Protocol of the Session on July 5, 2023

Diesen Zusammenhang, Herr Lippmann, hat auch der Gewerkschaftsvertreter während der Anhörung im Monat März bereits dargelegt. Nimmt man die Bestandteile aus der Grundvergütung heraus, ist der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestabstand von 15 % zum Bürgergeld im Falle einer vierköpfigen Familie eben gerade nicht mehr gewahrt; und das ist die Schwachstelle dieses Gesetzes.

Weiterhin könnte ein Verstoß auch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes darin gesehen werden, dass die Beamten, die sich derzeit in der Besoldungsgruppe A 4 befinden, in die Besoldungsgruppe A 5 überführt werden. Damit werden diese nach Regelungen besoldet, nach denen auch Beamte besoldet werden, die sich derzeit schon in der Besoldungsgruppe A 5 befinden. Gibt es einen sachlichen Grund, der eine solche Gleichbehandlung unterschiedlich qualifizierter Beamter rechtfertigt?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!)

Wir wissen es nicht; denn der Gesetzentwurf enthält dafür gerade keine ausreichenden Begründungen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch! Haben Sie bloß nicht gelesen!)

Außerdem ist fraglich, ob die Besoldung für die höherqualifizierten Beamten in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7, die über eine dreijährige Ausbildung verfügen, noch angemessen ist. Ist für sie der Abstand zum Bürgergeld – wie bei der Besoldung der Justizwachtmeister mit einer dreimonatigen Ausbildung – nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichtes noch ausreichend? Dazu enthält Ihre Begründung des Gesetzentwurfs keine hinreichend detaillierten Aussagen.

Im Ergebnis will ich festhalten: Es besteht eine sehr hohe Unsicherheit, ob das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Notwendig – darüber sind wir uns im Hohen Hause wohl alle einig – wäre eine umfassende Besoldungsreform gewesen, die sich zu einem schlüssigen Besoldungssystem mit den notwendigen Abständen zum Bürgergeld und den einzelnen Besoldungsgruppen entwickelt hätte.

Wir erkennen auch an, dass die Staatsregierung dafür mehr Zeit braucht. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern uns lediglich der Stimme enthalten.

Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Nico Brünler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften hat eine recht lange Vorgeschichte. Wir haben das von meinen Vorrednern schon gehört.

Beinahe möchte man sagen, es war eine zu lange Vorgeschichte. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sollte einerseits die Tarifeinigung der Länder vom November 2021 auf die Beamten übertragen und andererseits dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur angemessen Alimentierung, zum Abstandsgebot und zur angemessenen Berücksichtigung der Familienverhältnisse vom Mai 2020 Rechnung tragen.

Nun war es ein quälend langer Prozess, bis es überhaupt dazu kam, und als der Ursprungsentwurf im Ausschuss angehört wurde, war die Reaktion der Sachverständigen mit „eher verhalten“ noch sehr freundlich formuliert. Es hagelte Kritik. Eigentlich ist der Ursprungsentwurf durchgefallen. Mittels eines folgenden Änderungsantrags hat die Koalition dann sehr zu unserer Freude festgestellt, dass meine Fraktion einen sehr guten Vorschlag unterbreitet hat, um eine wesentliche Ungerechtigkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte zu beseitigen.

(Heiterkeit des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Die Benachteiligung der gesetzlich Krankenversicherten gegenüber den privat Versicherten wurde aufgehoben. Der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass wir die Trennung in GKV und PKV grundsätzlich ablehnen. Wir streiten schon immer für eine Kasse für alle, und wir werden das auch weiterhin thematisieren. Entsprechend hatten wir das bereits eingebracht. Hinzu kommt, dass es grundsätzlich absurd ist, dass die Hauptkunden der privaten Krankenversicherungen ausgerechnet die Staatsdiener sind. Solange wir noch dieses System haben, muss wenigstens echte Wahlfreiheit bestehen. Diese Gleichstellung nach dem sogenannten Hamburger Modell hatte meine Fraktion bereits im Rahmen der Debatte um die Überarbeitung des Beamtengesetzes eingebracht. Es ist schön, dass bei der Koalition ein Einsehen eingetreten ist und Sie, wenn es Ihnen auch schwerfällt, unseren Vorschlägen offiziell zuzustimmen, diese wenigstens kopieren und auf Ihrem Ticket in den Landtag einbringen. Da kann man nur sagen: Links wirkt!

