heißt, es gibt 79 Praxisbausteine aus elf Berufsfeldern im Freistaat Sachsen in anerkannten Ausbildungsberufen. Das wird dann direkt von der Kammer zertifiziert. Man kann inzwischen in 33 von den 60 Behindertenwerkstätten solche Praxisbausteine erwerben, und mit diesen Zertifikaten soll der Übergang zum ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden.
Der Vorwurf besteht immer, dass die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu wenig an den ersten Arbeitsmarkt abgeben. Das muss man aber etwas differenzierter betrachten. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind die einzigen Betriebe in diesem Land, die man auffordert, ihre besten Leute so schnell wie möglich loszuwerden. Sie müssen dann sehen, wie sie klarkommen und irgendwie trotzdem noch wirtschaftlich arbeiten. Das ist nämlich gar nicht so einfach, und sie machen es trotzdem.
Die guten Werkstätten machen es trotzdem und geben sich große Mühle. Genau das findet zum Beispiel im SFZ Chemnitz mit den Praxisbausteinen statt.
Ein weiterer Punkt, der gut funktioniert hat, entsprang aus dem Motto: „Nichts über uns ohne uns!“ Frau Buddeberg hat es schon angesprochen. Es empfiehlt sich immer, Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Diesbezüglich hatten wir ein schönes Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung des Freistaates Sachsen, die uns gesagt hat, sie mache sich große Sorgen, was den öffentlichen Dienst angeht. Momentan haben wir in der Verwaltung noch sehr gut erfüllte Quoten, was Menschen mit Behinderung angeht. Das sieht in vielen Einrichtungen des Freistaates noch ganz ordentlich aus. In ein paar Jahren wird sich das schlagartig ändern, weil diejenigen Menschen, die die Schwerbehindertenquote jetzt erfüllen, in Rente sein werden, und das ist die Mehrzahl. Das heißt, durch den demografischen Wandel werden diese Menschen aus der Statistik fallen. Wir werden im Freistaat in der Staatsverwaltung auch massiv Probleme haben, dass wir zu wenig Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Deshalb hatte uns damals die Schwerbehindertenvertretung angeregt, dass wir zum Beispiel in Meißen einen Verwaltungsgang, einen Qualifizierungsgang kreieren können. Das haben wir dann mit Hilfe des SMWA auch getan. Diesbezüglich würde ich jetzt gern Hartmut Mangold danken – aber er ist nicht mehr da – und Herrn Hartz, ihm kann das ja ausgerichtet werden. Sie haben sich dafür eingesetzt, dass es in Meißen die Möglichkeit gibt, eine sogenannte Landesqualifizierungsmaßnahme zu absolvieren. Bei erfolgreichem Abschluss ist die Übernahme in den öffentlichen Dienst des Freistaates an dieser Stelle garantiert. Das ist ein guter Schritt. Wir sind dort zusammen mit den Menschen für Behinderungen, die uns etwas vorgeschlagen haben, selbst wirksam geworden.
Nichtsdestotrotz sehe ich noch viele Nachholbedarfe, aber ich würde sehr gern in der zweiten Runde auf Frau Buddeberg zu den Werkstätten reagieren und es erst mal dabei bewenden lassen.
Es war so viel von der zweiten Runde die Rede. Wir sind jetzt am Ende der ersten Rederunde angekommen und eröffnen die zweite sogleich. Das Wort ergreift erneut Frau Kollegin Buddeberg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte gesagt, dass ich noch einmal auf das Thema Werkstätten eingehen will. Das ist mir wichtig; denn das ist ein großes Thema, das in der großen Spannweite von Forderungen emotional diskutiert wird.
Ich will vorwegschicken, dass es sehr viele Fachkräfte in den Werkstätten gibt, die eine tolle Arbeit leisten, und denen ihre Klientinnen und Klienten ohne Frage am Herzen liegen. Das ist nicht die Frage, aber trotzdem ist es eine wichtige Frage, wie wir darüber diskutieren. In der Diskussion ist teilweise angeklungen, nicht solche Fragen zu stellen wie die Rentenfrage, die ich sehr relevant finde, sondern wir haben hier eine ähnliche Diskussion wie bei den Förderschulen. Dann wird nämlich gesagt: Ja, es gibt Leute, die dort einfach ideal aufgehoben sind. Es mag ja Leute geben, die dort ideal aufgehoben sind. Es ist nur paternalistisch, dass andere darüber entscheiden, was das Beste für sie ist; denn das wissen die Menschen mit Behinderung selbst am besten. Sie sind Expertinnen und Experten für ihr eigenes Leben.
