mit dem Wahlgesetz erstmals die sorbische Bevölkerung in Sachsen unmittelbar im Gesetz sichtbar wird. Mit einem Änderungsantrag haben wir in der Koalition durchgesetzt, dass in den Wahlkreisen 52 bis 57 zusätzlich zur deutschen Schreibweise auch die offizielle sorbische Bezeichnung der Gemeinden und Wahlkreise nach dem Sorbengesetz aufgeführt wird. Wir folgen damit unserer Verfassung, die uns vorgibt, dass der deutsch-sorbische Charakter des Siedlungsgebiets der sorbischen Volksgruppe zu erhalten ist.
Zum guten Schluss, meine Damen und Herren, wird die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in unserem Wahlgesetz mit dieser Beschlussempfehlung umgesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bringt mich zum Ausgangspunkt meiner Rede zurück. Wir haben mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung das bestmögliche Wahlgesetz, in dem alle Änderungen und Anpassungen abgewogen und gut begründet sind,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kurz vorab zum Antrag bzw. Gesetzentwurf der Koalition, der ja auch ein Antrag an dieses Haus ist: Ich kann das vor die Klammer ziehen; wir werden dem zustimmen. Es ist eine Art minimalinvasiver Vorschlag, der die Wahlkreiseinteilung ändert. Wenn wir dem nicht zustimmen würden, hätten wir Abweichungen, die diese Wahl rechtswidrig machen würden.
Es ist auch aufgenommen worden, dass die Anschriften der Kandidaten nicht mehr veröffentlicht werden, jedenfalls auf Wunsch des Kandidaten. Was die Sorben anbelangt: Selbstverständlich findet das unsere volle Zustimmung. Ganz glücklich sind wir über diesen Gesetzentwurf nicht, doch wir müssen es so handhaben, um unter Umständen Angriffe auf die Wahl – in juristischer Hinsicht – zu vermeiden.
Interessanter ist der Gesetzentwurf der LINKEN, der in einigen Teilen durchaus einer Überlegung wert ist. So ist etwa die Möglichkeit – ich glaube, es war Ziffer 5 in Ihrer Rede, Herr Kollege Gebhardt – der Wähler, auf einzelne Kandidaten der Liste zuzugreifen, einen Kandidaten anzukreuzen und nicht zwingend die vorgegebene starre Liste zu verfolgen, wesentlich bürgerfreundlicher. Es ist ein Stück weit unmittelbarere Demokratie, die hiermit geschaffen werden soll. Das entspricht der Programmatik der AfD, die nicht nur in Sachfragen, sondern auch im Hinblick auf die repräsentative Demokratie fordert, dass dort der Wähler zugreifen kann und nicht dem unterworfen ist, was ihm von den Parteien präsentiert wird.
Betrachtet man allerdings den Gesetzentwurf im Ganzen, erkennt man das subtile Ziel, das DIE LINKE in ihren eigenen Hochburgen bevorzugen will. Das sind nun einmal die beiden kreisfreien Städte mit der Landeshauptstadt Dresden und der größten sächsischen Stadt, Leipzig. Es heißt zwar in der Zielsetzung des Gesetzentwurfs „[…] Wahlen zum Sächsischen Landtag zu vereinfachen und zugleich die regionale Repräsentanz deutlich zu stärken“ – realisiert werden soll dies jedoch durch eine klare Verschiebung der Wahlkreise in Richtung Dresden und Leipzig mit jeweils zwei Mehrpersonenwahlkreisen. Durch diese Vorgehensweise fühlt sich der ländliche Raum gegenüber den kreisfreien Städten abgehängt. Er ist es aber auch.
Dass der demografische Wandel Problemlagen schafft, ist zweifelsfrei und soll durch die Zuschnittsanpassung im Regierungsentwurf Berücksichtigung finden. Hierbei wurde bereits in der Anhörung vom 11. Mai dieses Jahres darauf hingewiesen, dass es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt, welcher versucht, mit geringster Belastung vor allem in der kommunalen Verwaltung den Anpassungsprozess voranzutreiben. Es wird ein atmender Prozess geschaffen, welcher auf durchaus wechselnde demografische Entwicklungen Einfluss nehmen kann. Dabei geht es nicht vordergründig um die Bevölkerungsentwicklung, sondern um eine Bevölkerungswanderung auch innerhalb
des Freistaates. Bei einigen negativen Einflüssen auf die Lebensqualität in Großstädten – da fällt mir beispielsweise der linksradikale Stadtteil Connewitz in Leipzig ein – ist ein Trend zurück aufs Land durchaus denkbar.