(Beifall des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Albrecht Pallas, SPD: Das hatten wir so angekündigt!)

Aber zurück zum Kern des Gesetzes und den Anhörungen zum Referentenentwurf. Diese waren schon ein herber Rückschlag für die Staatsregierung. Da ging es nicht nur um die Krankenversicherung, sondern auch um grundsätzliche Fragen. Ich möchte an dieser Stelle den verehrten Kollegen Schlimbach vom DGB zitieren: „Zusammenfassend möchte ich zu dem Teil sagen, dass es eine hohe Klagegefahr gibt. Es ist insgesamt nur eine Minimallösung. Der verfassungswidrige Zustand kann schnell wieder eintreten bzw. ist er es bereits beim Gesetzesbeschluss, weil kein Sicherheitsabstand gewährleistet ist.“ Der Sachverständige Schlimbach führte weiter aus: „Aus unserer Sicht ist es notwendig, eine umfassende Besoldungsreform anzugehen, eine Besoldungstabelle zu entwickeln, die zukunftsfähig ist, die den notwendigen Abstand gewährleistet, die mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird und die Unwuchten in unserem System der Besoldungstabelle beseitigt.“

Nun haben Sie versucht, den Ausführungen in der Anhörung mit einem umfangreichen Änderungsantrag Rechnung zu tragen. Aus unserer Sicht war dieser ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung; das will ich gar nicht verhehlen. Offensichtliche Webfehler und Ungerechtigkeiten des ursprünglichen Gesetzentwurfs – wie beispielsweise

der Umstand, dass nur diejenigen die ihnen zustehenden Nachzahlungen erhalten sollen, die in Widerspruch gegangen sind, oder die überfällige Streichung des Selbstbehalts – wurden beseitigt. Kollege Löffler hat es gerade noch als „großzügige Geste“ bezeichnet, dass Anspruchsberechtigte nicht klagen müssen. Eigentlich sollte das nach unserem Dafürhalten selbstverständlich sein.

Bereits im Ausschuss hatten wir daraufhin angemerkt, dass der Änderungsantrag so wesentlich in den ursprünglichen Gesetzentwurf eingreift, dass sogar eine weitere Anhörung angezeigt gewesen wäre. Im Hinblick darauf, wie lange das Verfahren bereits ging, und um das Verfahren nicht weiter zu verzögern, haben wir darauf verzichtet. Das ändert nichts daran, dass es nach wie vor schwierig ist, zu überblicken, inwieweit das nun geänderte Gesetz einer erneuten Klage standhält oder nicht. Wir sind da skeptisch.

Dem Änderungsantrag haben wir im Ausschuss zugestimmt, da er viele Verbesserungen enthielt, die wir bereits zu Beginn gefordert hatten, ebenso wie Verbesserungen, die von den Sachverständigen mehrheitlich gefordert wurden. Ich möchte schon einmal ankündigen, dass wir uns zu dem Gesetz im Plenum der Stimme enthalten werden. Wir wollen der Umsetzung der vielen wichtigen und überfälligen Punkte nicht im Wege stehen und sehen an der einen oder anderen Stelle auch unsere Handschrift. Trotzdem können wir keinem Gesetz zustimmen, bei dem wir uns sicher sind, dass es nach einem erneuten Urteil wieder auf unserem Tisch liegen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Valentin Lippmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir heute Morgen über die grundlegenden Anforderungen einer modernen Verwaltung gesprochen haben, geht es nun hinein in eine der wichtigsten und zugleich komplexesten Materien in diesem Zusammenhang: das Besoldungsrecht. Es geht darum, wie wir die Besoldung der Beamtinnen und Beamten so ausgestalten, dass sie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und auch dem Anspruch an einen attraktiven öffentlichen Dienst genügen.

