Protocol of the Session on March 15, 2023

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Heute ist es endlich so weit. Ab dem 15. März, also ab heute, können Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler ihren Antrag auf die Energiepauschale stellen. Rentnerinnen, Rentner und Erwerbstätige haben ihre Entlastungszahlung für die hohen Energiepreise schon längst erhalten, während Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler seit September auf die versprochene Einmalzahlung von 200 Euro warten mussten. Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren sind wie keine andere Gruppe in Deutschland besonders stark von Armut bedroht. Tatsächlich ist rund ein Viertel aller Armutsgefährdeten in Deutschland jünger als 25 Jahre. Das zeigen beispielsweise die Zahlen der Armutsforschung.

Corona, aber auch die aktuelle Energiepreiskrise haben diesen Zustand weiter verschärft. Daher ist es eine Illusion, dass die Einmalzahlung von 200 Euro die akute finanzielle und soziale Notlage der Studierenden, der Fachschülerinnen und Fachschüler und der Anspruchsberechtigten beheben werden. Es ist zu wenig, zu spät und ein Tropfen auf

den heißen Stein. Die Härtefallfonds der Studierendenwerke sollen jetzt aufgestockt werden. Das ist gut; doch auch das ist schlicht zu wenig. Man hätte bei den Haushaltsverhandlungen die Zuschüsse zum laufenden Betrieb der Studierendenwerke deutlich erhöhen müssen, damit sie nicht gezwungen sind, die Kostensteigerungen an ihre Studierenden weiterzugeben. Doch ein entsprechender Antrag der Linksfraktion wurde in diesem Parlament mit der Folge abgelehnt, dass nun Mahlzeiten, aber auch Mieten für die sowieso schon massiv armutsgefährdeten Studierenden noch teurer geworden sind.

Während bei den Haushaltsverhandlungen gesagt wurde, dass es überall an Geld mangele und eine Erhöhung der Zuschüsse aufgrund der finanziellen Lage nicht möglich sei, kam im Januar die große Überraschung: Sachsen hat im Jahr 2022 ganze 1,5 Milliarden Euro Überschuss gemacht – eine Summe, die alle vorherigen Lamentos über das arme Sachsen wiederlegt.

Deshalb fordern wir die Staatsregierung mit unserem Entschließungsantrag auf, die vorhandenen Überschüsse zu nutzen, um die Hilfen für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler um weitere 200 Euro aus Landesmitteln aufzustocken. Das würde bei circa 160 000 Antragsberechtigten in Sachsen Ausgaben in Höhe von circa 32 Millionen Euro bedeuten. Aber so viel muss dem Freistaat doch der wissenschaftliche und der Fachkräftenachwuchs in Sachsen wert sein.

Während die Landesstudierendenvertretung und die Studierendenwerke ein vergünstigtes Deutschlandticket fordern, kommt aus dem Verkehrsministerium wieder die Aussage, es fehle an Geld. Deshalb wird es keine Vergünstigungen für diese Gruppe geben. Mobilität aber ist mittlerweile zur Grundvoraussetzung für Ausbildung und Beruf geworden, und statt eines – wie schon beim 9-Euro-Ticket im vergangenen Sommer – drohenden Verrechnungschaos des Deutschlandtickets mit dem Semesterticket kann man die knappen finanziellen Ressourcen dieser armutsgefährdeten Gruppe der jungen Erwachsenen durch einen Nulltarif im öffentlichen Personennahverkehr spürbar entlasten.

Es braucht aber mehr als nur einzelne Krisenpflaster. Es braucht zum Beispiel den bereits erwähnten studentischen Tarifvertrag und gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Es braucht aber auch eine grundlegende Änderung der Studienfinanzierung und eine BAföG-Reform, die diesen Namen verdient. Dafür sollte sich die Staatsregierung auf Bundesebene einsetzen. Bitte stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank für die Einbringung des Entschließungsantrags. Gibt es dazu Gesprächsbedarf? – Bitte schön, Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich nehme kurz zu dem vorliegenden Entschließungsantrag

Stellung. Zum Thema Energiepreispauschale für Studenten ist anzumerken, dass wir frühzeitig – Staatsminister Gemkow hat das in der Länderrunde sehr deutlich gemacht – auf die administrativen Hürden dieser pauschalen Zahlung hingewiesen haben, dass es nicht so einfach ist, erst einmal alle Studenten in Deutschland zu erfassen und vor allem ein rechtssicheres Verfahren aufzusetzen. Das ist jetzt in der Verantwortung von Sachsen-Anhalt gelungen, und wir hoffen, dass ab dem heutigen Tag – darauf haben Sie, Frau Gorskih, hingewiesen – die Auszahlung in Gang kommt und möglichst schnell alle die, die davon erfasst werden, die Zahlung erhalten.

