Protocol of the Session on March 15, 2023

Bedenklich ist auch der vorgesehene Umfang, den der Gesetzentwurf für den jährlich vorgesehenen Vergabebericht vorschreibt. Die Aufnahme von Name und Anschrift aller öffentlichen Auftraggeber sowie Sitz- und Rechtsform und Beschäftigtenzahl der Auftragnehmer erscheint bei über 100 000 Vergaben in staatlichen Stellen pro Jahr als übertriebene Fleißarbeit.

Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren vor, dass im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Gesetz das Unternehmen für die Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an Vergabeverfahren und als Nachunternehmer ausgeschlossen werden soll. Hierfür wäre die Errichtung eines entsprechenden Registers erforderlich. Es fehlen jedoch Regelungen zur Einrichtung eines solchen Registers zur Verpflichtung der Vergabestellen, entsprechende Verstöße zu melden bzw. vor Zuschlagserteilung bei diesem Register abzufragen, ob das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, dort eingetragen ist. Auch fehlen Regelungen zur Dauer der Eintragung, zur Anhörung des Unternehmens vor der Eintragung sowie zu den Voraussetzungen, wann ein Unternehmen wieder aus dem Register gestrichen werden muss.

Der Gesetzentwurf ist daher aus der Sicht der Staatsregierung abzulehnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Glück auf!

(Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Dulig.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/10618, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Es kann aber über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abgestimmt werden, wenn Sie keinen Widerspruch anmelden. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.

Ich rufe die einzelnen Bestandteile auf und wir können im Block abstimmen: Überschrift, Artikel 1 Gesetz über Tariftreue, Sozialstandards und fairen Wettbewerbe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Säch- sisches Tariftreue- und Vergabegesetz), Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen. – Keine. Damit Ablehnung.

Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion DIE LINKE, ob die Schlussabstimmung gewünscht ist. – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur

Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen

(Landesplanungsgesetz – SächsLPlG)

Drucksache 7/10995, Gesetzentwurf der Fraktion AfD

Drucksache 7/12702, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung

Möchte die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Kollegin Kuge, das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht feststellen. Wir kommen zur allgemeinen Aussprache mit der Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung. Für die AfD wird Herr Kollege Thumm das Wort ergreifen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe lange nach einem passenden Einstieg zu unserem Gesetz zur Änderung des vorhandenen Landesplanungsgesetzes gesucht. Es ist eine trockene Thematik, zugegeben eine Thematik, welche mit dem Landesentwicklungsplan verbunden ist, der durch die Staatsregierung nach § 7 Abs. 1 Sächsisches Landesplanungsgesetz als Rechtsverordnung erlassen wird.

Der aktuelle Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2013 enthält Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Im Wesentlichen geht es um Raumstruktur, Regionalsiedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Verkehrsentwicklung, Freiraumentwicklung, technische Infrastruktur und Daseinsfürsorge. 4 Millionen Sachsen sind davon täglich betroffen. Es geht dabei konkret um die Erreichbarkeiten von Bus, Bahn und die Straßeninfrastruktur des Freistaates, aber auch um die Erreichbarkeit von Schulen, Apotheken,

Haus- oder Fachärzten, sowie um die Anzahl dieser Einrichtungen. Signifikant wird es, wenn es um die Wirtschaftskraft, die Verteilung der Arbeitsplätze nach Branchen und die Entwicklung der Löhne für die Bürger in den einzelnen Regionen geht. Ich könnte hier weiter fortfahren, weil die Landesentwicklung fast alle Bereiche des täglichen Lebens der Bürger im Freistaat betrifft.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht gleichwertige Lebensbedingungen als Staatsziel vor. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es in Sachsen wiederrum vier regionale Planungsverbände, die die regionalen Entwicklungspläne erstellen und nach Genehmigung der Staatsregierung als Satzung erlassen.