Im konkreten Gesetzentwurf wird daher zum einen die letzte Tarifanpassung im Tarifvertrag der Länder nachvollzogen, die in der Praxis im Freistaat Sachsen schon vorweggenommen wurde. Das ist eine recht einfache Übung, so lange es im TV-L keine Tarifsteigerung durch Fixbeträge gibt. Mit Blick auf die Tarifverhandlungen kann man nur hoffen, dass das ausbleibt – aber man weiß ja nie, insbesondere nach dem Abschluss im TVöD.

Herr Kollege Barth, da ist es schön, sich hinzustellen und zu sagen, man solle dem vorgreifen. Sie wären wahrscheinlich der Erste gewesen, der gesagt hätte, dass man erst einmal die Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft der

Länder abwarten soll. Man kann es in diesem Fall nur falsch machen; das ist leider so. Den einen wie den anderen kann man es nicht recht machen und Ihnen sowieso gar nicht, weil Sie die Ersten sind, die sich immer darüber beschweren, dass es angeblich falsch sei. Ich denke, auf die Tarifverhandlungen zu warten und damit kein Auseinanderlaufen von Beamten und nicht verbeamteten Bediensteten im Freistaat Sachsen zu haben, ist sinnvoll.

Die weit komplexere Anpassung ist die an die Judikatur des Bundesverfassungsgerichtes. An dieser Stelle will ich, auch weil es sehr intensive Diskussionen zur vermeintlich notwendigen Anpassung der Grundbesoldung in diesem Zusammenhang gab und gibt, kurz einen Blick darauf werfen, was das Bundesverfassungsgericht 2020 festgestellt hat – Kollege Löffler hat es im Kern schon angedeutet –: Es ging um das sogenannte exogene Abstandsgebot, also den Abstand der Besoldung zu einer vergleichbaren Konstellation im Bereich der Grundsicherung. Die logische Grundüberlegung ist: Auch der am schlechtesten besoldete Beamte soll mehr erhalten als Menschen in Grundsicherung. Das gebietet das Alimentationsprinzip. Entschieden hat das Bundesverfassungsgericht, dass die Besoldung eines alleinverdienenden Beamten mit zwei Kindern in der untersten Besoldungsgruppe dem notwendigen Mindestabstand von 15 % zur Grundsicherung nicht entspricht. Im ersten Schluss kann man in Verkennung der besoldungsrechtlichen Spezifika zur Annahme schreiten, man müsse nur die Besoldung in den unteren Gruppen etwas nach oben nehmen und das Problem sei gelöst und schon winkt Karlsruhe mit dem endogenen Abstandsgebot – im Jahr 2017 durch das Bundesverfassungsgericht quasi in Beton gegossen.

Das besagt verkürzt, dass der Abstand zwischen den Grundbesoldungen der einzelnen Besoldungsgruppen relativ gleich sein muss. Entsprechend würde sich bei einer Lösung über die Grundbesoldung vor allem anschließend der A-16-Beamte sehr darüber freuen, dass man endlich mal etwas für die unteren Einkommensgruppen getan hat. Das kann letzten Endes nicht das Ziel des Bundesverfassungsgerichtes sein. Das sagt übrigens auch das Urteil nicht.

Folglich hat das Finanzministerium nach anderen Lösungen gesucht und mit der Anpassung bei der Beihilfe und den Zuschlägen ein Modell kreiert, das einen Weg geht, der zugegebenermaßen innovativ ist, aber gleichwohl das Ziel erreicht. Nach der Anhörung haben wir als Koalition noch einmal an entscheidenden Stellen nachbessern müssen.

Gerade mit Blick auf die vorgeschlagene Nachzahlungsregelung: Wenn Nachzahlungen generell nur an Widerspruchsführer gezahlt werden sollten, ist sie gleichwohl für die Berechnung des Abstandes und der Grundsicherung eingerechnet worden. Dann wäre der ursprüngliche Gesetzentwurf wohl hoffnungslos in den Bereich der Verfassungswidrigkeit gekippt. Das wollten wir nicht. Das haben wir entsprechend behoben und Nachjustierungen im Bereich der Beihilfe und der Zuschüsse vorgenommen, um die Praxistauglichkeit zu erhöhen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch uns als Koalition ist sehr bewusst, dass wir es im Besoldungsrecht mittlerweile mit einer Reihe von Zielkonflikten zu tun haben, die sich daraus ergeben, dass wir die Besoldung seit dem Übergang auf die Länder vor gut zehn Jahren in Sachsen stets nur an die Tarifabschlüsse und die verfassungsrechtliche Rechtsprechung minimal angepasst haben. Das kann und wird uns auf Dauer nicht zufriedenstellen, insbesondere im Kampf um die besten Köpfe.

