Protocol of the Session on April 26, 2023

Diesbezüglich möchte ich allen widersprechen, die behaupten, dass das Deutschlandticket den Menschen im ländlichen Raum nicht helfe. Ich habe es einmal für meinen Wahlkreis hinsichtlich der Verbindung zwischen Döbeln und Riesa ausgerechnet. Wer in Zukunft diese Strecke anstatt mit der Monatskarte mit dem Deutschlandticket fährt, spart 907 Euro im Jahr. Oder wenn jemand von Döbeln nach Chemnitz fährt, spart er im Jahr 1 860 Euro mit dem Deutschlandticket. Es gibt wirklich einen großen Fortschritt mit dem Deutschlandticket. Das ist kein kleiner Schritt, sondern ein großer!

Aber es ist auch nicht das Einzige. Wir haben mit dem Aufbau des Plus- und Taktbundsystems in Sachsen Hunderttausende Menschen neu an den Nahverkehr angeschlossen. Deshalb möchte ich Ihre – wie Sie selbst zugeben mussten – etwas veralteten Zahlen infrage stellen. Wir haben das Bildungsticket sowie das AzubiTicket eingeführt und setzen den Sachsen-Tarif um. Wir haben somit schon viele Dinge auf den Weg gebracht, die ohne Frage nicht bedeuten, dass wir da sind, wo wir hinmüssen; aber wir sind in ganz konkreten Schritten vorangekommen. Wir wünschen nicht nur, sondern wir machen!

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Jetzt komme ich zum dritten Punkt, warum wir als SPDFraktion diesem Antrag nicht zustimmen können. Dieser Gesetzentwurf kommt schlichtweg zu einem falschen Zeitpunkt. Wir sind gerade dabei, am 1. Mai das Deutschlandticket einzuführen. Wir wissen alle, dass wir im Bund und mit den Ländern diskutieren, wie wir weitere Maßnahmen ergreifen können, um das ÖPNV-System in ganz Deutschland weiter zu stärken und auszubauen. Deshalb ist es nicht folgerichtig, dass wir den zweiten oder dritten Schritt vor dem ersten gehen. Niemand leugnet, dass wir in den nächsten Jahren dazu kommen müssen, die sächsische ÖPNVGesetzgebung zu überarbeiten. Das ist selbstverständlich. Aber das bereits in dieser Phase zu machen, in der wir noch

gar nicht wissen, wohin die Entscheidungen des Bundes als Folge des Deutschlandtickets führen, ist schlichtweg nicht klug.

Deshalb an dieser Stelle noch einmal: Das Ziel eines sozial gerechten, regional entwickelten und klimagerechten ÖPNV ist richtig, aber wünschen reicht nicht, sondern wir müssen machen. Das ist der Weg, den wir als SPD gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht in einer zweiten Runde Kollege Böhme für Fraktion DIE LINKE; bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gern auf meine Vorredner eingehen: Herr Hippold, Sie hatten gleich am Anfang gesagt, dass unser Gesetz zu mehr Bürokratie führen würde. Das hatten Sie damals schon beim Vergabegesetz gesagt; ich glaube, im letzten Plenum haben wir darüber diskutiert. Aber genau das Gegenteil ist der Fall; denn mit unserem Gesetz wollen wir beispielsweise die fünf Verkehrsverbünde zu einem Landesverkehrsverbund zusammenschließen. Dies würde einfachere und schnellere Methoden für Linienausschreibungen etc. befördern. Insofern kann ich ein Bürokratiemonster oder Ähnliches nicht sehen, sondern eher einen Bürokratieabbau.

Zu meinen Ausführungen, dass die Finanzierung sichergestellt sei, was Sie in Zweifel gezogen haben. Ich bezog mich dabei darauf, dass wenn die Kommunen eine Pflichtaufgabe bekommen, der Freistaat verpflichtet ist, dies zu bezahlen. Es ist Ihnen vielleicht nicht entgangen, dass wir hierzu eine Verfassungsänderung hatten und es genau dazu Änderungen gab.