Dort funktioniert der Zuschnitt der Mehrpersonenwahlkreise keinesfalls; also belassen wir es lieber bei dem Entwurf der Staatsregierung.
Es ist auch nicht erkennbar, wie durch eine Erhöhung der direkt gewählten Abgeordneten ein genaueres Bild des Gesamtwahlergebnisses entsteht. Im Gegenteil: Durch die Bevorzugung einiger Mehrpersonenwahlkreise kann ein von Fall zu Fall unterschiedliches, günstigeres Ergebnis zu einer Verschiebung der Zuteilung führen. Ich möchte dieses Kalkül nicht unterstellen; es drängt sich aber geradezu auf.
Gerade bei einer höheren Zahl an politischen Akteuren wäre bei 80 Direktkandidaten ein Ausgleich mit noch 40 zu verteilenden Sitzen problematisch – tut mir leid, das ist jetzt ein bisschen Mathematik.
Diese unnötige Vergrößerung des Landtags wird durch unsere Partei abgelehnt. Im Sinne eines kleineren Landtags ist der Wechsel des Sitzzuteilungsverfahrens von D’Hondt zum ausgewogeneren Höchstzahlverfahren nach SainteLaguë bereits im Koalitionsentwurf vorgesehen. Die AfD als junge Partei, aber nunmehr große Partei, wird dadurch zwar benachteiligt. Da wir jedoch auch einmal klein waren und schnell gewachsen sind,
Im Übrigen ist die Aussage im Entwurf, dass dies kostenneutral verlaufen würde, nicht ganz korrekt; denn wer die Stellungnahme von Städten und Gemeinden sowie von den Kreiswahlleitern studiert hat, wird feststellen, dass hierzu durchaus einige Bedenken geäußert wurden. Diese bezogen sich auf den mit wesentlich geringeren Änderungen vorgesehenen Koalitionsentwurf. Bereits bei kleineren Wahlkreisanpassungen kommt es zu einem höheren Arbeitsaufwand in der Vorbereitung bzw. zu einem erhöhten Personalaufwand.
Das war Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht nun Valentin Lippmann; bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Wahlrecht ist nicht nur eines der spannendsten Rechtsgebiete der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates, sondern zugleich auch regelmäßig eines der umstrittensten; denn Wahlrechtsfragen sind Machtfragen. Und diese Machtfragen sind wiederum Ausdruck des politischen Willens dieses Gesetzgebers.
Wenn der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm einst das Recht als geronnene Politik bezeichnete, so dürfte das Wahlrecht – gleich welcher Ausprägung – wohl das koagulierteste Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sein.
Genau deshalb verleitet das Wahlrecht seit eh und je zu heilvollen Versprechungen durch die verschiedenen politischen Akteure. Das Wahlrecht als konstitutiver Legitimationsakt der parlamentarischen Demokratie mit umgebender Mystik führt häufig zu politischen Vorschlägen, die als revolutionär oder besonders innovativ gekennzeichnet sein sollen, um deutlich zu machen, wie anders doch unsere Demokratie aussehen würde, wenn man nur ein paar Schrauben am Wahlrecht drehe.
So, wie die FDP seit Menschengedenken nicht müde wird, zu versprechen, ein einfacheres und gerechteres Steuersystem erfinden zu können, scheint die unerreichbare Verheißung des Wahlrechts jene nach einem einfacheren, gerechteren und widerspruchsfreien Wahlrecht zu sein. Den nächsten Antritt in diese Richtung macht nun DIE LINKE mit ihrem sogenannten Wahlrechtsvereinfachungsgesetz – und scheitert.
Denn das, was hier auf den ersten Blick so einleuchtend einfach eingeworfen wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung zunächst als Etikettenschwindel.
Der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN erhöht nämlich unnötig die Komplexität des Wahlsystems, verkennt entstehende inverse und widersprüchliche Effekte und ist nicht einmal im Ansatz dazu geeignet, Überhangmandate zu verhindern; auch wenn die Antragstellerin dies behauptet.