Wir haben bereits im Zuge der Fachregierungserklärung heute Morgen darüber geredet, wie eminent wichtig gutes Personal für einen funktionierenden Rechtsstaat und die Funktionsfähigkeit der Demokratie ist. Deshalb haben wir in einem Entschließungsantrag, den wir eingebracht haben, formuliert, dass die Staatsregierung bis zum Jahr 2025 aufgefordert wird, eine grundlegende Überarbeitung des Besoldungssystems vorzulegen, welches den Ansprüchen an ein modernes Besoldungsrecht genügt.

Durch die Einbeziehung aller relevanten Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich soll eine breite Expertise zusammengekommen. Ich möchte einige Beispiele nennen: Wir werden über das Thema der Sonderbesoldung für Informatikerinnen und Informatiker in diesem Zusammenhang genauso reden müssen wie über die Frage, ob die innere Austarierung der A-Besoldung in den unteren Besoldungsschichten noch dem entspricht, was wir erwarten, und dies entsprechend abstellen. Ja, da ist natürlich insbesondere die Debatte, die Herr Barth mit der A4-Besoldung aufgerissen hat, eine, die – wenn sie jetzt entfällt – man sich natürlich für die A5- und die A6-Besoldung genauso in ihrer jeweiligen Austarierung und unter Berücksichtigung der jeweils gewährten Zuschläge genau anschauen muss. Ich glaube, dort braucht es eine komplette Neuaustarierung. Damit wäre ein Baustein dafür geschaffen, um den Wettbewerb um die klügsten Köpfe weiterhin aktiv mitgestalten und auch langfristig gut motiviertes Personal finden zu können.

Werte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Gesetzentwurf befindet sich allerdings auch ein bündnisgrünes Herzensprojekt, auch wenn Kollege Löffler in seinem Redebeitrag das nur der SPD zuschreiben wollte. Bereits in meiner Rede zur Fachregierungserklärung bin ich auf die diverser werdende Beamtenschaft eingegangen. Das zeigt sich auch in den Lebenswegen. Viele Beamtinnen und Beamte treten nicht mehr zwingend in den Zwanzigerjahren ihres Lebens in das Beamtenverhältnis ein und bleiben dann dort bis zur Pensionierung. Vielmehr befinden sich auch dort vermehrt Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Zuletzt hat das die Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer, zumindest was den Beamtenstatus angeht, gezeigt.

Auch die Bereicherung der Verwaltung durch verschiedene Lebenserfahrungen kann indes nur zur Qualität beitragen. Doch es waren bislang Menschen mit vielen Kindern oder mit Vorerkrankungen durchaus nicht selten vor finanzielle Hürden gestellt, nämlich dann, wenn sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Verbeamtung versichert waren; dann mussten sie den ganzen

Krankenkassenbeitrag selbst tragen. Jeder von Ihnen, der eine solche Abrechnung zur Hand bekommen hat, weiß, dass das nicht unerhebliches Geld ist. Das wollen und werden wir jetzt ändern und führen mit diesem Gesetzentwurf am Ende auch die pauschale Beihilfe an.