Wir reden hier über Selbstbestimmung und über echte Wahlfreiheit. Dafür muss sich der Arbeitsmarkt verändern, um diese Selbstbestimmung zu ermöglichen, aber auch die Werkstätten müssen sich verändern. Das war die Botschaft des Sprecherinnenrates, der bei dem Fachgespräch auch war, und das war sehr aufschlussreich. Ihre Botschaft war: Es gibt einen dringenden Reformbedarf der Werkstätten. Die Forderung ist also nicht, die Werkstätten abzuschaffen, sondern eine Schaffung von Wahlfreiheit.
Diesbezüglich müssen wir uns noch einmal überlegen, was die Idee der Werkstätten war. Die waren nicht als Abstellgleis für Leute gedacht, die nicht ins System passen, sondern ihr Auftrag ist die Weiterbildung und die Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Herr Hösl hat schon gesagt, dass das nicht einmal 1 % der Werkstattbeschäftigten in Sachsen sind, die diesen Übergang schaffen. Es sind von 16 000 nur 26. Das sind 0,15 %, und dort sehen wir, dass sich an den Werkstätten etwas ändern muss.
Des Weiteren müssen wir über die Entlohnung reden, die erhöht werden muss. Die ist weit entfernt vom gesetzlichen Mindestlohn. Selbst wenn man das nicht als Maßstab nimmt – warum eigentlich nicht? –, kann man doch den Blick in andere Bundesländer richten. Die Menschen in sächsischen Werkstätten verdienen im Bundesvergleich am wenigsten, und das finde ich beschämend.
Wir brauchen eine Transformation der Werkstätten, eine wirkliche Öffnung zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie
müssen Orte der beruflichen Bildung werden. Wir brauchen eine Anerkennung der praktischen Arbeitserfahrung für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Da war das Beispiel gerade schon gut. Außerdem müssen wir die Anzahl der Außenarbeitsplätze erhöhen. Diese müssen dann aber auch in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung münden, so, wie es bereits gesagt wurde.
Wir wollen ein Gremium einberufen, um diesen Prozess in Sachsen voranzubringen. Um es gleich vorwegzunehmen, wollen wir nicht auf die Bundesebene warten, sondern selbst aktiv werden.
Jetzt fahren wir in der zweiten Runde fort. Gibt es Redebedarf bei der CDU? – Nein. Frau Kollegin Kliese hat Redebedarf.
Aha, gut. – Gibt es überhaupt Redebedarf in einer dritten oder weiteren Runde? Frau Buddeberg? – Nein. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher, auch von mir ein herzliches Dankeschön!
An dieser Stelle möchte ich Frau Kliese danken, dass sie noch einmal erwähnt hat, dass Menschen, die die Gebärdendolmetscher brauchen, auch über andere Themen gern informiert werden möchten, und nicht nur über Themen, wenn es um Menschen mit Behinderungen geht. Es ist auch mein großer Wunsch, dass wir das im Landtag ein Stück weit verstärken können. Diesbezüglich würde ich gern Ihre Unterstützung in Anspruch nehmen. Das wäre für die Menschen sehr wichtig.
Gleichzeitig möchte ich noch einmal auf den 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen eingehen. Dieses Jahr ist es uns das erste Mal gelungen, dass wir ihn in die Landespressekonferenz gebracht haben. Wir kommen gleich zu den Problemen, die heute angesprochen wurden. Haben Sie eine Berichterstattung gelesen? – Ich nicht. Wir hatten ihn dort gleichzeitig mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Welsch, gemeinsam vorgestellt. Dort haben wir darüber berichtet, was auf der einen Seite schon geschehen ist und auf der anderen Seite noch notwendig. Damit haben wir leider keine aktive Pressearbeit gefunden. Warum erwähne ich das? – Weil Inklusion nicht nur zu verordnen geht. Inklusion muss in den Köpfen wachsen. Das ist ein Problem, das ich immer wieder sehe.
Lassen Sie mich zwei Beispiele dazu bringen. In Großpösna, meiner Heimatstadt, wo ich mal Bürgermeisterin
gewesen bin, soll ein Zeltplatz für Menschen mit Behinderungen entstehen. Das Projekt läuft seit acht Jahren. Es hat eine riesengroße Diskussion in der Bevölkerung ausgelöst. Denn diejenigen, die dort wohnen, wollen ihn nicht – ich sage das mal so deutlich –, und die anderen sagen, wir brauchen ihn. Daran sieht man, wie groß der Rede- und Überzeugungsbedarf für solche Einrichtungen und solche Möglichkeiten ist. Ich hoffe, dass es der Gemeinde noch gelingt. Das ist ein tolles Projekt, was dort entwickelt worden ist. Ich hoffe, dass die Gemeinderäte den Mut haben, das auch durchzusetzen und umzusetzen.