Aus unserer Sicht – auch das ist mir wichtig, zu sagen – wäre es günstiger, man würde sich anschauen, welche Studenten tatsächlich eine solche Zahlung benötigen; denn nur an der Studenteneigenschaft festzumachen, dass jemand in diesen Zeiten einer Unterstützung bedarf, ist aus unserer Sicht etwas zu kurz gesprungen. Allerdings ist klar, dass es auch bei anderen Gruppen so passiert. Bei den Preissteigerungen wird sicher jeder Student froh sein, dass er diese kleine Unterstützung erhält.

Zum anderen – das ist in der Regierungserklärung unseres Ministers deutlich geworden – sind gerade die Studentenwerke in Sachsen sehr engagiert, wenn es darum geht, notleidende Studenten zu unterstützen. Wir haben es möglich gemacht, dass die Studentenwerke über einen Betrag unmittelbar verfügen können, um zielgerichtet Bedürftige zu unterstützen. Das ist gerade an der Universität Leipzig schon in sehr konkrete Maßnahmen gemündet. Ein freier Essenstisch wurde angesprochen; aber es gibt weitere Maßnahmen. Im Moment bringt der Bund das Thema „Junges Wohnen“ auf die Straße und sorgt damit in der Perspektive dafür, dass Wohnen für Studenten in den Wohnheimen bezahlbar bleibt.

Insofern ist dazu, glaube ich, eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Deshalb bedarf es Ihres Entschließungsantrages nicht, zumal er wieder neue Fragen aufwirft; zum Beispiel, wer denn davon erfasst wird und ob tatsächlich die Immatrikulation in Sachsen das ausschlaggebende Kriterium für eine Unterstützungsleistung sein sollte, die wir aus dem Landeshaushalt ausreichen. Insofern bestehen mehr Fragen als Antworten, daher die Ablehnung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. An Mikrofon 7 sehe ich jetzt Herrn Dr. Weigand für die AfDFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch wir wollen kurz Stellung nehmen. Herr Fritzsche hat schon viel gesagt. Uns fehlt einfach eine Differenzierung in Ihrem Entschließungsantrag. Im Härtefall sollen natürlich Maßnahmen auch bei Studenten ankommen, dass sie unterstützt werden. Das sehen wir ähnlich. Aber dafür, dass mit dem Gießkannenprinzip die Leistungen auf alle einfach ausgegossen werden und nur die Immatrikulationsnummer ausreicht – auch für Leute, die schon im 25. Semester rumhängen und keine Leistung in diesem Land zeigen – dafür fehlt uns ein bisschen das Verständnis.

Darüber hinaus fehlt uns ein Vergleich zu anderen Berufsgruppen, zum Beispiel zu Lehrlingen, ob das ein Friseur- oder ein Bäckerlehrling ist, der nur mit 620 Euro im Monat klarkommen muss, während ein Student, der BAföG bis zu über 900 Euro bekommt. Es fehlt uns eine Differenzierung, das weiter aufzuspannen. Wenn wir Hilfe leisten, dann muss sie alle jungen Menschen in unserem Land erreichen, die gerade in Weiter- oder Ausbildung sind. Deswegen werden wir Ihren Entschließungsantrag ablehnen.

Vielen Dank.

Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht.

Dann können wir jetzt über den Entschließungsantrag mit der Nummer Drucksache 7/12819, der Entschließungsantrag zur Fachregierungserklärung von heute Morgen, abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Entschließungsantrag somit nicht entsprochen. Der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Die CDU hat von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, den Titel ihrer Aktuellen Debatte entsprechend § 55 Abs. 1, Satz 4 unserer Geschäftsordnung zu ändern. Demzufolge liegen mir die folgenden rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatten vor:

Tagesordnungspunkt 3

Aktuelle Stunde

Erste Aktuelle Debatte: Bedeutung der Bundeswehr für den Freistaat

Sachsen: Landesverteidigung, Katastrophenhilfe, Wirtschaftsfaktor

Antrag der Fraktion CDU

Zweite Aktuelle Debatte: Unser Land zuerst statt zuletzt

Antrag der Fraktion AfD

Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 33 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE

14 Minuten, SPD 12 Minuten und die Staatsregierung jeweils zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht.

Wir kommen zu

Erste Aktuelle Debatte

Bedeutung der Bundeswehr für den Freistaat Sachsen:

Landesverteidigung, Katastrophenhilfe, Wirtschaftsfaktor

Antrag der Fraktion CDU

Logischerweise hat die CDU als Antragstellerin als Erstes das Wort. Dann in gewohnter Reihenfolge: AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose Abgeordnete, wenn gewünscht, und auch die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich bitte jetzt für die CDU-Fraktion Herrn Pohle. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir endlich wieder eine Aktuelle Debatte zu unserer Bundeswehr und zu ihrer Bedeutung für unseren Freistaat führen;

(Beifall bei der CDU)

eine Debatte, die unsere Streitkräfte als organischen Bestandteil unseres demokratischen Staatswesens begreift, die ihre Rolle positiv wertet und wertschätzt. Es war früher gute Tradition in diesem Hause, sich regelmäßig zu unseren Streitkräften zu bekennen, ihnen für ihre Leistungen zu danken und die Verbundenheit mit den Bürgern in Uniform auszudrücken. Erfreulich ist aus meiner Sicht, dass die Sächsische Staatsregierung hier ebenso das Nötige tut. Ich denke an die Veranstaltung vom 6. Oktober 2021 auf Einladung unseres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer in der Staatskanzlei am Tag des großen Zapfenstreichs zu Ehren des dreißigjährigen Bestehens der Panzergrenadierbrigade 37 „Freistaat Sachsen“, an der Mitglieder aller Fraktionen des Parlaments teilnahmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir ein ehrliches Bedürfnis, unserer Bundeswehr meinen Respekt auszudrücken. Das sind Menschen, die in steter Bereitschaft leben,

Sie und mich unter Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens zu schützen, die das Funktionieren unseres demokratischen Gemeinwesens nach außen absichern.

(Beifall bei der CDU)

Traurig ist, dass es erst eines Krieges in Europa vor unserer Haustür bedurfte, um die Bedeutung und die Bedürfnisse unserer Streitkräfte wieder ins öffentliche Bewusstsein oder, besser gesagt, ins öffentliche politische Bewusstsein zu rücken. Aber sei’s drum.

Wir wollen heute über die Bedeutung der Bundeswehr für unseren Freistaat sprechen, und das konkret und in mehrfacher Hinsicht. Die erste und wichtigste Aufgabe der Bundeswehr ergibt sich aus Artikel 87 a des Grundgesetzes. Es ist der Schutz unseres Landes und unseres Bündnisses. Über 5 000 Angehörige der Bundeswehr, davon über 3 200 Soldaten, sind in elf sächsischen Städten stationiert. Das sind die Personen, die in einem Verteidigungsfall zuerst für unseren Schutz zur Verfügung stehen würden. Die Entwicklung und der Ausbau der Standorte im Freistaat sind von besonderer politischer Bedeutung. Einerseits verrichten hier besonders viele sächsische Bürger ihren Dienst, zum anderen tragen die Soldatinnen und Soldaten, die nicht aus unserem Bundesland stammen, hier aber ihren Dienst leisten, die positiven Eindrücke, die sie bei uns gewinnen, in die Welt hinaus und werden so bewusst oder unbewusst zu Werbeträgern Sachsens.

Besonders trifft das natürlich auf die Schul- und Ausbildungsstandorte in Dresden, Leipzig und Delitzsch zu. Insgesamt scheint der Ausbau auf gutem Wege zu sein. Dem Standort Frankenberg kommt dabei zugute, dass Deutschland in diesem Jahr erneut die Führungsrolle für die schnelle Eingreiftruppe der NATO (VJTF) übernimmt. Der

in Frankenberg stationierten Panzergrenadierbrigade 37 „Freistaat Sachsen“ kommt dabei der Auftrag als Führungsverband zu.

Am Standort Marienberg investiert die Bundeswehr derzeit planmäßig in die Modernisierung der materiellen Basis und die Verbesserung der Ausbildungs- und Lebensbedingungen. Am Standort Delitzsch hat der im Rahmen der Strategie „Trendwende Personal“ geplante weitere Ausbau der Unteroffiziersschule begonnen. Die Anzahl der Ausbildungsteilnehmer wird, realistisch betrachtet, von derzeit 1 500 auf 2 500 steigen. Mit der Offiziersschule des Heeres in Dresden verfügt Sachsen über eine ausgezeichnete, moderne Ausbildungseinrichtung der Bundeswehr mit bundesweiter Bedeutung.