Das alles wird im § 7 Abs. 2 Sächsisches Landesplanungsgesetz geregelt. Die Regionalpläne müssen sich in die angestrebte Entwicklung des Landes einfügen, die sich aus dem Landesentwicklungsplan per Rechtsverordnung der Staatsregierung sowie aus den raumbedeutsamen Entscheidungen des Landtags ergibt. Für den einen oder anderen, der sich jetzt fragt, warum ich das erzähle: um die Bedeutung der Raumplanung als wesentlichen Bestandteil für die erfolgreiche Entwicklung des Freistaates zu untermauern.

Meine Damen und Herren! Raumordnung und Regionalplanung schlagen sich in den zu erstellenden Raumordnungsberichten nach § 17 Abs. 1 Sächsisches Landespla

nungsgesetz nieder. Der Adressat des Raumordnungsberichts sind wir, der Landtag. Der Raumordnungsbericht ist nach aktuell gültiger Gesetzeslage regelmäßig mindestens einmal pro Legislaturperiode durch die oberste Planungsbehörde, aktuell dem SMR, zu erstellen.

Durch die aktuell gültige gesetzliche Regelung können große Abstände in den Unterrichtungen entstehen, an denen wir als Mitglieder des Landtags kein Interesse haben können. Schließlich ist der Raumordnungsbericht auch Zeugnis der durch die Staatsregierung festgelegten Ziele und Maßgaben im Landesentwicklungsplan.

Nachdem der Raumordnungsbericht im Jahr 2022 dem Landtag vorgelegt wurde, könnte sich also die nächste Sächsische Staatsregierung – Herr Schmidt, ich möchte Ihnen nichts unterstellen, aber auch wir wissen nicht, ob die CDU noch in der nächsten Sächsischen Staatsregierung sitzt –

(Lachen bei der AfD)

noch bis Ende 2029 Zeit lassen, also ein Berichtszeitraum von neun Jahren. Das, meine Damen und Herren, ist ein unhaltbarer Zustand. Diese Lücke gilt es im Gesetzesblatt zu schließen.

Unser Gesetzentwurf sieht vor, die Abstände der Unterrichtung der Mitglieder des Landtags auf fünf Jahre zu begrenzen. Mit dieser Regelung wird die nächste Unterrichtung des Landtags also im Jahr 2025 gesichert erfolgen.

Meine Damen und Herren! Für eine Beurteilung der Landesentwicklung und der raumplanerischen Tätigkeiten der Staatsregierung braucht es nicht nur vergleichbare Abstände, es braucht vor allem eine valide Datengrundlage, um Trends in den verschiedenen Bereichen der Landesentwicklung nachvollziehen zu können. – Herr Gebhardt, Sie staunen so. Das freut mich.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, ich höre zu, was Sie so sagen.)

Daher sieht unser Gesetzentwurf eine weitere wesentliche Änderung vor, um raumbedeutsame Berichtsinhalte wie wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklungen sowie Einwohnerentwicklung als feste Bestandteile in zukünftige Raumordnungsberichte zu verankern. Es nützt uns nichts, wenn uns die Staatsregierung im Jahr 2022 einen Raumordnungsbericht vorlegt, in dem sie detailliert und tiefgründig die Daseinsvorsorge erörtert, aber wesentliche Aspekte wie die wirtschaftliche Entwicklung, die Lohnentwicklung sowie den demografischen Wandel in den einzelnen Planungsregionen ignoriert.

Herausforderungen wie Strukturwandelprozesse in den Kohleregionen oder Transformationsprozesse in der Automobilindustrie und ihrer Zulieferbetriebe stellen Sachsen vor enorme Herausforderungen. Die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen muss daher im besonderen Fokus der Raumbeobachtung stehen. Arbeitslosenentwicklung, Einkommen pro Kopf, Wertschöpfung sowie die Entwicklung der regionalen Wirtschaftskraft, die Einwoh

nerentwicklung, Wanderungssalden, die besondere Berücksichtigung der Jugend, die Entwicklung der Altersstruktur – all das sind wichtige Indikatoren für ein erfolgreiches Sachsen. Deshalb müssen diese ein fester Bestandteil im Raumordnungsbericht sein.

