Protocol of the Session on July 5, 2023

Drucksache 7/11452, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/13737, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Schultze, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Löffler von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer energiegeladenen Debatte sprechen wir jetzt über ein spannendes Thema, nämlich den Motor unserer sächsischen Verwaltung. Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz, der im Wesentlichen Änderungen im Sächsischen Beamtengesetz, im Sächsischen Besoldungsgesetz und im Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz vorsieht, hat den Landtag bereits Ende letzten Jahres erreicht. Die Koalitionsfraktionen haben über den Gesetzentwurf seither intensiv diskutiert und einigen Verbesserungsbedarf festgestellt.

An der Stelle möchte ich mich ausdrücklich beim Sächsischen Beamtenbund und der Steuergewerkschaft für den konstruktiven Austausch bedanken. Ich weiß, unsere Beamten haben schon eher auf eine Lösung gewartet; das Ergebnis liegt jetzt aber vor, und ich freue mich, dass wir darüber im Hohen Haus diskutieren.

Ich bin davon überzeugt, dass wir den Gesetzentwurf, wie er in der jetzigen Fassung mit dem Änderungsantrag der Koalition zur Beschlussfassung vorliegt, guten Gewissens

zur Abstimmung stellen können. Auf Details der Regelungen im Regierungsentwurf würde ich jetzt weniger eingehen; ich denke, der Herr Minister wird dazu etwas sagen. Den Kolleginnen und Kollegen lag dieser Entwurf ja auch schon eine ganze Weile vor.

Im Übrigen ist der Gesetzentwurf, so könnte man es auch sagen, eine Materie für beamten- und besoldungsrechtliche Feinschmecker. Vielleicht erscheint es manchmal etwas trocken; gleichwohl betrifft es das Rückgrat der Kernverwaltung des Freistaates. Ich möchte deshalb in gebotener Kürze auf zwei Punkte etwas detaillierter eingehen.

Zum einen zeichnen wir mit dem vorliegenden Antrag die Erhöhung der Tarifentgelte zum 1. Dezember 2022 für den Besoldungsbereich nach. Das heißt, die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates wird in diesem Maße ebenfalls erhöht. So sehr es vielleicht angesichts der aktuellen Inflationsentwicklung für manche zum jetzigen Zeitpunkt schon wünschenswert gewesen wäre, so ist trotzdem ein Vorgriff in der Beamtenbesoldung auf die noch nicht feststehenden Ergebnisse der im Herbst beginnenden Tarifrunde der Beschäftigten nicht sachgerecht. Deshalb ist das vielleicht ein Wermutstropfen; aber hier ist dies nicht berücksichtigt.

Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass die Besoldungserhöhungen nicht erst mit dem Inkraftsetzen des Gesetzes ausgezahlt werden, sondern mit Rückhalt der Koalitionsfraktionen schon zum 01.12.2022, selbstverständlich mit dem entsprechenden Vorbehalt des heutigen Gesetzesbeschlusses. Die Zahlungen wurden ab Februar dieses Jahres

umgesetzt. Uns war es hierbei ein Anliegen, dass die Beamten nicht länger als für die Umsetzung verwaltungspraktisch erforderlich auf diese Übernahme warten mussten.

Zum anderen stellt der Gesetzentwurf die Besoldung im Freistaat auf eine verfassungsgemäße Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu Handlungsbedarf aufgezeigt, der jetzt umgesetzt und geheilt wird. Vereinfacht beschrieben hat das Gericht postuliert, dass für eine vierköpfige Familie mit einem Beamten in der untersten Besoldungsgruppe als Alleinverdiener ein Einkommensabstand von mindestens 15 % zu einer Familie in der Grundsicherung mit weiteren Transferleistungen gegeben sein muss.

Dem trägt der Regierungsentwurf Rechnung. Uns muss dabei bewusst sein, dass das Alimentationsgefüge durch Besoldungsänderungen auf der einen Seite und Änderungen im Grundsicherungsleistungsniveau auf der anderen Seite ständig im Fluss ist und wir heute schon wissen, dass eine verfassungsgemäße Alimentation dadurch einer laufenden Prüfung bedarf und das Hohe Haus demnächst wieder erreichen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Weiteren will ich meine Äußerungen hauptsächlich auf den Änderungsantrag konzentrieren, den die Koalitionsfraktionen eingebracht haben. Wir haben es uns im Koalitionsvertrag zur Aufgabe gemacht, den Beamten zu ermöglichen, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenversichern zu können. Normalerweise sind die Inanspruchnahme der Beihilfeberechtigung und die verbleibende Absicherung über eine private Krankenversicherung für Beamte finanziell günstiger als eine gesetzliche Versicherung. Jedoch muss noch eine Person, die bisher – aus welchen Gründen auch immer – gesetzlich versichert geblieben ist, den kompletten Beitrag zu ihrer Krankenversicherung grundsätzlich allein tragen; sie hat keinen Anspruch auf einen Beihilfezuschuss. Der Arbeitgeber – in dem Fall der Freistaat Sachsen als Dienstherr – erstattet, anders als bei angestellten Beschäftigten, keine Arbeitgeberanteile.