Insoweit, Herr Kollege Gebhardt, Frau Kollegin Köditz: Mit Blick auf das letzte Plenum haben wir an dieser Stelle Wort gehalten und das mit dem Dienstrechtsänderungsgesetz umgesetzt. Ja, es ist ein besoldungsrechtlicher Bestandteil, es gehört in dieses Gesetz. Das hatten wir in der letzten Debatte schon. Künftig können also Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter freiwillig versichert bleiben, und der Freistaat zahlt die Hälfte des Versicherungsbeitrags als Zuschuss. Diese echte Wahlmöglichkeit ist ein Meilenstein für den Freistaat als attraktiver Arbeitgeber. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das umsetzen können.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir nun viel über sie gesprochen haben, möchte ich abschließend diesen Gesetzentwurf zum Anlass nehmen, allen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Freistaat Sachsen zu danken, dass sie sich tagtäglich dafür einsetzen, die Werte unseres Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung mit Leben zu erfüllen, und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPDFraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der etwas sperrige Titel des Vierten Dienstrechtsänderungsgesetzes verbirgt ein wenig, dass darin sehr viel Gutes und Spannendes steckt. Mit diesem Gesetzentwurf wird nicht nur das Tarifergebnis von 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder für die sächsischen Beamtinnen und Beamten umgesetzt, sondern wir passen die Besoldung der sächsischen Beamtinnen und Beamten an die sogenannte Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach – wie eben von Kollegen Lippmann ausgeführt – ein gewisser Mindestabstand zwischen der niedrigsten Besoldungsgruppe und dem Existenzminimum bestehen muss.

Wir erhöhen dazu auch die Beihilfesätze auf nur 90 % im Gegensatz zu den im Entwurf vorgeschlagenen 100 %, und es wird einen zusätzlichen Zuschuss zur Krankenversicherung geben. Es werden alle berechtigten Beamtinnen und Beamte ab der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von den Nachzahlungen profitieren.

So viel zur Kurzfassung. Folgendes ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein besonderes Anliegen: Wir führen in Sachsen endlich die Möglichkeit ein, dass sächsische Beamtinnen und Beamte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sein können, ohne dass

ihnen finanzielle Nachteile daraus erwachsen. Das haben wir im Koalitionsvertrag 2019 vereinbart und mittels Änderungsantrag in den heute zu entscheidenden Gesetzentwurf eingebracht. Bislang war das nur möglich, wenn die Beamtinnen und Beamten 100 % des Beitrags, also auch den Arbeitgeberanteil, selbst zahlten. Dabei geht es um bis zu knapp 350 Euro im Monat. Das ist kein Pappenstiel. Es geht um eine für die Partner(innen) und die Kinder kostenfreie Familienversicherung. Dabei geht es um breite gesellschaftliche Solidarität in einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung, meine Damen und Herren.

Das schützt vor hohen Beiträgen zur privaten Krankenversicherung im Alter, und es macht den Freistaat als Dienstherrn im bundesweiten Vergleich wettbewerbsfähiger; denn wir hinken der bundesweiten Entwicklung bisher hinterher. Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Baden-Württemberg haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt. Nun werden auch in Sachsen Beamtinnen und Beamte, die bereits Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder neu verbeamtet werden, die Möglichkeit bekommen, sich wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachteilsfrei gesetzlich zu versichern, wenn der Arbeitgeber den hälftigen Beitrag übernimmt. Das ist ein großer Gewinn für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen. Das ist ein Fortschritt hin zu einer solidarischen, sozialen Gemeinschaft der Versicherten.

Meine Damen und Herren, der öffentliche Gesundheitsdienst in Sachsen braucht gutes Personal, gute Ärztinnen und Ärzte. Wir stehen auch in diesem Bereich in harter Personalkonkurrenz zu anderen Bundesländern. Der öffentliche Gesundheitsdienst wirkt vor allem kommunal in den Gesundheitsämtern und an vielen Stellen unseres Gesundheitswesens: Mütter- und Schwangerschaftsberatungen, Einschulungstests, Beratungs- und Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen, chronisch Kranke sowie Menschen mit Behinderungen, Aufsicht im Bereich der Krankenhäuser und Seuchenhygiene, amtsärztliche Gutachten, Beurteilung von Dienstfähigkeit oder zahnärztliche Prävention.

Seit der Bewältigung der Corona-Pandemie ist uns allen der Wert eines starken öffentlichen Gesundheitsdienstes wieder bewusst. Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird der Freistaat künftig die vom Bundesgesundheitspakt für den ÖGD bereitgestellten Mittel vollumfänglich auch für beamtete Ärztinnen und Ärzte nutzen können, um mit Zulagenzahlungen gutes ärztliches Personal zu gewinnen und zu halten.