Generell zu dem ganzen Geld, weil dies mehrmals gesagt wurde: Natürlich steht in dem Gesetzentwurf nicht, dass wir 300 oder 400 Millionen Euro mehr brauchen, weil wir das sonst jedes Jahr an die entsprechenden Kostensteigerungen anpassen müssten. Wir haben ein bestehendes ÖPNV-Gesetz. Das wollen wir ändern. Alle zwei Jahre macht dieses Parlament einen Haushaltsplan. Wir haben Ihnen vor vier, fünf Monaten, als der Haushalt hier besprochen und beschlossen wurde, entsprechende Vorschläge gemacht, wie für ein ÖPNV-Gesetz in Sachsen, das ja schon im Verfahren war, entsprechende Gelder zur Verfügung gestellt werden müssen.

(Staatsminister Martin Dulig: Stimmt doch gar nicht!)

Insofern: Wir hatten Haushaltsanträge genau für dieses Gesetz gestellt, und das haben wir Ihnen hier vorgelegt. Das kann ich Ihnen gern wieder vorlegen.

Zum Thema, das Beschwerdemanagement wäre zu komplex und das sollte man den Verkehrsverbünden überlassen. Herr Hippold, das finde ich schon ein starkes Stück im

Sinne von: Das wäre ja wie, wenn man die Frösche fragen würde, ob man den Teich trockenlegt. Also, man kann doch die Verursacher von Verspätungen – in dem Fall – fragen, ob sie denn nicht selbstständig ein Beschwerdemanagement für ihre Kunden einrichten. Nein, das muss natürlich ein Gesetzgeber, der auch Geld gibt, organisieren und festlegen. Wie das genau ausgestaltet ist, das können sie gern machen. Aber natürlich muss die Regelung von oben kommen und in dem Fall von dem Gesetzgeber.

Was den Herrn von der AfD betrifft: Wir brauchen Sie nicht, um irgendwelche Ziele von Ihnen abzuschreiben oder irgendwas. Wir haben schon länger als Sie gefordert, dass es gerade für Kinder und Senioren kostenfreien ÖPNV geben muss. Wir haben das damals bei Ihnen abgelehnt, weil Sie eben nur das eine gefordert haben – nämlich Kostenfreiheit –, ohne das andere – nämlich den Ausbau. Darum geht es uns in dem Gesetz. Wir wollen ÖPNV ausbauen, damit mehr Menschen damit auch kostenfrei fahren können. Das gab es bei Ihnen nicht, und zweitens regeln wir das in einem Gesetz und nicht mit einem billigen Antrag, wie es bei Ihnen der Fall war.

Herr Homann, Sie sagten, dass unser Gesetz sehr unkonkret ist. Ich frage mich, was man denn hier im Parlament bisher Konkretes an der Gesetzeslage geändert hat. Das Gesetz, was jetzt hier existiert, ist 2012 das letzte Mal geändert worden. Ich sagte es vorhin. Und Sie sagten auch, es wäre der falsche Zeitpunkt, dass wir das jetzt hier ändern müssten. Aber ich frage mich dann auch wieder: Wann, wenn nicht jetzt? Das 49-Euro-Ticket kommt. Es werden Millionen mehr Fahrgäste deutschlandweit erwartet. Dann muss man auch für den Ausbau sorgen und das gesetzlich voranbringen, dass es zum Beispiel Mindestbedienstandards gibt.

(Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD)

Das, Herr Kollege von den GRÜNEN, ist auch das, was Sie als Pflichtaufgabe beschrieben haben. Da geht es um die Einwohner, und genau das soll der Freistaat auch bezahlen. Das sagte ich vorhin.

Ich sage es noch einmal zusammenfassend sehr kurz: Es geht hier darum, nicht nur die Preise für einzelne Gruppen weiter zu reduzieren oder Kostenfreiheit herzustellen. Hier geht es um Angebotserweiterung, um Daseinsvorsorge, um die 50 % der Sachsen, die bis heute noch keinen guten ÖPNV vor ihrer Haustür haben. Es geht um die Mobilitätswende, einen Sektor im Klimabereich, der seit Jahren keine Emissionen senkt. Das ist ein großes Problem, was wir hier angehen wollen. Ich bitte nochmals um Zustimmung.