Diese unausgewogene Belastung – da sind wir uns mit den Kollegen der SPD einig geworden – galt es abzustellen. Mit der Einführung des neuen Artikels 80 a in das Sächsische Besoldungsgesetz soll künftig auf Antrag

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Höhe der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden. Diese Möglichkeit wird auch für berücksichtigungsfähige Angehörige entsprechend Beachtung finden. Ich bin überzeugt, dass diese Lösung den Erwartungen, die viele Beamte aus der Vereinbarung im Koalitionsvertrag abgeleitet haben, durchaus gerecht wird. Gerade für Neueinsteiger stellt diese neue Wahlmöglichkeit eine echte Verbesserung dar.

Bei der Umsetzung einer verfassungsgemäßen Alimentation haben wir im parlamentarischen Verfahren den Regierungsentwurf entsprechend erneut bearbeitet. Dieser sah zur Umsetzung des 15-prozentigen Abstandsgebots eine

Erhöhung der Beihilfe für Beamte und deren Angehörige bis auf 100 % vor. Das parlamentarische Verfahren hat ergeben, dass in diesen Fällen der Zugang zu privaten Krankenversicherungen verschlossen bliebe; deshalb sollen nunmehr die Beihilfesätze auf maximal 90 % erhöht werden. Damit bleibt die Möglichkeit einer ergänzenden Absicherung der Beihilfeempfänger über Beihilfeergänzungstarife und Zusatzversicherungen weiter gewahrt. Zudem ist damit eine Einbindung der Beihilfeberechtigten in die anstehende Digitalisierung des Gesundheitswesens über die privaten Krankenversicherungen möglich. Die Begrenzung der Erhöhung der Beihilfesätze wird jedoch nicht zulasten der entsprechenden Beamten erfolgen, sondern sie wird durch einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Krankenversicherung letztendlich kompensiert.

Schließlich haben wir uns als CDU auch dafür starkgemacht, dass im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentation nicht nur diejenigen Beamten eine Nachzahlung erhalten, welche einen entsprechenden Anspruch geltend gemacht haben, sondern wir werden die entsprechenden Anpassungen für alle berechtigten Personen ab dem Jahr 2020 – das ist das Jahr, in dem das Bundesverfassungsgericht den Handlungsbedarf entsprechend festgestellt hat – nachzeichnen. Das ist zwar rechtlich nicht zwingend, aber für uns ist das ein Gebot der politischen Opportunität.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Unsere Mitarbeiter sollen ihrem Dienstherrn vertrauen können und nicht regelmäßig vorsorglich dazu getrieben werden, Einsprüche gegen ihre Bezügemitteilungen zu erheben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alles in allem haben die Erörterungen nach nunmehr einem halben Jahr einen Gesetzentwurf entstehen lassen, der sehr abgewogen die verschiedenen Belange berücksichtigt. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, wie er Ihnen vorliegt.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Ich übergebe nun das Wort an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Barth. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. In einem ersten Teil wird der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus dem Jahr 2021 auf die Beamten des Landes und der Kommunen des Freistaates Sachsen übertragen. Die damit vorhergesehene Erhöhung der Entgelte um 2,8 % ab dem 1. Dezember 2022 begrüßen wir ausdrücklich.

Wir müssen allerdings auch anmerken, dass wir mehr als ein halbes Jahr mit dieser gesetzlichen Regelung in Verzug sind. Zusätzlich müssen wir darauf hinweisen, dass unserem Gesetzverfahren bereits mehr als ein Jahr vorausging, in dem das Regelentgelt der Beamten und Richter nicht erhöht wurde. Diese Tatsache – in Verbindung mit der jetzigen Erhöhung von 2,8 % – lässt uns daran zweifeln, ob die Besoldung der Beamten und Richter im Sinne von Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes noch amtsangemessen ist.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha, woran machen Sie das fest?)

Wir hatten im vergangenen Jahr mehrfach über die hohe Inflation diskutiert, die im Jahresdurchschnitt in Sachsen bei 6,9 % und im Mai dieses Jahr immer noch bei 6,5 % lag.