Gleichzeitig – auch das will ich noch einmal erwähnen – hatten wir im März einen Jahresempfang und das 70-jährige Jubiläum der berufsbildenden Schulen für hör- und sprachgeschädigte Menschen. Dies hat in Leipzig stattgefunden. Wir waren dort unter uns. Auch dieses Beispiel möchte ich erwähnen, weil das nicht in der Öffentlichkeit stattfindet. Dort waren fast 300 Menschen. Wir haben ein herrliches Kulturprogramm erlebt. Wir haben Menschen erlebt, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen. Wir haben eine Schule erlebt, die Menschen ausbildet, und niemanden hat es interessiert. Und das meine ich: Ich kann Inklusion nicht verordnen, auch wenn ich das gern mit vielen Gesetzen, vielen Maßnahmen und vielen Möglichkeiten möchte.
Deshalb ist es gut und richtig, dass wir diese Große Anfrage haben. Es ist gut und richtig, dass wir dieses Thema immer wieder hier im Landtag besprechen, um die Herzen der Menschen für diese Themen zu öffnen. Ich weiß nicht, wie oft ich in meiner Tätigkeit als Bürgermeisterin, als Landrätin – und was ich alles schon gemacht habe – Menschen mit einer Behinderung an Arbeitgeber vermittelt habe, die verzweifelt bei mir waren, um dort zu erklären, was das für eine Behinderung ist und dass das wertvolle Menschen auf dem Arbeitsmarkt sind. Jedes Mal, wenn es mir gelungen ist, habe ich hinterher ein großes Dankeschön bekommen.
Wir haben ja gerade gehört: Inklusionsbetriebe sind nicht die große Zahl, die wir in Sachsen zurzeit haben, sie sind auch nicht die große Anzahl von Beteiligten, die sich dort mit einbringen. Insofern wissen wir, dass es dort einen großen Nachholbedarf gibt, und wir reden die ganze Zeit über Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel. Ich glaube, dass wir damit eine große Ressource verschenken.
Liebe Hanka Kliese, mir ging es auch so. Ich war in Chemnitz an einer Förderschule für Menschen mit geistiger Behinderung. Dort musste ich Folgendes erfahren: Prozentzahlen hat mir der Schulleiter nicht gesagt. Deshalb möchte ich auch keine falschen Angaben machen. Dort sind aber auch Kinder, die nicht dahin gehören. Deshalb ist das auch ein Punkt, worum wir uns kümmern müssen. Wir müssen den Menschen und natürlich in dem Fall dann den Schulen die Unterstützung geben, dass sie schwierige Kinder in der Schule behalten können und Inklusion in Schulen betreiben. Auch das ist ein Ziel, weil wir sehr früh anfangen müssen.
Manchmal denkt man – vielleicht auch hier im Landtag –: Ja, jetzt reden wir schon wieder über Menschen mit Behinderung. Dabei kann es uns alle treffen. Morgen ein Verkehrsunfall, übermorgen eine Erkrankung. Jeden von uns kann es treffen. Das sagt noch einmal aus, dass 2 % der Menschen unter 18 Jahren eine Behinderung haben, aber bei Menschen von über 65 Jahren sind es rund 45 %. Deshalb ist das kein Randthema ist, sondern ein Thema, das uns alle bewegen muss.
Werkstätten für Behinderung – ich möchte noch ein positives Beispiel bringen, aber nicht alles, was gesagt wurde, wiederholen –: Wir haben während der Corona-Zeit ein einmaliges Projekt gefahren und das geringe Taschengeld, das die Menschen dort erhalten – ich gebe zu: es ist ein geringes Taschengeld –, auch während der Corona-Zeit weiterbezahlt, als die Einrichtungen nicht geöffnet sein konnten. Uns war es wichtig, wenigstens das Stück Anerkennung, das es in diesem Bereich gibt, aufrechtzuerhalten.
Von den Maßnahmen des Landes sind schon eine ganze Reihe angedeutet worden. Ich will sie noch einmal insgesamt nennen, ohne ins Detail zu gehen. Wir haben 2010 mit der Gründung der „Allianz Arbeit + Behinderung“ begonnen. Wir haben 2016 das Arbeitsprogramm „Wir machen das!“ auf den Weg gebracht. Wir haben 2016 die vertiefende Berufsorientierung für Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gestartet. Wir haben ferner die Unterstützung der sächsischen Unternehmen durch Support-Programme aufgebaut, sodass wir dort schon bei der Arbeitsmarktvermittlung erklären: Was ist das für eine Behinderung? Wie kann ich damit umgehen? Welche Voraussetzungen müssen in meinem Unternehmen gegeben sein, um mit den Menschen zu arbeiten?
