Sie hat sich insbesondere an einer möglichst exakten Gleichverteilung der Bevölkerung orientiert. Der elbüberschreitende Wahlkreis lag bei ihr im Dresdner Westen.
Der Landesverband der LINKEN wurde, wie alle anderen Parteien auch, um eine Stellungnahme gebeten und hat eine Variante ausgetüftelt, die den elbschneidenden Wahlkreis ins Stadtzentrum verlegt. Er wäre durch die vielen Elbbrücken bestens verbunden. Das ist übrigens ein Vorschlag, der die gesetzlichen Vorgaben mindestens genauso gut einhält wie der Vorschlag der Wahlkreiskommission. Sie finden das alles in der Anlage zum Gesetzentwurf.
Aber Sie verwerfen beides und legen uns einen Vorschlag mit drei elbquerenden Wahlkreisen vor. Das ist ein Vorschlag, der auch hinsichtlich der gleichmäßigen Bevölkerungsverteilung wesentlich stärker vom Optimum
abweicht als die beiden vorgenannten Vorschläge. Dabei kommen Gebiete beiderseits der Elbe zu einem Wahlkreis, der nicht einmal durch eine Fähre, geschweige denn durch eine Brücke verbunden ist. Warum man die Neustadt mit Johannstadt in einen Wahlkreis zusammenwirft
und die Altstadt mit Pieschen in einen anderen, verstehen in Dresden wahrscheinlich nur die, die sich das ausgedacht haben.
Die Stadt Dresden selbst hat in ihrer Stellungnahme händeringend gebeten, wenigstens zu tauschen, also die Neustadt mit Pieschen zu verbinden und die Altstadt mit der Johannstadt. Zahlenmäßig macht das nahezu überhaupt keinen Unterschied, weil die Johannstadt und Pieschen fast gleich groß sind. Es wären zwei unsinnige Elbüberschreitungen weniger.
Aber nein, das wollte die Koalition nicht. Sie hat die Dresdner Wahlkreise nämlich nicht nach stadträumlichen Zusammenhängen gebildet, sondern eher auf die Erfolgsaussichten bestimmter Koalitionsabgeordneter zugeschnitten.
Da gibt es einen Abgeordneten – Namen spielen keine Rolle -, der in der Johannstadt wohnt. Dessen Partei hat ihre Hochburg in der Neustadt. Deshalb mussten beide Wahlkreise einen bilden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter anderem, um die Versuchung zur Manipulation bei Zuschnitten von Wahlkreisen künftig zu unterbinden, schlagen wir als Linksfraktion Ihnen unseren Gesetzentwurf mit 15 Mehrpersonenwahlkreisen vor, die exakt den Landkreisen entsprechen. Die kreisfreie Stadt Chemnitz wird genauso behandelt wie ein Landkreis. Nur Dresden und Leipzig werden zweigeteilt, aber nicht willkürlich von uns, sondern analog dem Zuschnitt der Bundestagswahlkreise.
Erstens entfällt die manipulationsanfällige Wahlkreisgeometrie komplett. Das sagte ich bereits. Die Wahlkreise bleiben praktisch ewig stabil. Die Wahlkreisgrenzen stimmen mit den Verwaltungsgrenzen überein.
Zweitens. Der Proporz zwischen den Parteien wird auch regional ausgebildet. Gleichzeitig sind die Parteien proportionaler zu ihrem Wahlergebnis auf das Land verteilt als bei Einpersonenwahlkreisen. Bei den derzeitigen politischen Umfragewerten in Sachsen könnte es sonst sehr leicht passieren, dass eine Partei in einem Wahlkreis alle Wahlkreismandate gewinnt und in einem anderen Wahlkreis bei prozentual fast gleichem Wahlergebnis kein einziges. Das halten wir für unsinnig. Die Parteien sollten entsprechend ihrer Stärke über das Land verteilt sein. In den Wahlkreisen sollte sich das dortige Stärkeverhältnis der Parteien widerspiegeln.
Drittens. Vertreter(innen) unterschiedlicher politischer Parteien im Wahlkreis verbessern die Rückbindung an die Wähler(innen). Auch Wähler(innen) unterscheiden Parteien. Unterschiedliche Parteien finden leicht Ansprechpartner(innen) vor Ort.
Natürlich gleichen das Parteien bisher schon mit ihren Listenabgeordneten aus. Das machen wir auch. Aber deshalb haben wir auch die Erfahrung, dass es Listenkandidat(inn)en immer schwerer haben als die vor Ort gewählten.
Wenn ein Abgeordneter ausscheidet, dann rückt auf der Landesliste in den seltensten Fällen einer aus dem gleichen Landkreis nach. Mit unserem Gesetz würden immer zuerst Leute aus dem Wahlkreis nachrücken.
Viertens. Eben weil die Wahlkreisabgeordneten proportional über die Parteien verteilt werden, wärde es mit unserem Vorschlag möglich, die Zahl der Wahlkreisabgeordneten von 60 auf 80 zu erhöhen, also von der Hälfte des Wahlkreises auf zwei Drittel. Auf jeden Wahlkreis entfallen je nach Bevölkerung und Wahlbeteiligung vier bis sieben Abgeordnete. Das erhöht wiederum die Zahl der vor Ort gewählten Ansprechpartner(innen).
Fünftens. Wählerinnen und Wähler haben mit unserem Vorschlag eine zusätzliche Auswahlmöglichkeit zwischen
verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern der gleichen Partei. Natürlich werden – wie bei den Kommunalwahlen – die ersten auf der Liste meistens die besten Chancen haben. Aber spätestens dann, wenn eine Partei in einem der Wahlkreise mehr als ein Mandat bekommt, käme es nicht mehr so sehr auf die personellen Prioritäten der Partei an, sondern eher auf die Wählerinnen und Wähler. Auch das kennen wir von Kommunalwahlen, und das ist gut so.