Meine Damen und Herren! Gestern hat die Gewerkschaft der Polizei einen Newsletter an ihre Mitgliedschaft versandt, und ich erlaube mir, daraus kurz zu zitieren: „Die Staatsregierung verschwendete scheinbar auch keine Gedanken daran, eine zusätzliche Anpassung unter Beachtung der außerordentlich hohen Inflation durchzuführen.“ Und tatsächlich, die aktuellen Inflationsraten werden zwar in den kommenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag der Länder eine wesentliche Rolle spielen; es bleibt aber festzuhalten, dass die künftigen Entgelterhöhungen, wenn sie denn vereinbart werden, der Inflation zeitlich erheblich hinterherhinken werden. Dies ist für die Beamten des Freistaates Sachsen aktuell sehr unbefriedigend; denn während die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen bereits ab diesem Monat monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro bekommen, müssen sich die Beamten im Freistaat Sachsen nach dem Gesetzentwurf mit 2,8 % begnügen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.)

In den Kommunen hat dies zur Folge, dass kommunale Beamte und kommunale Beschäftigte nebeneinander arbeiten, aber Entgeltsteigerungen haben, die sehr unterschiedlich ausfallen können.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

Mit großen Schmerzen, Herr Lippmann.

Herr Kollege Lippmann, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Barth! Ich weiß, die Frage wird Ihnen Schmerzen bereiten. Es ist ja schön, dass Sie jetzt Newsletter der GdP brauchen, um Ihre Position abzustecken. Wo sind denn Ihre Vorschläge für entsprechende Sonderzahlungen oder Änderungsanträge im Ausschuss gewesen, diese Materie betreffend?

(Albrecht Pallas, SPD: Gab es die etwa nicht?)

Herr Lippmann, wir sind nicht der Reparaturbetrieb Ihrer Regierungskoalition.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah! – Zurufe von der CDU und der SPD)

Wir haben im Ausschuss ganz klar gesagt: Wir haben an dem Gesetz verfassungsrechtliche Zweifel. Dazu werde ich in dieser Runde auch noch kommen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da bin ich gespannt!)

Dann hören Sie mir mal bitte ausführlich zu: Sie haben im Ausschuss zugegeben, dass wir uns mit Ihrem Gesetzeswerk immer am Rande einer gerichtlichen Prüfung bewegen, dass es auch notwendig sei – –

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist eine Verletzung der Nichtöffentlichkeit des Ausschusses und ist zu rügen!)

Das können Sie gern rügen. Ich habe das allgemein gesagt. Das haben Sie heute auch so gesagt, lieber Herr Lippmann. Insofern: Hören Sie mir einfach weiter zu; dann beantworte ich Ihnen die Frage ausführlich.

Herr Kollege, wir werden natürlich prüfen, ob aus dem Ausschuss berichtet worden ist,

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist so, gebe ich gern zu Protokoll!)

und werden dann auch die entsprechenden Schritte einleiten. – Herr Kollege, bitte fahren Sie fort.

Noch mehr Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben wir im Hinblick auf die Regelung im zweiten Teil des Gesetzes.

Machen wir uns doch noch mal Folgendes gegenwärtig: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2015 entschieden, dass der Mindestabstand zwischen der niedrigsten Besoldung eines Beamten mit Partnern und zwei Kindern und der Grundsicherung mindestens 15 % betragen muss; nach dem aktuell geltenden Besoldungsrecht in Sachsen wäre das nicht mehr gewährleistet gewesen. Deshalb soll jetzt nach dem Gesetzentwurf die unterste Besoldungsgruppe – A 4 – gestrichen werden. Darüber hinaus soll es monatliche Nachzahlungen für Ehegatten und Kinder geben. Da die Nachzahlungen nach dem Gesetzentwurf nicht als jährlich wiederkehrende Leistungen ausgestaltet, sondern nur bis zum Ende des Jahres vorgesehen sind, ist es aus unserer Sicht höchst zweifelhaft, ob sie als Bestandteil dieser Grundvergütung angesehen werden können.

Diesen Zusammenhang, Herr Lippmann, hat auch der Gewerkschaftsvertreter während der Anhörung im Monat März bereits dargelegt. Nimmt man die Bestandteile aus der Grundvergütung heraus, ist der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestabstand von 15 % zum Bürgergeld im Falle einer vierköpfigen Familie eben gerade nicht mehr gewahrt; und das ist die Schwachstelle dieses Gesetzes.