(Beifall bei den LINKEN)

Kollege Böhme eröffnete die zweite Rederunde für die Fraktion DIE LINKE. Nun frage ich die anderen Fraktionen: Gibt es noch Redebedarf? CDU? – Sehe nicht. AfD? – Sehe ich auch nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Sehe ich auch nicht. SPD? – Sehe ich auch nicht. Somit übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Dulig. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Sehr geehrte Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein gutes Ziel im Blick zu haben, ist noch lange keine Garantie dafür, dass man auch den richtigen Weg beschreitet. Das sieht man eben genau an diesem Gesetzentwurf. Ich teile grundsätzlich die Ziele, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf verbunden haben. Ich glaube sogar, dass das die meisten hier im Raum tun. Die Debatte hat gezeigt, wie viele sich zu einem attraktiven ÖPNV bekannt haben. Es ist doch klar, dass wir nur durch einen attraktiven, kundenfreundlichen und klimafreundlichen ÖPNV heute und zukünftig mehr Menschen bewegen können, den ÖPNV auch zu nutzen.

Wir haben im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren deutlich mehr gemacht, ohne dass wir Ihr Gesetz benötigt haben. Es geht hier um das Machen und nicht um das Wünschen. Sie haben das so ein bisschen unter dem Motto abgetan, dass es da eine Strategiekommission gab, aber nicht viel rausgekommen ist. Das stimmt doch überhaupt nicht. Die wesentlichen Ergebnisse der Strategiekommission wurden von dieser Koalition umgesetzt. Es war das AzubiTicket, es war das Bildungsticket, es war der Takt- und PlusBus, den wir eingeführt haben. Beim Bildungsticket und in das AzubiTicket haben wir inzwischen auch die freiwilligen Dienstleistungen hineingenommen. Wir haben die Taktverdichtung für die Zugverbindung zwischen Dresden und Kamenz ermöglicht und finanziell unterstützt. Wir haben die Mittel der neuen EU-Förderperiode genutzt, um die Straßenbahnanschaffungen zu finanzieren. Wir sind zurzeit in der Diskussion zum Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs und der Richtlinie ÖPNV mit dem Landesinvestitionsprogramm und schauen uns das alles ganz genau an. Das Augenmerk liegt hier insbesondere auf der Unterstützung der Verkehrsunternehmen bei der Umstellung ihrer Busflotten auf alternativen Antrieb. Das ist alles unterwegs.

Ich weiß nicht, ob Ihnen gerade was aufgefallen ist, Herr Böhme: Fast alle Rednerinnen und Redner haben sich zur Stärkung des ÖPNV bekannt, haben aber Ihren Gesetzentwurf in Bausch und Bogen abgelehnt.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Überraschend!)

So einfach – – Nein, das hat nichts mit Überraschen zu tun, bloß, weil Sie Opposition sind.

Ich finde, man kann sich das nicht so einfach machen. Ihr Gesetzentwurf bedeutet, das alles, was Sie sich zum ÖPNV und ringsherum gewünscht haben, mal reinzupacken; alle Ihre Wünsche in einem Gesetz. Klingt gut, kann man nach außen auch gut verkaufen. Aber wie es umgesetzt wird, welche Konsequenzen das hat und vor allem, wie es finanziert wird, das spielt bei Ihnen eine untergeordnete Rolle.

Nur, wir tragen Verantwortung in diesem Haus. Wir müssen Entscheidungen treffen – auch für eine Umsetzung –, wir müssen Entscheidungen treffen, wie es funktioniert. Ich lasse Ihnen das zum Thema Finanzierung nicht durchgehen; denn, wenn man Ihre Änderungsanträge zum Haushalt mal addieren würde, finanziert das bei Weitem nicht

das, was Sie mit dem ÖPNV-Gesetz machen. Das ist schlichtweg nicht wahr. Rechnen Sie nach! Oder Sie haben sich damit nicht beschäftigt, weil allein die Frage, was die Entflechtung zwischen kommunalem Anteil, der dann vom Land zu finanzieren ist, im Haushalt bedeutet. Und die zusätzlichen Aufgaben, die Sie in Ihrem Gesetz drin haben, sind durch keinen einzigen Änderungsantrag von Ihnen im Haushalt damals gestellt worden.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Es geht nicht darum, dass man kommunale Verkehrsbetriebe finanziert!)