Sechstens. Die Frauenquote war bei den Sachverständigenanhörungen Gegenstand unterschiedlicher Hypothesen und Spekulationen. Meine Prognose bleibt: Bei SPD, GRÜNEN und der LINKEN mit ihren seit Jahrzehnten etablierten Frauenmindestquoten würde sich nichts Nennenswertes ändern, bei der AfD mit ihrer toxischen Männlichkeit wahrscheinlich auch nichts, aber bei der CDU. Bei der gilt ab nächstem Jahr auch eine Frauenquote von 40 %. Stimmt es, Herr Voigt?
Bei Einpersonenwahlkreisen wird diese vollkommen ins Leere laufen. Ein einzelnes Mandat kann man nicht quotieren. Aber bei Mehrpersonenwahlkreisen würde das bedeuten: Zwei bis drei Frauen sind auch bei der CDU überall mit dabei.
Ich bin mir sicher, dass sich der Frauenanteil bei der CDU drastisch erhöhen würde und damit auch der Frauenanteil im Sächsischen Landtag, was dem Landtag guttun würde.
Zum Ende noch drei wichtige Punkte. A) Mehrpersonenwahlkreise sind in Ländern mit Verhältniswahlrecht die vorherrschende Wahlkreisform. Das hat sich in den meisten EU-Ländern, aber auch in Sachsen bei den Kommunalwahlen vielfach bewährt. B) An dem Grundprinzip unseres Wahlrechts, dass am Ende allein die Zweitstimme über die politische Gesamtzusammensetzung des Landtags entscheidet, ändert unser Gesetzentwurf nichts. C) Die Sachverständigenanhörung hat bestätigt, dass unser Entwurf sehr einfach, aber juristisch und wahlmathematisch hundertprozentig korrekt ist. Herr Lippmann hat intensiv nachgefragt, auch wenn er jetzt etwas anderes behaupten wird. Ich behaupte das Gegenteil.
Sie können sich daher ruhigen Gewissens für unsere Variante zur Änderung des Wahlgesetzes entscheiden.
Sie machen dabei nichts falsch, Herr Lippmann. Es wäre das erste Mal, dass Sie einen Gesetzentwurf der LINKEN annehmen. Aber irgendwann ist immer das erste Mal. Ich bin fast sicher, Sie werden es nicht bereuen und die Wählerinnen und Wähler werden es Ihnen danken.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahlen sind das Kernelement der Demokratie. In ihnen wird die Beteiligung der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als Inhaber der Staatsgewalt am deutlichsten sichtbar. Deshalb ist bei allen Belangen, die mit Wahlen zusammenhängen, besondere Sorgfalt des Gesetzgebers geboten. Jede auch noch so kleine Änderung am Wahlverfahren und am Wahlkreiszuschnitt muss notwendig sein und eine eindeutige Verbesserung mit sich bringen.
Herr Kollege Gebhardt, die dort enthaltene fundamentale Änderung durch die Verschiebung des Verhältnisses von Direktmandaten zu Listenplätzen und die Bildung von Mehrpersonenwahlkreisen müsste erhebliche Verbesserungen mit sich bringen,
um diesen Anspruch zu erfüllen und Zustimmung zu finden. Sie tut es wieder nicht. Insofern wird das wohl mit Ihrem Gesetz auch dieses Mal nichts werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gebhardt, der Wunsch war hierbei Vater des Gedankens. Aber in der Anhörung am 11. Mai wurde deutlich betont, dass die Gefahr besteht – wie Sie gesagt haben, werden die Wahlkreise sehr groß –,
Wenn ich die Kreisvorsitzende der LINKEN im Vogtland aus der „Freien Presse“ vom heutigen Tag zitieren darf: „Zu große Wahlkreise sind nicht gut. Oftmals ändern sich die Themen bereits an der Stadtgrenze.“ Hier gibt es eine fundamental unterschiedliche Auffassung zwischen dem, was bei den LINKEN an der Basis diskutiert wird, und dem, was in diesem Gesetz steht.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind eine pluralistische Partei. Da darf man unterschiedlicher Auffassung sein!)
Ein zweiter Punkt wurde von den Sachverständigen in der Anhörung angesprochen. Da haben wir wirklich unterschiedliche Auffassungen. Es wurde dargestellt, dass dieses Gesetz eine Schwächung der Landeslisten nach sich ziehen könnte und dass es einen Nachteil bei dem Ziel mit sich bringt, den Anteil der Frauen im Sächsischen Landtag zu stärken.
Denn gerade für die kleinen Parteien wäre das der Fall, wenn sie jeweils nur den ersten Platz in ihrem Mehrperso
nenwahlkreis durchbekommen. Wenn dann in den regionalen Aufstellungsentscheidungen – eben, weil es oftmals mehr Männer sind – zu einem übergroßen Teil mit Männern besetzt wird, läuft dieses Ziel ins Leere.
Wir sehen: Diese Risiken stehen keinen konkreten Vorteilen gegenüber. Auf vertiefte wahltechnische Auswirkungen und Sonderfälle möchte ich nicht weiter eingehen. Das wird vielleicht der eine oder andere Nachredner noch tun.
Die durchaus zweckmäßige Umstellung des Sitzzuteilungsverfahrens ist auch im Gesetzentwurf der Staatsregierung enthalten. Insofern können wir Ihren Antrag insgesamt nur ablehnen.