Die Praxisbausteine sind bereits mehrfach erwähnt worden. Trotzdem bleibt es dabei – da bin ich ganz offen und ehrlich –, dass wir gerade beim Einbringen der Menschen mit Behinderung noch ein großes Nachholproblem haben; daran gibt es keinen Zweifel. Deswegen müssen wir neben der Diskussion, neben der Öffnung für dieses Thema auch entsprechende Voraussetzungen schaffen.
Ich hoffe, dass wir auch mit unserem Aktionsplan, in dem 181 Maßnahmen – ich habe soeben noch einmal nachgefragt – definiert sind, die für den Arbeitsmarkt greifen, in die Umsetzung kommen. Das ist ein Aktionsplan, den wir mit den Menschen mit Behinderung und für die Menschen mit Behinderung erarbeitet haben. Ich kann Ihnen sagen: Es hat eine große Beteiligung gegeben, auch wenn das während der Corona-Zeit war, als wir vieles nur digital tun konnten. Aber wir haben gesehen, welch große Bereitschaft, welch großes Interesse für dieses Thema vorhanden war.
Lassen Sie uns gemeinsam an der Umsetzung arbeiten, damit die Menschen mit Behinderung in Sachsen eine bessere Zukunft haben.
Das war Frau Staatsministerin Köpping, sie sprach für die Staatsregierung. Ich rufe jetzt den in Drucksache 7/13555 vorliegenden Entschließungsantrag auf und bitte Frau Buddeberg um die Einbringung.
Stimmt die Nummer? – Ja, wir bleiben jetzt einmal bei dieser Drucksachennummer. Wir konnten das jetzt klären. Es ist tatsächlich Drucksache 7/13555; wir haben ja alle Drucksachen unmittelbar vor uns liegen. Da müssen wir ganz korrekt sein. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bitte um Verzeihung; das war mein Fehler. – Liebe Frau Köpping, vielen Dank für Ihren Redebeitrag. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass noch viel zu tun ist.
Deswegen belassen wir es nicht dabei, hier eine Aussprache zur Großen Anfrage zu führen, sondern legen einen Entschließungsantrag mit einem Feststellungsteil und einem Forderungsteil vor. Dort haben wir zehn Punkte für einen inklusiveren Arbeitsmarkt zusammengetragen. Ich möchte sie in aller Kürze vorstellen; ausführlich kann man sie im Entschließungsantrag nachlesen.
Wir wollen – erstens – das Sächsische Inklusionsgesetz novellieren, und zwar mit einem Schwerpunkt auf Teilhabe an Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Wir wollen – zweitens – inklusive Beschulung im Schulgesetz verankern. Das haben wir an anderer Stelle schon gefordert; aber es bleibt eine wichtige Forderung.
Wir wollen – drittens – berufliche Bildung erweitern, mehr Abschlüsse ermöglichen und Arbeitserfahrungen in Werkstätten anerkennen.
Wir wollen – viertens – spezielle Fördermaßnahmen für Menschen mit Erwerbsminderungsrente aufgrund von psychischen Erkrankungen einführen. Das ist ein Punkt, bei dem mir jetzt die Zeit gefehlt hat, um das noch weiter auszuführen, obwohl das eine sehr wichtige Gruppe ist. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nämlich Leute, die oft hoch qualifiziert sind und dann, weil sie eine psychische Erkrankung haben, dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Das ist eine Gruppe, auf die wir noch gesondert eingehen sollten.
Wir wollen – fünftens –, dazu hatte ich in der zweiten Runde geredet, eine Reform der Werkstätten, wir wollen ein Gremium. Wir haben uns gedacht, das könnte „Werkstatt für Werkstätten“ heißen, das ist schön einprägsam. Ferner wollen wir Außenarbeitsplätze fördern.
Sechstens wollen wir eine höhere Entlohnung in den Werkstätten. Dafür braucht es ein transparentes Entgeltsystem und eine Modernisierung der Werkstättenverordnung auf Bundesebene.
Siebtens wollen wir die bestehenden Programme „Wir machen das!“ und „Spurwechsel“ so weiterentwickeln, dass sie wirksam werden. „Wirksam“ haben wir auch definiert, nämlich eine Verdoppelung der Arbeits- und Ausbildungsplätze in drei Jahren.