Von daher finde ich Ihre Aussage „Das haben wir beim Haushalt mit unseren Änderungsanträgen gemacht.“ einfach nicht richtig, und das lasse ich Ihnen auch nicht durchgehen. Wir tragen hier Verantwortung. Sie müssen dann schon paar Detailfragen beantworten. Sie denken, das müssen Sie nicht, weil Sie ja sagen: Opposition oder so etwas. Nur, dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass hier die Rednerinnen und Redner Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Es sind nicht nur die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sondern auch die Debatte im Ausschuss hat das ergeben.

Wir sind weiter unterwegs, den ÖPNV zu stärken. Mit der 11. Änderung der ÖPNV-Finanzierungsverordnung vom Februar haben wir die zusätzlichen Regionalisierungsmittel für 2022 und 2023 vollständig den kommunalen Aufgabenträgern des ÖPNV zur Sicherung des Bestandsangebotes zugewiesen. Wir waren das erste Bundesland, dass das gemacht hat. Wir haben das 9-Euro-Ticket umgesetzt und stehen jetzt unmittelbar vor der Einführung des Deutschlandtickets. Um die Liquidität der kommunalen Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen von der Einführung des Deutschlandtickets vom 1. Mai an bis zur vorgesehenen regulären Bewilligung im Oktober zu gewährleisten, haben wir die Mittel des Bundes bereits weitergegeben. Wir haben hier eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Trotz alledem: Wir wollen mehr! Wir brauchen bessere Bedingungen. Nur muss die Frage beantwortet werden, ob Ihr Gesetz tatsächlich diese Verbesserung ermöglicht oder ob es anderer Möglichkeiten bedarf.

Ja, eine Änderung der Pflichtaufgaben würde zu finanziellen Mehrbedarfen führen, aber darauf sind Sie leider nicht differenziert eingegangen. Wir müssen uns strukturelle Fragen stellen. Da sind Sie bei mir genau an der richtigen Stelle. Wir sind jetzt dabei, mit einer zu gründenden Sächsischen Mobilitätsgesellschaft und den damit verbundenen Aufgaben – nämlich einer gemeinsamen, zwischen Kommunen und Land abgestimmten Nahverkehrsplanung – genau die Effizienzen zu heben, die notwendig sind.

Ja, ich halte auch fünf Zweckverbände für zu viel, aber am Schluss geht es darum, dass wir die Leistungen im Sinne der Kundinnen und Kunden, der Menschen hier erbringen. Das bedeutet ein gutes Miteinander zwischen den Aufgabenträgern, den Kommunen und dem Land. Wir sollten schon noch mal schauen, welche Ergebnisse die Abstimmungsprozesse, in denen wir uns gerade befinden, um zu einer Verbesserung des ÖPNV zu kommen, bringen. Dementsprechend werden wir dann auch unsere Gesetze ändern

und anpassen; denn wir wollen einen starken, kundenorientierten, attraktiven ÖPNV. Dafür müssen wir auch mehr investieren. Nur, der Gesetzentwurf von Ihnen kann uns nicht den richtigen Weg weisen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Verbesserung der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/9942, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.

Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist dies Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann machen wir das so.

Wir stimmen jetzt im Block ab über die Überschrift, über Artikel 1 Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen und Artikel 2 Kommunaler Mehrbelastungsausgleich gemäß § 85 Abs. 1 und 2 Sächsische Verfassung. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen die Zustimmung nicht erteilt worden.

Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß unserer Geschäftsordnung nur eine Schlussabstimmung statt, wenn die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung wünscht. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? – Ist nicht gewünscht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zum Schutz freilebender Katzen im Freistaat Sachsen

(Sächsisches Katzenschutzgesetz – SächsKatzSchG)

Drucksache 7/10250, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/13140, Beschlussempfehlung des