Fördermaßnahmen – und wir reden hier über Milliardenbeträge –, die zum positiven Gelingen der Landesentwicklung durch die Staatsregierung und ihre installierten Begleitgremien eingesetzt werden, unterliegen einem besonders schonenden Umgang. Erfolg, aber auch Misserfolg beim Einsatz von Steuergeldern in Bezug auf die Landesentwicklung muss durch das Kontrollorgan Landtag evaluiert werden. Gerade in diesem Bereich können Raumordnungsberichte einen signifikanten Beitrag leisten, insofern die damit verbundenen Indikatoren feste Bestandteile des Raumordnungsberichtes sind. Genau das, meine Damen und Herren, sieht unser Gesetzentwurf vor.

Als dritte und letzte Änderung in unserem Gesetzentwurf zum Planungsgesetz steht das Erfordernis der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans. Aktuell gilt dieser seit 2013. Eine Prüfung der Neuaufstellung durch die Staatsregierung soll spätestens alle zehn Jahre erfolgen, ohne in die Rechte des Landtags einzugreifen. Wenn es der Landtag für nötig erachtet, kann er weiterhin eine Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans mit parlamentarischen Initiativen untersetzen bzw. fordern.

Kurzum: Wir präsentieren Ihnen hier einen Gesetzentwurf, der aktuelle Lücken im Landesplanungsgesetz schließt, weil wir mit diesem Gesetzentwurf erstens alle wichtigen Bereiche in der Raumbeobachtung in den Raumordnungsberichten festschreiben und damit für eine Vergleichbarkeit von Daten sorgen, zweitens die Berichtspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag in Form eines Raumordnungsplans auf fünf Jahre begrenzen und drittens die Erforderlichkeit, eine Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans durch die Staatsregierung zu prüfen, auf zehn Jahre festschreiben, ohne in die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten hier im Hohen Haus einzugreifen.

Stimmen Sie also unserem Gesetzentwurf zu – schließlich ist der Landtag die Kontrollinstanz exekutiven Handelns der Staatsregierung. Geben Sie dem Gesetzentwurf die Möglichkeit, zukünftig Klarheit und Transparenz auch gegenüber der Bevölkerung und den Mandatsträgern in den kommunalen Parlamenten zu schaffen; denn auch diese haben ein Interesse an einer erfolgreichen Landesentwicklung in den jeweiligen Regionen im Freistaat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Die Rederunde ist eröffnet. Es sprach Herr Kollege Thumm. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Kollege Flemming.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für die Regierungskoalition. Die Kolleginnen und Kollegen der

GRÜNEN, der SPD und ich haben uns im Vorfeld zur Stellungnahme abgestimmt.

Der heute zur Beratung stehende Gesetzentwurf der AfD soll das Landesplanungsgesetz in § 17 Abs. 1 so ändern, dass die Staatsregierung verpflichtet wird, einen sehr kleinteiligen, sachfremden und bis in jeden Stadtteil und Ortsteil gehenden Raumordnungsbericht zu erstellen. Zudem soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass der Landesentwicklungsplan spätestens alle zehn Jahre angepasst wird und eine maximal fünfjährliche Berichtspflicht eingeführt werden soll.

Dieses Ansinnen der AfD wird von uns als Koalition aus mehreren Gründen abgelehnt, und es sei hinzugefügt: Alles andere wäre auch nicht sachgerecht. Ich will das begründen.

Erstens. Das Landesplanungsgesetz wurde zuletzt im Dezember 2022, also vor noch nicht einmal drei Monaten umfassend diskutiert und geändert.

(Thomas Thumm, AfD: Wie bitte?!)

Das Gesetz war Bestandteil der Haushaltsverhandlungen. Warum Sie damals diese Änderung nicht eingebracht haben, bleibt uns ein Rätsel.

Zweitens. Die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf war spannend, aber vollkommen eindeutig. Vor allem der Sachverständige Prof. Dr. Bergner, ohne Zweifel ein angesehener und überparteilicher Streiter für die Sache der Regionalplanung,